Startseite › Oberderdingen › Antrag
Bauantrag: Neubau eines Wohnhauses, Frankenring, Flst.10188,Oberderdingen-Flehingen
Angenommen7 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oberderdingen |
| Datum | 2024-07-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt: Bauamt
Bearbeiter/-in: Herr Link
Aktenzeichen: 632.6
Datum: 04.07.2024
Sitzungsvorlage Nr.: SV/723/2024
Bauantrag: Neubau eines Wohnhauses, Frankenring, Flst.10188,Oberderdingen-
Flehingen
Gremium Datum Status Beratungszweck
Ausschuss für 16.07.2024 öffentlich Beschlussfassung
Technik und Umwelt
Anlagen Lageplan, Schnitt, Ansichten
Beschlussantrag:
Der ATU erteilt das erforderliche Einvernehmen und stimmt dem Bauantrag
hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhe um 0,54 m mit dem Hauptdach und
im Bereich des Erkers nach § 36 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB
BauGB zu.
Sachverhalt und Begründung:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinterm
Berg 2.BA“ aus dem Jahr 1986.
Der maßgebliche Bebauungsplan setzt im zeichnerischen Teil eine Traufhöhe von max.
3,80m fest.
Eine Abweichung bedarf einer Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 BauGB.
Nach § 31 Absatz 2 BauGB können Befreiungen zugelassen werden, wenn die
Abweichungen städtebaulich vertretbar, Grundzüge der gemeindlichen Planung und
nachbarliche Belange nicht tangiert werden.
Geplant ist eine Traufhöhe von 4,34 m. Im Zuge einer Nachverdichtung soll die
vorgegebene Traufhöhe um 0,54 m überschritten werden. Gemäß Ziffer 2.15 des
Bebauungsplanes ist die tatsächliche Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) maßgebend für
die Traufhöhe. In diesem Falle beträgt die EFH 183,65 m. Summiert mit der im
Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe von 3,80m erhält man eine Traufhöhe von
187,45m. Die geplante Traufhöhe von 187,99 m ergibt schließlich eine Überschreitung
von 0,54m. Durch den Querbau mit Flachdach im Bereich des Erkers wird die
Traufhöhe in einem untergeordneten Bereich um ca. 1,80m überschritten.
Im Baugebiet hat das Landratsamt Karlsruhe bereits ähnliche Befreiungen genehmigt.
Auch wir hatten zugestimmt. Damit binden wir uns mit unseren Entscheidungen.
Nachbarliche Belange werden nicht tangiert. Der Mindestabstand zum Nachbar wird
Seite 1 von 2
erheblich überschritten. Auch wird eine schon viele Jahre bestehende Baulücke endlich
bebaut.
Wir empfehlen den Gremium das Einvernehmen für die Befreiung hinsichtlich der
Überschreitung der Traufhöhe um 0,54 m und die Traufhöhenüberschreitung im Bereich
des Erkers zu erteilen, da die Grundzüge der gemeindlichen Planung und die
nachbarliche Belange nicht tangiert werden und diese Abweichungen städtebaulich
vertretbar sind.
Finanzielle Auswirkungen: keine finanziellen Auswirkungen auf die Stadt
Oberderdingen, den 04.07.2024
Gez.Nowitzki
Nowitzki, Bürgermeister
Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert