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Errichtung eines Holz-/Fahrradschopfes an ein bestehendes 2-Familienhaus auf Flst. Nr. 629, Rohmbachstraße in Bitzenhofen
Angenommen7 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oberteuringen |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Oberteuringen
Bodenseekreis
Datum: 22.06.2026
Bereich: Bauverwaltung
Sachbearbeiter: GinaLude
Beschlussvorlage VorlageNr.: BV/082/2026
öffentlich
Beratendes Gremium Datum Beratung ö/nö
Ausschuss für Umwelt und Technik 09.07.2026 Entscheidung öffentlich
Errichtung eines Holz-/Fahrradschopfes an ein bestehendes 2-
Familienhaus auf Flst. Nr. 629, Rohmbachstraße in Bitzenhofen
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Sachverhalt/Begründung
Der Bauherr beantragt den Neubau eines Holz- und Fahrradschopfes an der Westseite des
bestehenden 2-Familienhauses auf dem Flst. Nr. 629 in Bitzenhofen.
Der Holz- und Fahrradschopf ist als Holzkonstruktion mit einer Länge von insgesamt 7,40 m
undeinerBreitevon2,40m,sowieeinerHöhevon2,59mgeplant.EsisteinPultdachmiteiner
Dachneigungvon5°vorgesehen.DasDachwirdmitTrapezblechengedeckt.DesWeiterenist
nördlich des Holz- und Fahrradschopfes eine Überdachung für Mülltonnen geplant.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und muss nach § 35 (2) BauGB beurteilt werden.
Danach können derartige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung
oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Text aus PDF extrahiert