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Abwassersatzung
Angenommen13 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oberstadion |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Oberstadion beschließt die Abwassersatzung 2026 und verrechnet Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2020–2022 (insgesamt 158.901,66 €) in der Gebührenkalkulation, statt diese dem Kernhaushalt zu belasten. Die Gebührensätze bleiben unverändert bei 5,70 €/m³ für Schmutzwasser und 0,96 €/m² für Niederschlagswasser. Die Unterdeckungen werden durch den bei der letzten Gebührenerhöhung (November 2024) bewusst großzügig geschaffenen finanziellen Spielraum vollständig abgefangen.
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Dokument
Extrahierter Text
Erstelltam/durch:___________________________________ VomBearbeiterauszufüllen:
Korrekturam/durch:_________________________________ nichtlöschenvor:_________________________________
Abgesandtam/durch: nichtlöschen Gemeinde
Oberstadion
ALB-DONAU-KREIS
Hundersingen•Moosbeuren•Mühlhausen
Mundeldingen•Oberstadion•Rettighofen
Beratungsvorlage für die Verhandlung des Gemeinderats
Gemeinderatsitzung am 27.07.2026
öffentlich
§ 221
Abwassersatzung
Verrechnung des gebührenrechtlichen Ergebnisses aus den Jahren 2021 und 2022
im Bereich der Abwasserbeseitigung
I.Anlagen
AnlageAbwasser2026
II.SachverhaltundBegründung
Gebührenkalkulation
ImBereichderAbwasserbeseitigungentstandenindenJahren2021und2022gebührenrechtliche
KostenunterdeckungeninHöhevon52.787,35€und61.459,96€.DieseUnterdeckungenwurden
bislangnichtberücksichtigt.Gemäß§14Abs.2KAGBWkanneinesolcheKostenunterdeckungindie
Gebührenkalkulationaufgenommenwerden.Wirdsienichtfristgerechtverrechnet,wäreeinAusgleich
zuLastendesKernhaushaltserforderlich.
DiezuletztdurchgeführteGebührenerhöhungwurdeam21.11.2024vomGemeinderatauf5,70€/m³
(Schmutzwasser)und0,96€/m²(Niederschlagswasser)festgesetzt.Diesegeltenseit01.01.2025.Diese
ErhöhunghateinenausreichendenfinanziellenSpielraumgeschaffen,derbewusstgroßzügiggewählt
wurde,umzukünftigeKostensteigerungenundInvestitionenindenkommendenJahrenzu
berücksichtigen.InnerhalbdiesesSpielraumskönnendieUnterdeckungenderVorjahrevollständig
abgefangenwerden.
Mitder„GebührenkalkulationAbwasser“(Anlage1)wirdderGebührensatzrechnerischermittelt.Diein
derGebührenkalkulationermitteltenSätzestellenObergrenzendar,dienach§14Abs.1des
KommunalenAbgabengesetzesnichtüberschrittenwerdendürfen.
AlleEmpfehlungenundBerechnungenbeziehensichaufdieAngabendesGemeindetags
Baden-Württembergs.DasKommunalamtdesLandratsamtesAlb-Donau-Kreisverweistinihren
StellungnahmenregelmäßigaufdenGemeindetagBaden-Württembergundversichert,dassanhand
dererInformationengrößtmöglicheRechtssicherheitgewährtwerdenkann.
DerGemeinderathatimRahmenderGebührenkalkulationbestimmteErmessens-und
Prognoseentscheidungenzutreffen.DerGemeinderathatErmessensentscheidungenüberfolgende
Punktezutreffen:
1.Verwaltungs-undBetriebsaufwand
AlslaufendeKostenundEinnahmenderAbwasserbeseitigungliegenderGebührenkalkulationab2026
diedurchschnittlichenZahlendervergangenenJahremiteinerPreissteigerungsratevonjeweils3%,
sowieerwarteteVeränderungzugrunde.
2.Abschreibungen
DurchdieimAnlagenachweisgewähltenAbschreibungssätzewerdendiejährlichenAbschreibungen
festgelegt.DiedortverwendetenProzentsätzeentsprechendengeltendenAbschreibungstabellen.
3.KalkulatorischeZinsen
AufgrundderVorstreckungderKostendurchdieGemeindesindinderKalkulationebenfallsdieKosten
derkalkulatorischenZinsenzuberücksichtigen.KalkulatorischeZinsensindZinsen,diedieGemeinde
erwirtschaftethätte,wennsiedasEigenkapitalindenKapitalmarktundnichtindie
Abwasserbeseitigunginvestierthätte.
