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Errichtung eines Holz-/Fahrradschopfes an ein bestehendes 2-Familienhaus auf Flst. Nr. 629, Rohmbachstraße in Bitzenhofen

Angenommen7 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOberteuringen
Datum2026-07-09
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Gemeinde Oberteuringen Bodenseekreis Datum: 22.06.2026 Bereich: Bauverwaltung Sachbearbeiter: GinaLude Beschlussvorlage VorlageNr.: BV/082/2026 öffentlich Beratendes Gremium Datum Beratung ö/nö Ausschuss für Umwelt und Technik 09.07.2026 Entscheidung öffentlich Errichtung eines Holz-/Fahrradschopfes an ein bestehendes 2- Familienhaus auf Flst. Nr. 629, Rohmbachstraße in Bitzenhofen Beschlussvorschlag Das Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. Sachverhalt/Begründung Der Bauherr beantragt den Neubau eines Holz- und Fahrradschopfes an der Westseite des bestehenden 2-Familienhauses auf dem Flst. Nr. 629 in Bitzenhofen. Der Holz- und Fahrradschopf ist als Holzkonstruktion mit einer Länge von insgesamt 7,40 m undeinerBreitevon2,40m,sowieeinerHöhevon2,59mgeplant.EsisteinPultdachmiteiner Dachneigungvon5°vorgesehen.DasDachwirdmitTrapezblechengedeckt.DesWeiterenist nördlich des Holz- und Fahrradschopfes eine Überdachung für Mülltonnen geplant. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und muss nach § 35 (2) BauGB beurteilt werden. Danach können derartige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

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