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Beschluss über die Durchführung einer Einwohnerversammlung nach § 20 a der Gemeindeordnung (GemO)

Angenommen19 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeLangenargen
Datum2026-07-27
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öffentlicheSitzung 27.07.2026 GemeinderatLangenargen AZ: Ersteller:Hele,Meike SVNr.2026/167 BeschlussüberdieDurchführungeinerEinwohnerversammlungnach§20ader Gemeindeordnung(GemO) Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung einer Einwohnerversammlung nach § 20aderGemeindeordnung(GemO). 2. Die Einwohnersammlung soll am Montag, 12. Oktober, um 18.00 Uhr im Münzhof Langenargenstattfinden. 3. Zur Einwohnerversammlung ist unter Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung rechtzeitigortsüblicheinzuladen. Sachverhalt: Nach§20aderGemOsollenwichtigeGemeindeangelegenheitenmitdenEinwohnernerörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen. Die Einwohnerversammlung wird vom Bürgermeister unter rechtzeitiger ortsüblicher Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz führt der Bürgermeister. Die letzte Einwohnerversammlung fand am 13.Oktober2025imMünzhofLangenargenstatt. Seite1von2 Als wichtige, für die Einwohner interessante Themen, sollen die Themen „Pflegeheim“, „Nahwärmekonzept“sowie„sonstigeProjekte“undein„AusblickaufdieThemen2027“erörtert werden. Kosten/Finanzierung: - Anlagen: -keine- BeteiligteBereiche: Bürgermeister Seite2von2

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