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Bebauungsplan "Südlich der Kaiserstraße, Teil 5" / Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Südlich der Kaiserstraße, Teil 5"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ostfildern |
| Datum | 2026-07-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Ostfildern beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Südlich der Kaiserstraße, Teil 5" in Nellingen mit begleitender Satzung über örtliche Bauvorschriften. Nach öffentlicher Auslegung vom 20.04. bis 22.05.2026 gingen keine Bürgerbeteiligungen ein; Behörden stimmten zu oder übermittelten redaktionelle Anpassungen (Retentionsanlagen, Artenschutz, Lärmschutzzone). Der überarbeitete Plan mit ergänzten Festsetzungen wird festgesetzt und tritt nach ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
Fachbereich3Planung,Baurecht
undLiegenschaften
099/2026
Geschäftszeichen:FB3/Scw/Ra
22.06.2026
Ältestenrat 29.06.2026 nichtöffentlich Kenntnisnahme
AusschussfürTechnikundUmwelt 08.07.2026 öffentlich Beratung
Gemeinderat 22.07.2026 öffentlich Beschluss
Thema
Bebauungsplan"SüdlichderKaiserstraße,Teil5"/SatzungüberörtlicheBauvorschriftenzum
Bebauungsplan"SüdlichderKaiserstraße,Teil5"
-ErgebnisseundBehandlungderBedenkenundAnregungenausderVeröffentlichungimInternet§3Abs.
2BauGBundderBeteiligungderBehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelangegemäß§4Abs.2
BauGB
-ÜberarbeitungderPlaninhalte
-ZustimmungzumüberarbeitetenundergänztenBebauungsplanentwurfmitBegründungundzum
überarbeitetenSatzungsentwurfüberörtlicheBauvorschriftenmitBegründung
-Satzungsbeschlussgemäß§10BauGBund§74LBO
Beschlussantrag
I. DieeingegangenenStellungnahmen der Bürger und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
BelangeausderVeröffentlichungimInternetvom20.04.2026biseinschließlich22.05.2026werden
wieinAnlage1zudieserVorlagedargestelltzurKenntnisgenommen.
II. DerÜberarbeitungderPlaninhalteentsprechendderDarstellungunterZifferIV.derErläuterungen
zudieserVorlagewirdzugestimmt.
III. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Kaiserstraße, Teil 5“, Gemarkung
Nellingen, sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan wird
aufgrund von § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017(BGBl.IS.3634),daszuletztdurchArtikel5desGesetzesvom22.12.2025(BGBl.2025INr.
348) geändert wordenist,sowie§74LandesbauordnungfürBaden-WürttemberginderFassung
vom16.März2026(GBl.2026,Nr.44)i.V.m.§4derGemeindeordnungfürBaden-Württembergin
deraktuellgeltendenFassungfolgende
SATZUNG
beschlossen:
§1
Der Bebauungsplan „Südlich der Kaiserstraße, Teil 5“, Gemarkung Nellingen, wird entsprechend dem
Lageplan vom 17.05.2024/ 20.01./22.06.2026 mit Textteil vom 17.05.2024/ 20.01./22.06.2026 des
Fachbereiches3/PlanungderStadtOstfildernfestgesetzt.DieseristBestandteilderSatzung.
Die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung zum Bebauungsplan „Südlich der
Kaiserstraße,Teil5“vom17.05.2024/20.01./22.06.2026werdenfestgesetzt.
§2
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vom Fachbereich 3 / Planung der Stadt
Ostfildernam17.05.2024/20.01./22.06.2026gefertigtenLageplan.
§3
Als planungs- und bauordnungsrechtliche Bestimmungen des Bebauungsplanes gelten die in dem vom
Fachbereich 3 / Planung der Stadt Ostfildern am 17.05.2024/ 20.01./22.06.2026 gefertigten Plan
getroffenentextlichenundzeichnerischenFestsetzungen.
§4
Die vom Gemeinderat beschlossenen Begründungen vom 17.05.2024/ 20.01./22.06.2026 zum
Bebauungsplan und zur Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 8 BauGB und § 74
LandesbauordnungliegenalsAnlagenbei.
§5
DerBebauungsplanunddieSatzungüberörtlicheBauvorschriftentretengemäß§10BauGBandemTage
in Kraft, an dem der Beschluss und die Bereitstellung zur Einsichtnahme ortsüblich bekannt gemacht
werden.