4.Bemessungsgrundlage
AlsBemessungsgrundlagedientderdurchschnittlicheAbwasserverbrauchdesVorjahres.Ab2026wird
miteinerAbwassermengevon63.100m³gerechnet.BeiderNiederschlagswassergebührwirdals
abflussrelevanteFlächeab2026191.100m²festgesetzt.
5.KostenaufteilungSchutz-undNiederschlagswasserbeseitigung
SoweitmitvertretbaremAufwandmöglich,werdendieKostendirektderSchmutzwasserbeseitigungund
derNiederschlagswasserbeseitigungzugeordnet.BeiEinrichtungen,diederAbleitungundReinigung
vonSchmutz-undNiederschlagswasserdienen,werdendiebetreffendenKostenanteilemitHilfe
allgemeinerErfahrungswertegeschätztundaufdieBereicheSchmutzwasser,Niederschlagswasserund
Straßenentwässerungaufgeteilt.DieinderGebührenkalkulationzugrundegelegten
Aufteilungsschlüsselaufgeführt.
6.Straßenentwässerungskostenanteil
BeiderErhebungderGebührenfürdieöffentlicheAbwasserbeseitigungbleibendieKostenfürdie
Straßenentwässerungaußenvor(§17Abs.3KAG).DieKostenwerdengeschätzt,daeineexakte
BerechnungmiteinemvertretbarenVerwaltungsaufwandnichtmöglichist.DieseSchätzungistrechtlich
anerkannt,eswirdaufallgemeineErfahrungswertezurückgegriffen.Diezugrundegelegten
ProzentsätzezurBerechnungderjeweiligenKostenanteilefürdieStraßenentwässerungsindausder
Gebührenkalkulationersichtlich.
7.HöhederGebühr
DieGebührenobergrenze(kostendeckendeGebühr)fürdieKalkulationsjahreab2026beträgtlautder
„GebührenkalkulationAbwasser“
Schmutzwasser:
ohneVerrechnungderUnterdeckungen 4,13€/m³(bisher5,70€/m³)
mitVerrechnungderUnterdeckungaus2021+2022 5,70€/m³(bisher5,70€/m³)
Niederschlagswasser:
ohneVerrechnungderUnterdeckungen 0,70€/m²(bisher0,96€/m²)
mitVerrechnungderUnterdeckungaus2021+2022 0,96€/m²(bisher0,96€/m²)
8.AnkündigungunterjährigeVeränderung
DerneueGebührensatzfürdieVerbrauchsgebührenbleibtunverändertundmussnichtindieSatzung
mitaufgenommenwerden.
III.Beschlussantrag
1.Gebührenkalkulation
DemGemeinderatliegtdieGebührenkalkulationAbwasserbeseitigungab2026vollständigvor.Der
GemeinderatmachtsichdenInhaltderKalkulationeinschließlichdesErläuterungstexteszuEigenund
beschließtsiekomplett.ErbestätigtdiedortvorgenommenenErmessens-und
Prognoseentscheidungenundbeschließtdieseausdrücklich.
InsbesonderewerdenfolgendeFestlegungengetroffen:
a) DerGemeinderatbeschließtalsBemessungsgrundlageabdemKalkulationsjahr2026eine
Schmutzwassermengevon63.100m³.
BeiderNiederschlagswassergebührwirdalsabflussrelevanteFlächeab2026191.100m²festgesetzt.
b) InderGebührenkalkulationwerdenkalkulatorischeZinseninAnsatzgebracht.
c) DerGemeinderatsetztab2026folgendeGebührensätzefest:
Schmutzwasserbeseitigung 5,70€/m³
Niederschlagswasserbeseitigung 0,96€/m².
d) DieUnterdeckungausdemJahr2020mit44.654,35€,2021mit52.787,35€undausdemJahr
2022mit61.459,96€wirdinderGebührenkalkulationberücksichtigt.Siewerdensomitnichtmitdem
KernhaushaltderGemeindeOberstadionverrechnet.
2.Feststellungsbeschluss
DasgebührenrechtlicheErgebnisdesJahres2020imAbschnitt5380wirdwiefolgtfestgestellt:
Einnahmen: 304.680,24€
Ausgaben: 349.334,59€
ErgebnisAbschnitt5380: -44.654,35€
DasgebührenrechtlicheErgebnisdesJahres2021imAbschnitt5380wirdwiefolgtfestgestellt:
Einnahmen: 298.708,33€
Ausgaben: 351.495,68€
ErgebnisAbschnitt5380: -52.787,35€
DasgebührenrechtlicheErgebnisdesJahres2022imAbschnitt5380wirdwiefolgtfestgestellt:
Einnahmen: 304.201,28€
Ausgaben: 365.661,24€
ErgebnisAbschnitt5380: -61.459,96€
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