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Gewährung eines Zuschusses zur Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze des TSV Neuenstein für das Jahr 2026
Angenommen17 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neuenstein |
| Datum | 2026-07-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der TSV Neuenstein beantragt einen Zuschuss zur Frühjahrsinstandsetzung seiner Tennisplätze, die auf städtischem Grund liegen. Die Kosten betragen etwa 5.000 € jährlich. Der Gemeinderat beschließt, einen einmaligen Zuschuss von 50 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 2.500 €, zu gewähren. Die Förderung wird bewusst nicht als dauerhafte Verpflichtung ausgestaltet; über künftige Jahre entscheidet die Stadt einzelfallweise.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
öffentlich
Amt: Bürgerservice Vorlage Nr.: SV/120/2026 AZ: 550.2
Beratung: Entscheidung Termin: 20.07.2026 Behandlung: öffentlich
Gewährung eines Zuschusses zur Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze
des TSV Neuenstein für das Jahr 2026
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, der Tennisabteilung des TSV Neuenstein für die
Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze für das Jahr 2026 einen einmaligen Zuschuss in
Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 2.500 €, zu gewähren.
Sachverhalt:
Die Tennisabteilung des TSV Neuenstein hat angefragt, ob sich die Stadt Neuenstein an den
Kosten der jährlichen Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze beteiligt.
Die Tennisplätze befinden sich auf städtischem Grund und Boden. Die Frühjahrs-
instandsetzung wird jährlich durch eine Fachfirma durchgeführt. Im vergangenen Jahr
beliefen sich die Kosten auf rund 5.000€.
Vor dem Hintergrund, dass die Sportplätze ebenfalls auf städtischem Grund liegen und
deren Pflege durch die Stadt Neuenstein veranlasst wird, wurde angefragt, auch die
Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze finanziell zu unterstützen.
Die Maßnahme dient dem Erhalt der Tennisanlage sowie der sicheren und
ordnungsgemäßen Nutzung der Plätze.
Um jedoch keine dauerhafte Verpflichtung der Stadt Neuenstein einzugehen, wird
vorgeschlagen, den Zuschuss ausschließlich für die Maßnahme im laufenden Jahr zu
gewähren. Über eine mögliche Förderung in den Folgejahren soll jeweils im Einzelfall unter
Berücksichtigung der Haushaltslage sowie der jeweiligen Umstände erneut entschieden
werden.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Aufwand/Auszahlungen: jährlicher Betrag: 2.500 €
Anlagenverzeichnis
- keine -
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