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Weinbergstraße 52 - Sanierung und Aufstockung - Neubau Garage mit Schuppen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHochdorf
Datum2026-07-28
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Gemeinde Hochdorf Vorlage Nr. 66/2026 Amt: Helge Kerner Datum: Technische 16.07.2026 Liegenschaften Beschluss Beratungsfolge Sitzungstermin Beratungsart Ja Enth Nein ATU 28.07.2026 öffentlich Tagesordnungspunkt: Weinbergstraße 52 - Sanierung und Aufstockung - Neubau Garage mit Schuppen Beschlussantrag: Erteilen des kommunalen Einvernehmens nach § 34 und 36 BauGB. Begründung: Auf den Grundstücken 1827 + 1840 + 3183 – Weinbergstraße 52 ; Steetwiesen 9-11 ist die Aufstockung und energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses und die Errichtung einer Doppelgarage mit Schuppen zur Straße Steetwiesen geplant. Die Grundstücke befinden sich im unbeplanten Innenbereich, dementsprechend muss nach §34 BauGB (Umgebungsbebauung) beurteilt werden. Für die nördliche Nachbarschaft ist der Bebauungsplan Steetwiesen aus dem Jahre 1982 maßgebend. Diese Vorgaben werden durch die vorliegende Planung eingehalten. Gebäudehöhe max. 10 m und 2 Vollgeschosse. Durch die Aufstockung entsteht eine zusätzliche Wohneinheit. Es sind 2 Wohneinheiten vorgesehen bei 4 Stellplatzmöglichkeiten. Bzgl. der Entwässerung des Vorhabens sollte noch eine Zisterne für die Regenwasserrückhaltung vorgesehen werden. Sonstige öffentliche Belange sind von dem Vorhaben nicht berührt. Daher schlägt die Verwaltung vor das Einvernehmen zu erteilen. Anlagen: Zusammenfassung

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