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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Ittendorf – Wirrensegel“ / Aufstellungsbeschluss
Angenommen21 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Markdorf |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die solmotion project GmbH beantragte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Agri-Photovoltaikanlage auf etwa 10,72 Hektar nördlich des Weilers Wirrensegel bei Ittendorf. Die Anlage soll 40 Jahre begrenzt sein, danach erfolgt Rückbau. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans, stimmte dem Vorentwurf zu und leitete die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden ein. Die Vorhabenträgerin trägt alle Kosten.
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Dokument
Extrahierter Text
Datum: 06.07.2026
Vorlagen Nummer: 2026/904
Sachbearbeiter: Schäfer, Matthias
Bauleitplanung Telefon: 07544/500-273
621.49 Solarpark Ittendorf -
Aktenzeichen: Wirrensegel
Beteiligte Ämter: Finanzverwaltung
Beratungsunterlage
öffentlich Ortschaftsrat Ittendorf 16.07.2026 Beratung und
Empfehlungsbeschluss
öffentlich Gemeinderat 21.07.2026 Beratung und Beschlussfassung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Ittendorf – Wirrensegel„
a) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
b) Zustimmung zum Bebauungsplan-Vorentwurf
c) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt
Auf einer Fläche nördlich des Weilers "Wirrensegel", östlich des Teilortes Ittendorf möchte die
solmotion project GmbH Ravensburg eine Agri-Photovoltaikanlage errichten. Um die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgesehen. Dieses hat der Vorhabensträger mit
Antrag vom 06.07.2026 beantragt.
Das Planungsgebiet umfasst ca. 10,72 ha und umfasst folgende Grundstücke: Flst.-Nrn. 143/1
(Teilfläche) und 144 (Teilfläche) der Gemarkung Ittendorf.
Ziele der Planung:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Agri-
Photovoltaikanlage
- Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und
Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
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Die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage stellt eine Kombination aus Nutzung der
SolarenergieundNutzpflanzenanbaudarundistsomiteinesinnvolleMöglichkeit,regenerative
Energiequellen zu fördern, ohne dass landwirtschaftliche Flächen dadurch verloren gehen.
ImFlächennutzungsplandesGemeindeverwaltungsverbandesMarkdorfwirddieFlächeaktuell
als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die das Plangebiet im nördlichen Bereich
querende 20 kV-Freileitung wird im Flächennutzungsplan mit einem entsprechenden
Planeintrag dargestellt (Darstellung einer Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitung
oberirdisch). Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu treffenden Festsetzungen und
GebietseinstufungenmitderDarstellungdesFlächennutzungsplanesnichtübereinstimmen,ist
eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das diesbezügliche
Bauleitplanverfahren wird mit der elften punktuellen Änderung der
Flächennutzungsplanfortschreibung 2025 derzeit bereits durchgeführt. Aktuell wird die
förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet.
Wesentliche Festsetzungen
Neben der Nutzung als Agri-Photovoltaikanlage sollen im Plangebiet die überbaubare
GrundstücksflächemittelsBaugrenzen,eineGRZ(0,65)unddieHöhebaulicherAnlagen(max.
6,50 m) festgesetzt werden. Zusätzlich soll eine Einzäunung zugelassen werden.
DieNutzungalsAgri-Photovoltaikanlagesollauf40Jahrebegrenztwerden.NachAblaufdieser
Zeit hat ein Rückbau zu erfolgen. Wenn nachgewiesen wird, dass eine effiziente
Stromerzeugung betrieben wird, können Ausnahmsweise die baulichen Anlagen auch länger
stehen bleiben.
Verfahren
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit frühzeitiger
und förmlicher Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Im Rahmen der Begründung wird
zusätzlich wird ein Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gem. § 1a Abs. 3
BauGB erstellt.
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Finanzierung / Kostenauswirkungen
Die solmotion project GmbH als Vorhabensträgerin hat die Kostentragung bereits durch einen
Kostenübernahmevertrag zugesichert. Für die Stadt Markdorf entstehen somit keine
Planungskosten. Auch werden von der Vorhabensträgerin die bei der Stadt Markdorf
entstehenden Verwaltungs- und Verfahrenskosten erstattet.
Durchführungsvertrag
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird vor
dem Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag erstellt. Dieser beinhaltet u.a. Regelungen
zu den Kosten, Durchführungsfristen und Sicherstellung eines späteren Rückbaus der Agri-PV-
Anlage nach Beendigung der Nutzung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz (z.B. CO -Ausstoß/Energieverbrauch):
2
Erhebliche Reduktion Geringfügige Reduktion Keine Geringfügige Erhöhung Erhebliche Erhöhung
( ) ( ) (X) ( ) ( )
Da es sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Planungsverfahren handelt sind
keine Auswirkungen auf den Klimaschutz anzunehmen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
a) beschließtdieAufstellungdesvorhabenbezogenenBebauungsplanes"SolarparkIttendorf-
Wirrensegel" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)),
b) stimmt dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Ittendorf-
Wirrensegel" in der Fassung vom 17.06.2026 zu und
c) beschließt im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
"Solarpark Ittendorf-Wirrensegel" die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
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Anlagen
01 vbBPlan Solarpark Ittendorf-Wirrensegel – Textteil i.d.F.v. 17.06.2026
02 vbBPlan Solarpark Ittendorf-Wirrensegel – Rechtsplan i.d.F.v. 17.06.2026
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