IV. DiedemBebauungsplan„SüdlichderKaiserstraße,Teil5“,GemarkungNellingen,gemäß§9Abs.8
BauGB beigefügte Begründung und die Begründung zur Satzung über örtliche Bauvorschriften
gemäß§74LandesbauordnungfürdenGeltungsbereichdesBebauungsplansdesFachbereiches3
(Planung)derStadtOstfildernvom17.05.2024/20.01./22.06.2026werdenbeschlossen.
V. Gemäß § 10 Abs. 2 i. V.mit § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist für den aus dem Flächennutzungsplan
entwickelten Bebauungsplan „Südlich der Kaiserstraße, Teil 5“, kein Anzeigeverfahren oder
Genehmigungsverfahrennotwendig.EserfolgtlediglicheineAnzeigealsSatzungnach§4Abs.3
GemO.
VI. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche
BauvorschriftenfürdenGeltungsbereichdesBebauungsplansdurchortsüblicheBekanntmachung
gemäß§10Abs.3BauGBzurRechtskraftzubringen.
Bolay AndreasRommel MichaelLübke StefanRothe
Oberbürgermeister ErsterBürgermeister Bürgermeister Fachbereichsleitung
Erläuterungen
I. BisherigerVerfahrensablauf
Der Gemeinderat der Stadt Ostfildern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2024 den
AufstellungsbeschlussfürdenBebauungsplan„SüdlichderKaiserstraße,Teil5“mitSatzungüberörtliche
Bauvorschriften beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Stadtrundschau Ostfildern Nr. 31
vom01.08.2024ortsüblichbekanntgemacht.
Mit Beschluss vom 24.07.2024 wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats beschlossen, die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigenTrägeröffentlicherBelangenach§4Abs.1BauGBdurchzuführen.DieserBeschlusswurdeinder
Stadtrundschau Ostfildern Nr. 31 vom 01.08.2024 ortsüblich bekanntgemacht. Zur Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben der Bebauungsplanentwurf und der Satzungsvorentwurf
über örtliche Bauvorschriften mit den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung von einschließlich
05.08.2024biseinschließlich13.09.2024öffentlichausgelegen.
In öffentlicher Sitzung am 11.03.2026 hat der Gemeinderat der Stadt Ostfildern beschlossen, den
Bebauungsplanentwurf„Südlichder Kaiserstraße,Teil 5“mitBegründung sowieden Entwurfder Satzung
überörtlicheBauvorschriftengemäß§3Abs.2BauGBimInternetzuveröffentlichensowiedieBeteiligung
derBehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelangegemäß§4Abs.2BauGBdurchzuführen.
Der Bebauungsplan „Südlich der Kaiserstraße, Teil 5” ist im Zeitraum vom 20.04.2026 bis 22.05.2026 im
Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Entwurf der Satzung über örtliche
Bauvorschriften im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht und die Beteiligung der Behörden und
sonstigenTrägeröffentlicherBelangegem.§4Abs.2BauGBdurchgeführtworden.
II. ErgebnisseundBehandlungderAnregungenundBedenkenausderBeteiligungderBürgernach
§3Abs.2BauGB
WährendderÖffentlichkeitsbeteiligungvoneinschließlich20.04.2026biseinschließlich22.05.2026ist
keineStellungnahmevonBürgerneingegangen.
III. Ergebnisse und Behandlung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Behörden
undsonstigenTrägeröffentlicherBelangenach§4Abs.2BauGB
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden unter
ÜberlassungderPlanunterlagenmitSchreibenvom20.04.2026gemäß§4Abs.2BauGBanderPlanung
beteiligtundumStellungnahmeinnerhalbdesangegebenenZeitraumsgebeten.
