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Baugebiet Obeswiesen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hochdorf |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Hochdorf vergibt 17 gemeindeeigene Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Obeswiesen" für Einfamilien- und Doppelhäuser nach dem Windhundprinzip (zeitliche Reihenfolge der Bewerbungen) statt eines Punktesystems, da dieses größere Rechtssicherheit bietet und Verwaltungsaufwand senkt. Die Vergaberichtlinien werden verabschiedet und die Grundstücke über die Plattform BAUPILOT ausgeschrieben. Der Gemeinderat stimmt außerdem der Vergabe der Erschließungsleistungen an die Firma Schwenk zum Pauschalpreis von 1.699.320 Euro zu.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Hochdorf
Vorlage Nr. 56/2026
Amt: Sabine Kobarg Datum:
Amt für Finanzen 01.07.2026
Beschluss
Beratungsfolge Sitzungstermin Beratungsart Ja Enth Nein
Gemeinderat 19.05.2026 Nichtöffentlich
Gemeinderat 28.07.2026 öffentlich
Tagesordnungspunkt:
Baugebiet Obeswiesen
1. Richtlinien der Gemeinde Hochdorf zur Vergabe von gemeindeeigenen
Bauplätzen im Reservierungsverfahren (Windhundprinzip)
2. Zustimmung für die Vergabe von Erschließungsleistungen
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat beschließt, die in der Anlage aufgeführten gemeindeeigenen
Wohnbaugrundstücke im Baugebiet "Obeswiesen" zur Errichtung
selbstgenutzter Eigenheime zu veräußern.
2. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügten "Richtlinien der
Gemeinde Hochdorf zur Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen im
Reservierungsverfahren".
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücke über die Plattform
BAUPILOT auszuschreiben und die Ausschreibung zusätzlich im
Mitteilungsblatt sowie auf der Internetseite der Gemeinde Hochdorf zu
veröffentlichen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Reservierungsverfahren nach Maßgabe
der beschlossenen Vergaberichtlinien durchzuführen, die Rangfolge der
Bewerbungen festzustellen, Reservierungszusagen auszusprechen und die
erforderlichen Grundstückszuteilungen vorzubereiten.
5. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Erschließungsleistungen an die
Firma Schwenk – Unterensingen – zum Pauschalpreis 1.699.320,- € zu.
Begründung:
1. Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze
1.1. Ausgangslage
Die Gemeinde Hochdorf beabsichtigt, die in der Anlage aufgeführten 17
gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Obeswiesen“ zu vergeben.
Die Grundstücke sind für die Errichtung selbstgenutzter Einfamilien- und
Doppelhäuser vorgesehen. Die einzelnen Grundstücke, Flurstücksnummern,
Grundstücksgrößen und Verkaufspreise ergeben sich aus der in der Anlage
beigefügten Grundstücksliste.
Die Vergabe der letzten kommunalen Bauplätze in Hochdorf (vgl. Baugebiet
„Hofäcker I“) fand unter Berücksichtigung von Vergaberichtlinien mit einem
Punktesystem statt. Kommunen in Baden-Württemberg stehen bei der Vermarktung
gemeindeeigener Baugrundstücke vor der grundlegenden Entscheidung, ob die
Vergabe anhand eines Einheimischen- bzw. Punktesystems oder ohne
personenbezogene Beschränkungen erfolgen soll. Einheimischenmodelle sowie
Punktesysteme zielen vorwiegend darauf ab, die örtliche Bevölkerung und
insbesondere junge Familien zu fördern. Jedoch stößt die rechtliche Zulässigkeit
solcher Modelle aufgrund der europäischen und nationalen Rechtsprechung
zunehmend an ihre Grenzen.
Bei der Veräußerung der Grundstücke sind neben den Anforderungen an
Gleichbehandlung, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit auch die
kommunalwirtschaftlichen Vorgaben zu beachten. Nach § 92 Abs. 1 GemO dürfen
Vermögensgegenstände grundsätzlich nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.
Die Verkaufspreise sind deshalb vor Beginn des Reservierungsverfahrens durch den
Gemeinderat festzusetzen. Die Verkaufspreise sollen in der Gemeinderatssitzung im
September 2026 endgültig festgelegt werden. Erst dann kann das
Reservierungsverfahren gestartet werden.
