Startseite › Oberstadion › Antrag

Beratung und Beschlussfassung über die Einsetzung von zwei Stadtjägern für das Gemeindegebiet Oberstadion

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOberstadion
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Oberstadion beschließt die Einsetzung von zwei anerkannten Stadtjägern – Susanne Kuhn-Urban und Julian Marco Moosbauer – für das gesamte Gemeindegebiet einschließlich aller Ortsteile. Die Stadtjäger sollen gemäß § 13a des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg in befriedeten Bezirken tätig werden, wobei präventive Maßnahmen Vorrang haben. Ihre Tätigkeit erfolgt auf Basis von Aufträgen und unter Bedingungen wie Zusammenarbeit mit dem Wildtierbeauftragten des Alb-Donau-Kreises und Mitteilung an die Polizei vor Jagdausübung mit Schusswaffen.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Erstelltam/durch:___________________________________ VomBearbeiterauszufüllen: Korrekturam/durch:_________________________________ nichtlöschenvor:_________________________________ Abgesandtam/durch: nichtlöschen Gemeinde Oberstadion ALB-DONAU-KREIS Hundersingen•Moosbeuren•Mühlhausen Mundeldingen•Oberstadion•Rettighofen Beratungsvorlage für die Verhandlung des Gemeinderats Gemeinderatsitzung am 27.07.2026 öffentlich § 224 Beratung und Beschlussfassung über die Einsetzung von zwei Stadtjägern für das Gemeindegebiet Oberstadion I.Anlagen EinsetzungKuhn-Urban EinsetzungMoosbauer Sicherheitsbelehrung_Stadtjaeger.Oberstadion Sicherheitsbelehrung_Stadtjaeger.OberstadionMoosbauer II.SachverhaltundBegründung Gemäß§13adesJagd-undWildtiermanagementgesetzesBaden-Württemberg(JWMG)können GemeindenanerkannteStadtjägerzurWahrnehmungvonAufgabendesWildtiermanagementsin befriedetenBezirkeneinsetzen. DieGemeindeOberstadionbeabsichtigt,wiebereitsinderSitzungvom20.04.2026thematisiert, künftig • FrauSusanneKuhn-Urban,geb.17.06.1969,wohnhaftin72535Heroldstatt, • HerrnJulianMarcoMoosbauer,geb.29.07.1993,wohnhaftin89143Blaubeuren, alsStadtjägerfürdasgesamteGemeindegebietderGemeindeOberstadioneinschließlichaller Ortsteileeinzusetzen. BeidePersonenverfügenüberdieerforderlicheAnerkennungalsStadtjägergemäßdengesetzlichen BestimmungendesLandesBaden-Württemberg. VorderbeabsichtigtenEinsetzungwurdendiebetroffenenJagdpächtersowiediezuständigePolizei angehört.DieAnhörungwurdeordnungsgemäßdurchgeführt.BiszumfestgesetztenStichtagam 31.05.2026gingenwedervondenJagdpächternnochvonderPolizeiEinwändegegendie vorgeseheneEinsetzungein. DieBestellungvonStadtjägerndientinsbesonderederBeratungundUnterstützungvon GrundstückseigentümernundNutzungsberechtigteninFragendesWildtiermanagementsinnerhalb befriedeterBezirkesowiederBewältigungvonKonfliktenmitWildtierenimSiedlungsbereich.Zielistes, durchfachkundigeBeratungundvorrangigpräventiveMaßnahmenKonfliktezwischenMenschund Wildtierzuvermeidenbeziehungsweisezureduzieren. RechtlicheGrundlagen DieEinsetzungerfolgtaufGrundlagedes§13aJWMG.DieBefugnissederStadtjägerbeschränken sichaufdiejenigenFlächen,aufdenendiereguläreJagdausübunggemäß§13Abs.1und2JWMG nichtzulässigist(befriedeteBezirke). VorgeseheneAuflagen DieEinsetzungvonFrauKuhn-UrbanundHerrnMoosbauererfolgtunterfolgendenBedingungen: 1. DieEinsetzunggiltbiszuihremWiderrufbzw.ihrerAufhebungdurchdieGemeinde Oberstadion. 2. DieZuständigkeiterstrecktsichaufdasgesamteGemeindegebietderGemeindeOberstadion einschließlichallerOrtsteile.DieBefugnissebeschränkensichaufbefriedeteBezirkeimSinnedes§13 JWMG. 3. DieStadtjägerberatenundunterstützeninZusammenarbeitmitdemWildtierbeauftragtendes Alb-Donau-KreisesEigentümerinnenundEigentümersowiesonstigeNutzungsberechtigteinFragen desWildtiermanagementsunddesUmgangsmitWildtiereninSiedlungsbereichenundinnerhalbvon Bebauungsplangebieten. 4. PräventiveMaßnahmenhabenVorrang.DiesekönnenmitZustimmungderjeweiligen GrundstückseigentümeroderNutzungsberechtigteneigenverantwortlichdurchgeführtwerden. 5. DieStadtjägererhaltendieErlaubnis,mitZustimmungderjeweiligenEigentümerinnen, EigentümeroderNutzungsberechtigtendieJagdaufWildtieredesNutzungs-und EntwicklungsmanagementsinbefriedetenBezirkenauszuüben,sofernpräventiveMaßnahmenkeinen ErfolgversprechenodersoweitdieszurAbwehrvonGefahrenfürdieöffentliche SicherheitundOrdnungoderzurBekämpfungvonTierseuchenerforderlichist. 6. VorjedemTätigwerdenistKontaktmitdemWildtierbeauftragtendesAlb-Donau-Kreises aufzunehmenundeineZusammenarbeitsicherzustellen.Gegebenenfallsistderjeweils betroffeneJagdpächterzuinformieren. 7. DieStadtjägerwerdenausschließlichaufgrundeinerBeauftragungdurchdieGemeinde Oberstadion,GrundstückseigentümerodersonstigeNutzungsberechtigtetätig.DieKostensindvom jeweiligenAuftraggeberzutragen.DieAbrechnungerfolgtunmittelbarzwischen AuftraggeberundStadtjäger. 8. DieDurchführungvonFallen-undSchussjagdrichtetsichnach§13aJWMGsowieden InhaltendererteiltenSicherheitsbelehrung.DasAneignungsrechtstehtindiesenFällendem eingesetztenStadtjägergemäß§13aAbs.2JWMGzu. 9. VorjederJagdausübungmitSchusswaffeistdasFührungs-undLagezentrumdes 10. PolizeipräsidiumsUlmüberdasPolizeirevierEhingen(Donau)(Tel.07391588-0)zu verständigen. III.Beschlussantrag DerGemeinderatderGemeindeOberstadionbeschließt: I. FrauSusanneKuhn-Urban,geb.17.06.1969,wohnhaftin72535Heroldstatt,undHerrn JulianMarcoMoosbauer,geb.29.07.1993,wohnhaftin89143Blaubeuren,gemäß§13aJagd-und Wildtiermanagementgesetz(JWMG)alsStadtjägerfürdasgesamte II. GemeindegebietderGemeindeOberstadioneinschließlichallerOrtsteileeinzusetzen. III. DieEinsetzungerfolgtunterdeninderSitzungsvorlageaufgeführtenAuflagenund Bedingungen. IV. DieVerwaltungwirdbeauftragt,dieerforderlichenEinsetzungsverfügungenauszufertigenund dieweiterenorganisatorischenMaßnahmenzuveranlassen

Text aus PDF extrahiert