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Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung von Angeboten der Grundschülerbetreuung (Anpassung Entgeltverzeichnis) – Beratung und Beschlussfassung

Angenommen21 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeMarkdorf
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Verwaltung von Markdorf beantragt die Anpassung der Entgeltordnung für die Grundschülerbetreuung in zwei Schritten: zum 01.01.2027 um 4,5% und zum 01.01.2028 um 4,0%, analog zur Kindergartengebühr. Zusätzlich werden die Einkaufspreise für Mittagessen erhöht (2027: 6,05 EUR, 2028: 6,15 EUR). Der Gemeinderat hat beide Änderungen angenommen.

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Dokument

Extrahierter Text

Datum: 22.06.2026 Vorlagen Nummer: 2026/937 Sachbearbeiter: Meißner, Jeanett Finanzverwaltung Telefon: 07544 500-250 Aktenzeichen: 282.4 Beteiligte Ämter: Beratungsunterlage öffentlich Gemeinderat 21.07.2026 Beratung und Beschlussfassung Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung von Angeboten der Grundschülerbetreuung (Anpassung Entgeltverzeichnis) – Beratung und Beschlussfassung In den Grundschulen in Markdorf und Leimbach werden im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung umfangreiche Betreuungsangebote bereitgestellt.Seit2019gibtesverschiedeneBausteinewiedieFrühbetreuung,Spätbetreuung und Mittagsbetreuung, sowie die Betreuung am Freitagnachmittag. Die Anzahl der Betreuungstage kann gewählt werden. Daneben besteht auch das Angebot einer Ferienbetreuung mit verschiedenen Stundenumfängen, welches nun mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Klasse 1 ab 2027/2028 neue Aufmerksamkeit bekommen hat. An beiden Schulen kann auch Mittagessen gebucht werden. Die damals verabschiedete Entgeltordnung sowie das zugehörige Entgeltverzeichnis erfuhren im vergangenen Jahr bereits die 6. Änderung des Entgeltverzeichnisses zum 01.01.2026. Die Grundschülerbetreuung befindet sich noch bis zur Inbetriebnahme der Grundschule Markdorf Süd in einem Sondierungsprozess, dahingehend, welche Bedarfe und Zeiten künftig angeboten werden. Noch ist sie wichtiger Baustein zur Gewährung des Rechtsanspruchs ab 01.09.2026 in Klasse 1 auf ganztägige Förderung. Der schulische Ganztag über Unterricht an der Jakob-Gretser-Schule beruht auf dem Modell 4 x 7 (4 Tage à 7 Stunden), der Anspruch besteht mit 5 x 8, also 40 Stunden insgesamt. Eine Änderung des Betreuungsangebots ist aktuell nicht angedacht, sondern soll für den Start der dritten Grundschule zum 1.9.2028 gesamtschulisch konzeptionell entwickelt werden. Insofern sollte jetzt aus Sicht der Verwaltung analog zur Kindergartengebühr die prozentuale Anpassung der Grundschülerbetreuungsentgelte erfolgen. Seite 1 von 3 ImPlanjahr2026wurdemiteinemZuschussbedarffürdieGrundschülerbetreuunginHöhevon rund 179 TEUR gerechnet. Beim vorläufigen Ergebnis für 2025 steht ein Zuschussbedarf (Nettoressourcenverbrauch) von 204 TEUR zu Buche. Für 2027 liegen noch keine Planzahlen vor. Die Anhörung der Elternvertreter läuft noch, über eingegangene Stellungnahmen wird ggf. mündlich berichtet. DieSpitzenverbändehabenfürdieAnpassungimKindergartenbereichwiedereineEmpfehlung für zwei Jahre ausgesprochen. Diese sieht zunächst eine Erhöhung um 4,5% und im darauffolgenden Jahr um 4,0% vor. Die Verwaltung empfiehlt, die Anpassung der Entgelte für Grundschülerbetreuung im selben Maße (gerundet). Auch gibt es aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit, den Beschluss für das zweite Jahr nicht auch schon heute zu fassen. Wie schon im Kindergartenbereich, werden auch bei den Schulen die Einkaufspreise für das Mittagessen steigen. Hier schlägt die Verwaltung eine Erhöhung wie folgt vor: 01.01.27: 6,05 EUR (Einzelessen bisher 5,90 EUR) 01.01.28: 6,15 EUR Auswirkungen auf den Klimaschutz (z.B. CO -Ausstoß/Energieverbrauch): 2 Erhebliche Reduktion Geringfügige Reduktion Keine Geringfügige Erhöhung Erhebliche Erhöhung ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Beschlussvorschlag 1. Der 7. Änderung der Entgeltordnung vom 02.07.2019 für die Nutzung von Angeboten der Grundschülerbetreuung wie im Entwurf in der Anlage 1 vorgeschlagen zuzustimmen. 2. Der 8. Änderung der Entgeltordnung vom 02.07.2019 für die Nutzung von Angeboten der Grundschülerbetreuung wie im Entwurf in der Anlage 2 vorgeschlagen zuzustimmen. Seite 2 von 3 Anlage 1 - 7. Änderung Entgeltordnung Grundschülerbetreuung 01.01.27 Anlage 2 - 8. Änderung Entgeltordnung Grundschülerbetreuung 01.01.28 Seite 3 von 3

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