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Beschluss über die Durchführung einer Einwohnerversammlung nach § 20 a der Gemeindeordnung (GemO)
Angenommen19 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Langenargen |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
öffentlicheSitzung
27.07.2026 GemeinderatLangenargen
AZ: Ersteller:Hele,Meike
SVNr.2026/167
BeschlussüberdieDurchführungeinerEinwohnerversammlungnach§20ader
Gemeindeordnung(GemO)
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung einer Einwohnerversammlung nach §
20aderGemeindeordnung(GemO).
2. Die Einwohnersammlung soll am Montag, 12. Oktober, um 18.00 Uhr im Münzhof
Langenargenstattfinden.
3. Zur Einwohnerversammlung ist unter Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung
rechtzeitigortsüblicheinzuladen.
Sachverhalt:
Nach§20aderGemOsollenwichtigeGemeindeangelegenheitenmitdenEinwohnernerörtert
werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach
Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen. Die Einwohnerversammlung wird vom
Bürgermeister unter rechtzeitiger ortsüblicher Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung
einberufen. Den Vorsitz führt der Bürgermeister. Die letzte Einwohnerversammlung fand am
13.Oktober2025imMünzhofLangenargenstatt.
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Als wichtige, für die Einwohner interessante Themen, sollen die Themen „Pflegeheim“,
„Nahwärmekonzept“sowie„sonstigeProjekte“undein„AusblickaufdieThemen2027“erörtert
werden.
Kosten/Finanzierung:
-
Anlagen:
-keine-
BeteiligteBereiche:
Bürgermeister
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