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Bauantrag: Neubau eines Familienhauses mit Carport, Hirschstraße 5, Flst.Nr.8171/1, Oberderdingen-Flehingen

Angenommen7 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOberderdingen
Datum2024-07-16
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Amt: Bauamt Bearbeiter/-in: Herr Link Aktenzeichen: 632.6 Datum: 24.06.2024 Sitzungsvorlage Nr.: SV/720/2024 Bauantrag: Neubau eines Familienhauses mit Carport, Hirschstraße 5, Flst.Nr.8171/1, Oberderdingen-Flehingen Gremium Datum Status Beratungszweck Ausschuss für 16.07.2024 öffentlich Beschlussfassung Technik und Umwelt Anlagen Lageplan, Ansichten, Schnitt Beschlussantrag: Der ATU beschließt das Einvernehmen gemäß § 30 BauGB für den Neubau eines Einfamilienhaus mit Carport, Hirschstr. 5, Flst.Nr. 8171/1, Oberderdingen- Flehingen. Zuvor ist eine entsprechende Baulast zur Sicherung des Gewerbegebietes einzutragen. Sachverhalt und Begründung: Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bei den elf Vierteln“. Gemäß § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet als Baugebiet fest. Auf dem Flurstück wurde im Jahr 2020 bereits mit einem Lager- und Geräteschuppen bebaut, in den Fahrzeugen und Geräte für den Baubetrieb untergestellt. Der Bauherr ist ein Betreiber eines Bauunternehmens im Hoch-und Tiefbau. Geplant ist nun ein Neubau eines ein geschossigen Einfamilienhauses neben dem Lager mit dem Bau eines Carports im rückwärtigen Bereich der Platz für zwei Autos bieten soll. Da der Bebauungsplan kein Wohngebiet festsetzt ist hier eine Befreiung vorgesehen. Gemäß § 8 Abs 3 BauNVO können Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind ausnahmsweise zugelassen werden. Das geplante Einfamilienhaus soll als neue Wohnung des Inhabers des angrenzenden Flurstückes dienen. Des Weiteren widerspricht die geplante Grenze der offenen Bauweise. Die Abstandsfläche wurde vom LRA KA überprüft. Nach Einschätzung des Baurechtsamtes ist das Wohnhaus direkt auf der Grenze ohne weitere Baulast nicht zulässig. Dem Gremium wird empfohlen das Einvernehmen gemäß § 30 BauGB für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Hirschstr. 5, Flst.Nr. 8171/1, Oberderdingen- Flehingen zu erteilen soweit die Wohnung dem Gewerbebetrieb zugeordnet und dieser Seite 1 von 2 mittels Baulast gesichert wird. Finanzielle Auswirkungen: keine Oberderdingen, den 24.06.2024 Gez. Nowitzki Nowitzki, Bürgermeister Seite 2 von 2

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