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Baugebiet "Röschberg Süd", OT Liggersdorf

Angenommen10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHohenfels
Datum2026-07-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Hohenfels beschließt die Verlängerung des städtebaulichen Vertrags für das Baugebiet "Röschberg Süd" bis 31.12.2031, um Grundstücksverkäufe abzuschließen. Die 2. Vertragsänderung überträgt der Gemeinde erweiterte Befugnisse bei Grundstücksgeschäften und reduziert die KE-Vergütung um ein Drittel. Die kommunale Ausfallbürgschaft wird von 7.500.000 auf 5.300.000 Euro gesenkt, die Kreditlinie schrittweise reduziert.

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Extrahierter Text

Gemeinde Hohenfels Sitzungsvorlage 2026/061 Gremium Datum Status Gemeinderat 29.07.2026 öffentlich Entscheidung Baugebiet "Röschberg Süd", OT Liggersdorf 1. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des städtebaulichen Vertrags bis zum 31.12.2031 2. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des städtebaulichen Vertrags 3. Beratung und Beschlussfassung über die Reduzierung der Ausfallbürgschaft sowie die schrittweise Reduzierung der Kreditlinie Dem Bebauungsplan “Röschberg Süd“, OT Liggersdorf wurde am 24.05.2023 (2023/040) zugestimmt. Erschließungsplanung und -vertrag mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH,auchKE(Stuttgart)wurdenam19.07.2023(2023/070)verabschiedet.DieDurchführungder MaßnahmenzurBaulandentwicklungwurdeam25.10.2023(2023/090)beschlossenundEnde2024 erfolgreich abgeschlossen. Erstmals wurde am 22.09.2021 (2021/098) über die Genehmigung des kreditähnlichen Geschäfts durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Konstanz informiert. Am15.11.2021wurdederstädtebaulicheVertragnach§11BauGBzwischenderGemeindeundder KE notariell beurkundet. Zur Kreditfreigabe und Herstellung der Zahlungsfähigkeit der KE forderte die Landesbank Baden-Württemberg eine kommunale Ausfallbürgschaft zur Sicherung der Ansprüche der Landesbank auf Rückzahlung der Kreditlinie, welche der KE für Grunderwerbs- und Erschließungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Baulandentwicklung „Röschberg Süd“, OT Liggersdorf eingeräumt wurde. Auf Basis der Genehmigung des kreditähnlichen Geschäfts im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zur Baulandentwicklung „Röschberg Süd“ wurde am 15.12.2021 die Ausfallbürgschaft, in Höhe von 6.150.000 Euro, durch die Kommunalaufsicht genehmigt. Um den Anforderungen der Landesbank nachzukommen, wurde am 26.01.2022 (2022/007) ein separater Beschluss über die Ausfallbürgschaft ohne zeitliche Begrenzung gefasst. Die Erhöhung der Ausfallbürgschaft auf 7.500.000 Euro wurde am 25.10.2023 (2023/090) beschlossen sowie am 26.10.2023 durch die Kommunalaufsicht genehmigt. Das Gremium wurde am 29.07.2026 (2026/060) über die Gesamtfinanzierungsplanung (Stand: 31.12.2025) in Kenntnis gesetzt. Sie bildet die bisherigen Kosten und Erlöse und die Prognose der voraussichtlichenKostenundErlösejeKalenderjahrbiszumEndedesVerlängerungszeitraumsam 31.12.2031ab.DieBaulandentwicklung„RöschbergSüd“,OTLiggersdorfbleibtwirtschaftlich,denn am Ende der Laufzeit ist ein Saldenausgleich mit 50.000 Euro bis 100.000 Euro sowie die Übertragung von rund 15 Prozent der Bauflächen. Städtebaulicher Vertrag – Verlängerung bis zum 31.12.2026 Gemäß § 10 des Städtebaulichen Vertrags vom 15.11.2021 in Verbindung mit der 1. Änderung vom 16.09.2024 soll die Vertragslaufzeit um 5 Jahre bis 31.12.2031 verlängert werden, um in diesem Zeitraum die Erlöse aus Grundstücksverkäufen im Rahmen des kreditähnlichen Rechtsgeschäfts bzw. der Sonderfinanzierung außerhalb des kommunalen Haushalts realisieren zu können. Korrespondierend mit der Verlängerung der Vertragslaufzeit ist auch die Verlängerung der Kreditlaufzeit durch die KE und LBBW. Diese wurde bereits durch die LBBW zugesagt, jedoch längstens bis 10 Jahre nach Kreditvertragsabschluss (06.12.2031). Die KE wird daher die Verlängerung des Kreditvertrags bis 06.12.2031 mit der LBBW vereinbaren. Städtebaulicher Vertrag – 2. Änderung Verwaltung und KE hegen den Wunsch einer formellen Übertragung bzw. Bevollmächtigung der Verwaltung durch die KE, um unter anderem Beurkundungen von Grundstücksgeschäften, Rangrücktrittserklärungen oder Stellungnahmen in nachbarrechtlichen Verfahren im Namen der KE durchführenzukönnen.DieGemeindeverwaltungwirdsomitindieLageversetztoperativimNamen der KE zu handeln bzw. zu entscheiden. DieKE-MitarbeiterwerdenimGrundstücksverkaufundder-verwaltungentlastet.AusdiesemGrund vereinbarendieVertragsparteienrückwirkendzum01.01.2026eineReduzierungderVergütungin§ 13 Abs. 11 des Städtebaulichen Vertrags um ein Drittel. Ausfallbürgschafts- und Kreditlinienreduzierung Entsprechend der Gesamtfinanzierungsplanung soll zukünftig nach Jahresabschluss im 1. Quartal des Folgejahres eine Reduzierung der Kreditlinie und hiermit korrespondierend eine Reduzierung der kommunalen Ausfallbürgschaft erfolgen. Maßgebend hierfür ist das Kontensaldo zum 31.12. und die prognostizierten Kosten bis zum Ende der Vertrags- bzw. Kreditlaufzeit ohne Berücksichtigung möglicher Erlöse zuzüglich 2 Prozent (Puffer). Die Reduzierungen werden auf 10.000er-Stellen aufgerundet. Die Ausfallbürgschaft soll unmittelbar von 7.500.000 Euro auf 5.300.000 Euro reduziert werden. Anlagen: Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat erteilt folgenden Punkten das Einvernehmen: 1. Die Verwaltung wird zur Verlängerung des städtebaulichen Vertrags bis zum 31.12.2031 ermächtigt, entsprechende Erklärungen gegenüber der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (Stuttgart) abzugeben und die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht für den Verlängerungszeitraum einzuholen. 2. DieVerwaltungwirdermächtigtdieentsprechende2.Änderungdes StädtebaulichenVertrags abzuschließen 3. Der Reduzierung der Ausfallbürgschaft gegenüber der Landesbank Baden-Württemberg, von 7.500.000 Euro auf 5.300.000 Euro, für die Baulandentwicklung „Röschberg Süd“, OT Liggersdorf wird zugestimmt. Gleichermaßen der schrittweisen Reduzierung der Kreditlinie. Erstellt von: Florian Zindeler Bürgermeister

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