Startseite › Markdorf › Antrag

Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen zur Anpassung der Betreuungs- und Essensgebühren – Beratung und Beschlussfassung

Angenommen20 Ja · 1 Nein
TypAntrag
GemeindeMarkdorf
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Markdorf passt die Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen an. Die Betreuungsgebühren werden zum 01.01.2027 und 01.01.2028 nach Empfehlungen der Spitzenverbände erhöht, die Einkommensgrenzen werden entsprechend angepasst. Die Essensgebühren steigen moderat, wobei die Stadt Preiserhöhungen des Spitalfonds anteilig bezuschusst. Der Gemeinderat beschloss beide Satzungsänderungen (12. und 13. Änderung).

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Datum: 22.06.2026 Vorlagen Nummer: 2026/936 Sachbearbeiter: Meißner, Jeanett Finanzverwaltung Telefon: 07544 500-250 Aktenzeichen: 460.15 Beteiligte Ämter: Beratungsunterlage öffentlich Gemeinderat 21.07.2026 Beratung und Beschlussfassung Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen zur Anpassung der Betreuungs- und Essensgebühren – Beratung und Beschlussfassung Für den Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen in der Fassung vom 21.07.2015 erhoben. Die Gebühren wurden zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2026 angepasst. Die Vertreter der Kirchen und kommunalen Landesverbände haben sowohl für das Kindergartenjahr 2026/2027 als auch für das Kindergartenjahr 2027/2028 eine gemeinsame Empfehlung für neue Gebührensätze der Elternbeiträge in Regelgruppen und VÖ-Betreuung herausgegeben. Seit dem Jahr 2009 erfolgt nach Einigung der Spitzenverbände in Baden- Württemberg eine Erhebung der Kindergartengebühren nach einheitlichen Grundsätzen. Den Empfehlungen liegt eine Regelbetreuungszeit von 30 Stunden/Woche zugrunde (Anlage 1). Ausgangslage In Markdorf wird die Kinderbetreuung in acht städtischen sowie einer katholischen Kindertagesstätte/n angeboten. Durch die 2025 agierende Arbeitsgruppe Kiga-Angebot wurde das Betreuungsangebot etwas gestrafft und auf ausgewählte Standorte konzentriert. Das Betreuungsangebot umfasst aktuell in den städtischen Kindertagesstätten insgesamt 108 Tarife (Vorjahr 160 Tarife), die sich zusammensetzen aus 44 Kindergartentarifen für die Ü3- Betreuung, 48 Kleinkindtarifen für die U3-Betreuung sowie 8 Tarifen für die Ferienbetreuung. Seite 1 von 6 Hinzu kommen 8 Tarife für das Essensentgelt, die, je nach gebuchter Betreuungsform, zusätzlich mitgebucht werden können. Zum 31.08.2027 läuft der aktuell nur noch im Pestalozzi-Kindergarten im Rahmen des Bestandsschutzes angebotene Tarif GT plus VÖ aus. Auch wurden nicht mehr benötigte Essenstarife entfernt. Die Nummerierung nachfolgender Tarife rückt ggf. dementsprechend auf. Zum Stichtag 01.03.2026 waren in den städtischen Kindertageseinrichtungen 450 Kindergartenkinder, sowie 67 Kinder in der Kleinkindbetreuung angemeldet. Finanzielle Entwicklung im Bereich Kinderbetreuung (Stand 2025) Auf Grundlage des vorläufigen Jahresergebnisses 2025 schließt der Teilhaushalt 4 (Produktgruppe 3650) mit einem Nettoressourcenbedarf in Höhe von 5.430.255,11 Euro (Vorjahr 5.325.783,69 