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Wohnungsbauturbo: Bauantrag zur Nutzungsänderung inkl. Umbau zu einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. 3561/5, Neuhofer Straße 8
Angenommen23 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neckargemünd |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat entscheidet über die Zustimmung zur Nutzungsänderung und zum Umbau des Grundstücks Neuhofer Straße 8 von einer Bankfiliale mit Hobbyraum zu einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten. Dafür sind zwei Befreiungen erforderlich: die Überschreitung der zulässigen Wohneinheiten von zwei auf fünf und die Überschreitung der Geschossflächenzahl um 39 Prozent. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung, da das Vorhaben Nachverdichtung und Wohnraumschaffung ohne zusätzliche Flächenversiegelung ermöglicht. Der Antrag wurde angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage:2025/405
Bereich: 5.2Bauverwaltung
Sachbearbeiter: AmabelFees
Verfasser:
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
28.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Wohnungsbauturbo: Bauantrag zur Nutzungsänderung inkl. Umbau zu einem
Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. 3561/5, Neuhofer Straße 8
Produkt:
Sachkonto:
BezugzumKlimaschutz:MaßnahmenkatalogKlimaschutzkonzept:
BezugzumStadtleitbild:Ziel/Maßnahme:
Beschlussvorschlag:
DerGemeinderatentscheidetüberdieZustimmungderGemeindegem.§36ai.V.m.§31Abs.3
BauGB.
Sachdarstellung:
s.Anlage,Beurteilunggem.§31Abs.3BauGB.DasGrundstückliegtimGeltungsbereichdes
Bebauungsplans„Herrnacker2“.
DiebisherigenRäumlichkeiteneinerBankimUGundEGsowiederHobbyraum/SpeicherimDG
sollenzuvierzusätzlichenWohneinheitenumgenutztwerden.DurcheineAbgrabungaufder
WestseitesolldieBelichtungundBelüftungdesUntergeschossesgewährleistetwerden.
FürdieÜberschreitungderfestgesetztenAnzahlvonWohneinheiten(max.zwei)auffünf
WohneinheitensowiedieÜberschreitungderfestgesetztenGeschossflächenzahlum39,0%
(123,0m²)wirdjeweilsdieZustimmungderGemeindeerforderlich.
BeideBefreiungenwerdeninderSitzungdesAusschussesfürBau,UmweltundVerkehram
14.07.2026vorberaten.DieErgebnissewerdenimNachgangübermitteltoderalternativ
währendderGemeinderatssitzungbekanntgegeben.
DerWegfallvonGewerbeflächeniststetszuhinterfragen.DieVerwaltunggehtaufgrund
zahlreicherundschonlangandauernderLeerständeentlangderNeuhoferStraßedavonaus,
dasslokaleinzugeringesInteresseansolchenFlächenherrscht.DieVerwaltungempfiehltdie
Zustimmungzuerteilen,dadasVorhabenandererseitsdenstädtebaulichenZielenzur
NachverdichtungsowiezurSchaffungvonWohnraumohnezusätzlicheFlächenversiegelung
entspricht.
Anlagen:
01. Bauherren-Information
02. Pläne
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