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Wahl eines Gemeinderatsmitgliedes für die Verpflichtung des wiedergewählten Oberbürgermeisters Michael Bulander

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMössingen
Datum2026-07-20
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STADT MÖSSINGEN DRUCKSACHE 2026/110 Fachbereich 1 Anlage(n): 0 AZ: 062.99 Sachgebiet 1-1 Hauptverwaltung Erstellt: 07.07.2026 Nicole Siller Gemeinderat am 20.07.2026 öffentlich Wahl eines Gemeinderatsmitgliedes für die Verpflichtung des wiedergewählten Oberbürgermeisters Michael Bulander Sachverhalt: Oberbürgermeister Michael Bulander wurde bei der Oberbürgermeisterwahl am 5. Juli 2026 für eine weitere Amtsperiode von acht Jahren wiedergewählt. Nach § 42 Abs. 6 Gemeindeordnung hat ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderates zu verpflichten. Eine nochmalige Vereidigung ist nicht erforderlich, da Oberbürgermeister Bulander wiedergewählt wurde. Von den Fraktionsvorsitzenden wird der erste Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Stadtrat Matthias Schaal, für die Verpflichtung von Oberbürgermeister Bulander vorgeschlagen. Es kann eine offene Wahl stattfinden, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht. Beschlussvorschlag: Stadtrat Matthias Schaal wird für die Verpflichtung von Oberbürgermeister Michael Bulander gewählt. Die Verpflichtung findet in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, voraussichtlich am 5. Oktober 2026, statt. Seite1von1

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