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Bauantrag: Neubau eines Familienhauses mit Carport, Hirschstraße 5, Flst.Nr.8171/1, Oberderdingen-Flehingen
Angenommen7 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oberderdingen |
| Datum | 2024-07-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt: Bauamt
Bearbeiter/-in: Herr Link
Aktenzeichen: 632.6
Datum: 24.06.2024
Sitzungsvorlage Nr.: SV/720/2024
Bauantrag: Neubau eines Familienhauses mit Carport, Hirschstraße 5,
Flst.Nr.8171/1, Oberderdingen-Flehingen
Gremium Datum Status Beratungszweck
Ausschuss für 16.07.2024 öffentlich Beschlussfassung
Technik und Umwelt
Anlagen Lageplan, Ansichten, Schnitt
Beschlussantrag:
Der ATU beschließt das Einvernehmen gemäß § 30 BauGB für den Neubau eines
Einfamilienhaus mit Carport, Hirschstr. 5, Flst.Nr. 8171/1, Oberderdingen-
Flehingen. Zuvor ist eine entsprechende Baulast zur Sicherung des
Gewerbegebietes einzutragen.
Sachverhalt und Begründung:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bei den elf
Vierteln“. Gemäß § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen
nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet als Baugebiet fest. Auf dem Flurstück
wurde im Jahr 2020 bereits mit einem Lager- und Geräteschuppen bebaut, in den
Fahrzeugen und Geräte für den Baubetrieb untergestellt. Der Bauherr ist ein Betreiber
eines Bauunternehmens im Hoch-und Tiefbau. Geplant ist nun ein Neubau eines ein
geschossigen Einfamilienhauses neben dem Lager mit dem Bau eines Carports im
rückwärtigen Bereich der Platz für zwei Autos bieten soll. Da der Bebauungsplan kein
Wohngebiet festsetzt ist hier eine Befreiung vorgesehen. Gemäß § 8 Abs 3 BauNVO
können Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb
zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind
ausnahmsweise zugelassen werden. Das geplante Einfamilienhaus soll als neue
Wohnung des Inhabers des angrenzenden Flurstückes dienen.
Des Weiteren widerspricht die geplante Grenze der offenen Bauweise. Die
Abstandsfläche wurde vom LRA KA überprüft. Nach Einschätzung des Baurechtsamtes
ist das Wohnhaus direkt auf der Grenze ohne weitere Baulast nicht zulässig.
Dem Gremium wird empfohlen das Einvernehmen gemäß § 30 BauGB für den Neubau
eines Einfamilienhauses mit Carport, Hirschstr. 5, Flst.Nr. 8171/1, Oberderdingen-
Flehingen zu erteilen soweit die Wohnung dem Gewerbebetrieb zugeordnet und dieser
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mittels Baulast gesichert wird.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Oberderdingen, den 24.06.2024
Gez. Nowitzki
Nowitzki, Bürgermeister
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