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Wohnungsbauturbo: Bauantrag zur Nutzungsänderung inkl. Umbau zu einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. 3561/5, Neuhofer Straße 8

Angenommen23 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeNeckargemünd
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat entscheidet über die Zustimmung zur Nutzungsänderung und zum Umbau des Grundstücks Neuhofer Straße 8 von einer Bankfiliale mit Hobbyraum zu einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten. Dafür sind zwei Befreiungen erforderlich: die Überschreitung der zulässigen Wohneinheiten von zwei auf fünf und die Überschreitung der Geschossflächenzahl um 39 Prozent. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung, da das Vorhaben Nachverdichtung und Wohnraumschaffung ohne zusätzliche Flächenversiegelung ermöglicht. Der Antrag wurde angenommen.

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Beschlussvorlage Vorlage:2025/405 Bereich: 5.2Bauverwaltung Sachbearbeiter: AmabelFees Verfasser: Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 28.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Wohnungsbauturbo: Bauantrag zur Nutzungsänderung inkl. Umbau zu einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. 3561/5, Neuhofer Straße 8 Produkt: Sachkonto: BezugzumKlimaschutz:MaßnahmenkatalogKlimaschutzkonzept: BezugzumStadtleitbild:Ziel/Maßnahme: Beschlussvorschlag: DerGemeinderatentscheidetüberdieZustimmungderGemeindegem.§36ai.V.m.§31Abs.3 BauGB. Sachdarstellung: s.Anlage,Beurteilunggem.§31Abs.3BauGB.DasGrundstückliegtimGeltungsbereichdes Bebauungsplans„Herrnacker2“. DiebisherigenRäumlichkeiteneinerBankimUGundEGsowiederHobbyraum/SpeicherimDG sollenzuvierzusätzlichenWohneinheitenumgenutztwerden.DurcheineAbgrabungaufder WestseitesolldieBelichtungundBelüftungdesUntergeschossesgewährleistetwerden. FürdieÜberschreitungderfestgesetztenAnzahlvonWohneinheiten(max.zwei)auffünf WohneinheitensowiedieÜberschreitungderfestgesetztenGeschossflächenzahlum39,0% (123,0m²)wirdjeweilsdieZustimmungderGemeindeerforderlich. BeideBefreiungenwerdeninderSitzungdesAusschussesfürBau,UmweltundVerkehram 14.07.2026vorberaten.DieErgebnissewerdenimNachgangübermitteltoderalternativ währendderGemeinderatssitzungbekanntgegeben. DerWegfallvonGewerbeflächeniststetszuhinterfragen.DieVerwaltunggehtaufgrund zahlreicherundschonlangandauernderLeerständeentlangderNeuhoferStraßedavonaus, dasslokaleinzugeringesInteresseansolchenFlächenherrscht.DieVerwaltungempfiehltdie Zustimmungzuerteilen,dadasVorhabenandererseitsdenstädtebaulichenZielenzur NachverdichtungsowiezurSchaffungvonWohnraumohnezusätzlicheFlächenversiegelung entspricht. Anlagen: 01. Bauherren-Information 02. Pläne

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