Euro) ab. DieGebührenerträge(inkl.Essensgebühren)lagenbeirund1.389TEUR(Vorjahr:1.382TEUR) und damit rund 69 TEUR unter dem Planansatz. Die Personalkosten lagen mit 6.726 TEUR (Vorjahr:6.526TEUR)rund582TEURüberdemPlanansatzvon6.144TEUR.Erstattungenund Zuweisungen vom Land bzw. von Dritten lagen bei rund 3.063 TEUR (Vorjahr: 2.794 TEUR), ca. 48 TEUR über Plan (inkl. rund 425 TEUR Zuschüsse für die Abmangelbeteiligung am Kindergarten St. Nikolaus). DieNetto-AbmangelbeteiligungdeskirchlichenKindergartensSt.Nikolausbetrugin2025rund 465 TEUR (Vorjahr 463 TEUR). Wie auch bereits in den Jahren 2023 und 2024, fand auch im Jahr 2025 aufgrund der auskömmlichen Betreuungsplätze keine Kapazitätsausweitung im Kinderbetreuungsbereich statt. In den Finanzzahlen sind daher keine auf Kapazitätserhöhung beruhenden sprungfixen Kosten zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes im Sozial- und Erziehungsdienst immer in die Betrachtung einzubeziehen. In der Vergangenheit hatten sich die Tarifparteien auf folgende Werte geeinigt: Seite 2 von 6 - ab 01.03.2018: +3,19 % - ab 01.04.2019: +3,09 % - ab 01.03.2020: +1,03 % - ab 01.04.2021: +1,40 %, mindestens 50 EUR - ab 01.04.2022: +1,80 % - ab 01.01.2023: Nullrunde, jedoch insgesamt 3.000 EUR Inflationsausgleichsprämie - ab 01.03.2024: +200 EUR, +5,5 % - ab 01.04.2025: + 3,00 %, mindestens 110 EUR - ab 01.05.2026: + 2,80 % Die aktuelle Tarifeinigung hat noch bis 31.03.2027 Gültigkeit. Anfang 2027 werden wieder Tarifverhandlungen stattfinden. Neben diesen für alle Tarifbeschäftigten geltenden Regelungen erhalten die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst aufgrund der Einigung in diesem Sondertarifvertrag seit 2022 zusätzlich 2 Regenerationstage pro Kalenderjahr (bis SUE 13), sowie eine sog. SuE-Zulage (Entgeltgruppen S2 bis S11a) i.H.v. 130 € monatlich. Die Zulage kann auf Antrag auch in Freizeit umgewandelt werden. Zusätzlich gibt es ab 2026 auch Änderungen bei der Jahressonderzahlung. Wie bereits in vorhergehenden Beratungen erwähnt, ist die Entwicklung einerseits für die Erzieherinnen und Erzieher erfreulich, wird sich andererseits aber auch spürbar auf das Defizit der Kindergärten und in weiterer Folge auf die Gebührenstruktur auswirken. Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge entwickelt sich wie folgt: Seite 3 von 6 Benutzungsgebühren Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2026. Wie in früheren Jahren schlägt die Verwaltung wieder die einheitliche Erhöhung aller Tarife auf Grundlage der Empfehlung der Spitzenverbände vor. DieerneuteBildungeineArbeitsgruppewirdaktuellmangelsmöglichenEinsparpotenzialsnicht verfolgt. Die Anpassungsschritte sind auch wieder moderater als in den beiden vorangegangenen Jahren. Diese sollten turnusgerecht erfolgen. Eine Übersicht über die aktuellen Tarife können Sie der Anlage 2 entnehmen. Die Anlage 3 zeigt den Vorschlag der Verwaltung für das Jahr 2027 auf Grundlage der Empfehlung. Die Anlage 4 zeigt den Vorschlag der Verwaltung für das Jahr 2028 auf Basis der Empfehlung. Der Nettoressourcenbedarf für den Kinderbetreuungsbereich betrug im Haushaltsjahr 2025 rund 5.430 TEUR (Vorjahr: 5.326 TEUR) einschließlich der Abmangelbeteiligung am Betrieb des kirchlichen Kindergartens