Daher sollen nachfolgend die Vor- und Nachteile der beiden Vermarktungsmodelle
sowie die wesentlichen rechtlichen Aspekte dargestellt werden.
1.2. Einheimischenmodell bzw. Punktesystem
Zielsetzung
Diese Modelle verfolgen das Ziel, die örtliche Bevölkerung am Wohnort zu halten,
jungen Familien den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen und die soziale
Struktur der Gemeinde langfristig zu sichern. In der Praxis erfolgt die Vergabe
regelmäßig anhand eines Punktesystems, das soziale, familiäre und teilweise
ortsbezogene Kriterien miteinander verbindet.
Vorteile
Das Einheimischenmodell bietet der Gemeinde diverse Steuerungsmöglichkeiten. Es
ermöglicht insbesondere,
junge Familien und einkommensschwächere Haushalte gezielt zu fördern,
einer Abwanderung ortsansässiger Bürger entgegenzuwirken,
die soziale und demografische Entwicklung der Gemeinde aktiv zu
beeinflussen,
ehrenamtliches Engagement und familiäre Bindungen angemessen zu
berücksichtigen sowie
Spekulationskäufe durch Eigennutzungsverpflichtungen zu begrenzen.
Gerade in Regionen mit hoher Grundstücksnachfrage kann dadurch verhindert
werden, dass Bauplätze ausschließlich an finanzstärkere Interessenten vergeben
werden.
Nachteile
Die Entwicklung und Anwendung eines rechtssicheren Punktesystems ist sehr
verwaltungsaufwendig. Sämtliche Kriterien müssen nachvollziehbar definiert,
dokumentiert und auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft werden. Zudem
verzichten Gemeinden häufig auf einen Teil möglicher Verkaufserlöse, wenn
Grundstücke unter dem Marktpreis abgegeben werden.
Vor allem jedoch bestehen erhebliche rechtliche Risiken.
1.3. Rechtliche Bewertung des Einheimischenmodells
Die rechtlichen Anforderungen an kommunale Bauplatzvergaben sind in den
vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Gleichbehandlungsgrundsatz
Nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz dürfen vergleichbare Bewerber grundsätzlich nicht
ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt werden. Eine Bevorzugung allein
aufgrund des Wohnsitzes oder der Herkunft aus der Gemeinde ist deshalb
unzulässig.
Europarechtliche Vorgaben
Zusätzlich hierzu sind die Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes zu
beachten. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass kommunale
Bauplatzvergaben die Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit nicht unangemessen
beschränken dürfen.
Ein Wohnsitz in der Gemeinde darf daher weder das alleinige noch das
entscheidende Vergabekriterium sein. Zulässig sind lediglich begrenzte
Ortsbezugskriterien, wenn sie einem legitimen Gemeinwohlziel dienen und
verhältnismäßig ausgestaltet sind.
Anforderungen an das Punktesystem
Nicht nur die einzelnen Vergabekriterien, sondern auch deren Gewichtung
unterliegen einer gerichtlichen Kontrolle.
Besonders kritisch sind hohe Punktzahlen für
langjährige Wohnsitzdauer,
Geburt oder Herkunft aus der Gemeinde,
Vereinsmitgliedschaften,
familiäre Verwurzelung oder
ähnliche Ortsbezugskriterien.
Werden diese Kriterien übermäßig gewichtet, entsteht faktisch wieder eine
Bevorzugung von Einheimischen, obwohl das Vergabesystem formal als
Punktemodell ausgestaltet ist. Entscheidend ist daher stets die Gesamtwirkung des
Bewertungssystems.
Demgegenüber gelten soziale Kriterien wie
Kinder im Haushalt,
geringes Einkommen,
Pflegeverantwortung,
Behinderung oder
fehlendes Wohneigentum
grundsätzlich als rechtlich besser begründbar, sofern sie angemessen ausgestaltet
werden.
Prozessrisiken
Fehlerhafte Vergaberichtlinien oder deren fehlerhafte Anwendung können zu
Gerichtsverfahren führen. Aufgrund des hohen wirtschaftlichen Wertes von
Baugrundstücken kann davon ausgegangen werden, dass unterlegene Bewerber
Vergabeentscheidungen zunehmend gerichtlich überprüfen lassen.
Bereits kleinere Fehler bei der Punktevergabe, der Dokumentation oder der
Gewichtung einzelner Kriterien können erhebliche rechtliche und zeitliche Folgen für
die Gemeinde haben.
Dynamische Rechtsentwicklung
Hinzu kommt, dass sich die Rechtsprechung fortlaufend weiterentwickelt.
Gemeinden müssen ihre Vergaberichtlinien deshalb regelmäßig überprüfen und
gegebenenfalls anpassen. Dies führt zu dauerhaftem Verwaltungs- und
Beratungsaufwand.
1.4 Reservierungsverfahren nach dem Windhundprinzip)
Die Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke sollen ohne personenbezogene
Auswahlkriterien zu den vom Gemeinderat festgesetzten Verkaufspreisen vergeben
werden. Maßgeblich ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs vollständiger und
zulässiger Bewerbungen. Die Bewerbung und die Dokumentation des
Eingangszeitpunkts erfolgen über die Plattform BAUPILOT.
Vorteile
Dieses Modell bietet insbesondere folgende Vorteile:
hohe Rechtssicherheit,
deutlich geringerer Verwaltungsaufwand,
transparente und leicht nachvollziehbare Vergabeverfahren,
geringes Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen sowie
eine zügige Vermarktung zu den vom Gemeinderat festgesetzten
Verkaufspreisen.
Da alle Interessenten grundsätzlich gleich behandelt werden, bestehen nur geringe
Risiken hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder europarechtlicher
Diskriminierungsverbote.
Nachteile
Der Nachteil besteht darin, dass die Gemeinde kaum Einfluss auf die
Zusammensetzung der künftigen Bewohner nehmen kann. Finanzstärkere Bewerber
haben regelmäßig bessere Chancen als ortsansässige Familien mit geringerem
Einkommen.
Dadurch kann es zu steigenden Grundstückspreisen, einer Veränderung der
Bevölkerungsstruktur sowie einer Verdrängung ortsansässiger Haushalte kommen.
1.5 Gesamtabwägung
Beide Vermarktungsmodelle verfolgen unterschiedliche kommunalpolitische
Zielsetzungen.
Das Einheimischenmodell ermöglicht eine gezielte Steuerung der
Gemeindeentwicklung und stärkt insbesondere Familien sowie ortsverbundene
Haushalte. Gleichzeitig ist es jedoch mit erheblichem Verwaltungsaufwand und
zunehmend komplexen rechtlichen Anforderungen verbunden. Insbesondere die
Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie den Vorgaben des
Europarechts erfordert eine sorgfältige Ausgestaltung der Vergabekriterien und ihrer
Gewichtung. Das Risiko gerichtlicher Beanstandungen ist deutlich höher als bei einer
Vergabe nach dem Windhundprinzip.
Das Reservierungsverfahren nach dem Windhundprinzip bietet demgegenüber ein
hohes Maß an Transparenz und Verwaltungsvereinfachung. Es reduziert den
Aufwand für die Prüfung und Bewertung personenbezogener Kriterien sowie das
Risiko von Fehlern bei deren Anwendung. Die Grundstücke werden zu den vom
Gemeinderat festgesetzten Verkaufspreisen veräußert. Allerdings verzichtet die
Gemeinde bei diesen Grundstücken weitgehend auf die Möglichkeit, die soziale und
demografische Zusammensetzung des Baugebiets durch personenbezogene
Auswahlkriterien zu steuern.
1.6 Fazit
Aus heutiger Sicht stellt weniger die politische Zielsetzung als vielmehr die
rechtssichere Umsetzung die größte Herausforderung kommunaler
Bauplatzvergaben dar. Einheimischen- bzw. Punktesysteme sind grundsätzlich
weiterhin zulässig, bewegen sich jedoch innerhalb enger rechtlicher Grenzen.
Gemeinden müssen sämtliche Vergabekriterien am Gleichbehandlungsgrundsatz,
am Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie an den europarechtlichen Vorgaben messen
lassen.
