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Bebauungsplan "Südlich der Kaiserstraße, Teil 5" / Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Südlich der Kaiserstraße, Teil 5"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeOstfildern
Datum2026-07-22
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Ostfildern beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Südlich der Kaiserstraße, Teil 5" in Nellingen mit begleitender Satzung über örtliche Bauvorschriften. Nach öffentlicher Auslegung vom 20.04. bis 22.05.2026 gingen keine Bürgerbeteiligungen ein; Behörden stimmten zu oder übermittelten redaktionelle Anpassungen (Retentionsanlagen, Artenschutz, Lärmschutzzone). Der überarbeitete Plan mit ergänzten Festsetzungen wird festgesetzt und tritt nach ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.

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Dokument

Extrahierter Text

Vorlage Fachbereich3Planung,Baurecht undLiegenschaften 099/2026 Geschäftszeichen:FB3/Scw/Ra 22.06.2026 Ältestenrat 29.06.2026 nichtöffentlich Kenntnisnahme AusschussfürTechnikundUmwelt 08.07.2026 öffentlich Beratung Gemeinderat 22.07.2026 öffentlich Beschluss Thema Bebauungsplan"SüdlichderKaiserstraße,Teil5"/SatzungüberörtlicheBauvorschriftenzum Bebauungsplan"SüdlichderKaiserstraße,Teil5" -ErgebnisseundBehandlungderBedenkenundAnregungenausderVeröffentlichungimInternet§3Abs. 2BauGBundderBeteiligungderBehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelangegemäß§4Abs.2 BauGB -ÜberarbeitungderPlaninhalte -ZustimmungzumüberarbeitetenundergänztenBebauungsplanentwurfmitBegründungundzum überarbeitetenSatzungsentwurfüberörtlicheBauvorschriftenmitBegründung -Satzungsbeschlussgemäß§10BauGBund§74LBO Beschlussantrag I. DieeingegangenenStellungnahmen der Bürger und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeausderVeröffentlichungimInternetvom20.04.2026biseinschließlich22.05.2026werden wieinAnlage1zudieserVorlagedargestelltzurKenntnisgenommen. II. DerÜberarbeitungderPlaninhalteentsprechendderDarstellungunterZifferIV.derErläuterungen zudieserVorlagewirdzugestimmt. III. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Kaiserstraße, Teil 5“, Gemarkung Nellingen, sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan wird aufgrund von § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017(BGBl.IS.3634),daszuletztdurchArtikel5desGesetzesvom22.12.2025(BGBl.2025INr. 348) geändert wordenist,sowie§74LandesbauordnungfürBaden-WürttemberginderFassung vom16.März2026(GBl.2026,Nr.44)i.V.m.§4derGemeindeordnungfürBaden-Württembergin deraktuellgeltendenFassungfolgende SATZUNG beschlossen: §1 Der Bebauungsplan „Südlich der Kaiserstraße, Teil 5“, Gemarkung Nellingen, wird entsprechend dem Lageplan vom 17.05.2024/ 20.01./22.06.2026 mit Textteil vom 17.05.2024/ 20.01./22.06.2026 des Fachbereiches3/PlanungderStadtOstfildernfestgesetzt.DieseristBestandteilderSatzung. Die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung zum Bebauungsplan „Südlich der Kaiserstraße,Teil5“vom17.05.2024/20.01./22.06.2026werdenfestgesetzt. §2 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vom Fachbereich 3 / Planung der Stadt Ostfildernam17.05.2024/20.01./22.06.2026gefertigtenLageplan. §3 Als planungs- und bauordnungsrechtliche Bestimmungen des Bebauungsplanes gelten die in dem vom Fachbereich 3 / Planung der Stadt Ostfildern am 17.05.2024/ 20.01./22.06.2026 gefertigten Plan getroffenentextlichenundzeichnerischenFestsetzungen. §4 Die vom Gemeinderat beschlossenen Begründungen vom 17.05.2024/ 20.01./22.06.2026 