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BV: Errichtung eines Lagerplatzes, Raiffeisenstraße 22, Heubach

Angenommen10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHeubach
Datum2026-07-22
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BA/2026/034 Amt: Stadtbauamt Verfasser: Amelie Schmid Datum Gremium Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit 22.07.2026 Bauausschuss öffentlich Entscheidung BV: Errichtung eines Lagerplatzes, Raiffeisenstraße 22, Heubach SACHDARSTELLUNG/BEGRÜNDUNG: Auf dem Grundstück Flst. 854/2 soll auf einem Teilstück mit 1.382,13 m² Fläche ein Lagerplatz errichtet werden. Die Lagerfläche ist mit 583,18 m² geplant und soll einem Gartenbaubetrieb zur Lagerung von Schüttgut wie Splitt, Sand, Humus, Natursteinen, usw. dienen. Die Anlieferung des Materials soll ca. 1–2 mal pro Woche mit einem Lkw erfolgen. Werktags wird von den Mitarbeitern morgens und am Nachmittag Material für die Tagesbaustellen geladen. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Kohleisen - Au, 2. Änderung“. Es ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Auf dem Baugrundstück ist ein Baufeld festgesetzt, dass durch das geplante Materiallager teilweise überschritten wird. Mit dem Schüttgut wird jedoch ein Mindestabstand von 3 Meter zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten. Für die Überschreitung des Baufeldes wird eine Befreiung erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen. BESCHLUSSVORSCHLAG: Das Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt. FINANZIELLE AUSWIRKUNG: MAßNAHME DER NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE JA NEIN ANLAGEN: Anlage 1 ö - Bauvorhaben Seite1von2 BA/2026/034 BA/2026/034 Seite2von2

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