St. Nikolaus. Im Planjahr 2026 beläuft sich der Nettoressourcenbedarf inkl. St. Nikolaus auf rund 5.725 TEUR. Staffelung der Einkommensgrenzen Die traditionelle Staffelung der Betreuungsgebühren nach den Einkommensverhältnissen der Familie (Bruttofamilieneinkommen) sieht für die Jahre 2027 und 2028 unter Berücksichtigung der bisherigen Anpassungsmodalitäten (Rundung auf nächste volle 50 EUR) analog zur Erhöhungsempfehlung der Spitzenverbände, folgende Stufen vor: bisher ab 01.01.2027 Stufe 1: bis 4.850 EUR bis 5.100 EUR Stufe 2: 4.850 EUR bis 6.250 EUR 5.100 EUR bis 6.550 EUR Stufe 3: ab 6.250 EUR ab 6.550 EUR ab 01.01.2028 Stufe 1: bis 5.350 EUR Stufe 2: 5.350 EUR bis 6.850 EUR Stufe 3: ab 6.850 EUR Seite 4 von 6 Mit der Entscheidung, die Kindergartengebühren nach den Einkommen gestaffelt zu erheben, sollte eine Entlastung der materiell weniger gut gestellten Familien erreicht werden. Die Empfehlungen der Spitzenverbände werden in Markdorf jeweils für die höchste Stufe angewandt. Mittagessen Die Gebühren für das Mittagessen wurden 2019 grundlegend neu kalkuliert, angepasst und zum 01.01.2020 umgesetzt. Bei der damaligen Neukalkulation war übereinstimmendes Credo, dass mindestens die Fremdkosten weiterzugeben sind. Eine Erhöhung der Einkaufspreise mündet in einer Erhöhung der Abgabepreise. Für die Jahre 2027 und 2028 hat der Spitalfonds Preiserhöhungenangekündigt.DiesePreiserhöhungenwerden–abweichendzudenVorjahren - jedoch nicht im gleichen Maße weitergegeben, sondern von der Stadt anteilig bezuschusst. DieVerwaltungschlägtdaherdieErhöhungderEssensgebührenindenKindergärtengerundet entsprechend der Anlagen 7 und 8 vor: Ü3: 01.01.27: 5,40 EUR (Einzelpreis bisher 5,25 EUR) 96,00 EUR (Monatspauschale bisher 93,00 EUR) 01.01.28 5,50 EUR 98,00 EUR U3: 01.01.27: 5,15 EUR (Einzelpreis bisher 5,00 EUR) 91,00 EUR (Monatspauschale bisher 89,00 EUR) 01.01.28 5,25 EUR 93,00 EUR Elternvertreter Die Erhöhung der Kindergartengebühren wurde dem Gesamtelternbeirat schriftlich angekündigt, das Ergebnis der Anhörung wird im Rahmen der Sitzung mündlich vorgetragen. Seite 5 von 6 Auswirkungen auf den Klimaschutz (z.B. CO -Ausstoß/Energieverbrauch): 2 Erhebliche Reduktion Geringfügige Reduktion Keine Geringfügige Erhöhung Erhebliche Erhöhung ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Beschlussvorschlag 1. Der Gemeinderat beschließt die 12. Änderung (gültig ab 01.01.2027) der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der städtischen Kindergärten, der Ferienbetreuung und der Essensgebühren gemäß beigefügtem Satzungsentwurf lt. Anlage 7. 2. Der Gemeinderat beschließt die 13. Änderung (gültig ab 01.01.2028) der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der städtischen Kindergärten, der Ferienbetreuung und der Essensgebühren gemäß beigefügtem Satzungsentwurf lt. Anlage 8. Anlage 1 - Empfehlung Spitzenverbände 2027-2028 Anlage 2 - gültige Tarife Anlage 3 - Tarife zum 01.01.27 Anlage 4 - Tarife zum 01.01.28 Anlage 5 - Kostendeckungsgrad Elternbeiträge Anlage 6 - Entwicklung Erträge und Aufwendungen Anlage 7 - 12. Änderungssatzung Kinderbetreuung 01.01.27 Anlage 8 - 13. Änderungssatzung Kinderbetreuung 01.01.28 Seite 6 von 6

Text aus PDF extrahiert