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Dorfgemeinschaftshaus, OT Mindersdorf
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hohenfels |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Hohenfels plant eine Photovoltaikanlage auf dem Dorfgemeinschaftshaus in Mindersdorf und eine Dachsanierung mit Aufdachdämmung. Dabei müssen Storchennester entfernt werden, wofür eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung am 29.07.2026, diese Genehmigung beim Regierungspräsidium Freiburg zu beantragen.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Hohenfels
Sitzungsvorlage 2026/058
Gremium Datum Status
Gemeinderat 29.07.2026 öffentlich Entscheidung
Dorfgemeinschaftshaus, OT Mindersdorf
1. Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung einer artenschutzrechtlichen
Ausnahmegenehmigung
Die Gemeinde Hohenfels beschäftigt sich seit längerer Zeit mit Erneuerbaren Energien und möchte
beiöffentlichenGebäudendieInstallationvonPhotovoltaikanlagenvorantreiben.DasProjektaufdem
Vereinshaus, OT Liggersdorf wurde am 11.12.2024 (2024/111) in die Umsetzung gebracht und 2025
realisiert.
ParalleldazuwurdedasDorfgemeinschaftshaus,OTMindersdorfinsAugegefasst.DerZustandvom
Gebäude wurde mit dem Architekturbüro Riegger [ABR] (Wald/Walbertsweiler) und einem
Energieberaterbegutachtet,obvorabz.B.SanierungsmaßnahmenamDacherforderlichsind.Dieser
liefertetrotzNachfragenkeineErgebnisseundsowurdendieSareiterIGerlach-EnergieIngenieure
(Eigeltingen) hinzugezogen.
Am25.02.2026(2026/016)wurdeüberdieEinschätzungenvonEnergieberaterundArchitektberaten,
die Beschlussfassung jedoch zur weiteren Prüfung der Alternative „Dachbodendämmung“
zurückgestelltunddieaktualisiertenVariantenam10.06.2026(2026/037)vorgestelltunddieMehrheit
befürwortete aus wirtschaftlichen Gründen die Variante „Aufdachdämmung“.
In der Zwischenzeit fand am 09.07.2026 ein Ortstermin mit dem Regierungspräsidium Freiburg und
dem Landratsamt Konstanz zum Umgang mit dem Storchennestern statt:
Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entfernung der Storchennester im Zuge der
Dachsanierung wurde dabei in Aussicht gestellt.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erteilt folgendem Punkt das Einvernehmen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in Bezug
auf die Dachsanierung am Dorfgemeinschaftshaus, OT Mindersdorf zu beantragen.
Erstellt von:
Florian Zindeler
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert