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Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung von Angeboten der Grundschülerbetreuung (Anpassung Entgeltverzeichnis) – Beratung und Beschlussfassung
Angenommen21 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Markdorf |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Verwaltung von Markdorf beantragt die Anpassung der Entgeltordnung für die Grundschülerbetreuung in zwei Schritten: zum 01.01.2027 um 4,5% und zum 01.01.2028 um 4,0%, analog zur Kindergartengebühr. Zusätzlich werden die Einkaufspreise für Mittagessen erhöht (2027: 6,05 EUR, 2028: 6,15 EUR). Der Gemeinderat hat beide Änderungen angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Datum: 22.06.2026
Vorlagen Nummer: 2026/937
Sachbearbeiter: Meißner, Jeanett
Finanzverwaltung Telefon: 07544 500-250
Aktenzeichen: 282.4
Beteiligte Ämter:
Beratungsunterlage
öffentlich Gemeinderat 21.07.2026 Beratung und Beschlussfassung
Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung von Angeboten der
Grundschülerbetreuung (Anpassung Entgeltverzeichnis) – Beratung und
Beschlussfassung
In den Grundschulen in Markdorf und Leimbach werden im Rahmen der verlässlichen
Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung umfangreiche Betreuungsangebote
bereitgestellt.Seit2019gibtesverschiedeneBausteinewiedieFrühbetreuung,Spätbetreuung
und Mittagsbetreuung, sowie die Betreuung am Freitagnachmittag. Die Anzahl der
Betreuungstage kann gewählt werden. Daneben besteht auch das Angebot einer
Ferienbetreuung mit verschiedenen Stundenumfängen, welches nun mit dem Rechtsanspruch
auf Ganztagsbetreuung für Klasse 1 ab 2027/2028 neue Aufmerksamkeit bekommen hat. An
beiden Schulen kann auch Mittagessen gebucht werden.
Die damals verabschiedete Entgeltordnung sowie das zugehörige Entgeltverzeichnis erfuhren
im vergangenen Jahr bereits die 6. Änderung des Entgeltverzeichnisses zum 01.01.2026.
Die Grundschülerbetreuung befindet sich noch bis zur Inbetriebnahme der Grundschule
Markdorf Süd in einem Sondierungsprozess, dahingehend, welche Bedarfe und Zeiten künftig
angeboten werden. Noch ist sie wichtiger Baustein zur Gewährung des Rechtsanspruchs ab
01.09.2026 in Klasse 1 auf ganztägige Förderung. Der schulische Ganztag über Unterricht an
der Jakob-Gretser-Schule beruht auf dem Modell 4 x 7 (4 Tage à 7 Stunden), der Anspruch
besteht mit 5 x 8, also 40 Stunden insgesamt. Eine Änderung des Betreuungsangebots ist
aktuell nicht angedacht, sondern soll für den Start der dritten Grundschule zum 1.9.2028
gesamtschulisch konzeptionell entwickelt werden. Insofern sollte jetzt aus Sicht der
Verwaltung analog zur Kindergartengebühr die prozentuale Anpassung der
Grundschülerbetreuungsentgelte erfolgen.
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ImPlanjahr2026wurdemiteinemZuschussbedarffürdieGrundschülerbetreuunginHöhevon
rund 179 TEUR gerechnet. Beim vorläufigen Ergebnis für 2025 steht ein Zuschussbedarf
(Nettoressourcenverbrauch) von 204 TEUR zu Buche. Für 2027 liegen noch keine Planzahlen
vor.
Die Anhörung der Elternvertreter läuft noch, über eingegangene Stellungnahmen wird ggf.
mündlich berichtet.
DieSpitzenverbändehabenfürdieAnpassungimKindergartenbereichwiedereineEmpfehlung
für zwei Jahre ausgesprochen. Diese sieht zunächst eine Erhöhung um 4,5% und im
darauffolgenden Jahr um 4,0% vor. Die Verwaltung empfiehlt, die Anpassung der Entgelte für
Grundschülerbetreuung im selben Maße (gerundet). Auch gibt es aus Sicht der Verwaltung
keine Notwendigkeit, den Beschluss für das zweite Jahr nicht auch schon heute zu fassen.
Wie schon im Kindergartenbereich, werden auch bei den Schulen die Einkaufspreise für das
Mittagessen steigen. Hier schlägt die Verwaltung eine Erhöhung wie folgt vor:
01.01.27: 6,05 EUR (Einzelessen bisher 5,90 EUR)
01.01.28: 6,15 EUR
Auswirkungen auf den Klimaschutz (z.B. CO -Ausstoß/Energieverbrauch):
2
Erhebliche Reduktion Geringfügige Reduktion Keine Geringfügige Erhöhung Erhebliche Erhöhung
( ) ( ) ( ) ( ) ( )
Beschlussvorschlag
1. Der 7. Änderung der Entgeltordnung vom 02.07.2019 für die Nutzung von Angeboten
der Grundschülerbetreuung wie im Entwurf in der Anlage 1 vorgeschlagen
zuzustimmen.
2. Der 8. Änderung der Entgeltordnung vom 02.07.2019 für die Nutzung von Angeboten
der Grundschülerbetreuung wie im Entwurf in der Anlage 2 vorgeschlagen
zuzustimmen.
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Anlage 1 - 7. Änderung Entgeltordnung Grundschülerbetreuung 01.01.27
Anlage 2 - 8. Änderung Entgeltordnung Grundschülerbetreuung 01.01.28
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