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Bebauungsplan "Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5" / Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ostfildern |
| Datum | 2026-07-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zum Bebauungsplan „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5" in Ostfildern-Nellingen. Während der öffentlichen Auslegung von April bis Mai 2026 gingen keine Bürgerbeteiligungen ein. Mehrere Behörden stimmten zu oder äußerten keine Bedenken. Die Verwaltung überarbeitete den Plan basierend auf Stellungnahmen, etwa zu Retentionsanlagen und Mehlschwalbennesternen. Der Plan tritt nach ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
Fachbereich3Planung,Baurecht
undLiegenschaften
098/2026
Geschäftszeichen:FB3/Scw/Ra
22.06.2026
Ältestenrat 29.06.2026 nichtöffentlich Kenntnisnahme
AusschussfürTechnikundUmwelt 08.07.2026 öffentlich Beratung
Gemeinderat 22.07.2026 öffentlich Beschluss
Thema
Bebauungsplan"NördlichderKaiserstraße,Teil5"/SatzungüberörtlicheBauvorschriftenzum
Bebauungsplan"NördlichderKaiserstraße,Teil5"
-ErgebnisseundBehandlungderBedenkenundAnregungenausderVeröffentlichungimInternet§3Abs.
2BauGBundderBeteiligungderBehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelangegemäß§4Abs.2
BauGB
-ÜberarbeitungderPlaninhalte
-ZustimmungzumüberarbeitetenundergänztenBebauungsplanentwurfmitBegründungundzum
überarbeitetenSatzungsentwurfüberörtlicheBauvorschriftenmitBegründung
-Satzungsbeschlussgemäß§10BauGBund§74LBO
Beschlussantrag
I. Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
BelangeausderVeröffentlichungimInternetvom20.04.2026biseinschließlich22.05.2026werden
wieinderAnlage1zudieserVorlagedargestelltzurKenntnisgenommen.
II. DerÜberarbeitungderPlaninhalteentsprechendderDarstellungunterZifferIV.derErläuterungenzu
dieserVorlagewirdzugestimmt.
III. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5“, Gemarkung
Nellingen,sowiederSatzungüberörtlicheBauvorschriftenzudiesemBebauungsplanwirdaufgrund
von§10desBaugesetzbuchsinderFassungderBekanntmachungvom3.November2017(BGBl.IS.
3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert
wordenist,sowie§74LandesbauordnungfürBaden-WürttemberginderFassungvom16.März2026
(GBl.2026,Nr.44)i.V.m.§4derGemeindeordnungfürBaden-Württemberginderaktuellgeltenden
Fassungfolgende
SATZUNG
beschlossen:
§1
Der Bebauungsplan „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5“, Gemarkung Nellingen, wird entsprechend dem
Lageplan vom 17.05./ 02.12.2024 / 20.01./ 22.06.2026 mit Textteil vom 17.05./ 02.12.2024 / 20.01./
22.06.2026 des Fachbereiches 3 / Planung der Stadt Ostfildern festgesetzt. Dieser ist Bestandteil der
Satzung.
Die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung zum Bebauungsplan „Nördlich der
Kaiserstraße,Teil5“vom17.05./02.12.2024/20.01./22.06.2026werdenfestgesetzt.
§2
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vom Fachbereich 3 / Planung der Stadt
Ostfildernam17.05./02.12.2024/20.01./22.06.2026gefertigtenLageplan.
§3
Als planungs- und bauordnungsrechtliche Bestimmungen des Bebauungsplanes gelten die in dem vom
Fachbereich3/PlanungderStadtOstfildernam17.05./02.12.2024/20.01./22.06.2026gefertigtenPlan
getroffenentextlichenundzeichnerischenFestsetzungen.
§4
Die vom Gemeinderat beschlossenen Begründungen vom 17.05./ 02.12.2024 / 20.01./ 22.06.2026 zum
Bebauungsplan und zur Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 8 BauGB und § 74
LandesbauordnungliegenalsAnlagenbei.
§5
DerBebauungsplanunddieSatzungüberörtlicheBauvorschriftentretengemäß§10BauGBandemTage
in Kraft, an dem der Beschluss und die Bereitstellung zur Einsichtnahme ortsüblich bekannt gemacht
werden.
