Startseite › Kißlegg › Antrag
Abbruch bestehender Scheune und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten sowie Heizungsraum für Bestandshäuser, Flst. 618/2, Wangener Straße 56
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kißlegg |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Auf dem Grundstück Wangener Straße 56 (Flst. 618/2) in Kißlegg-Zaisenhofen soll eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Scheune mit Wohnteil abgebrochen und durch ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit 18 Wohneinheiten und Heizungsraum ersetzt werden. Das neue Gebäude ist mit 10,40 m niedriger als das Bestandsgebäude und wird mit 22 Stellplätzen ausgestattet. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen, da die bauplanungsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind und sich das Vorhaben in die Eigenart der Umgebung einfügt.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
SITZUNGSVORLAGE
Gremium Datum Status
Gemeinderat 08.07.2026 öffentlich
Amt Aktenzeichen Vorlage Nr.
Bau- und Umweltamt 26/061
Abbruch bestehender Scheune und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 18
Wohneinheiten sowie Heizungsraum für Bestandshäuser, Flst. 618/2, Wangener Straße
56
ANSICH~2
LAGEPL~1
LAGEPL~2
Sachverhalt:
Geplant ist der Abbruch des bestehenden ehemals landwirtschaftlichen Gebäudes mit
Wohnteil, Stall und Scheune. Der Neubau an nahezu gleichem Standort soll in 3-
geschossigen Bauweise mit 18 Wohneinheiten sowie Heizungsraum für die Bestandshäuser
ausgeführt werden. Das Bauvolumen liegt zwar über dem des bestehenden Hofgebäudes.
Die Gebäudehöhe ist mit 10,40 m aber niedriger als das Bestandsgebäude mit 11,80 m. Es
werden 22 Stellplätze ausgewiesen.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Kißlegg-Zaisenhofen und beurteilt
sich bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn-
und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt
werden. Nach Auffassung der Verwaltung als auch die Baurechtsbehörde sind diese
Vorgaben erfüllt. Die Dachform zählt nicht zu den Einfügungskriterien.
Bezüglich der Beseitigung des Oberflächenwassers findet derzeit noch eine Abstimmung mit
dem Tiefbauamt statt.
Angrenzer sind keine zu hören.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch des bestehenden Hofgebäudes und Neubau
eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten sowie Heizungsraum für die
Bestandshäuser auf dem Flst. 618/2, Wangener Straße 56, wird erteilt.
Seite1von2
Seite2von2
Text aus PDF extrahiert