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Einziehung eines Stellplatzes vor dem Eingang des ev. Gemeindehauses, Hintere Straße 43

Angenommen16 Ja · 1 Nein
TypAntrag
GemeindeNeuenstein
Datum2026-07-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Verwaltung beantragt die Einziehung eines Stellplatzes vor dem ev. Gemeindehaus in der Hinteren Straße 43 und die Installation von mindestens zwei Pollern. Begründung: Dauerhaft parkende Fahrzeuge behindern Besucher von Veranstaltungen, besonders ältere und junge Menschen, beim Zugang. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu. Bei Bedarf können Veranstalter zusätzlich Sondernutzungserlaubnisse für weitere Parkplätze beantragen.

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Sitzungsvorlage öffentlich Amt: Bürgermeister Vorlage Nr.: SV/133/2026 AZ: Beratung: Entscheidung Termin: 20.07.2026 Behandlung: öffentlich Einziehung eines Stellplatzes vor dem Eingang des ev. Gemeindehauses, Hintere Straße 43 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Einziehung des Stellplatzes vor dem Eingang des ev. Gemeindehauses in der Hinteren Straße 34 sowie der Installation von mindestens zwei Pollern an dieser Stelle zu. Sachverhalt: Im ev. Gemeindehaus finden regelmäßig Veranstaltungen statt. Insbesondere gehören regelmäßig junge und alte Neuensteiner zur Zielgruppe von Veranstaltungen, die auf Hilfe bei der An- und Abreise angewiesen sind. Dabei leiden regelmäßig die Veranstaltungen unter der Erreichbarkeit des Gemeinderaumes, da Fahrzeuge dauerhaft vor dem Eingang parken. Besucher werden z.T. auf der Straße rausgelassen und müssen sich dann zwischen parkenden Autos durchschlängeln. Besucher, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, müssen ggf. weitere Wege gehen. Ebenso verhindern direkt vor dem Eingang parkende Autos ein entspanntes Ankommen. Insoweit schlägt die Verwaltung vor, den vorgenannten Parkplatz einzuziehen und mit Pollern abzusichern, dass dieser auch tatsächlich nicht mehr als Parkplatz genutzt werden kann. Dadurch soll es insbesondere jüngeren und älteren Besucher von Veranstaltungen des Gemeindehauses ermöglicht werden, dieses einfach zu erreichen und die Veranstaltungsqualität insgesamt zu erhöhen. Bei Veranstaltungen kann der Veranstalter zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis beantragen, um noch weitere Parkplätze zu nutzen und von der Stadt sperren zu lassen. So lässt sich z.B. ein Kühlanhänger entsprechend abstellen. Finanzielle Auswirkungen: ja nein Aufwand/Auszahlungen: einmaliger Betrag: mindestens 2 Poller Anlagenverzeichnis - keine -

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