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BV: Errichtung eines Lagerplatzes, Raiffeisenstraße 22, Heubach
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heubach |
| Datum | 2026-07-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BA/2026/034
Amt: Stadtbauamt Verfasser: Amelie Schmid
Datum Gremium Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit
22.07.2026 Bauausschuss öffentlich Entscheidung
BV: Errichtung eines Lagerplatzes, Raiffeisenstraße 22, Heubach
SACHDARSTELLUNG/BEGRÜNDUNG:
Auf dem Grundstück Flst. 854/2 soll auf einem Teilstück mit 1.382,13 m² Fläche ein Lagerplatz
errichtet werden. Die Lagerfläche ist mit 583,18 m² geplant und soll einem Gartenbaubetrieb
zur Lagerung von Schüttgut wie Splitt, Sand, Humus, Natursteinen, usw. dienen.
Die Anlieferung des Materials soll ca. 1–2 mal pro Woche mit einem Lkw erfolgen. Werktags
wird von den Mitarbeitern morgens und am Nachmittag Material für die Tagesbaustellen
geladen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Kohleisen -
Au, 2. Änderung“.
Es ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Auf dem Baugrundstück ist ein Baufeld
festgesetzt, dass durch das geplante Materiallager teilweise überschritten wird. Mit dem
Schüttgut wird jedoch ein Mindestabstand von 3 Meter zur öffentlichen Verkehrsfläche
eingehalten.
Für die Überschreitung des Baufeldes wird eine Befreiung erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Das Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.
FINANZIELLE AUSWIRKUNG:
MAßNAHME DER NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE JA NEIN
ANLAGEN:
Anlage 1 ö - Bauvorhaben
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