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Beschlussfassung über den Nachtragswirtschaftsplan 2026 der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist"

Angenommen21 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeLangenargen
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Stiftungsrat Langenargen beschloss am 27.07.2026 den Nachtragswirtschaftsplan 2026 der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist". Die Änderungen wurden aufgrund der Schaffung einer neuen Leitungsstelle erforderlich. Der Plan erhöht die Erträge und Aufwendungen um jeweils 15.300 Euro, belässt den Jahresüberschuss bei null Euro und setzt die Kreditermächtigung auf 0,00 Euro sowie Kassenkredite auf 900.000 Euro fest.

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öffentlicheSitzung 27.07.2026 StiftungsratLangenargen AZ:431.5 Ersteller:Kowollik,Daniel SVNr.2026/173/1 BeschlussfassungüberdenNachtragswirtschaftsplan2026derStiftung„Hospitalzum HeiligenGeist" Beschlussvorschlag: BeschlussüberdenNachtragswirtschaftsplan FürdasWirtschaftsjahr2026 Aufgrund von § 97 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert am 10.02.2026 (GBl. 2026 Nr. 13)) i. V. m. § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (682, S. 21), zuletzt geändert am 12.11.2024(GBl. 2024 Nr. 98), § 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des ElftenBuches Sozialgesetzbuchvom 26.05.1994 (BGBl. I. S. 1014), zuletzt geändert am 16.04.2026 (BGBL I Nr. 107) und der Pflegebuchführungsverordnung vom 22.11.1995 (BGBl. I. S. 1528), zuletzt geändert am 07.08.2021(BGBL.I.S.3311)hatderStiftungsratam27.07.2026denNachtragswirtschaftsplan fürdasWirtschaftsjahr2026wiefolgtbeschlossen: §1Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird festgesetzt: Bisher Änderung Neue festgesetzte um festgesetze Beträge Beträge Euro Euro Euro 1 Erfolgsplan 1.1 Summe Erträge 3.360.100 15.300 3.375.400 Seite1von3 1.2 Summe Aufwendungen 3.360.100 -15.300 -3.375.400 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0 0 0 2. Liquiditätsplan 2.1 Einzahlungen aus laufender 3.348.600 15.300 3.363.900 Geschäftstätigkeit 2.2 Auszahlungen aus laufender -3.214.800 -15.000 -3.229.800 Geschäftstätigkeit 2.3. Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus 133.800 300 134.100 laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 2.5 Auszahlungen aus Investitiontätigkeit -35.000 -39.000 -74.000 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/- -35.000 -38.700 -74.000 bedarf aus Investitionstätigkeit 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/- 98.800 300 60.100 bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.300 0 3.300 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -31.300 0 -31.300 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/- -28.000 0 -28.000 bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 2.11 Änderung des 70.800 300 -32.100 Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 2.12 Überschuss/Bedarf aus 0 0 0 wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen §2 Kreditermächtigung DerGesamtbetragdervorgesehenenKreditaufnahmen (Kreditermächtigung)wirdfürdasWirtschaftsjahr2026auf 0,00€ festgesetzt. §3 Kassenkredite DerHöchstbetragderKassenkreditewirdauf 900.000,00€ festgesetzt. Seite2von3 Langenargen,den27.07.2026 OleMünder Stiftungsratsvorsitzender Sachverhalt: Dem Stiftungsrat wird in der Anlage der Entwurf des Nachtragswirtschaftsplanes 2026 der Stiftung„HospitalzumHl.Geist“übergeben. Der Nachtragswirtschaftsplan ist im Vorbericht ausführlich erläutert. Die Erstellung des Nachtragswirtschaftsplanes war wegen der Schaffung der Leitungsstelle erforderlich. Nach Beschluss und Anzeige bei der Kommunalaufsicht kann der Wirtschaftsplan nach deren Bestätigungvollzogenwerden. Kosten/Finanzierung: Anlagen: NachtragsplanStiftungsHospitalzumHeiligenGeist2026 BeteiligteBereiche: Finanzverwaltung Bürgermeister Seite3von3

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