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Bebauungsplan "Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5" / Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeOstfildern
Datum2026-07-22
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zum Bebauungsplan „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5" in Ostfildern-Nellingen. Während der öffentlichen Auslegung von April bis Mai 2026 gingen keine Bürgerbeteiligungen ein. Mehrere Behörden stimmten zu oder äußerten keine Bedenken. Die Verwaltung überarbeitete den Plan basierend auf Stellungnahmen, etwa zu Retentionsanlagen und Mehlschwalbennesternen. Der Plan tritt nach ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.

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Dokument

Extrahierter Text

Vorlage Fachbereich3Planung,Baurecht undLiegenschaften 098/2026 Geschäftszeichen:FB3/Scw/Ra 22.06.2026 Ältestenrat 29.06.2026 nichtöffentlich Kenntnisnahme AusschussfürTechnikundUmwelt 08.07.2026 öffentlich Beratung Gemeinderat 22.07.2026 öffentlich Beschluss Thema Bebauungsplan"NördlichderKaiserstraße,Teil5"/SatzungüberörtlicheBauvorschriftenzum Bebauungsplan"NördlichderKaiserstraße,Teil5" -ErgebnisseundBehandlungderBedenkenundAnregungenausderVeröffentlichungimInternet§3Abs. 2BauGBundderBeteiligungderBehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelangegemäß§4Abs.2 BauGB -ÜberarbeitungderPlaninhalte -ZustimmungzumüberarbeitetenundergänztenBebauungsplanentwurfmitBegründungundzum überarbeitetenSatzungsentwurfüberörtlicheBauvorschriftenmitBegründung -Satzungsbeschlussgemäß§10BauGBund§74LBO Beschlussantrag I. Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeausderVeröffentlichungimInternetvom20.04.2026biseinschließlich22.05.2026werden wieinderAnlage1zudieserVorlagedargestelltzurKenntnisgenommen. II. DerÜberarbeitungderPlaninhalteentsprechendderDarstellungunterZifferIV.derErläuterungenzu dieserVorlagewirdzugestimmt. III. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5“, Gemarkung Nellingen,sowiederSatzungüberörtlicheBauvorschriftenzudiesemBebauungsplanwirdaufgrund von§10desBaugesetzbuchsinderFassungderBekanntmachungvom3.November2017(BGBl.IS. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert wordenist,sowie§74LandesbauordnungfürBaden-WürttemberginderFassungvom16.März2026 (GBl.2026,Nr.44)i.V.m.§4derGemeindeordnungfürBaden-Württemberginderaktuellgeltenden Fassungfolgende SATZUNG beschlossen: §1 Der Bebauungsplan „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5“, Gemarkung Nellingen, wird entsprechend dem Lageplan vom 17.05./ 02.12.2024 / 20.01./ 22.06.2026 mit Textteil vom 17.05./ 02.12.2024 / 20.01./ 22.06.2026 des Fachbereiches 3 / Planung der Stadt Ostfildern festgesetzt. Dieser ist Bestandteil der Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung zum Bebauungsplan „Nördlich der Kaiserstraße,Teil5“vom17.05./02.12.2024/20.01./22.06.2026werdenfestgesetzt. §2 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vom Fachbereich 3 / Planung der Stadt Ostfildernam17.05./02.12.2024/20.01./22.06.2026gefertigtenLageplan. §3 Als planungs- und bauordnungsrechtliche Bestimmungen des Bebauungsplanes gelten die in dem vom Fachbereich3/PlanungderStadtOstfildernam17.05./02.12.2024/20.01./22.06.2026gefertigtenPlan getroffenentextlichenundzeichnerischenFestsetzungen. §4 Die vom Gemeinderat beschlossenen Begründungen vom 17.05./ 02.12.2024 / 20.01./ 22.06.2026 zum Bebauungsplan und zur Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 8 BauGB und § 74 LandesbauordnungliegenalsAnlagenbei. §5 