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Hochwassermanagement
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hohenfels |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Hohenfels beauftragt die Verwaltung, Hochwasserschutzmaßnahmen in den Ortsteilen Liggersdorf und Mindersdorf umzusetzen. Ziel ist ein 100-jährlicher Hochwasserschutz für die Mindersdorfer Aach, den Liggersdorfer Graben und den Rosenwiesenbach aufgrund wiederkehrender Hochwasserereignisse. Der Gemeinderat beschloss am 29.07.2026, die geplanten Maßnahmen umzusetzen und die Verwaltung zu beauftragen, eine wasserrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Konstanz sowie Fördermittel nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft Baden-Württemberg zu beantragen.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Hohenfels
Sitzungsvorlage 2026/056
Gremium Datum Status
Gemeinderat 29.07.2026 öffentlich Entscheidung
Hochwassermanagement
1. Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen, OT
Liggersdorf
2. Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der Schutzmaßnahme, OT
Mindersdorf
3. Beratung und Beschlussfassung zur Beantragung einer wasserrechtlichen
Genehmigung
4. Beratung und Beschlussfassung zur Beantragung einer Förderung gemäß der
Förderrichtlinie Wasserwirtschaft Baden-Württemberg (FrWw 2024)
Im Zuge der Flussgebietsuntersuchung Stockach (WALD + CORBE zwischenzeitlich Lindschulte
Ingenieurgesellschaft, 2020) wurde für die Gemeinde Hohenfels eine Hochwasserschutzkonzeption
entwickelt.ZielderKonzeptionistdieHerstellungeines100-jährlichenHochwasserschutzes(HQ100)
für die Mindersdorfer Aach, den Liggersdorfer Graben und den Rosenwiesenbach in den Ortsteilen
Liggersdorf und Mindersdorf.
Hintergrund sind wiederkehrende Hochwasserereignisse in den Jahren 1995, 2009, 2015 und 2016
sowiedielautBestandsanalysederFGU-StockachderzeitunzureichendeSchutzsituation.Daraufhin
hatte der Gemeinderat bereits 2016 die Güthler Ingenieure GmbH (Waldshut-Tiengen) beauftragt.
Aufgrund der Fördersituation im Jahr 2017 musste die Flussgebietsuntersuchung (FGU) Stockacher
Aach an die Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH (Baden-Baden) vergeben werden.
Diese erhielt am 29.04.2020 (2020/033) auch den Auftrag zur Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU)
und hat eine dynamische NKU nach der Arbeitshilfe Baden-Württemberg durchgeführt, um die
Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie Wasserwirtschaft (FrWw) Baden-Württemberg zu prüfen. Die
Analyse bestätigte die Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahmen.
Am 29.07.2020 (2020/066) erhielt sie zudem den Auftrag zur Ausarbeitung eines Hochwasseralarm-
und Einsatzplans (HWAEP).
Am 21.10.2020 (2020/078) wurden die Ergebnisse der FGU und der NKU vorgestellt. Der HWAEP
wurde am 29.06.2022 (2022/052) vorgestellt und abgesegnet. Die Gewässer wurden am 06.10.2022
besichtigtunddieVerdolungenbefahren.ZudemwurdendieEntwurfs-undGenehmigungsplanungen
für die Ortsteile Liggersdorf und Mindersdorf am 25.01.2023 (2023/006) beauftragt. Im Jahr 2024
wurde zum aktuellen Stand eine Klausur durchgeführt.
ImweiterenPlanungsverlaufwurdendieBemessungsabflüssederMindersdorferAachimBereichder
OrtslageLiggersdorfaufGrundlageneuerhydrologischerErkenntnisseaktualisiert.Daraufaufbauend
wurden die hydraulischen Berechnungen überarbeitet und neue Überflutungsausdehnungen/-tiefen
für verschiedene Hochwasserereignisse ermittelt. Die Konzeption wurde entsprechend angepasst
und der Planstand am 28.01.2026 (2026/006) vorgestellt.
Folgende Maßnahmen sind nach Anpassung der Schutzkonzeption zur Herstellung eines 100-
jährliches Hochwasserschutzes (HQ100) vorgesehen:
Ortsteil Liggersdorf
Maßnahme Lig01: Herstellung eines Geländerückens auf landwirtschaftlichen Flächen bzw.
innerhalb des Gewässerrandstreifens oberhalb der Ortslage Liggersdorf
Maßnahme Lig02: Erneuerung des Einlaufbauwerks sowie Aufdimensionierung der ersten
Kanalhaltung am Liggersdorfer Graben / Ehrenlohgraben
Maßnahme Lig06: Neubau eines Rahmenkanals als Überfahrt und Ersatz für den bestehenden
Rohrdurchlass DN 1000
Ortsteil Mindersdorf
Maßnahme Ros01: Herstellung eines Einlaufbauwerks mit räumlichem Rechen am
Rosenwiesenbach
Auf Grundlage der fortgeschriebenen Hochwasserschutzkonzeption wurde das Schadenspotenzial
erneut bewertet und die dynamische NKU aktualisiert. Auch diese Untersuchung bestätigt die
Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Maßnahmen.
Zur weiteren Umsetzung ist nun die Einleitung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens
beim Landratsamt Konstanz als zuständige Untere Wasserbehörde erforderlich.
ParallelhierzusolldieBeantragungvonFördermittelnnachFörderrichtlinieWasserwirtschaftBaden-
Württemberg (FrWw 2024) erfolgen.
NachVorliegenderwasserrechtlichenGenehmigungsowiederFörderzusagewerdendemGremium
dieAusführungsplanung,dieFinanzierungsowiedieVergabederBauleistungenineinergesonderten
Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erteilt folgenden Punkten das Einvernehmen:
1. Der Umsetzung der vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsteil Liggersdorf
wird zugestimmt.
2. Der Umsetzung der vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahme im Ortsteil Mindersdorf
wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorliegenden Planunterlagen die
wasserrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Konstanz zu beantragen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die vorgesehenen Maßnahmen Fördermittel nach
der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft Baden-Württemberg (FrWw 2024) zu beantragen.
Erstellt von:
Florian Zindeler
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert