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BPL Lebensmittelmarkt Nord 1. Änderung
Angenommen23 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kenzingen |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Kenzingen beschließt die Aufstellung und Offenlage der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Nord". Der ansässige Lebensmittelmarkt möchte seine Verkaufsfläche um 10% erweitern und den Backshop gastronomisch ausbauen; dafür entfallen etwa 20 von 129 Stellplätzen. Gleichzeitig werden die örtlichen Bauvorschriften neu erlassen, um sie an aktuelle rechtliche Anforderungen zu erneuerbaren Energien anzupassen. Das Verfahren erfolgt beschleunigt gemäß § 13a BauGB.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage 2026-3-512
Stadt Kenzingen Berichterstatter: Shkodra, Annette
Fachbereich: FACHBEREICH 3 Aktenzeichen: 621.41 - 3.1
BPL Lebensmittelmarkt Nord 1. Änderung
Vorhabensbezogener Bebauungsplan
Aufstellungsbeschluss
Offenlage
Beschlussfolge:
Gemeinderat öffentlich 23.07.2026
Beschlussantrag:
1. DerGemeinderat der Stadt Kenzingen beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans und den Erlass örtlicher Bauvorschriften
„Lebensmittelmarkt Nord“ gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 74 (7) LBO .
2. Der Gemeinderat der Stadt Kenzingen billigt den Entwurf der 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der neu erlassenen örtlichen
Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt Nord“ sowie der dazugehörigen Begründung und
beschließt deren Veröffentlichung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der
BehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelangegemäß§ 4(2)BauGB(Beschluss
zur Offenlage).
Begründung:
ImNordenvonKenzingenhatsichindenvergangenen15JahrenzwischenderOffenburger
Straße und dem Feuerwehrweg ein Versorgungsschwerpunkt entwickelt. Im gleichen
Zeitraum haben sich auch die nördlich und westlich liegenden Flächen weiterentwickelt, so
dass hier neben der Feuerwehr auch der Bauhof der Stadt entstand, sowie weitere
Wohngebiete im Bereich Breitenfeld. Aktuell ist das Wohngebiet Breitenfeld V im
Planungsverfahren, so dass auch hier zeitnah in einer verdichteten Bauweise weitere
Wohnungen entstehen werden, ergänzt von gewerblichen Nutzungen entlang der
Offenburger Straße, sowie einer Kindertagesstätte.
Anlass für die nun vorliegende 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Lebensmittelmarkt Nord“ ist der Wunsch des ansässigen Lebensmittelmarktes seine
Verkaufsfläche bedarfsorientiert um 10% zu erweitern. Geplant ist, den bestehenden Markt
in Richtung der südöstlich liegenden Stellplatzfläche zu erweitern. Hier entfallen etwa 20
Stellplätze. Es sind jedoch weiterhin 129 Stellplätze vorhanden, so dass auch nach der
Erweiterung des Marktes ausreichend Stellplatzflächen zur Verfügung stehen. Darüber
hinaus soll die Möglichkeit in die Planungen mit aufgenommen werden, die
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gastronomischen Bereiche für den bestehenden Backshop zu ergänzen und zu erweitern,
so dass hier das Angebot aufgewertet werden kann. In Abstimmung aller Beteiligter
(Eigentümer, Vermieter, Betreiber) und in Zusammenarbeit mit der Stadt wurde
dementsprechend ein Konzept erarbeitet, dass der nun vorliegenden 1. Änderung des
vorhabenbezogenenBebauungsplanszugrundeliegt.AuchfandenbereitsersteGespräche
mit den zuständigen Behörden statt, die der geplanten bedarfsorientierten Erweiterung
zustimmten.
Im Zuge der nun vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans werden zudem die
örtlichen Bauvorschriften für den gesamten Geltungsbereich der 1.
Bebauungsplanänderung neu erlassen. Hintergrund sind die zwischenzeitlich geänderten
rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer
Energien. Ziel ist es, die örtlichen Bauvorschriften im Rahmen des § 74 LBO an die aktuelle
Rechtslage anzupassen, um die Nutzung erneuerbarer Energien nicht unzulässig
einzuschränken.InhaltlichwerdendiebestehendenörtlichenBauvorschriftenübernommen,
jedoch ergänzt um die Nutzungsmöglichkeiten für erneuerbare Energien.
Lage und Prägung des Änderungsbereichs
Abgrenzungsplageplander1.Bebauungsplanänderung„LebensmittelmarktNord“(genordet –ohneMaßstab)
Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Kenzingen direkt im Kreuzungsbereich
der Offenburger Straße und der Breitenfeldstraße. Das Plangebiet umfasst das Flurstück
Flst.Nr. 5171 vollständig und hat eine Größe von etwa 9.925 m². Das Plangebiet ist heute
bereits vollständig in Anspruch genommen durch den bestehenden Lebensmittelmarkt mit
seinen Stellplätzen sowie den umgebenden kleineren Grünflächen.
Der Geltungsbereich der nun vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst nur
einen Teil des ursprünglichen Geltungsbereichs.
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Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen –
Herbolzheim vom 13.04.2018 stellt das Plangebiet als Sonderbaufläche mit der
Zweckbestimmung Einzelhandel Nahversorgung mit einer maximalen Verkaufsfläche für
Lebensmittel von 1.800 m² dar. Durch die nun vorliegende 1. Änderung des
Bebauungsplans soll die zulässige Verkaufsfläche bedarfsorientiert angepasst werden, so
dass diese um bis zu 10 % erhöht wird. Damit kann die Bebauungsplanänderung nicht aus
den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden, da hier klar eine maximal
zulässige Verkaufsfläche definiert ist. Da die Bebauungsplanänderung im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, kann der Flächennutzungsplan nach
Abschluss des Verfahrens im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Planungsverfahren
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Erlass örtlicher
Bauvorschriften dient der Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes um eine
Verkaufsfläche von 10%. Damit kann dieser Markt am Standort optimiert werden. Aufgrund
der Geringfügigkeit der Änderung und weil diese Maßnahme als
Innenentwicklungsmaßnahmen gewertet werden kann, wird die nun vorliegende Änderung
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
Anlagen
Cover und Satzungen
Deckblatt 1:1.000
Bebauungsvorschriften
Begründung
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Kostenstelle:51100501 Sachkonto: 42910000
Text aus PDF extrahiert