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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Wohnhausneubau mit Stellplatz, Flst 27, Kornstraße 41 in Lorch-Oberkirneck
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lorch |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Antragsteller beantragt eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren für ein Einfamilienhaus mit Stellplatz auf Flst. 27 in der Kornstraße 41 in Lorch-Oberkirneck. Das geplante Wohngebäude in Bungalowform mit Walmdach soll ca. 13,00 m × 14,50 m groß werden; eine Garage soll anschließend verfahrensfrei entstehen. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen, da das Vorhaben sich in die Eigenart der Umgebung einfügt und städtebaulich vertretbar ist.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage 2026/070
Zuständiges Amt: 60
Beteiligte Ämter:
Gremium: Gemeinderat
Datum: 23.07.2026
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
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Tagesordnungspunkt:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Wohnhausneubau mit Stellplatz
Flst 27, Kornstraße 41 in Lorch-Oberkirneck
Anlagen:
1 Lageplan
nö 1 Lageplan Übersicht
nö 2 Freiflächenplan
nö 3 Erdgeschoss_2026_06_08
nö 4 Dachboden_2026_06_08
nö 5 Schnitt_2026_06_08
nö 6 Ansichten1_2026_06_08
nö 7 Ansichten2_2026_06_08pdf
nö 8 geplante verfahrensfreie Garage
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt, in Lorch-Oberkirneck auf dem Flst. 27 in der Kornstraße 41 ein
Einfamilienwohnhaus zu erstellen. Geplant ist ein Wohngebäude ohne Keller in Bungalowform und
Walmdach mit 25° Dachneigung, einer Firsthöhe von 5,23 m bzw. 6,11 m und einer Traufhöhe von
3,45 m. Die Gebäudemasse sollen ca. 13,00 m x 14,50 m betragen. Der Stellplatz ist entlang der
südöstlichen Grundstücksgrenze geplant. Hier soll im Anschluss dieses Antragsverfahrens eine
Garage entstehen, welche verfahrensfrei erstellt werden soll.
DasVorhabenbefindetsichimnichtüberplantenInnenbereichvonOberkirneck.EinBebauungsplan
liegt nicht vor. Die Beurteilung hat nach § 34 BauGB zu erfolgen.
Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
UmgebungeinfügtunddieErschließunggesichertist.DiestrifftbeimbeantragtenVorhabenzu.Das
Vorhaben ist städtebaulich vertretbar.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Beschlussvorschlag:
Einvernehmen wird erteilt.
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