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Zustimmung zur Wahl der stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a.N. und zur Wahl der Kommandanten der Abteilungen
Angenommen17 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oberndorf |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Gerhard Jackl und Bernd Schmid zu stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a.N. zu. Zusätzlich werden die Wahlen der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter für sechs Einsatzabteilungen bestätigt. Alle Gewählten erfüllen die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen sowie die notwendige Ausbildung. Die Amtszeiten betragen jeweils fünf Jahre.
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Dokument
Extrahierter Text
Anlage zu §
vom:
STADT OBERNDORF A. N.
Öffentliche Ordnung öffentlich
Jana Wachter 131.17
100/2026
Beratungsvorlage
für
Verwaltungsausschuss am: 08.07.2026 - nicht öffentlich -
Gemeinderat am: 14.07.2026 - öffentlich -
Zustimmung zur Wahl der stellvertretenden Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N. und zur Wahl der
Abteilungskommandanten
I. Beschlussvorschlag
1. Der Wahl von
Gerhard Jackl zum 1. stellvertretenden Feuerwehrkommandanten und
Bernd Schmid zum 2. stellvertretenden Feuerwehrkommandanten
der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N. wird gem. § 8 des Feuerwehrgeset-
zes i.V.m. § 10 der städtischen Feuerwehrsatzung zugestimmt.
Die Amtszeit beträgt nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes fünf
Jahre.
2. Der Wahl von
Gerhard Jackl zum Abteilungskommandanten und
Markus Pomorin zum stellvertretenden Abteilungskommandanten
der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N., Einsatzabteilung Aistaig
Philipp Hug zum stellvertretenden Abteilungskommandanten
der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N., Einsatzabteilung Bochingen
Bernd Schmid zum stellvertretenden Abteilungskommandanten
der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N., Einsatzabteilung Boll
Nico Rötzer zum Abteilungskommandanten und
Florian Knöpfle zum stellvertretenden Abteilungskommandanten
der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N., Einsatzabteilung Beffendorf
Manuel Suhr zum Abteilungskommandanten und
Daniel Pineda zum stellvertretenden Abteilungskommandanten
der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N., Einsatzabteilung Oberndorf
Vorlage-Nr.: 100/2026 Seite 1 von 3
Patrick Rohr zum Abteilungskommandanten und
Marc Kustra zum stellvertretenden Abteilungskommandanten
der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N., Einsatzabteilung Hochmössingen
wird gem. § 8 des Feuerwehrgesetzes i.V.m. § 10 der städtischen Feuerwehr-
satzung zugestimmt.
Die Amtszeit beträgt nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes ebenfalls
fünf Jahre.
II. Sachverhalt und Begründung
1. Die Wahl der stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Gesamtstadt er-
folgte in der ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Jahreshauptver-
sammlung der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N. am 25.04.2026 in Bochin-
gen. Beide stellvertretenden Feuerwehrkommandanten waren auf Grund der
abgelaufenen Amtszeit von fünf Jahren neu zu wählen. Beide stellvertretenden
Feuerwehrkommandanten stellten sich auch erneut zur Wahl.
In den nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes und der Feuerwehrsat-
zung der Stadt Oberndorf a. N. geheim durchzuführenden Wahlen, wurden
beide Kandidaten jeweils mit deutlichen Mehrheiten in ihren Ämtern bestätigt.
2. Die Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilungen fanden für
Aistaig am 07.03.2026,
Bochingen am 09.01.2026
Boll am 17.01.2026
Beffendorf am 06.03.2026
Oberndorf am 05.01.2026 und
Hochmössingen am 21.03.2026 statt.
Für die jeweils zu wählenden Ämtern stellten sich Kandidaten zur Verfügung
und wurden mehrheitlich (wieder-)gewählt.
Gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes und § 10 Abs. 4 der städtischen Feuer-
wehrsatzung müssen Feuerwehrkommandanten und Abteilungskommandanten sowie
ihre Stellvertreter die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraus-
setzungen erfüllen. Dazu gehören die für das Amt erforderlichen Kenntnisse und Er-
fahrungen sowie die erforderliche Ausbildung. Die erforderliche Ausbildung für Feuer-
wehrkommandanten ist gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg und
der dazu gehörenden Anlage 1 der Zugführerlehrgang. Alle Gewählten haben diese
Mindestausbildung erfolgreich absolviert und erfüllen auch alle weiteren Vorausset-
zungen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Wahlen zuzustimmen.
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III. Kosten und Finanzierung
Entfällt
IV. Anlage
Wahlniederschriften (nichtöffentlich)
Oberndorf a. N., 16.06.2026
Bürgerservice
Öffentliche Ordnung
Jana Wachter Matthias Winter
Bürgermeister
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