DerBebauungsplanunddieSatzungüberörtlicheBauvorschriftentretengemäß§10BauGBandemTage in Kraft, an dem der Beschluss und die Bereitstellung zur Einsichtnahme ortsüblich bekannt gemacht werden. IV. DiedemBebauungsplan„NördlichderKaiserstraße,Teil5“,GemarkungNellingen,gemäß§9Abs.8 BauGBbeigefügteBegründungunddieBegründungzurSatzungüberörtlicheBauvorschriftengemäß §74LandesbauordnungfürdenGeltungsbereichdesBebauungsplansdesFachbereiches3(Planung) derStadtOstfildernvom17.05./02.12.2024/20.01./22.06.2026werdenbeschlossen. V. Gemäß § 10 Abs. 2 i. V. mit § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist für den aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplan „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5“, kein Anzeigeverfahren oder Genehmigungsverfahren notwendig. Es erfolgt lediglich eine Anzeige als Satzung nach § 4 Abs. 3 GemO. VI. DieVerwaltungwirdbeauftragt, denBebauungsplanunddie Satzungüberörtliche Bauvorschriften fürdenGeltungsbereichdesBebauungsplansdurchortsüblicheBekanntmachunggemäß§10Abs.3 BauGBzurRechtskraftzubringen. Bolay AndreasRommel MichaelLübke StefanRothe Oberbürgermeister ErsterBürgermeister Bürgermeister Fachbereichsleitung Erläuterungen I. BisherigerVerfahrensablauf Der Gemeinderat der Stadt Ostfildern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2024 den AufstellungsbeschlussfürdenBebauungsplan„NördlichderKaiserstraße,Teil5“mitSatzungüberörtliche Bauvorschriftenbeschlossen.DerAufstellungsbeschlusswurdeinderStadtrundschauOstfildernNr.31vom 01.08.2024ortsüblichbekanntgemacht. Mit Beschluss vom 24.07.2024 wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigenTrägeröffentlicherBelangenach§4Abs.1BauGBdurchzuführen.DieserBeschlusswurdeinder Stadtrundschau Ostfildern Nr. 31 vom 01.08.2024 ortsüblich bekanntgemacht. Zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben der Bebauungsplanentwurf und der Satzungsvorentwurf über örtliche Bauvorschriften mit den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung von einschließlich 05.08.2024biseinschließlich13.09.2024öffentlichausgelegen. Am 12.03.2025 hat der Gemeinderat mit Beschluss über die Vorlage 163/2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich desBebauungsplans im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Veröffentlichung und Beteiligung konnte jedoch nicht durchgeführt werden, da sich unmittelbar nach dem Beschluss erneuter Überarbeitungs-/ErgänzungsbedarffürdenBebauungsplanergebenhat. In öffentlicher Sitzung am 11.03.2026 hat der Gemeinderat der Stadt Ostfildern beschlossen, den Bebauungsplanentwurf„NördlichderKaiserstraße,Teil5“mitBegründungsowiedenEntwurfderSatzung überörtlicheBauvorschriftengemäß§3Abs.2BauGBimInternetzuveröffentlichensowiedieBeteiligung derBehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelangegemäß§4Abs.2BauGBdurchzuführen. DerBebauungsplan „Nördlich der Kaiserstraße, Teil 5”istim Zeitraum vom 20.04.2026 bis22.05.2026 im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht und die Beteiligung der Behörden und sonstigenTrägeröffentlicherBelangegem.§4Abs.2BauGBdurchgeführtworden. II. ErgebnisseundBehandlungderAnregungenundBedenkenausderBeteiligungderBürgernach §3Abs.2BauGB WährendderÖffentlichkeitsbeteiligungvoneinschließlich20.04.2026biseinschließlich22.05.2026ist keineStellungnahmevonBürgerneingegangen. III. ErgebnisseundBehandlungderAnregungenundBedenkenausderBeteiligungderBehörden undsonstigenTrägeröffentlicherBelangenach§4Abs.2BauGB Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden unter ÜberlassungderPlanunterlagenmitSchreibenvom20.04.2026gemäß§4Abs.2BauGBanderPlanung beteiligtundumStellungnahmeinnerhalbdesangegebenenZeitraumsgebeten. A. VonfolgendenBehördenundsonstigenTrägernöffentlicherBelangegingkeineStellungnahmeein: - MinisteriumfürVerkehrBW - VermögenundBauBaden-Württemberg - PolizeipräsidiumReutlingen - StuttgarterStraßenbahnenAG(SSB) -4- - GROmnibusGmbH(Buslinie,GRFilderexpress) - BodenseeWasserversorgung(BWV) - LandeshauptstadtStuttgart - StadtEsslingenamNeckar - GemeindeDenkendorf - EvangelischeKirchengemeinde - KatholischeKirchengemeinde B. