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Gewährung eines Zuschusses zur Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze des TSV Neuenstein für das Jahr 2026

Angenommen17 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeNeuenstein
Datum2026-07-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der TSV Neuenstein beantragt einen Zuschuss zur Frühjahrsinstandsetzung seiner Tennisplätze, die auf städtischem Grund liegen. Die Kosten betragen etwa 5.000 € jährlich. Der Gemeinderat beschließt, einen einmaligen Zuschuss von 50 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 2.500 €, zu gewähren. Die Förderung wird bewusst nicht als dauerhafte Verpflichtung ausgestaltet; über künftige Jahre entscheidet die Stadt einzelfallweise.

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Sitzungsvorlage öffentlich Amt: Bürgerservice Vorlage Nr.: SV/120/2026 AZ: 550.2 Beratung: Entscheidung Termin: 20.07.2026 Behandlung: öffentlich Gewährung eines Zuschusses zur Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze des TSV Neuenstein für das Jahr 2026 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, der Tennisabteilung des TSV Neuenstein für die Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze für das Jahr 2026 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 2.500 €, zu gewähren. Sachverhalt: Die Tennisabteilung des TSV Neuenstein hat angefragt, ob sich die Stadt Neuenstein an den Kosten der jährlichen Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze beteiligt. Die Tennisplätze befinden sich auf städtischem Grund und Boden. Die Frühjahrs- instandsetzung wird jährlich durch eine Fachfirma durchgeführt. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Kosten auf rund 5.000€. Vor dem Hintergrund, dass die Sportplätze ebenfalls auf städtischem Grund liegen und deren Pflege durch die Stadt Neuenstein veranlasst wird, wurde angefragt, auch die Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze finanziell zu unterstützen. Die Maßnahme dient dem Erhalt der Tennisanlage sowie der sicheren und ordnungsgemäßen Nutzung der Plätze. Um jedoch keine dauerhafte Verpflichtung der Stadt Neuenstein einzugehen, wird vorgeschlagen, den Zuschuss ausschließlich für die Maßnahme im laufenden Jahr zu gewähren. Über eine mögliche Förderung in den Folgejahren soll jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der Haushaltslage sowie der jeweiligen Umstände erneut entschieden werden. Finanzielle Auswirkungen: ja nein Aufwand/Auszahlungen: jährlicher Betrag: 2.500 € Anlagenverzeichnis - keine -

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