Startseite › Oberndorf › Antrag

Zustimmung zur Wahl der stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a.N. und zur Wahl der Kommandanten der Abteilungen

Angenommen17 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOberndorf
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Gerhard Jackl und Bernd Schmid zu stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a.N. zu. Zusätzlich werden die Wahlen der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter für sechs Einsatzabteilungen bestätigt. Alle Gewählten erfüllen die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen sowie die notwendige Ausbildung. Die Amtszeiten betragen jeweils fünf Jahre.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Anlage zu § vom: STADT OBERNDORF A. N. Öffentliche Ordnung öffentlich Jana Wachter 131.17 100/2026 Beratungsvorlage für Verwaltungsausschuss am: 08.07.2026 - nicht öffentlich - Gemeinderat am: 14.07.2026 - öffentlich - Zustimmung zur Wahl der stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N. und zur Wahl der Abteilungskommandanten I. Beschlussvorschlag 1. Der Wahl von Gerhard Jackl zum 1. stellvertretenden Feuerwehrkommandanten und Bernd Schmid zum 2. stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N. wird gem. § 8 des Feuerwehrgeset- zes i.V.m. § 10 der städtischen Feuerwehrsatzung zugestimmt. Die Amtszeit beträgt nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes fünf Jahre. 2. Der Wahl von Gerhard Jackl zum Abteilungskommandanten und Markus Pomorin zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N., Einsatzabteilung Aistaig Philipp Hug zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N., Einsatzabteilung Bochingen Bernd Schmid zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N., Einsatzabteilung Boll Nico Rötzer zum Abteilungskommandanten und Florian Knöpfle zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N., Einsatzabteilung Beffendorf Manuel Suhr zum Abteilungskommandanten und Daniel Pineda zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N., Einsatzabteilung Oberndorf Vorlage-Nr.: 100/2026 Seite 1 von 3 Patrick Rohr zum Abteilungskommandanten und Marc Kustra zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N., Einsatzabteilung Hochmössingen wird gem. § 8 des Feuerwehrgesetzes i.V.m. § 10 der städtischen Feuerwehr- satzung zugestimmt. Die Amtszeit beträgt nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes ebenfalls fünf Jahre. II. Sachverhalt und Begründung 1. Die Wahl der stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Gesamtstadt er- folgte in der ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Jahreshauptver- sammlung der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a. N. am 25.04.2026 in Bochin- gen. Beide stellvertretenden Feuerwehrkommandanten waren auf Grund der abgelaufenen Amtszeit von fünf Jahren neu zu wählen. Beide stellvertretenden Feuerwehrkommandanten stellten sich auch erneut zur Wahl. In den nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes und der Feuerwehrsat- zung der Stadt Oberndorf a. N. geheim durchzuführenden Wahlen, wurden beide Kandidaten jeweils mit deutlichen Mehrheiten in ihren Ämtern bestätigt. 2. Die Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilungen fanden für Aistaig am 07.03.2026, Bochingen am 09.01.2026 Boll am 17.01.2026 Beffendorf am 06.03.2026 Oberndorf am 05.01.2026 und Hochmössingen am 21.03.2026 statt. Für die jeweils zu wählenden Ämtern stellten sich Kandidaten zur Verfügung und wurden mehrheitlich (wieder-)gewählt. Gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes und § 10 Abs. 4 der städtischen Feuer- wehrsatzung müssen Feuerwehrkommandanten und Abteilungskommandanten sowie ihre Stellvertreter die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraus- setzungen erfüllen. Dazu gehören die für das Amt erforderlichen Kenntnisse und Er- fahrungen sowie die erforderliche Ausbildung. Die erforderliche Ausbildung für Feuer- wehrkommandanten ist gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg und der dazu gehörenden Anlage 1 der Zugführerlehrgang. Alle Gewählten haben diese Mindestausbildung erfolgreich absolviert und erfüllen auch alle weiteren Vorausset- zungen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Wahlen zuzustimmen. Vorlage-Nr.: 100/2026 Seite 2 von 3 III. Kosten und Finanzierung Entfällt IV. Anlage Wahlniederschriften (nichtöffentlich) Oberndorf a. N., 16.06.2026 Bürgerservice Öffentliche Ordnung Jana Wachter Matthias Winter Bürgermeister Vorlage-Nr.: 100/2026 Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert