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Bauantrag: Neubau eines Wohnhauses, Frankenring, Flst.10188,Oberderdingen-Flehingen

Angenommen7 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOberderdingen
Datum2024-07-16
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Amt: Bauamt Bearbeiter/-in: Herr Link Aktenzeichen: 632.6 Datum: 04.07.2024 Sitzungsvorlage Nr.: SV/723/2024 Bauantrag: Neubau eines Wohnhauses, Frankenring, Flst.10188,Oberderdingen- Flehingen Gremium Datum Status Beratungszweck Ausschuss für 16.07.2024 öffentlich Beschlussfassung Technik und Umwelt Anlagen Lageplan, Schnitt, Ansichten Beschlussantrag: Der ATU erteilt das erforderliche Einvernehmen und stimmt dem Bauantrag hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhe um 0,54 m mit dem Hauptdach und im Bereich des Erkers nach § 36 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB BauGB zu. Sachverhalt und Begründung: Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinterm Berg 2.BA“ aus dem Jahr 1986. Der maßgebliche Bebauungsplan setzt im zeichnerischen Teil eine Traufhöhe von max. 3,80m fest. Eine Abweichung bedarf einer Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 BauGB. Nach § 31 Absatz 2 BauGB können Befreiungen zugelassen werden, wenn die Abweichungen städtebaulich vertretbar, Grundzüge der gemeindlichen Planung und nachbarliche Belange nicht tangiert werden. Geplant ist eine Traufhöhe von 4,34 m. Im Zuge einer Nachverdichtung soll die vorgegebene Traufhöhe um 0,54 m überschritten werden. Gemäß Ziffer 2.15 des Bebauungsplanes ist die tatsächliche Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) maßgebend für die Traufhöhe. In diesem Falle beträgt die EFH 183,65 m. Summiert mit der im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe von 3,80m erhält man eine Traufhöhe von 187,45m. Die geplante Traufhöhe von 187,99 m ergibt schließlich eine Überschreitung von 0,54m. Durch den Querbau mit Flachdach im Bereich des Erkers wird die Traufhöhe in einem untergeordneten Bereich um ca. 1,80m überschritten. Im Baugebiet hat das Landratsamt Karlsruhe bereits ähnliche Befreiungen genehmigt. Auch wir hatten zugestimmt. Damit binden wir uns mit unseren Entscheidungen. Nachbarliche Belange werden nicht tangiert. Der Mindestabstand zum Nachbar wird Seite 1 von 2 erheblich überschritten. Auch wird eine schon viele Jahre bestehende Baulücke endlich bebaut. Wir empfehlen den Gremium das Einvernehmen für die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhe um 0,54 m und die Traufhöhenüberschreitung im Bereich des Erkers zu erteilen, da die Grundzüge der gemeindlichen Planung und die nachbarliche Belange nicht tangiert werden und diese Abweichungen städtebaulich vertretbar sind. Finanzielle Auswirkungen: keine finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Oberderdingen, den 04.07.2024 Gez.Nowitzki Nowitzki, Bürgermeister Seite 2 von 2

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