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Bebauungsplan "Scharnhauser Park - Teil 13, 2. Änderung"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeOstfildern
Datum2026-07-22
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Scharnhauser Park – Teil 13, 2. Änderung" in der Gemarkung Nellingen. Der Plan soll eine bestehende Flüchtlingsunterkunft mit 54 Wohncontainern auf 0,16 Hektar planungsrechtlich dauerhaft sichern, indem die bisherige 10-Jahres-Befristung aufgehoben wird. Grund ist der andauernde hohe Bedarf an dezentralen Unterbringungskapazitäten in der Stadt. Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt.

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Dokument

Extrahierter Text

Vorlage Fachbereich3Planung,Baurecht undLiegenschaften 096/2026 Geschäftszeichen:FB3/En/Te 19.06.2026 Ältestenrat 29.06.2026 nichtöffentlich Kenntnisnahme AusschussfürTechnikundUmwelt 08.07.2026 nichtöffentlich Beratung Gemeinderat 22.07.2026 öffentlich Beschluss Thema Bebauungsplan"ScharnhauserPark-Teil13,2.Änderung",GemarkungNellingen -AufstellungsbeschlussfürdenBebauungsplangemäß§2Abs.1BauGB -ZustimmungzumBebauungsplanentwurfmitBegründung -BeschlussüberdieDurchführungderfrühzeitigenÖffentlichkeitsbeteiligunggemäß§3Abs.1BauGB sowieüberdiefrühzeitigeBeteiligungderBehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelangegemäß§4 Abs.1BauGB Beschlussantrag I. DerGemeinderatbeschließtgemäß§2Abs.1BauGBeinenBebauungsplanfürdenimLageplandes Fachbereichs 3 / Planung vom 25.06.2026 dargestellten Bereich „Scharnhauser Park – Teil 13, 2. Änderung“,GemarkungNellingen,aufzustellen. II. DemBebauungsplanentwurf„ScharnhauserPark–Teil13,2.Änderung“vom25.06.2026mitEntwurf derBegründungzumBebauungsplanvom25.06.2026wirdzugestimmt. III. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachensowiediefrühzeitigeBeteiligungderÖffentlichkeitgemäß§3Abs.1BauGBund die frühzeitige Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Bolay AndreasRommel MichaelLübke Oberbürgermeister ErsterBürgermeister Bürgermeister Fachbereichsleitung -2- -3- Erläuterungen DieUnterbringungvonFlüchtlingenisteinekommunalePflichtaufgabe.NachderKonzeptionderStadt OstfildernsollenFlüchtlingedezentralindenStadtteilenuntergebrachtwerden.MitdemZieleiner möglichstverträglichenVerteilungderUnterkünfteaufdieGesamtstadtistauchimStadtteilScharnhauser ParkeineUnterbringungvorgesehen.NebenderUnterkunftindenHolzwiesengibtesimScharnhauser ParkaktuellzweiweiterekleineEinheitenmitzusammen12Plätzen. ImJahr2016wurdewegenderhohenZahlvonSchutzsuchendenundaufgrunddesMangelsan vorhandenenKapazitäteneinneuerStandortfürFlüchtlingeundAsylbegehrendegeplant.Der Bebauungsplan„ScharnhauserPark-Teil13,1Änderung“wurdeindieserbesonderenSituationals SondergebietfürUnterkünftefürFlüchtlingeundAsylbegehrendeaufgestelltunddieNutzungauf10Jahre befristet,inderAnnahme,dasssichderBedarfbisdahinverringertoderanderweitige Unterbringungsmöglichkeitengeschaffenwerdenkönnen. DieZahlderobdachlosuntergebrachtenFlüchtlingeinderStadtverharrtaufhohemNiveau.Sosindaktuell anmehrals50StandortenimStadtgebiet700Menschenuntergebracht.FürdasJahr2026bestehtaktuell nocheineAufnahmeverpflichtungvon90PersoneninderAnschlussunterbringung.Kurzfristigangemietete WohnungenfallenwegenbefristeterMietverträge,geplantemAbbruchetc.inabsehbarerZeitweg.Die50 EinheitenfürdieUnterbringungvonmaximal100PersonenIndenHolzwiesensindvonBeginnankomplett belegtundwerdenweiterhindringendbenötigt.AuchindenFolgejahrenistmitweiterenZuweisungenvon GeflüchtetenundschleppendenAbgängeninMietwohnraumzurechnen.DieUnterbringungaufdem WohnungsmarktgestaltetsichfürdiesenPersonenkreis–nichtnuraufgrunddesfehlendenAngebots- schwierig.Mittel-undlangfristigbestehtdaherweiterhinBedarfandezentralen,kommunalen Unterbringungskapazitäten.DieBefristungfürdieFlüchtlingsunterkunftimScharnhauserParksolldaher aufgehobenwerden,umdieFlüchtlingsunterkunftamheutigenStandortplanungsrechtlichdauerhaftzu ermöglichen. DasPlangebietmiteinerFlächengrößevonca.0,16haliegtamöstlichenRanddesStadtteilsScharnhauser Park,dieAusdehnungdesPlangebietsbeträgtca.40auf40m.Nördlichundsüdlichschließenöffentliche Grünflächenan,westlichliegteinebestehendeWohnbebauung.EinHeizkraftwerkbefindetsichöstlich angrenzendandasPlangebiet.DerzeitbefindetsichamStandorteinInterimsbaugenutztals Flüchtlingsunterkunftbestehendaus54Wohncontainern. DiePlanungsrechtlichenInhalteorientierensichsehrengambestehendenBebauungsplan.Eswirdein Sondergebieti.S.v. §11Absatz2 BauNVOmitderZweckbestimmung„SondergebietfürUnterkünftefür FlüchtlingeundAsylbegehrende“festgesetzt.HierbeihandeltessichumeineAnlagefürsozialeZwecke.Im SondergebietwerdeneineGrundflächenzahlvon0,8undzweiVollgeschossealsHöchstmaßfestgesetzt. DamitsolleinederstädtebaulichenSituationangemesseneDichteermöglichtwerden,diesichinderHöhe andervorhandenenangrenzendenBebauungorientiert.DieüberbaubareGrundstücksflächeorientiertsich andenbestehendenBaukörpernundnimmtRücksichtaufdievorhandenenVersorgungsleitungen. AufgrundderNähezumbestehendenHeizkraftwerksindUntersuchungenundGutachtenzur VerträglichkeitderbeidenNutzzungenimVerfahrenzuerstellen,sowieeinUmweltberichtmitEingriffs- /Ausgleichsbilanzierung. Anlagen: 1. LageplandesBebauungsplanentwurfsvom25.06.2026 2. TextteildesBebauungsplanentwurfsvom25.06.2026 3. BegründungzumBebauungsplanentwurfvom25.06.2026 -4- FinanzielleAuswirkungen Produkt-/Auftragssachkonto: Kostenart Einzahlungen/ Auszahlungen/ bzw.Investition Erträgein€ Aufwendungenin€ einmalig jährlich Finanzierungdurch Haushaltsmittel Ermächtigungsübertragung ÜberplanmäßigeAuszahlungen AußerplanmäßigeAuszahlungen Deckungüber-undaußerplanmäßigerAuszahlungen Bittebeachten: IstdieseVorlagerelevantfürdieBeteiligungvonJugendlichen?Ja Nein

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