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Bebauungsplan Feuerwehr Bombach
Angenommen22 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kenzingen |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Kenzingen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein neues Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Bombach. Das bestehende Gerätehaus an der Schneckenstraße ist räumlich beengt und genügt technisch nicht mehr den Anforderungen; eine Sanierung ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Das neue Gerätehaus soll auf einem 3.655 m² großen Grundstück am nördlichen Ortsausgang entstehen. Das Verfahren erfolgt als zweistufiges Regelverfahren mit Umweltprüfung und paralleler Änderung des Flächennutzungsplans.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage 2026-3-504
Stadt Kenzingen Berichterstatter: Shkodra, Annette
Fachbereich: FACHBEREICH 3 Aktenzeichen: 621.41 - 3.1
Bebauungsplan Feuerwehr Bombach
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 74 (7) LBO BW im Regelver-
fahren BauGB
Beschlussfolge:
Gemeinderat öffentlich 23.07.2026
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Stadt Kenzingen beschließt den Bebauungsplan und die örtlichen
Bauvorschriften „Feuerwehr Bombach“ gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 74 (7) LBO BW im
Regelverfahren aufzustellen.
Begründung:
Sachverhalt
Das Feuerwehrgerätehaus der Abteilung Bombach liegt an der Schneckenstraße 1 zentral
im Ortskern von Bombach in unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit Teilen der
Ortsverwaltung und dem Gasthaus zur Krone. Aktuell sind hier 15 aktive Kameraden und
Kameradinnen in der Abteilung tätig und decken den Grundschutz im Ortsteil Bombach ab.
Das Feuerwehrgerätehaus der Abteilung Bombach der Freiwilligen Feuerwehr Kenzingen
istheuteräumlichbeengtamStandortundgenügtauchtechnischundorganisatorischnicht
mehr den Anforderungen. Es besteht dringlicher Handlungsbedarf, um entsprechende
Verbesserungen herbeizuführen. Eine Sanierung kann aufgrund des Umfangs der
vorhandenenDefizitenichtinfragekommen,dadiesewirtschaftlichnichtdarstellbarundam
Altstandort räumlich nicht umsetzbar wäre. Nach intensiver Standortsuche und
Abstimmungen mit den Vertretern der Ortschaft und der Stadt sowie den Beteiligten der
Feuerwehr ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Flurstück 1660
im Norden des Ortsteils Bombach zielführend.
Lage und Prägung des Änderungsbereichs
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsausgang von Bombach direkt an der
Kreisstraße K 5115 (Karlstraße) im Kreuzungsbereich zur Kreisstraße 5116
(Weinbergstraße), die nach Nordweil führt. Der Geltungsbereich liegt außerhalb des
heutigen Siedlungsbereichs von Bombach, grenzt aber an diesen unmittelbar an. Neben
dem eigentlich für den neuen Standort genutzten Grundstück wird auch das
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Straßengrundstück der Kreisstraße K 5115 in einer zweckdienlichen Abgrenzung mit in die
Planungaufgenommen,umdieEin-undAusfahrsituationmitindiePlanungeinzubeziehen.
Dementsprechend umfasst das Plangebiet die Flurstücke Flst.Nr. 1660, Flst.Nr. 1/3
vollständig, sowie Teile der Flurstücke Flst.Nr. 1/1 und 1 in zweckdienlicher Abgrenzung.
Damit hat der Geltungsbereich eine Größe von 3.655 m². Die Fläche wird heute
landwirtschaftlichgenutztbzw.auchalsBegleitgründerVerkehrsflächemitentsprechenden
Baumpflanzungen.
AbgrenzungsplageplandesBebauungsplans„FeuerwehrBombach“(genordet –ohneMaßstab)
Der wirksame Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen –
Herbolzheim vom 13.04.2018 stellt das Plangebiet des nun vorliegenden Bebauungsplans
„Feuerwehr Bombach“ als landwirtschaftliche Fläche dar.
Um den vorliegenden Bebauungsplan mit seiner Darstellung als Gemeinbedarfsfläche mit
derZweckbestimmungFeuerwehrausdemFlächennutzungsplanentwickelnzukönnen,ist
eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans durch die Anpassung der Darstellung
notwendig. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB mit einer
zweistufigenBehörden-undBürgerbeteiligungundeinerUntersuchungderUmweltbelange
in Form eines Umweltberichts.
Planungsverfahren
Der Bebauungsplan „Feuerwehr Bombach“ wird im zweistufigen Regelverfahren mit
Umweltprüfung als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB aufgestellt. Zu
BeginndesVerfahrenswirdzeitgleichmitderfrühzeitigenBürger-undBehördenbeteiligung
zur Festlegung von Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung ein sogenanntes
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Scoping durchgeführt. Die bei der Frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen
werden in den Abwägungsvorgang eingestellt. Der dann vorliegende Entwurf des
Bebauungsplans wird zusammen mit dem Umweltbericht dem Gemeinderat vorgelegt. Im
Rahmen einer zweiten Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) wird während der
Dauer eines Monats die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Eingehende
Stellungnahmen werden abgewogen und in die Planung eingearbeitet, bevor der
Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird.
Anlagen
Abgrenzungsplan
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Kostenstelle:51100501 Sachkonto: 42910000
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