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Bebauungsplan Feuerwehr Bombach

Angenommen22 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeKenzingen
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Kenzingen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein neues Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Bombach. Das bestehende Gerätehaus an der Schneckenstraße ist räumlich beengt und genügt technisch nicht mehr den Anforderungen; eine Sanierung ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Das neue Gerätehaus soll auf einem 3.655 m² großen Grundstück am nördlichen Ortsausgang entstehen. Das Verfahren erfolgt als zweistufiges Regelverfahren mit Umweltprüfung und paralleler Änderung des Flächennutzungsplans.

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Beschlussvorlage 2026-3-504 Stadt Kenzingen Berichterstatter: Shkodra, Annette Fachbereich: FACHBEREICH 3 Aktenzeichen: 621.41 - 3.1 Bebauungsplan Feuerwehr Bombach Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 74 (7) LBO BW im Regelver- fahren BauGB Beschlussfolge: Gemeinderat öffentlich 23.07.2026 Beschlussantrag: Der Gemeinderat der Stadt Kenzingen beschließt den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Feuerwehr Bombach“ gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 74 (7) LBO BW im Regelverfahren aufzustellen. Begründung: Sachverhalt Das Feuerwehrgerätehaus der Abteilung Bombach liegt an der Schneckenstraße 1 zentral im Ortskern von Bombach in unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit Teilen der Ortsverwaltung und dem Gasthaus zur Krone. Aktuell sind hier 15 aktive Kameraden und Kameradinnen in der Abteilung tätig und decken den Grundschutz im Ortsteil Bombach ab. Das Feuerwehrgerätehaus der Abteilung Bombach der Freiwilligen Feuerwehr Kenzingen istheuteräumlichbeengtamStandortundgenügtauchtechnischundorganisatorischnicht mehr den Anforderungen. Es besteht dringlicher Handlungsbedarf, um entsprechende Verbesserungen herbeizuführen. Eine Sanierung kann aufgrund des Umfangs der vorhandenenDefizitenichtinfragekommen,dadiesewirtschaftlichnichtdarstellbarundam Altstandort räumlich nicht umsetzbar wäre. Nach intensiver Standortsuche und Abstimmungen mit den Vertretern der Ortschaft und der Stadt sowie den Beteiligten der Feuerwehr ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Flurstück 1660 im Norden des Ortsteils Bombach zielführend. Lage und Prägung des Änderungsbereichs Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsausgang von Bombach direkt an der Kreisstraße K 5115 (Karlstraße) im Kreuzungsbereich zur Kreisstraße 5116 (Weinbergstraße), die nach Nordweil führt. Der Geltungsbereich liegt außerhalb des heutigen Siedlungsbereichs von Bombach, grenzt aber an diesen unmittelbar an. Neben dem eigentlich für den neuen Standort genutzten Grundstück wird auch das - 2 - Straßengrundstück der Kreisstraße K 5115 in einer zweckdienlichen Abgrenzung mit in die Planungaufgenommen,umdieEin-undAusfahrsituationmitindiePlanungeinzubeziehen. Dementsprechend umfasst das Plangebiet die Flurstücke Flst.Nr. 1660, Flst.Nr. 1/3 vollständig, sowie Teile der Flurstücke Flst.Nr. 1/1 und 1 in zweckdienlicher Abgrenzung. Damit hat der Geltungsbereich eine Größe von 3.655 m². Die Fläche wird heute landwirtschaftlichgenutztbzw.auchalsBegleitgründerVerkehrsflächemitentsprechenden Baumpflanzungen. AbgrenzungsplageplandesBebauungsplans„FeuerwehrBombach“(genordet –ohneMaßstab) Der wirksame Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen – Herbolzheim vom 13.04.2018 stellt das Plangebiet des nun vorliegenden Bebauungsplans „Feuerwehr Bombach“ als landwirtschaftliche Fläche dar. Um den vorliegenden Bebauungsplan mit seiner Darstellung als Gemeinbedarfsfläche mit derZweckbestimmungFeuerwehrausdemFlächennutzungsplanentwickelnzukönnen,ist eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans durch die Anpassung der Darstellung notwendig. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB mit einer zweistufigenBehörden-undBürgerbeteiligungundeinerUntersuchungderUmweltbelange in Form eines Umweltberichts. Planungsverfahren Der Bebauungsplan „Feuerwehr Bombach“ wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB aufgestellt. Zu BeginndesVerfahrenswirdzeitgleichmitderfrühzeitigenBürger-undBehördenbeteiligung zur Festlegung von Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung ein sogenanntes - 3 - Scoping durchgeführt. Die bei der Frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen werden in den Abwägungsvorgang eingestellt. Der dann vorliegende Entwurf des Bebauungsplans wird zusammen mit dem Umweltbericht dem Gemeinderat vorgelegt. Im Rahmen einer zweiten Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) wird während der Dauer eines Monats die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Eingehende Stellungnahmen werden abgewogen und in die Planung eingearbeitet, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird. Anlagen Abgrenzungsplan Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Kostenstelle:51100501 Sachkonto: 42910000

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