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Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMögglingen
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Für ein Einfamilienhaus mit Carport auf Flst. 728/7 in Kreuzäcker wird die Baugenehmigung beantragt. Das Vorhaben erfordert zwei Befreiungen: Die geplante Firsthöhe von 7,84 m überschreitet die festgesetzte maximale Höhe von 7,50 m um 34 cm; der Carport ragt 30 cm über das Baufeld hinaus, bleibt aber mit 3,70 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche ausreichend zurück. Der Technische Ausschuss hat den Antrag angenommen.

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Dokument

Extrahierter Text

Ostalbkreis Beschlussvorlage Technischer Ausschuss öffentlich Vorlage-Nr.: TA/023/2026 Beratungsgegenstand (TOP 1.1 am 28.07.2026): Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport: Kreuzäcker, Flst. 728/7 Sachverhalt: Auf Flst. 728/7, Kreuzäcker wird die Baugenehmigung für ein Wohngebäude mit Carport beantragt. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Sportgelände“. Im Bebauungsplangebiet werden drei Bauplätze ausgewiesen, für die ein Mischgebiet (MI) festgesetzt wurde. Es handelt sich um das erste Baugesuch im Bereich des Mischgebiets. Es wird ein reines Wohngebäude beantragt. Nach § 6 BauNVO sind Wohngebäude im Mischgebiet zulässig. Das Gebäude wird als 2-geschossiges Satteldachgebäude mit 25° Dachneigung geplant. Der Bebauungsplan setzt bei 25° Dachneigung eine maximale Firsthöhe von 7,50 m ab festgesetzter EFH fest. Es wird eine Firsthöhe mit 7,84 m geplant, da die Bauherren das Haus nicht tiefer ins Gelände setzen möchten. Für 34 cm wird eine Befreiung von der Firsthöhe erforderlich. Gemäß Ziffer 1.11 des Bebauungsplans sind überdachte Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und auf den dafür vorgesehenen Flächen (Ga) zulässig. Ausnahmsweise können sie auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden. Der geplante Carport überschreitet das Baufeld um 30 cm in Richtung der öffentlichen Verkehrsfläche. Es wird jedoch noch ein Abstand vom 3,70 m bis zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten. Für den Carport ist eine Ausnahme erforderlich. Beschlussvorschlag: Es wird gebeten, über das Einvernehmen zu beraten. Anlagen: Anlage-01_BV-Kreuzäcker_Lageplan_2026-07-06_ÖFFENTLICH Anlage-02_BV-Kruezäcker_Schnitt-A-A_NICHTÖFFENTLICH Anlage-03_BV-Kreuzäcker_NW-Ansicht_NICHTÖFFENTLICH Anlage-04_BV-Kreuzäcker_NO-Ansicht_NICHTÖFFENTLICH Gäste/Befangene: - - Auszüge für: - Bauakte - Verbandsbauamt

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