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BV: Neubau einer Kühlhalle und eines Lagerplatzes für Gitterboxen mit Umfallschutz und Umfahrung
Angenommen9 Ja · 1 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heubach |
| Datum | 2026-07-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Auf dem Grundstück Rosensteinstraße 136 in Heubach-Lautern soll eine Kühlhalle (20,5 m x 36 m) für Wurzelgemüse sowie eine Maschinenhalle errichtet werden. Nördlich ist eine Lagerfläche für Gitterboxen mit Betonmauerwerk-Einfassung geplant. Das Landratsamt Göppingen bestätigte den Bedarf für die Kühllagererweiterung und den Maschinenunterstand. Der Bauausschuss erteilte das Einvernehmen als privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben nach § 35 BauGB.
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Dokument
Extrahierter Text
BA/2026/033
Amt: Stadtbauamt Verfasser: Amelie Schmid
Datum Gremium Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit
15.07.2026 Ortschaftsrat öffentlich Vorberatung
22.07.2026 Bauausschuss öffentlich Entscheidung
BV: Neubau einer Kühlhalle und eines Lagerplatzes für Gitterboxen
mit Umfallschutz und Umfahrung, Rosensteinstraße 136, Heubach-
Lautern
SACHDARSTELLUNG/BEGRÜNDUNG:
Eine Nachbarbeteiligung wurde von der Baurechtsbehörde nicht gefordert.
Auf dem Grundstück Rosensteinstraße 136 soll im süd-westlichen Grundstücksbereich eine
Halle mit einer Grundfläche von 20,5 m x 36 m errichtet werden. Die Halle soll teilweise als
Kühlhalle, teilweise als Maschinenhalle genutzt werden. Um die Halle ist eine Umfahrt geplant.
Nördlich wird eine Lagerfläche mit einer Einfassung aus Betonmauersteinen angelegt. Die
Lagerfläche wird für leere Gitterboxen benötigt. Die Einfassung wird bis zu einer Höhe von
3,63 m geplant und dient insbesondere als Umfallschutz für die Gitterboxen.
Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, so
dass die Beurteilung nach § 35 BauGB erfolgt.
Das Landratsamt Göppingen Abteilung Gartenbau als zuständige Stelle hat bereits eine
Stellungnahme abgegeben. Aus fachlicher Sicht, teilt das Landratsamt mit, ist der Bedarf für
die Erweiterung der Kühllagerfläche für Wurzelgemüse gegeben.
Bisher sind landwirtschaftliche Maschinen und Geräte im Freien an der Hofstelle und in zwei
auswärts angemieteten Gebäuden untergebracht. Die angemieteten Unterstellmöglichkeiten
werden künftig wegfallen. Nach Berechnung des Landratsamtes muss auch künftig ein Teil der
Maschinen und Geräte im Freien auf der Hofstelle aufgestellt werden. Der Bedarf zum Neubau
einer geschützten Stellfläche für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte in der geplanten
Halle ist aus fachlicher Sicht gegeben. Die Erschließung der geplanten Halle soll über den
direkt angrenzenden öffentlichen Weg erfolgen. Die Anlieferung des Wurzelgemüses direkt
vom Feld erfolgt mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Hängern in die Kühlräume.
Das geplante Bauvorhaben ist ausschließlich der Eigenproduktion (Urproduktion) zuzuordnen.
Es dient somit dem landwirtschaftlichen Betrieb und ist als ein nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
privilegiertes Vorhaben einzustufen.
Auf dem Grundstück werden darüber hinaus bisher ungenehmigte gewerbliche Tätigkeiten
ausgeführt. Ein entsprechender Antrag auf Nutzungsänderung verschiedener Bereich liegt vor.
Die Zulässigkeit des gewerblichen Betriebszweiges ist bisher nicht geprüft und nicht
festgestellt. Die Einstufung der Halle als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich ist kein
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Hinweis darauf, dass auch eine Zulässigkeit des gesamten gewerblichen Betriebsteils erreicht
wird.
Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Ortschaftsrat:
Der Ortschaftsrat schlägt dem Bauausschuss vor, das Einvernehmen zu erteilen:
Bauausschuss:
Das Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB wird erteilt.
FINANZIELLE AUSWIRKUNG:
MAßNAHME DER NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE JA NEIN
ANLAGEN:
Anlage 1 ö - Bauvorhaben
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