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Weinbergstraße 52 - Sanierung und Aufstockung - Neubau Garage mit Schuppen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hochdorf |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Hochdorf
Vorlage Nr. 66/2026
Amt: Helge Kerner Datum:
Technische 16.07.2026
Liegenschaften
Beschluss
Beratungsfolge Sitzungstermin Beratungsart Ja Enth Nein
ATU 28.07.2026 öffentlich
Tagesordnungspunkt:
Weinbergstraße 52 - Sanierung und Aufstockung - Neubau Garage mit Schuppen
Beschlussantrag:
Erteilen des kommunalen Einvernehmens nach § 34 und 36 BauGB.
Begründung:
Auf den Grundstücken 1827 + 1840 + 3183 – Weinbergstraße 52 ; Steetwiesen 9-11
ist die Aufstockung und energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses und
die Errichtung einer Doppelgarage mit Schuppen zur Straße Steetwiesen geplant.
Die Grundstücke befinden sich im unbeplanten Innenbereich, dementsprechend
muss nach §34 BauGB (Umgebungsbebauung) beurteilt werden. Für die nördliche
Nachbarschaft ist der Bebauungsplan Steetwiesen aus dem Jahre 1982 maßgebend.
Diese Vorgaben werden durch die vorliegende Planung eingehalten. Gebäudehöhe
max. 10 m und 2 Vollgeschosse.
Durch die Aufstockung entsteht eine zusätzliche Wohneinheit. Es sind 2
Wohneinheiten vorgesehen bei 4 Stellplatzmöglichkeiten.
Bzgl. der Entwässerung des Vorhabens sollte noch eine Zisterne für die
Regenwasserrückhaltung vorgesehen werden.
Sonstige öffentliche Belange sind von dem Vorhaben nicht berührt.
Daher schlägt die Verwaltung vor das Einvernehmen zu erteilen.
Anlagen: Zusammenfassung
Text aus PDF extrahiert