IV. DiedemBebauungsplan„NördlichderKaiserstraße,Teil5“,GemarkungNellingen,gemäß§9Abs.8
BauGBbeigefügteBegründungunddieBegründungzurSatzungüberörtlicheBauvorschriftengemäß
§74LandesbauordnungfürdenGeltungsbereichdesBebauungsplansdesFachbereiches3(Planung)
derStadtOstfildernvom17.05./02.12.2024/20.01./22.06.2026werdenbeschlossen.
V. Gemäß § 10 Abs. 2 i. V. mit § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist für den aus dem Flächennutzungsplan
entwickelten Bebauungsplan „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5“, kein Anzeigeverfahren oder
Genehmigungsverfahren notwendig. Es erfolgt lediglich eine Anzeige als Satzung nach § 4 Abs. 3
GemO.
VI. DieVerwaltungwirdbeauftragt, denBebauungsplanunddie Satzungüberörtliche Bauvorschriften
fürdenGeltungsbereichdesBebauungsplansdurchortsüblicheBekanntmachunggemäß§10Abs.3
BauGBzurRechtskraftzubringen.
Bolay AndreasRommel MichaelLübke StefanRothe
Oberbürgermeister ErsterBürgermeister Bürgermeister Fachbereichsleitung
Erläuterungen
I. BisherigerVerfahrensablauf
Der Gemeinderat der Stadt Ostfildern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2024 den
AufstellungsbeschlussfürdenBebauungsplan„NördlichderKaiserstraße,Teil5“mitSatzungüberörtliche
Bauvorschriftenbeschlossen.DerAufstellungsbeschlusswurdeinderStadtrundschauOstfildernNr.31vom
01.08.2024ortsüblichbekanntgemacht.
Mit Beschluss vom 24.07.2024 wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats beschlossen, die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigenTrägeröffentlicherBelangenach§4Abs.1BauGBdurchzuführen.DieserBeschlusswurdeinder
Stadtrundschau Ostfildern Nr. 31 vom 01.08.2024 ortsüblich bekanntgemacht. Zur Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben der Bebauungsplanentwurf und der Satzungsvorentwurf
über örtliche Bauvorschriften mit den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung von einschließlich
05.08.2024biseinschließlich13.09.2024öffentlichausgelegen.
Am 12.03.2025 hat der Gemeinderat mit Beschluss über die Vorlage 163/2024 die Veröffentlichung des
Bebauungsplan-Entwurfs mit Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich
desBebauungsplans im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Veröffentlichung und Beteiligung
konnte jedoch nicht durchgeführt werden, da sich unmittelbar nach dem Beschluss erneuter
Überarbeitungs-/ErgänzungsbedarffürdenBebauungsplanergebenhat.
In öffentlicher Sitzung am 11.03.2026 hat der Gemeinderat der Stadt Ostfildern beschlossen, den
Bebauungsplanentwurf„NördlichderKaiserstraße,Teil5“mitBegründungsowiedenEntwurfderSatzung
überörtlicheBauvorschriftengemäß§3Abs.2BauGBimInternetzuveröffentlichensowiedieBeteiligung
derBehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelangegemäß§4Abs.2BauGBdurchzuführen.
DerBebauungsplan „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5”istim Zeitraum vom 20.04.2026 bis22.05.2026 im
Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Entwurf der Satzung über örtliche
Bauvorschriften im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht und die Beteiligung der Behörden und
sonstigenTrägeröffentlicherBelangegem.§4Abs.2BauGBdurchgeführtworden.
II. ErgebnisseundBehandlungderAnregungenundBedenkenausderBeteiligungderBürgernach
§3Abs.2BauGB
WährendderÖffentlichkeitsbeteiligungvoneinschließlich20.04.2026biseinschließlich22.05.2026ist
keineStellungnahmevonBürgerneingegangen.
III. ErgebnisseundBehandlungderAnregungenundBedenkenausderBeteiligungderBehörden
undsonstigenTrägeröffentlicherBelangenach§4Abs.2BauGB
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden unter
ÜberlassungderPlanunterlagenmitSchreibenvom20.04.2026gemäß§4Abs.2BauGBanderPlanung
beteiligtundumStellungnahmeinnerhalbdesangegebenenZeitraumsgebeten.
