Startseite › Markdorf › Antrag

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Ittendorf – Wirrensegel“ / Aufstellungsbeschluss

Angenommen21 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeMarkdorf
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die solmotion project GmbH beantragte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Agri-Photovoltaikanlage auf etwa 10,72 Hektar nördlich des Weilers Wirrensegel bei Ittendorf. Die Anlage soll 40 Jahre begrenzt sein, danach erfolgt Rückbau. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans, stimmte dem Vorentwurf zu und leitete die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden ein. Die Vorhabenträgerin trägt alle Kosten.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Datum: 06.07.2026 Vorlagen Nummer: 2026/904 Sachbearbeiter: Schäfer, Matthias Bauleitplanung Telefon: 07544/500-273 621.49 Solarpark Ittendorf - Aktenzeichen: Wirrensegel Beteiligte Ämter: Finanzverwaltung Beratungsunterlage öffentlich Ortschaftsrat Ittendorf 16.07.2026 Beratung und Empfehlungsbeschluss öffentlich Gemeinderat 21.07.2026 Beratung und Beschlussfassung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Ittendorf – Wirrensegel„ a) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB b) Zustimmung zum Bebauungsplan-Vorentwurf c) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Sachverhalt Auf einer Fläche nördlich des Weilers "Wirrensegel", östlich des Teilortes Ittendorf möchte die solmotion project GmbH Ravensburg eine Agri-Photovoltaikanlage errichten. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgesehen. Dieses hat der Vorhabensträger mit Antrag vom 06.07.2026 beantragt. Das Planungsgebiet umfasst ca. 10,72 ha und umfasst folgende Grundstücke: Flst.-Nrn. 143/1 (Teilfläche) und 144 (Teilfläche) der Gemarkung Ittendorf. Ziele der Planung: - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Agri- Photovoltaikanlage - Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Seite 1 von 4 Die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage stellt eine Kombination aus Nutzung der SolarenergieundNutzpflanzenanbaudarundistsomiteinesinnvolleMöglichkeit,regenerative Energiequellen zu fördern, ohne dass landwirtschaftliche Flächen dadurch verloren gehen. ImFlächennutzungsplandesGemeindeverwaltungsverbandesMarkdorfwirddieFlächeaktuell als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die das Plangebiet im nördlichen Bereich querende 20 kV-Freileitung wird im Flächennutzungsplan mit einem entsprechenden Planeintrag dargestellt (Darstellung einer Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitung oberirdisch). Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu treffenden Festsetzungen und GebietseinstufungenmitderDarstellungdesFlächennutzungsplanesnichtübereinstimmen,ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das diesbezügliche Bauleitplanverfahren wird mit der elften punktuellen Änderung der Flächennutzungsplanfortschreibung 2025 derzeit bereits durchgeführt. Aktuell wird die förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet. Wesentliche Festsetzungen Neben der Nutzung als Agri-Photovoltaikanlage sollen im Plangebiet die überbaubare GrundstücksflächemittelsBaugrenzen,eineGRZ(0,65)unddieHöhebaulicherAnlagen(max. 6,50 m) festgesetzt werden. Zusätzlich soll eine Einzäunung zugelassen werden. DieNutzungalsAgri-Photovoltaikanlagesollauf40Jahrebegrenztwerden.NachAblaufdieser Zeit hat ein Rückbau zu erfolgen. Wenn nachgewiesen wird, dass eine effiziente Stromerzeugung betrieben wird, können Ausnahmsweise die baulichen Anlagen auch länger stehen bleiben. Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit frühzeitiger und förmlicher Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Im Rahmen der Begründung wird zusätzlich wird ein Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gem. § 1a Abs. 3 BauGB erstellt. Seite 2 von 4 Finanzierung / Kostenauswirkungen Die solmotion project GmbH als Vorhabensträgerin hat die Kostentragung bereits durch einen Kostenübernahmevertrag zugesichert. Für die Stadt Markdorf entstehen somit keine Planungskosten. Auch werden von der Vorhabensträgerin die bei der Stadt Markdorf entstehenden Verwaltungs- und Verfahrenskosten erstattet. Durchführungsvertrag Im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird vor dem Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag erstellt. Dieser beinhaltet u.a. Regelungen zu den Kosten, Durchführungsfristen und Sicherstellung eines späteren Rückbaus der Agri-PV- Anlage nach Beendigung der Nutzung. Auswirkungen auf den Klimaschutz (z.B. CO -Ausstoß/Energieverbrauch): 2 Erhebliche Reduktion Geringfügige Reduktion Keine Geringfügige Erhöhung Erhebliche Erhöhung ( ) ( ) (X) ( ) ( ) Da es sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Planungsverfahren handelt sind keine Auswirkungen auf den Klimaschutz anzunehmen. Beschlussvorschlag Der Gemeinderat a) beschließtdieAufstellungdesvorhabenbezogenenBebauungsplanes"SolarparkIttendorf- Wirrensegel" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)), b) stimmt dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Ittendorf- Wirrensegel" in der Fassung vom 17.06.2026 zu und c) beschließt im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Ittendorf-Wirrensegel" die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Seite 3 von 4 Anlagen 01 vbBPlan Solarpark Ittendorf-Wirrensegel – Textteil i.d.F.v. 17.06.2026 02 vbBPlan Solarpark Ittendorf-Wirrensegel – Rechtsplan i.d.F.v. 17.06.2026 Seite 4 von 4

Text aus PDF extrahiert