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Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mögglingen |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Für ein Einfamilienhaus mit Carport auf Flst. 728/7 in Kreuzäcker wird die Baugenehmigung beantragt. Das Vorhaben erfordert zwei Befreiungen: Die geplante Firsthöhe von 7,84 m überschreitet die festgesetzte maximale Höhe von 7,50 m um 34 cm; der Carport ragt 30 cm über das Baufeld hinaus, bleibt aber mit 3,70 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche ausreichend zurück. Der Technische Ausschuss hat den Antrag angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Ostalbkreis
Beschlussvorlage Technischer Ausschuss
öffentlich
Vorlage-Nr.: TA/023/2026
Beratungsgegenstand (TOP 1.1 am 28.07.2026):
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport:
Kreuzäcker, Flst. 728/7
Sachverhalt:
Auf Flst. 728/7, Kreuzäcker wird die Baugenehmigung für ein Wohngebäude mit
Carport beantragt. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplans „Sportgelände“. Im Bebauungsplangebiet werden drei Bauplätze
ausgewiesen, für die ein Mischgebiet (MI) festgesetzt wurde. Es handelt sich um das
erste Baugesuch im Bereich des Mischgebiets. Es wird ein reines Wohngebäude
beantragt. Nach § 6 BauNVO sind Wohngebäude im Mischgebiet zulässig.
Das Gebäude wird als 2-geschossiges Satteldachgebäude mit 25° Dachneigung
geplant. Der Bebauungsplan setzt bei 25° Dachneigung eine maximale Firsthöhe von
7,50 m ab festgesetzter EFH fest. Es wird eine Firsthöhe mit 7,84 m geplant, da die
Bauherren das Haus nicht tiefer ins Gelände setzen möchten. Für 34 cm wird eine
Befreiung von der Firsthöhe erforderlich.
Gemäß Ziffer 1.11 des Bebauungsplans sind überdachte Stellplätze nur innerhalb
der überbaubaren Grundstücksflächen und auf den dafür vorgesehenen Flächen
(Ga) zulässig. Ausnahmsweise können sie auf den nicht überbaubaren
Grundstücksflächen zugelassen werden. Der geplante Carport überschreitet das
Baufeld um 30 cm in Richtung der öffentlichen Verkehrsfläche. Es wird jedoch noch
ein Abstand vom 3,70 m bis zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten.
Für den Carport ist eine Ausnahme erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Es wird gebeten, über das Einvernehmen zu beraten.
Anlagen:
Anlage-01_BV-Kreuzäcker_Lageplan_2026-07-06_ÖFFENTLICH
Anlage-02_BV-Kruezäcker_Schnitt-A-A_NICHTÖFFENTLICH
Anlage-03_BV-Kreuzäcker_NW-Ansicht_NICHTÖFFENTLICH
Anlage-04_BV-Kreuzäcker_NO-Ansicht_NICHTÖFFENTLICH
Gäste/Befangene: -
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Auszüge für: - Bauakte
- Verbandsbauamt
Text aus PDF extrahiert