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Feststellung des Jahresabschlusses 2025
Angenommen23 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kenzingen |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Kenzingen stellt den Jahresabschluss 2025 mit den in der Jahresrechnung ausgewiesenen Werten fest. Die Stadt muss den Jahresabschluss nach § 95 GemO ordnungsgemäß aufstellen und innerhalb eines Jahres feststellen. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat der Jahresrechnung am 02. Juli 2026 zugestimmt. Der Beschluss wird dem Landratsamt mitgeteilt und sieben Tage öffentlich ausgelegt.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage 2026-1-479/1
Stadt Kenzingen Berichterstatter: Linder, Miriam
Fachbereich: FACHBEREICH 1 Aktenzeichen: 913-600-1.1
Feststellung des Jahresabschlusses 2025
Beschlussfolge:
Gemeinderat öffentlich 23.07.2026
Beschlussantrag:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 wird mit den in der Jahresrechnung ausgewiesenen
Werten festgestellt (Feststellungsbeschluss Seiten 5-6).
Begründung:
Die Stadt Kenzingen hat nach § 95 GemO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen
gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen. Weiter muss er klar und
übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen
zu enthalten. Darüber hinaus muss in der Jahresrechnung die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt Kenzingen dargestellt werden.
Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres
aufzustellen und unter Angabe des Datums vom Bürgermeister zu unterzeichnen. Der
StadtratmussdenJahresabschlussinnerhalbeinesJahresfeststellen.DieserBeschlussist
dem Landratsamt mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der
Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen (§
95 b Abs. 1 und 2 GemO).
Die Jahresrechnung 2025 mit den Bestandteilen Feststellungsbeschluss, Jahreschronik,
Grundlagen, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz mit Anhang,
Rechenschaftsbericht, Darstellung der Teilhaushalte, Produktbereiche und
Produktgruppen, Jahresbericht Wasserversorgung und Beteiligungsbericht wurde den
Stadträtinnen und Stadträten zeitgleich mit der Einladung zu dieser Sitzung über das
Ratsinformationssystem (RIS) digital zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich wird diese bei Bedarf einzelnen Räten in Papierform zur Verfügung gestellt. Der
vom Gemeinderat zu beschließende formale Feststellungsbeschluss ist Bestandteil der
Jahresrechnung (Seiten 5 - 6) und zusätzlich dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
- 2 -
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Juli 2026 über die
Jahresrechnung beraten und zugestimmt.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Vgl. Feststellungsbeschluss
Text aus PDF extrahiert