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Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth - gemeinsamer Antrag der Fraktionen BfH/SPD und FWG vom 20.01.2020 -

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOrtsgemeinde Heiligenroth
Datum2020-02-24
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Beschlussvorlage VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG MONTABAUR Drucksache-Nr. 001/10Hei/2020 Nachtrag zu Drucksache-Nr. ☒ öffentlich ☐ nichtöffentlich Fachbereich/Az.: Datum FB1 / 1.1-020-01 sh 24.02.2020 Beratungsfolge: Sitzungstermin Ortsgemeinderat Heiligenroth 03.03.2020 Betreff: Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth - gemeinsamer Antrag der Fraktionen BfH/SPD und FWG vom 20.01.2020 - Sachverhalt / Begründung: Der Ortsgemeinderat Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 den Beschluss gefasst, für Ratsmitglieder und Beigeordnete (auch ohne Ratsmandat) zur Umsetzung der digitalen Ratsarbeit iPADs zu beschaffen und leihweise zur Verfügung zu stellen. Ratsmitgliedern und Beigeordneten, die ihr eigenes mobiles Endgerät für die digitale Ratsarbeit nutzen möchten, soll zum angemessenen Ausgleich ihrer Aufwendungen eine Erhöhung des Sitzungsgeldes um 8 Euro gewährt werden, sofern sie auf die Zusendung papiergebundener Unterlagen verzichten. Für Ausschussmitglieder, die nicht zugleich auch Ratsmitglieder sind, werden keine iPADs zur Verfügung gestellt. Sie sollen ebenfalls ein um 8 Euro erhöhtes Sitzungsgeld erhalten, sofern sie auf die Zusendung papiergebundener Unterlagen verzichten. Die Höhe der Aufwandsentschädigung in Form der Sitzungsgelder ist in den §§ 7 und 8 der Hauptsatzung geregelt. Infolge des o. g. Ratsbeschlusses ist eine Anpassung der §§ 7 und 8 erforderlich. Die Fraktionen BfH/SPD und FWG haben mit Datum vom 20.01.2020 einen gemeinsamen Antrag auf Änderung der Hauptsatzung gestellt (Anlage 1), der auch schon entsprechende Formulierungsvorschläge zu der Anpassung enthält. Zusätzlich zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 17.12.2019 beinhaltet der Antrag, dass auch Fraktionsvorsitzende oder deren Stellvertreter für die Teilnahme an Beigeordnetengesprächen, die der Vorbereitung einer Ratssitzung dienen, eine Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Außerdem sollen Ratsmitglieder für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse sowie für die Teilnahme an einem Beigeordnetengespräch und einer Fraktionssitzung – sofern diese der Vorbereitung einer Ratssitzung dienen - ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 8 Euro erhalten. Der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth berücksichtigt den am 17.12.2019 gefassten Beschluss als auch den Antrag vom 20.01.2020. Seite 1 von 3 Außerdem soll im Zuge dieser Änderung noch eine redaktionelle Änderung in § 4 vorgenommen werden. Die gesetzlichen Bestimmungen der in § 4 Nr. getroffenen Regelung (Zustimmung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 2 GastVO) existieren in dieser Form nicht mehr und können somit entfallen. Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth in ihrer derzeit gültigen Fassung ist als Anlage 3 beigefügt. Hinweis: Der Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung bedarf gemäß § 25 Abs. 2 GemO der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. Seite 2 von 3 Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat stimmt dem im gemeinsamen Antrag der Fraktionen BfH/SPD und FWG formulierten Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung zu und beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth in der Fassung, wie sie der Drucksache-Nr. 001/10Hei/2020 als Anlage 2 beigefügt ist. oder Der Ortsgemeinderat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth in der Fassung, wie sie der Drucksache-Nr. 001/10Hei/2020 als Anlage 2 beigefügt ist mit folgenden Änderungen: ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Ergebnis haushalt Finanzh aushalt Buchungsstelle: 11140.50140 Projekt-Nr.: Ansatz zzgl. Haushaltsreste und außer-/ € € überplanmäßigen Bewilligungen: bereits verausgabt: € € durch Aufträge gebunden: € € noch verfügbar: € € Seite 3 von 3

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