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben der Bebauungsplanung in ihrerStellungnahmeohneAnregungenundBedenkenzugestimmt: - Verkehrs-undTarifverbundStuttgart(VVS)(30.04.2026) - NetzeBWGmbH(27.04.2026) - DeutscheTelekomAG(28.04.2026) - StadtwerkeEsslingen(SWE)(21.04.2026) - Industrie-undHandwerkskammerRegionStuttgart(IHK)(27.04.2026) - GemeindeNeuhausen(21.04.2026) C. VonfolgendenBehördenundsonstigenTrägernöffentlicherBelangegingenStellungnahmenein,die in Anlage 1 zu dieser Vorlage einschließlich der zu ihr verfassten Stellungnahmen der Verwaltung vollständigdargestelltsind: - VerbandRegionStuttgart(04.05.2026) - RegierungspräsidiumStuttgart(Ref.21–Raumordnung,Baurecht,Denkmalschutz)(08.05.2026) - RegierungspräsidiumStuttgart(Ref.42,SG4–TechnischeStraßenbauverwaltung)(22.05.2026) - Landratsamt/LandkreisEsslingen(22.05.2026) - RegierungspräsidiumFreiburg,LandesamtfürGeologie,RohstoffundBergbau(23.04.2026) - HandwerkskammerStuttgart(05.05.2026) - FlughafenStuttgart(13.05.2026) - Naturschutzbund(NABU),OrtsgruppeOstfildern(19.05.2026) IV. ÜberarbeitungderPlaninhalte ImTextteildesBebauungsplanswurdedieFestsetzungZiff.B7.1bezüglichimPlangebietherzustellender Retentionsanlagen infolge der Stellungnahme des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (WBA) beim Landratsamt Esslingen um die Worte “sowie im Falle genehmigungspflichtiger Ersatzbauten“ ergänzt. Der Hinweis D 01 zur Artenschutzthematik wurde infolge der Stellungnahme des Naturschutzbundes (NABU), Ortsgruppe Ostfildern, um einen Hinweis auf vorhandene Mehlschwalbennester bei den GebäudenRiegelstraße17und19ergänzt. Unter Ziff. D 12 wurden bisher nicht vorhandene den Bau- und Anlagenschutzbereich für den VerkehrsflughafenStuttgartunddenLärmschutzbereichfürdenVerkehrsflughafenStuttgartbetreffende Hinweiseeingefügt. Alle weiteren Bebauungsplanunterlagen (Lageplan des Bebauungsplans, Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans, Begründung zum Bebauungsplan und Begründung zur Satzung über örtliche Bauvorschriften) sind gegenüber der Vorgängerversion inhaltlich unverändert geblieben, wurden jedoch mit aktuellem Plandatum (Datum der letzten Überarbeitung) versehen. -5- V. Anlagen 01. StellungnahmenzuSchreibenvonBehörden/sonstigenTrägernöffentlicherBelangevom22.06.2026 02. LageplandesBebauungsplans,M1:500,mitPlanzeichenerklärungvom17.05./02.12.2024/20.01./ 22.06.2026 03. TextteilzumBebauungsplanvom17.05./02.12.2024/20.01./22.06.2026 04. SatzungüberörtlicheBauvorschriftengem.§74LBOfürdenGeltungsbereichdesBebauungsplans vom17.05./02.12.2024/20.01./22.06.2026 05. BegründungzumBebauungsplanundzurSatzungüberörtlicheBauvorschriftenvom17.05./ 02.12.2024/20.01./22.06.2026 FinanzielleAuswirkungen Produkt-/Auftragssachkonto: Kostenart Einzahlungen/ Auszahlungen/ bzw.Investition Erträgein€ Aufwendungenin€ einmalig jährlich Finanzierungdurch Haushaltsmittel Ermächtigungsübertragung ÜberplanmäßigeAuszahlungen AußerplanmäßigeAuszahlungen Deckungüber-undaußerplanmäßigerAuszahlungen Bittebeachten: IstdieseVorlagerelevantfürdieBeteiligungvonJugendlichen?Ja Nein

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