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Feststellung Jahresabschluss Städtisches Wasserwerk Kenzingen für das Wirtschaftsjahr 2025

Angenommen23 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeKenzingen
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Städtischen Wasserwerks Kenzingen für 2025 fest. Die Bilanzsumme beträgt 5.599.543,81 Euro mit einem Jahresverlust von 125.292,42 Euro. Dieser Verlust wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hatte dem Abschluss zuvor zugestimmt.

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Beschlussvorlage 2026-1-478/1 Stadt Kenzingen Berichterstatter: Daul, Janine Fachbereich: FACHBEREICH 2 Aktenzeichen: 815.916-1.4 Feststellung Jahresabschluss Städtisches Wasserwerk Kenzingen für das Wirtschaftsjahr 2025 Beschlussfolge: Gemeinderat öffentlich 23.07.2026 Beschlussantrag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 wird wie folgt festgestellt: 1.1 Bilanzsumme 5.599.543,81 Euro 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 5.126.830,15 Euro - das Umlaufvermögen 472.713,66 Euro 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 594.858,19 Euro - Sonderposten für Investitionszuschüsse 1.364.653,90 Euro - die Rückstellungen 56.245,00 Euro - die Verbindlichkeiten 3.583.786,72 Euro 1.2 Jahresverlust -125.292,42 Euro 2. Der Jahresverlust wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Begründung: Der Jahresbericht des Eigenbetriebes Städtisches Wasserwerk Kenzingen für das Wirtschaftsjahr 2025 ist Bestandteil der Jahresrechnung der Stadt Kenzingen (Seiten 293- 312). Der Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung, Liquiditätsrechnung, Liquiditätsentwicklung, Entwicklung des Anlagevermögens sowie Anhang- de städtischen WasserwerksKenzingenfürdasWirtschaftsjahrvom1.Januarbiszum31.Dezember2025 nach den Vorschriften der EigBVO-HGB wurde mit Schüllermann- Wirtschafts- und Steuerberatung- GmbH Mannheim erstellt. NebenderFeststellungdesJahresabschlussesentscheidetderGemeinderatauchüberdie Behandlung des Jahresergebnisses. - 2 - DerVerwaltungs-undFinanzausschusshatdenAbschlussinseinerSitzungam02.07.2026 beraten und zugestimmt. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: EB WVK Kostenstelle 41105330

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