A. VonfolgendenBehördenundsonstigenTrägernöffentlicherBelangegingkeineStellungnahmeein:
- MinisteriumfürVerkehrBW
- VermögenundBauBaden-Württemberg
- PolizeipräsidiumReutlingen
- StuttgarterStraßenbahnenAG(SSB)
- GROmnibusGmbH(Buslinie,GRFilderexpress)
- LandeshauptstadtStuttgart
- StadtEsslingenamNeckar
- GemeindeDenkendorf
- EvangelischeKirchengemeinde
-4-
- KatholischeKirchengemeinde
B. FolgendeBehördenundsonstigeTrägeröffentlicherBelangehabenderBebauungsplanungin
ihrerStellungnahmeohneAnregungenundBedenkenzugestimmt:
- Verkehrs-undTarifverbundStuttgart(VVS)(30.04.2026)
- NetzeBWGmbH(27.04.2026)
- DeutscheTelekomAG(28.04.2026)
- BodenseeWasserversorgung(BWV)(12.05.2026)
- StadtwerkeEsslingen(SWE)(21.04.2026)
- Industrie-undHandelskammerRegionStuttgart(IHK)(23.04.2026)
- GemeindeNeuhausen(21.04.2026)
C. VonfolgendenBehördenundsonstigenTrägernöffentlicherBelangegingenStellungnahmenein,
dieinAnlage1zudieserVorlageeinschließlichderzuihnenverfasstenStellungnahmender
Verwaltungvollständigdargestelltsind:
- VerbandRegionStuttgart(04.05.2026)
- RegierungspräsidiumStuttgart(Ref.21–Raumordnung,Baurecht,Denkmalschutz)(08.05.2026)
- RegierungspräsidiumStuttgart(Ref.42,SG4–TechnischeStraßenbauverwaltung)(22.05.2026)
- Landratsamt/LandkreisEsslingen(20.05.2026)
- RegierungspräsidiumFreiburg,LandesamtfürGeologie,RohstoffeundBergbau(29.04.2026)
- HandwerkskammerRegionStuttgart(05.05.2026)
- FlughafenStuttgart(12.05.2026)
- Naturschutzbund(NABU),OrtsgruppeOstfildern(19.05.2026)
IV. ÜberarbeitungderPlaninhalte
Im Textteil des Bebauungsplans wurde die Festsetzung Ziff. B 7.1 bezüglich im Plangebiet herzustellender
RetentionsanlageninfolgederStellungnahmedesAmtsfürWasserwirtschaftundBodenschutz(WBA)beim
LandratsamtEsslingenumdieWorte“sowieimFallegenehmigungspflichtigerErsatzbauten“ergänzt,Ziff.B
7.3 wurde dahingehend ergänzt, dass sicherzustellen ist, dass auf den Baugrundstücken gelegenen
wasserdurchlässig befestigten Flächen kein Niederschlagswasser von befestigten Fahrflächen zufließen
kann.
Der Hinweis D 01 zur Artenschutzthematik wurde infolge der Stellungnahme des Naturschutzbundes
(NABU),OrtsgruppeOstfildern,umeinenHinweisaufvorhandeneMehlschwalbennesterbeidenGebäuden
Riegelstraße11und15ergänzt.
Der Hinweis D 12 wurde infolge der Stellungnahme der Flughafen Stuttgart GmbH bezüglich der exakten
ZuordnungzurLärmschutzzonefürdenVerkehrsflughafenStuttgartpräzisiert.
Alle weiteren Bebauungsplanunterlagen (Lageplan des Bebauungsplans, Satzung über örtliche
Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans, Begründung zum Bebauungsplan und
Begründung zur Satzung über örtliche Bauvorschriften) sind gegenüber der Vorgängerversion inhaltlich
unverändert geblieben, wurden jedoch mit aktuellem Plandatum (Datum der letzten Überarbeitung)
versehen.
V. Anlagen
01. StellungnahmenzuSchreibenvonBehörden/sonstigenTrägernöffentlicherBelangevom22.06.2026
-5-
02. LageplandesBebauungsplans,M1:500,mitPlanzeichenerklärungvom17.05.2024/20.01./
22.06.2026
03. TextteilzumBebauungsplanvom17.05.2024/20.01./22.06.2026
04. SatzungüberörtlicheBauvorschriftengem.§74LBOfürdenGeltungsbereichdesBebauungsplans
vom17.05.2024/20.01./22.06.2026
05. BegründungzumBebauungsplanundzurSatzungüberörtlicheBauvorschriftenvom17.05.2024/
20.01./22.06.2026
FinanzielleAuswirkungen
Produkt-/Auftragssachkonto:
Kostenart Einzahlungen/ Auszahlungen/
bzw.Investition Erträgein€ Aufwendungenin€
einmalig
jährlich
Finanzierungdurch
Haushaltsmittel Ermächtigungsübertragung
ÜberplanmäßigeAuszahlungen AußerplanmäßigeAuszahlungen
Deckungüber-undaußerplanmäßigerAuszahlungen
Bittebeachten:
IstdieseVorlagerelevantfürdieBeteiligungvonJugendlichen?Ja Nein
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