Vor diesem Hintergrund bietet die Vergabe ohne personenbezogene
Auswahlkriterien nach transparenten und einheitlichen Verfahrensregeln eine
rechtlich und organisatorisch einfachere Alternative. Sie bietet eine deutlich höhere
Rechtssicherheit und reduziert sowohl den Verwaltungsaufwand als auch das
Prozessrisiko erheblich. Soll die Gemeinde dennoch städtebauliche oder
sozialpolitische Ziele verfolgen, empfiehlt sich eine sorgfältig ausgestaltete Vergabe
mit maßvoll gewichteten, objektiv nachvollziehbaren sozialen Kriterien und nur
untergeordneten Ortsbezügen, um den Anforderungen der aktuellen
Rechtsprechung gerecht zu werden.
Die soziale Komponente für nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum soll im
Baugebiet „Obeswiesen“ im Bereich der Mehrfamilienhäuser in Zusammenhang mit
der kommunalen Konzeptvergabe umgesetzt werden. Hierdurch können die
Nachteile an der Vergabe ohne Beschränkungen ausgeglichen werden. Die Vergabe
der Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke soll daher im
Reservierungsverfahren nach dem Windhundprinzip.
Die Abwicklung des Reservierungsverfahrens erfolgt über die Plattform BAUPILOT.
Nach der Beschlussfassung werden die Vergaberichtlinien, die Grundstücksdaten
und die weiteren Verfahrensunterlagen dort veröffentlicht. Der Beginn des
Bewerbungsverfahrens wird mit genauem Datum und genauer Uhrzeit über
BAUPILOT, im Mitteilungsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde Hochdorf
bekannt gemacht.
Der Beschluss über die Bauplatzpreise soll in der Gemeinderatssitzung im
September erfolgen. Aktuell liegen noch nicht alle Voraussetzungen zur endgültigen
Kalkulation der Preise vor. Nach Beschluss der Preise kann mit der Vermarktung der
Bauplätze begonnen werden.
1.7 Plandarstellung
Auszug aus dem Umlegungsplan mit kommunalen Grundstücken gelb markiert:
2. Zustimmung zur Vergabe der Erschließungsleistungen.
Die Gemeinde hat zur Realisierung des Baugebietes Obeswiesen im Jahre 2024
einen Erschließungs- und städtebaulichen Vertrag nach §11 BauGB mit der Firma
Geoteck abgeschlossen. Unter § 16 ist die Ausschreibung und Vergabe definiert.
Bauleistungen über 20 T € sind auszuschreiben und erst nach Zustimmung der
Gemeinde von der Erschließungsträgerin zu vergeben.
Das Gremium wurde laufen über den Stand der Baugebietsentwicklung unterrichtet.
Geoteck hat die Bauleistungen zur Ausführungsreife durchgeplant und die Positionen
in ein umfassendes Leistungsverzeichnis zusammengefasst. Das Bieterfeld wurde
im Vorfeld mit der Verwaltung abgestimmt. Zur Angebotseröffnung am 06.07.2026
haben alle 6 angefragten Firmen Angebote abgegeben. Bei der Prüfung und
Wertung der Angebote wurden einige Details geklärt und vom Erschließungsträger in
eine 2. Anfragerunde gebracht. Anders wie bei kommunalen Vergaben kann ein
Erschließungsträger nachverhandeln.
Im Ergebnis konnten sehr wirtschaftliche Pauschalangebote (5) erzielt werden.
Rangfolge nach der Verhandlungsrunde 15.07.2026
Die Kostenberechnung lag bei brutto über 3,0 Mio €
Als wirtschaftlichstes Angebot ist die Pauschale der Firma Schwenk aus
Unterensingen zu werten. Im Bietergespräch am 17.07.2026 wurden Details und
Ausführungszeitraum geklärt.
Die Firma Schwenk hat in Vergangenheit die Erschließungen Talbachgasse und
Hofäcker zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt. Daher kann der Vergabe der
Erschließungsleistungen an die Firma Schwenk zugestimmt werden.
Anlagen: 2026 Vergaberichtlinien Reservierungsverfahren Baugebiet Obeswiesen
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