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Feststellung Jahresabschluss Städtisches Wasserwerk Kenzingen für das Wirtschaftsjahr 2025
Angenommen23 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kenzingen |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Städtischen Wasserwerks Kenzingen für 2025 fest. Die Bilanzsumme beträgt 5.599.543,81 Euro mit einem Jahresverlust von 125.292,42 Euro. Dieser Verlust wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hatte dem Abschluss zuvor zugestimmt.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage 2026-1-478/1
Stadt Kenzingen Berichterstatter: Daul, Janine
Fachbereich: FACHBEREICH 2 Aktenzeichen: 815.916-1.4
Feststellung Jahresabschluss Städtisches Wasserwerk Kenzingen für das
Wirtschaftsjahr 2025
Beschlussfolge:
Gemeinderat öffentlich 23.07.2026
Beschlussantrag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 wird wie folgt festgestellt:
1.1 Bilanzsumme 5.599.543,81 Euro
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 5.126.830,15 Euro
- das Umlaufvermögen 472.713,66 Euro
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 594.858,19 Euro
- Sonderposten für Investitionszuschüsse 1.364.653,90 Euro
- die Rückstellungen 56.245,00 Euro
- die Verbindlichkeiten 3.583.786,72 Euro
1.2 Jahresverlust -125.292,42 Euro
2. Der Jahresverlust wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet.
Begründung:
Der Jahresbericht des Eigenbetriebes Städtisches Wasserwerk Kenzingen für das
Wirtschaftsjahr 2025 ist Bestandteil der Jahresrechnung der Stadt Kenzingen (Seiten 293-
312).
Der Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung, Liquiditätsrechnung,
Liquiditätsentwicklung, Entwicklung des Anlagevermögens sowie Anhang- de städtischen
WasserwerksKenzingenfürdasWirtschaftsjahrvom1.Januarbiszum31.Dezember2025
nach den Vorschriften der EigBVO-HGB wurde mit Schüllermann- Wirtschafts- und
Steuerberatung- GmbH Mannheim erstellt.
NebenderFeststellungdesJahresabschlussesentscheidetderGemeinderatauchüberdie
Behandlung des Jahresergebnisses.
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DerVerwaltungs-undFinanzausschusshatdenAbschlussinseinerSitzungam02.07.2026
beraten und zugestimmt.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
EB WVK
Kostenstelle 41105330
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