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Neuenstein, Robert-Bosch-Straße 5; Errichtung Container-Verkaufsstelle (Abholbox) - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Angenommen17 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neuenstein |
| Datum | 2026-07-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Eigentümer der Robert-Bosch-Straße 5 in Neuenstein beantragt eine Befreiung von der Bebauungsplan-Festsetzung, die eine extensive Dachbegrünung für Dächer bis 6° vorsieht. Dies ist erforderlich für die Errichtung einer befristeten Container-Verkaufsstelle (Abholbox) für 12 Monate. Die Begründung: Die sehr geringe Dachfläche des Containers macht den ökologischen Nutzen einer Begrünung unverhältnismäßig zu Kosten und technischem Aufwand. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zur Befreiung.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
öffentlich
Amt: Hochbau und Gebäude-
Vorlage Nr.: SV/130/2026 AZ: 632.21
und Liegenschaftsmanagement
Beratung: Kenntnisnahme Termin: 20.07.2026 Behandlung: öffentlich
Neuenstein, Robert-Bosch-Straße 5; Errichtung Container-Verkaufsstelle
(Abholbox) - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Lange Klinge“, mit
Rechtskraft vom 20.01.2006.
Der Bebauungsplan setzt unter 2.2 a) fest, dass Dächer bis 6° extensiv zu begrünen sind.
Die Aufstellung des Containers ist befristet für eine Dauer von 12 Monaten geplant. Bei dem
Vorhaben handelt es sich um einen einzelnen Container mit einer sehr geringen Dachfläche
und daher steht der ökologische und klimatische Nutzeffekt einer Dachbegrünung auf dieser
Kleinstfläche in keinem Verhältnis zum technischen und finanziellen Aufwand. Die
öffentlichen Belange werden durch die Zulassung der Abweichung nicht beeinträchtigt.
Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist möglich.
In einer früheren Entscheidung aus dem Jahr 2022 zu einem anderen Bauantrag in
angrenzender Lage hatte der Gemeinderat eine ähnliche Entscheidung getroffen und in dem
Fall sein Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
hinsichtlich des Verzichts auf extensive Dachbegrünung für Dachformen unter 6° erteilt. Es
wird auf die Sitzungsvorlage SV/040/2022 verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Anlagenverzeichnis
Nichtöffentliche Anlage zu SV 130 2026
Text aus PDF extrahiert