A. VonfolgendenBehördenundsonstigenTrägernöffentlicherBelangegingkeineStellungnahmeein:
- MinisteriumfürVerkehrBW
- VermögenundBauBaden-Württemberg
- PolizeipräsidiumReutlingen
- StuttgarterStraßenbahnenAG(SSB)
-4-
- GROmnibusGmbH(Buslinie,GRFilderexpress)
- BodenseeWasserversorgung(BWV)
- LandeshauptstadtStuttgart
- StadtEsslingenamNeckar
- GemeindeDenkendorf
- EvangelischeKirchengemeinde
- KatholischeKirchengemeinde
B. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben der Bebauungsplanung in
ihrerStellungnahmeohneAnregungenundBedenkenzugestimmt:
- Verkehrs-undTarifverbundStuttgart(VVS)(30.04.2026)
- NetzeBWGmbH(27.04.2026)
- DeutscheTelekomAG(28.04.2026)
- StadtwerkeEsslingen(SWE)(21.04.2026)
- Industrie-undHandwerkskammerRegionStuttgart(IHK)(27.04.2026)
- GemeindeNeuhausen(21.04.2026)
C. VonfolgendenBehördenundsonstigenTrägernöffentlicherBelangegingenStellungnahmenein,die
in Anlage 1 zu dieser Vorlage einschließlich der zu ihr verfassten Stellungnahmen der Verwaltung
vollständigdargestelltsind:
- VerbandRegionStuttgart(04.05.2026)
- RegierungspräsidiumStuttgart(Ref.21–Raumordnung,Baurecht,Denkmalschutz)(08.05.2026)
- RegierungspräsidiumStuttgart(Ref.42,SG4–TechnischeStraßenbauverwaltung)(22.05.2026)
- Landratsamt/LandkreisEsslingen(22.05.2026)
- RegierungspräsidiumFreiburg,LandesamtfürGeologie,RohstoffundBergbau(23.04.2026)
- HandwerkskammerStuttgart(05.05.2026)
- FlughafenStuttgart(13.05.2026)
- Naturschutzbund(NABU),OrtsgruppeOstfildern(19.05.2026)
IV. ÜberarbeitungderPlaninhalte
ImTextteildesBebauungsplanswurdedieFestsetzungZiff.B7.1bezüglichimPlangebietherzustellender
Retentionsanlagen infolge der Stellungnahme des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (WBA)
beim Landratsamt Esslingen um die Worte “sowie im Falle genehmigungspflichtiger Ersatzbauten“
ergänzt.
Der Hinweis D 01 zur Artenschutzthematik wurde infolge der Stellungnahme des Naturschutzbundes
(NABU), Ortsgruppe Ostfildern, um einen Hinweis auf vorhandene Mehlschwalbennester bei den
GebäudenRiegelstraße17und19ergänzt.
Unter Ziff. D 12 wurden bisher nicht vorhandene den Bau- und Anlagenschutzbereich für den
VerkehrsflughafenStuttgartunddenLärmschutzbereichfürdenVerkehrsflughafenStuttgartbetreffende
Hinweiseeingefügt.
Alle weiteren Bebauungsplanunterlagen (Lageplan des Bebauungsplans, Satzung über örtliche
Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans, Begründung zum Bebauungsplan und
Begründung zur Satzung über örtliche Bauvorschriften) sind gegenüber der Vorgängerversion inhaltlich
unverändert geblieben, wurden jedoch mit aktuellem Plandatum (Datum der letzten Überarbeitung)
versehen.
-5-
V. Anlagen
01. StellungnahmenzuSchreibenvonBehörden/sonstigenTrägernöffentlicherBelangevom22.06.2026
02. LageplandesBebauungsplans,M1:500,mitPlanzeichenerklärungvom17.05./02.12.2024/20.01./
22.06.2026
03. TextteilzumBebauungsplanvom17.05./02.12.2024/20.01./22.06.2026
04. SatzungüberörtlicheBauvorschriftengem.§74LBOfürdenGeltungsbereichdesBebauungsplans
vom17.05./02.12.2024/20.01./22.06.2026
05. BegründungzumBebauungsplanundzurSatzungüberörtlicheBauvorschriftenvom17.05./
02.12.2024/20.01./22.06.2026
FinanzielleAuswirkungen
Produkt-/Auftragssachkonto:
Kostenart Einzahlungen/ Auszahlungen/
bzw.Investition Erträgein€ Aufwendungenin€
einmalig
jährlich
Finanzierungdurch
Haushaltsmittel Ermächtigungsübertragung
ÜberplanmäßigeAuszahlungen AußerplanmäßigeAuszahlungen
Deckungüber-undaußerplanmäßigerAuszahlungen
Bittebeachten:
IstdieseVorlagerelevantfürdieBeteiligungvonJugendlichen?Ja Nein
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