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BPlan "Östlich der Brunnengasse / Obere Bergstraße, 1. Änderung", Abwägung frühzeitige Beteiligung, Beschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hirschberg |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan „Östlich der Brunnengasse / Obere Bergstraße, 1. Änderung". Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (02.03.–07.04.2026) gingen vier Stellungnahmen zu Klimaschutz und der Breite des Lettenweges ein; 38 Behörden wurden angehört, vier äußerten abwägungsrelevante Stellungnahmen. Der Ausschuss für Technik und Umwelt empfiehlt einstimmig, den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften zu beschließen und die zweite Beteiligungsstufe (Offenlage) durchzuführen.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Gremium: Gemeinderat
Sitzungscharakter: öffentlich
Sitzungsdatum: 28.07.2026
Amt/ Sachbearbeiter(in): Rolf Pflästerer
Aktenzeichen: 621.49
Vorlagennummer: BV/2026/077
Kostenstelle / inv. Auftrag: 51105020 - Stadtentwicklung
Tagesordnungspunkt: 3
Bezeichnung:
Bebauungsplan "Östlich der Brunnengasse / Obere Bergstraße, 1. Änderung"
a) Ergebnisse aus der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange, Abwägung
b) Entwurfs und der örtlichen Bauvorschriften
c) Öffentlichkeit (Offenlage) und der Träger öffentlicher Belange
Beratung und Beschlussfassung
SACHVERHALT:
Mit der frühzeitigen Beteiligung konnte sich die Öffentlichkeit im Zeitraum vom
02.03.2026 bis zum 07.04.2026 über die offengelegten Planunterlagen informieren
und hierzu Stellung beziehen. Gleichzeitig erfolgte die Anhörung der Träger
öffentlicher Belange.
In den als Anlage zu TOP 1 beigefügten tabellarischen Übersichten der Abwägungen
werden die jeweiligen Stellungnahmen und die sich hieraus resultierenden
Handlungsempfehlungen dargestellt.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen 4 Stellungnahmen ein. Diese zielen in erster
Linie auf Belange des Klimaschutzes und die zum Teil eingeschränkte Breite des
Lettenweges als Erschließungsstraße ab.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 38
Behörden beteiligt. Abwägungsrelevante Stellungnahmen wurden von 4 Behörden
vorgetragen.
Nach der frühzeitigen Öffentlichkeit- und Behördenbeteiligung und den daraus
resultierenden Handlungsempfehlungen aus der vorgenommenen Abwägung soll
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nunmehr die Offenlage (zweite Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange) erfolgen. Im Zuge der Beteiligungen können die
Verfahrensunterlagen vordergründig digital auf der Homepage der Gemeinde
Hirschberg sowie hilfsweise im Foyer des Bauamtes im EG des Rathauses
eingesehen werden.
Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat in seiner Sitzung am 07.07.2026 über die
AbwägungsvorschlägeunddenEntwurfdesBebauungsplansberaten.FrauFoltinvon
der MVV Regioplan GmbH war in der Sitzung anwesend und hat die
Abwägungsvorschläge sowie den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen
Bauvorschriften vorgestellt.
Vorab hat sich der Ausschuss vor Ort ein Bild von der Erschließungssituation im
Bereich Lettengasse / Lettenweg gemacht.
Nach eingehender Beratung empfiehlt der Ausschuss für Technik und Umwelt dem
Gemeinderat einstimmig, die Handlungsempfehlungen aus der frühzeitigen
Beteiligung,denEntwurfdesBebauungsplanssowiedieOffenlageunddieBeteiligung
der Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
Die Anlagen werden lediglich digital zur Verfügung gestellt.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Gemeinderat beschließt nach erfolgter Abwägung die einzelnen
Behandlungsvorschläge zu den Anregungen und Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
2. Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplans „Östlich der
Brunnengasse / Obere Bergstraße, 1. Änderung“.
3. DerGemeinderatbeschließtdenEntwurfderSatzungderörtlichenBauvorschriften
zumBebauungsplan„ÖstlichderBrunnengasse/ObereBergstraße,1.Änderung“.
4. Der Gemeinderat beschließt die Offenlage und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
UNTERSCHRIFTEN:
Amtsleiter/in: Hirschberg, den _____________________________________
Bürgermeister: Hirschberg, den _____________________________________
Anlage 1. Abwägung Öffentlichkeit
Anlage 2. Abwägung TöB
Anlage 3. Entwuf Planzeichnung
Anlage 4. Entwurf Festsetzungen
Anlage 5. Entwurf Begründung
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