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BPL Lebensmittelmarkt Nord 1. Änderung

Angenommen23 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeKenzingen
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Kenzingen beschließt die Aufstellung und Offenlage der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Nord". Der ansässige Lebensmittelmarkt möchte seine Verkaufsfläche um 10% erweitern und den Backshop gastronomisch ausbauen; dafür entfallen etwa 20 von 129 Stellplätzen. Gleichzeitig werden die örtlichen Bauvorschriften neu erlassen, um sie an aktuelle rechtliche Anforderungen zu erneuerbaren Energien anzupassen. Das Verfahren erfolgt beschleunigt gemäß § 13a BauGB.

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Beschlussvorlage 2026-3-512 Stadt Kenzingen Berichterstatter: Shkodra, Annette Fachbereich: FACHBEREICH 3 Aktenzeichen: 621.41 - 3.1 BPL Lebensmittelmarkt Nord 1. Änderung Vorhabensbezogener Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss Offenlage Beschlussfolge: Gemeinderat öffentlich 23.07.2026 Beschlussantrag: 1. DerGemeinderat der Stadt Kenzingen beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und den Erlass örtlicher Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt Nord“ gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 74 (7) LBO . 2. Der Gemeinderat der Stadt Kenzingen billigt den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der neu erlassenen örtlichen Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt Nord“ sowie der dazugehörigen Begründung und beschließt deren Veröffentlichung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der BehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelangegemäß§ 4(2)BauGB(Beschluss zur Offenlage). Begründung: ImNordenvonKenzingenhatsichindenvergangenen15JahrenzwischenderOffenburger Straße und dem Feuerwehrweg ein Versorgungsschwerpunkt entwickelt. Im gleichen Zeitraum haben sich auch die nördlich und westlich liegenden Flächen weiterentwickelt, so dass hier neben der Feuerwehr auch der Bauhof der Stadt entstand, sowie weitere Wohngebiete im Bereich Breitenfeld. Aktuell ist das Wohngebiet Breitenfeld V im Planungsverfahren, so dass auch hier zeitnah in einer verdichteten Bauweise weitere Wohnungen entstehen werden, ergänzt von gewerblichen Nutzungen entlang der Offenburger Straße, sowie einer Kindertagesstätte. Anlass für die nun vorliegende 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Nord“ ist der Wunsch des ansässigen Lebensmittelmarktes seine Verkaufsfläche bedarfsorientiert um 10% zu erweitern. Geplant ist, den bestehenden Markt in Richtung der südöstlich liegenden Stellplatzfläche zu erweitern. Hier entfallen etwa 20 Stellplätze. Es sind jedoch weiterhin 129 Stellplätze vorhanden, so dass auch nach der Erweiterung des Marktes ausreichend Stellplatzflächen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit in die Planungen mit aufgenommen werden, die - 2 - gastronomischen Bereiche für den bestehenden Backshop zu ergänzen und zu erweitern, so dass hier das Angebot aufgewertet werden kann. In Abstimmung aller Beteiligter (Eigentümer, Vermieter, Betreiber) und in Zusammenarbeit mit der Stadt wurde dementsprechend ein Konzept erarbeitet, dass der nun vorliegenden 1. Änderung des vorhabenbezogenenBebauungsplanszugrundeliegt.AuchfandenbereitsersteGespräche mit den zuständigen Behörden statt, die der geplanten bedarfsorientierten Erweiterung zustimmten. Im Zuge der nun vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans werden zudem die örtlichen Bauvorschriften für den gesamten Geltungsbereich der 1. Bebauungsplanänderung neu erlassen. Hintergrund sind die zwischenzeitlich geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Ziel ist es, die örtlichen Bauvorschriften im Rahmen des § 74 LBO an die aktuelle Rechtslage anzupassen, um die Nutzung erneuerbarer Energien nicht unzulässig einzuschränken.InhaltlichwerdendiebestehendenörtlichenBauvorschriftenübernommen, jedoch ergänzt um die Nutzungsmöglichkeiten für erneuerbare Energien. Lage und Prägung des Änderungsbereichs Abgrenzungsplageplander1.Bebauungsplanänderung„LebensmittelmarktNord“(genordet –ohneMaßstab) Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Kenzingen direkt im Kreuzungsbereich der Offenburger Straße und der Breitenfeldstraße. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Flst.Nr. 5171 vollständig und hat eine Größe von etwa 9.925 m². Das Plangebiet ist heute bereits vollständig in Anspruch genommen durch den bestehenden Lebensmittelmarkt mit seinen Stellplätzen sowie den umgebenden kleineren Grünflächen. Der Geltungsbereich der nun vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst nur einen Teil des ursprünglichen Geltungsbereichs. - 3 - Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen – Herbolzheim vom 13.04.2018 stellt das Plangebiet als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Einzelhandel Nahversorgung mit einer maximalen Verkaufsfläche für Lebensmittel von 1.800 m² dar. Durch die nun vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans soll die zulässige Verkaufsfläche bedarfsorientiert angepasst werden, so dass diese um bis zu 10 % erhöht wird. Damit kann die Bebauungsplanänderung nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden, da hier klar eine maximal zulässige Verkaufsfläche definiert ist. Da die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, kann der Flächennutzungsplan nach Abschluss des Verfahrens im Wege der Berichtigung angepasst werden. Planungsverfahren Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Erlass örtlicher Bauvorschriften dient der Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes um eine Verkaufsfläche von 10%. Damit kann dieser Markt am Standort optimiert werden. Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung und weil diese Maßnahme als Innenentwicklungsmaßnahmen gewertet werden kann, wird die nun vorliegende Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Anlagen  Cover und Satzungen  Deckblatt 1:1.000  Bebauungsvorschriften  Begründung Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Kostenstelle:51100501 Sachkonto: 42910000

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