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Abwassersatzung

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOberstadion
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Oberstadion beschließt die Abwassersatzung 2026 und verrechnet Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2020–2022 (insgesamt 158.901,66 €) in der Gebührenkalkulation, statt diese dem Kernhaushalt zu belasten. Die Gebührensätze bleiben unverändert bei 5,70 €/m³ für Schmutzwasser und 0,96 €/m² für Niederschlagswasser. Die Unterdeckungen werden durch den bei der letzten Gebührenerhöhung (November 2024) bewusst großzügig geschaffenen finanziellen Spielraum vollständig abgefangen.

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Dokument

Extrahierter Text

Erstelltam/durch:___________________________________ VomBearbeiterauszufüllen: Korrekturam/durch:_________________________________ nichtlöschenvor:_________________________________ Abgesandtam/durch: nichtlöschen Gemeinde Oberstadion ALB-DONAU-KREIS Hundersingen•Moosbeuren•Mühlhausen Mundeldingen•Oberstadion•Rettighofen Beratungsvorlage für die Verhandlung des Gemeinderats Gemeinderatsitzung am 27.07.2026 öffentlich § 221 Abwassersatzung Verrechnung des gebührenrechtlichen Ergebnisses aus den Jahren 2021 und 2022 im Bereich der Abwasserbeseitigung I.Anlagen AnlageAbwasser2026 II.SachverhaltundBegründung Gebührenkalkulation ImBereichderAbwasserbeseitigungentstandenindenJahren2021und2022gebührenrechtliche KostenunterdeckungeninHöhevon52.787,35€und61.459,96€.DieseUnterdeckungenwurden bislangnichtberücksichtigt.Gemäß§14Abs.2KAGBWkanneinesolcheKostenunterdeckungindie Gebührenkalkulationaufgenommenwerden.Wirdsienichtfristgerechtverrechnet,wäreeinAusgleich zuLastendesKernhaushaltserforderlich. DiezuletztdurchgeführteGebührenerhöhungwurdeam21.11.2024vomGemeinderatauf5,70€/m³ (Schmutzwasser)und0,96€/m²(Niederschlagswasser)festgesetzt.Diesegeltenseit01.01.2025.Diese ErhöhunghateinenausreichendenfinanziellenSpielraumgeschaffen,derbewusstgroßzügiggewählt wurde,umzukünftigeKostensteigerungenundInvestitionenindenkommendenJahrenzu berücksichtigen.InnerhalbdiesesSpielraumskönnendieUnterdeckungenderVorjahrevollständig abgefangenwerden. Mitder„GebührenkalkulationAbwasser“(Anlage1)wirdderGebührensatzrechnerischermittelt.Diein derGebührenkalkulationermitteltenSätzestellenObergrenzendar,dienach§14Abs.1des KommunalenAbgabengesetzesnichtüberschrittenwerdendürfen. AlleEmpfehlungenundBerechnungenbeziehensichaufdieAngabendesGemeindetags Baden-Württembergs.DasKommunalamtdesLandratsamtesAlb-Donau-Kreisverweistinihren StellungnahmenregelmäßigaufdenGemeindetagBaden-Württembergundversichert,dassanhand dererInformationengrößtmöglicheRechtssicherheitgewährtwerdenkann. DerGemeinderathatimRahmenderGebührenkalkulationbestimmteErmessens-und Prognoseentscheidungenzutreffen.DerGemeinderathatErmessensentscheidungenüberfolgende Punktezutreffen: 1.Verwaltungs-undBetriebsaufwand AlslaufendeKostenundEinnahmenderAbwasserbeseitigungliegenderGebührenkalkulationab2026 diedurchschnittlichenZahlendervergangenenJahremiteinerPreissteigerungsratevonjeweils3%, sowieerwarteteVeränderungzugrunde. 2.Abschreibungen DurchdieimAnlagenachweisgewähltenAbschreibungssätzewerdendiejährlichenAbschreibungen festgelegt.DiedortverwendetenProzentsätzeentsprechendengeltendenAbschreibungstabellen. 3.KalkulatorischeZinsen AufgrundderVorstreckungderKostendurchdieGemeindesindinderKalkulationebenfallsdieKosten derkalkulatorischenZinsenzuberücksichtigen.KalkulatorischeZinsensindZinsen,diedieGemeinde erwirtschaftethätte,wennsiedasEigenkapitalindenKapitalmarktundnichtindie Abwasserbeseitigunginvestierthätte. 