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Bebauungsplan "Scharnhauser Park - Teil 13, 2. Änderung"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ostfildern |
| Datum | 2026-07-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Scharnhauser Park – Teil 13, 2. Änderung" in der Gemarkung Nellingen. Der Plan soll eine bestehende Flüchtlingsunterkunft mit 54 Wohncontainern auf 0,16 Hektar planungsrechtlich dauerhaft sichern, indem die bisherige 10-Jahres-Befristung aufgehoben wird. Grund ist der andauernde hohe Bedarf an dezentralen Unterbringungskapazitäten in der Stadt. Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
Fachbereich3Planung,Baurecht
undLiegenschaften
096/2026
Geschäftszeichen:FB3/En/Te
19.06.2026
Ältestenrat 29.06.2026 nichtöffentlich Kenntnisnahme
AusschussfürTechnikundUmwelt 08.07.2026 nichtöffentlich Beratung
Gemeinderat 22.07.2026 öffentlich Beschluss
Thema
Bebauungsplan"ScharnhauserPark-Teil13,2.Änderung",GemarkungNellingen
-AufstellungsbeschlussfürdenBebauungsplangemäß§2Abs.1BauGB
-ZustimmungzumBebauungsplanentwurfmitBegründung
-BeschlussüberdieDurchführungderfrühzeitigenÖffentlichkeitsbeteiligunggemäß§3Abs.1BauGB
sowieüberdiefrühzeitigeBeteiligungderBehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelangegemäß§4
Abs.1BauGB
Beschlussantrag
I. DerGemeinderatbeschließtgemäß§2Abs.1BauGBeinenBebauungsplanfürdenimLageplandes
Fachbereichs 3 / Planung vom 25.06.2026 dargestellten Bereich „Scharnhauser Park – Teil 13, 2.
Änderung“,GemarkungNellingen,aufzustellen.
II. DemBebauungsplanentwurf„ScharnhauserPark–Teil13,2.Änderung“vom25.06.2026mitEntwurf
derBegründungzumBebauungsplanvom25.06.2026wirdzugestimmt.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekanntzumachensowiediefrühzeitigeBeteiligungderÖffentlichkeitgemäß§3Abs.1BauGBund
die frühzeitige Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Bolay AndreasRommel MichaelLübke
Oberbürgermeister ErsterBürgermeister Bürgermeister Fachbereichsleitung
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Erläuterungen
DieUnterbringungvonFlüchtlingenisteinekommunalePflichtaufgabe.NachderKonzeptionderStadt
OstfildernsollenFlüchtlingedezentralindenStadtteilenuntergebrachtwerden.MitdemZieleiner
möglichstverträglichenVerteilungderUnterkünfteaufdieGesamtstadtistauchimStadtteilScharnhauser
ParkeineUnterbringungvorgesehen.NebenderUnterkunftindenHolzwiesengibtesimScharnhauser
ParkaktuellzweiweiterekleineEinheitenmitzusammen12Plätzen.
ImJahr2016wurdewegenderhohenZahlvonSchutzsuchendenundaufgrunddesMangelsan
vorhandenenKapazitäteneinneuerStandortfürFlüchtlingeundAsylbegehrendegeplant.Der
Bebauungsplan„ScharnhauserPark-Teil13,1Änderung“wurdeindieserbesonderenSituationals
SondergebietfürUnterkünftefürFlüchtlingeundAsylbegehrendeaufgestelltunddieNutzungauf10Jahre
befristet,inderAnnahme,dasssichderBedarfbisdahinverringertoderanderweitige
Unterbringungsmöglichkeitengeschaffenwerdenkönnen.
DieZahlderobdachlosuntergebrachtenFlüchtlingeinderStadtverharrtaufhohemNiveau.Sosindaktuell
anmehrals50StandortenimStadtgebiet700Menschenuntergebracht.FürdasJahr2026bestehtaktuell
nocheineAufnahmeverpflichtungvon90PersoneninderAnschlussunterbringung.Kurzfristigangemietete
WohnungenfallenwegenbefristeterMietverträge,geplantemAbbruchetc.inabsehbarerZeitweg.Die50
EinheitenfürdieUnterbringungvonmaximal100PersonenIndenHolzwiesensindvonBeginnankomplett
belegtundwerdenweiterhindringendbenötigt.AuchindenFolgejahrenistmitweiterenZuweisungenvon
GeflüchtetenundschleppendenAbgängeninMietwohnraumzurechnen.DieUnterbringungaufdem
WohnungsmarktgestaltetsichfürdiesenPersonenkreis–nichtnuraufgrunddesfehlendenAngebots-
schwierig.Mittel-undlangfristigbestehtdaherweiterhinBedarfandezentralen,kommunalen
Unterbringungskapazitäten.DieBefristungfürdieFlüchtlingsunterkunftimScharnhauserParksolldaher
aufgehobenwerden,umdieFlüchtlingsunterkunftamheutigenStandortplanungsrechtlichdauerhaftzu
ermöglichen.
DasPlangebietmiteinerFlächengrößevonca.0,16haliegtamöstlichenRanddesStadtteilsScharnhauser
Park,dieAusdehnungdesPlangebietsbeträgtca.40auf40m.Nördlichundsüdlichschließenöffentliche
Grünflächenan,westlichliegteinebestehendeWohnbebauung.EinHeizkraftwerkbefindetsichöstlich
angrenzendandasPlangebiet.DerzeitbefindetsichamStandorteinInterimsbaugenutztals
Flüchtlingsunterkunftbestehendaus54Wohncontainern.
DiePlanungsrechtlichenInhalteorientierensichsehrengambestehendenBebauungsplan.Eswirdein
Sondergebieti.S.v. §11Absatz2 BauNVOmitderZweckbestimmung„SondergebietfürUnterkünftefür
FlüchtlingeundAsylbegehrende“festgesetzt.HierbeihandeltessichumeineAnlagefürsozialeZwecke.Im
SondergebietwerdeneineGrundflächenzahlvon0,8undzweiVollgeschossealsHöchstmaßfestgesetzt.
DamitsolleinederstädtebaulichenSituationangemesseneDichteermöglichtwerden,diesichinderHöhe
andervorhandenenangrenzendenBebauungorientiert.DieüberbaubareGrundstücksflächeorientiertsich
andenbestehendenBaukörpernundnimmtRücksichtaufdievorhandenenVersorgungsleitungen.
AufgrundderNähezumbestehendenHeizkraftwerksindUntersuchungenundGutachtenzur
VerträglichkeitderbeidenNutzzungenimVerfahrenzuerstellen,sowieeinUmweltberichtmitEingriffs-
/Ausgleichsbilanzierung.
Anlagen:
1. LageplandesBebauungsplanentwurfsvom25.06.2026
2. TextteildesBebauungsplanentwurfsvom25.06.2026
3. BegründungzumBebauungsplanentwurfvom25.06.2026
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FinanzielleAuswirkungen
Produkt-/Auftragssachkonto:
Kostenart Einzahlungen/ Auszahlungen/
bzw.Investition Erträgein€ Aufwendungenin€
einmalig
jährlich
Finanzierungdurch
Haushaltsmittel Ermächtigungsübertragung
ÜberplanmäßigeAuszahlungen AußerplanmäßigeAuszahlungen
Deckungüber-undaußerplanmäßigerAuszahlungen
Bittebeachten:
IstdieseVorlagerelevantfürdieBeteiligungvonJugendlichen?Ja Nein
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