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Feststellung des Jahresabschlusses 2025

Angenommen23 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeKenzingen
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Kenzingen stellt den Jahresabschluss 2025 mit den in der Jahresrechnung ausgewiesenen Werten fest. Die Stadt muss den Jahresabschluss nach § 95 GemO ordnungsgemäß aufstellen und innerhalb eines Jahres feststellen. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat der Jahresrechnung am 02. Juli 2026 zugestimmt. Der Beschluss wird dem Landratsamt mitgeteilt und sieben Tage öffentlich ausgelegt.

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Beschlussvorlage 2026-1-479/1 Stadt Kenzingen Berichterstatter: Linder, Miriam Fachbereich: FACHBEREICH 1 Aktenzeichen: 913-600-1.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2025 Beschlussfolge: Gemeinderat öffentlich 23.07.2026 Beschlussantrag: Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 wird mit den in der Jahresrechnung ausgewiesenen Werten festgestellt (Feststellungsbeschluss Seiten 5-6). Begründung: Die Stadt Kenzingen hat nach § 95 GemO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen. Weiter muss er klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Darüber hinaus muss in der Jahresrechnung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Kenzingen dargestellt werden. Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und unter Angabe des Datums vom Bürgermeister zu unterzeichnen. Der StadtratmussdenJahresabschlussinnerhalbeinesJahresfeststellen.DieserBeschlussist dem Landratsamt mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen (§ 95 b Abs. 1 und 2 GemO). Die Jahresrechnung 2025 mit den Bestandteilen Feststellungsbeschluss, Jahreschronik, Grundlagen, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz mit Anhang, Rechenschaftsbericht, Darstellung der Teilhaushalte, Produktbereiche und Produktgruppen, Jahresbericht Wasserversorgung und Beteiligungsbericht wurde den Stadträtinnen und Stadträten zeitgleich mit der Einladung zu dieser Sitzung über das Ratsinformationssystem (RIS) digital zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird diese bei Bedarf einzelnen Räten in Papierform zur Verfügung gestellt. Der vom Gemeinderat zu beschließende formale Feststellungsbeschluss ist Bestandteil der Jahresrechnung (Seiten 5 - 6) und zusätzlich dieser Vorlage als Anlage beigefügt. - 2 - Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Juli 2026 über die Jahresrechnung beraten und zugestimmt. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Vgl. Feststellungsbeschluss

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