zum Bebauungsplan und zur Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 8 BauGB und § 74 LandesbauordnungliegenalsAnlagenbei. §5 DerBebauungsplanunddieSatzungüberörtlicheBauvorschriftentretengemäß§10BauGBandemTage in Kraft, an dem der Beschluss und die Bereitstellung zur Einsichtnahme ortsüblich bekannt gemacht werden. IV. DiedemBebauungsplan„SüdlichderKaiserstraße,Teil5“,GemarkungNellingen,gemäß§9Abs.8 BauGB beigefügte Begründung und die Begründung zur Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß§74LandesbauordnungfürdenGeltungsbereichdesBebauungsplansdesFachbereiches3 (Planung)derStadtOstfildernvom17.05.2024/20.01./22.06.2026werdenbeschlossen. V. Gemäß § 10 Abs. 2 i. V.mit § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist für den aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplan „Südlich der Kaiserstraße, Teil 5“, kein Anzeigeverfahren oder Genehmigungsverfahrennotwendig.EserfolgtlediglicheineAnzeigealsSatzungnach§4Abs.3 GemO. VI. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche BauvorschriftenfürdenGeltungsbereichdesBebauungsplansdurchortsüblicheBekanntmachung gemäß§10Abs.3BauGBzurRechtskraftzubringen. Bolay AndreasRommel MichaelLübke StefanRothe Oberbürgermeister ErsterBürgermeister Bürgermeister Fachbereichsleitung Erläuterungen I. BisherigerVerfahrensablauf Der Gemeinderat der Stadt Ostfildern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2024 den AufstellungsbeschlussfürdenBebauungsplan„SüdlichderKaiserstraße,Teil5“mitSatzungüberörtliche Bauvorschriften beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Stadtrundschau Ostfildern Nr. 31 vom01.08.2024ortsüblichbekanntgemacht. Mit Beschluss vom 24.07.2024 wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigenTrägeröffentlicherBelangenach§4Abs.1BauGBdurchzuführen.DieserBeschlusswurdeinder Stadtrundschau Ostfildern Nr. 31 vom 01.08.2024 ortsüblich bekanntgemacht. Zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben der Bebauungsplanentwurf und der Satzungsvorentwurf über örtliche Bauvorschriften mit den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung von einschließlich 05.08.2024biseinschließlich13.09.2024öffentlichausgelegen. In öffentlicher Sitzung am 11.03.2026 hat der Gemeinderat der Stadt Ostfildern beschlossen, den Bebauungsplanentwurf„Südlichder Kaiserstraße,Teil 5“mitBegründung sowieden Entwurfder Satzung überörtlicheBauvorschriftengemäß§3Abs.2BauGBimInternetzuveröffentlichensowiedieBeteiligung derBehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelangegemäß§4Abs.2BauGBdurchzuführen. Der Bebauungsplan „Südlich der Kaiserstraße, Teil 5” ist im Zeitraum vom 20.04.2026 bis 22.05.2026 im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht und die Beteiligung der Behörden und sonstigenTrägeröffentlicherBelangegem.§4Abs.2BauGBdurchgeführtworden. II. ErgebnisseundBehandlungderAnregungenundBedenkenausderBeteiligungderBürgernach §3Abs.2BauGB WährendderÖffentlichkeitsbeteiligungvoneinschließlich20.04.2026biseinschließlich22.05.2026ist keineStellungnahmevonBürgerneingegangen. III. Ergebnisse und Behandlung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Behörden undsonstigenTrägeröffentlicherBelangenach§4Abs.2BauGB Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden unter ÜberlassungderPlanunterlagenmitSchreibenvom20.04.2026gemäß§4Abs.2BauGBanderPlanung beteiligtundumStellungnahmeinnerhalbdesangegebenenZeitraumsgebeten. A. VonfolgendenBehördenundsonstigenTrägernöffentlicherBelangegingkeineStellungnahmeein: - MinisteriumfürVerkehrBW - VermögenundBauBaden-Württemberg - PolizeipräsidiumReutlingen - StuttgarterStraßenbahnenAG(SSB) - GROmnibusGmbH(Buslinie,GRFilderexpress) - LandeshauptstadtStuttgart - StadtEsslingenamNeckar - GemeindeDenkendorf - EvangelischeKirchengemeinde -4- - KatholischeKirchengemeinde B. FolgendeBehördenundsonstigeTrägeröffentlicherBelangehabenderBebauungsplanungin ihrerStellungnahmeohneAnregungenundBedenkenzugestimmt: - Verkehrs-undTarifverbundStuttgart(VVS)(30.04.2026) - NetzeBWGmbH(27.04.2026) - DeutscheTelekomAG(28.04.2026) - BodenseeWasserversorgung(BWV)(12.05.2026) - StadtwerkeEsslingen(SWE)(21.04.2026) - Industrie-undHandelskammerRegionStuttgart(IHK)(23.04.2026) - GemeindeNeuhausen(21.04.2026) C. VonfolgendenBehördenundsonstigenTrägernöffentlicherBelangegingenStellungnahmenein, dieinAnlage1zudieserVorlageeinschließlichderzuihnenverfasstenStellungnahmender Verwaltungvollständigdargestelltsind: - VerbandRegionStuttgart(04.05.2026) - RegierungspräsidiumStuttgart(Ref.21–Raumordnung,Baurecht,Denkmalschutz)(08.05.2026) - RegierungspräsidiumStuttgart(Ref.42,SG4–TechnischeStraßenbauverwaltung)(22.05.2026) - Landratsamt/LandkreisEsslingen(20.05.2026) - RegierungspräsidiumFreiburg,LandesamtfürGeologie,RohstoffeundBergbau(29.04.2026) - HandwerkskammerRegionStuttgart(05.05.2026) - FlughafenStuttgart(12.05.2026) - Naturschutzbund(NABU),OrtsgruppeOstfildern(19.05.2026) IV. ÜberarbeitungderPlaninhalte Im Textteil des Bebauungsplans wurde die Festsetzung Ziff. B 7.1 bezüglich im Plangebiet herzustellender RetentionsanlageninfolgederStellungnahmedesAmtsfürWasserwirtschaftundBodenschutz(WBA)beim LandratsamtEsslingenumdieWorte“sowieimFallegenehmigungspflichtigerErsatzbauten“ergänzt,Ziff.B 7.3 wurde dahingehend ergänzt, dass sicherzustellen ist, dass auf den Baugrundstücken gelegenen wasserdurchlässig befestigten Flächen kein Niederschlagswasser von befestigten Fahrflächen zufließen kann. Der Hinweis D 01 zur Artenschutzthematik wurde infolge der Stellungnahme des Naturschutzbundes (NABU),OrtsgruppeOstfildern,umeinenHinweisaufvorhandeneMehlschwalbennesterbeidenGebäuden Riegelstraße11und15ergänzt. Der Hinweis D 12 wurde infolge der Stellungnahme der Flughafen Stuttgart GmbH bezüglich der exakten ZuordnungzurLärmschutzzonefürdenVerkehrsflughafenStuttgartpräzisiert. Alle weiteren Bebauungsplanunterlagen (Lageplan des Bebauungsplans, Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans, Begründung zum Bebauungsplan und Begründung zur Satzung über örtliche Bauvorschriften) sind gegenüber der Vorgängerversion inhaltlich unverändert geblieben, wurden jedoch mit aktuellem Plandatum (Datum der letzten Überarbeitung) versehen. V. Anlagen 01. StellungnahmenzuSchreibenvonBehörden/sonstigenTrägernöffentlicherBelangevom22.06.2026 -5- 02. LageplandesBebauungsplans,M1:500,mitPlanzeichenerklärungvom17.05.2024/20.01./ 22.06.2026 03. TextteilzumBebauungsplanvom17.05.2024/20.01./22.06.2026 04. SatzungüberörtlicheBauvorschriftengem.§74LBOfürdenGeltungsbereichdesBebauungsplans vom17.05.2024/20.01./22.06.2026 05. BegründungzumBebauungsplanundzurSatzungüberörtlicheBauvorschriftenvom17.05.2024/ 20.01./22.06.2026 FinanzielleAuswirkungen Produkt-/Auftragssachkonto: Kostenart Einzahlungen/ Auszahlungen/ bzw.Investition Erträgein€ Aufwendungenin€ einmalig jährlich Finanzierungdurch Haushaltsmittel Ermächtigungsübertragung ÜberplanmäßigeAuszahlungen AußerplanmäßigeAuszahlungen Deckungüber-undaußerplanmäßigerAuszahlungen Bittebeachten: IstdieseVorlagerelevantfürdieBeteiligungvonJugendlichen?Ja Nein

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