4.Bemessungsgrundlage AlsBemessungsgrundlagedientderdurchschnittlicheAbwasserverbrauchdesVorjahres.Ab2026wird miteinerAbwassermengevon63.100m³gerechnet.BeiderNiederschlagswassergebührwirdals abflussrelevanteFlächeab2026191.100m²festgesetzt. 5.KostenaufteilungSchutz-undNiederschlagswasserbeseitigung SoweitmitvertretbaremAufwandmöglich,werdendieKostendirektderSchmutzwasserbeseitigungund derNiederschlagswasserbeseitigungzugeordnet.BeiEinrichtungen,diederAbleitungundReinigung vonSchmutz-undNiederschlagswasserdienen,werdendiebetreffendenKostenanteilemitHilfe allgemeinerErfahrungswertegeschätztundaufdieBereicheSchmutzwasser,Niederschlagswasserund Straßenentwässerungaufgeteilt.DieinderGebührenkalkulationzugrundegelegten Aufteilungsschlüsselaufgeführt. 6.Straßenentwässerungskostenanteil BeiderErhebungderGebührenfürdieöffentlicheAbwasserbeseitigungbleibendieKostenfürdie Straßenentwässerungaußenvor(§17Abs.3KAG).DieKostenwerdengeschätzt,daeineexakte BerechnungmiteinemvertretbarenVerwaltungsaufwandnichtmöglichist.DieseSchätzungistrechtlich anerkannt,eswirdaufallgemeineErfahrungswertezurückgegriffen.Diezugrundegelegten ProzentsätzezurBerechnungderjeweiligenKostenanteilefürdieStraßenentwässerungsindausder Gebührenkalkulationersichtlich. 7.HöhederGebühr DieGebührenobergrenze(kostendeckendeGebühr)fürdieKalkulationsjahreab2026beträgtlautder „GebührenkalkulationAbwasser“ Schmutzwasser: ohneVerrechnungderUnterdeckungen 4,13€/m³(bisher5,70€/m³) mitVerrechnungderUnterdeckungaus2021+2022 5,70€/m³(bisher5,70€/m³) Niederschlagswasser: ohneVerrechnungderUnterdeckungen 0,70€/m²(bisher0,96€/m²) mitVerrechnungderUnterdeckungaus2021+2022 0,96€/m²(bisher0,96€/m²) 8.AnkündigungunterjährigeVeränderung DerneueGebührensatzfürdieVerbrauchsgebührenbleibtunverändertundmussnichtindieSatzung mitaufgenommenwerden. III.Beschlussantrag 1.Gebührenkalkulation DemGemeinderatliegtdieGebührenkalkulationAbwasserbeseitigungab2026vollständigvor.Der GemeinderatmachtsichdenInhaltderKalkulationeinschließlichdesErläuterungstexteszuEigenund beschließtsiekomplett.ErbestätigtdiedortvorgenommenenErmessens-und Prognoseentscheidungenundbeschließtdieseausdrücklich. InsbesonderewerdenfolgendeFestlegungengetroffen: a) DerGemeinderatbeschließtalsBemessungsgrundlageabdemKalkulationsjahr2026eine Schmutzwassermengevon63.100m³. BeiderNiederschlagswassergebührwirdalsabflussrelevanteFlächeab2026191.100m²festgesetzt. b) InderGebührenkalkulationwerdenkalkulatorischeZinseninAnsatzgebracht. c) DerGemeinderatsetztab2026folgendeGebührensätzefest: Schmutzwasserbeseitigung 5,70€/m³ Niederschlagswasserbeseitigung 0,96€/m². d) DieUnterdeckungausdemJahr2020mit44.654,35€,2021mit52.787,35€undausdemJahr 2022mit61.459,96€wirdinderGebührenkalkulationberücksichtigt.Siewerdensomitnichtmitdem KernhaushaltderGemeindeOberstadionverrechnet. 2.Feststellungsbeschluss DasgebührenrechtlicheErgebnisdesJahres2020imAbschnitt5380wirdwiefolgtfestgestellt: Einnahmen: 304.680,24€ Ausgaben: 349.334,59€ ErgebnisAbschnitt5380: -44.654,35€ DasgebührenrechtlicheErgebnisdesJahres2021imAbschnitt5380wirdwiefolgtfestgestellt: Einnahmen: 298.708,33€ Ausgaben: 351.495,68€ ErgebnisAbschnitt5380: -52.787,35€ DasgebührenrechtlicheErgebnisdesJahres2022imAbschnitt5380wirdwiefolgtfestgestellt: Einnahmen: 304.201,28€ Ausgaben: 365.661,24€ ErgebnisAbschnitt5380: -61.459,96€

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