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Neufassung der Richtlinien für die Förderung der Vereine und Organisationen durch die Stadt Herbrechtingen

Angenommen20 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHerbrechtingen
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Herbrechtingen fasst ihre über 22 Jahre alten Vereinsförderrichtlinien neu. Die überarbeiteten Richtlinien vereinfachen die Basisförderung durch eine Grundförderung pro Mitglied mit gestaffeltem Verwaltungskostenbeitrag und erhöhen die Förderbeträge, insbesondere für Kinder-, Jugend- und Behindertenbeteiligung. Neu strukturiert werden auch Investitionszuschüsse mit erhöhten Fördersätzen. Der Gemeinderat beschloss die Neufassung am 23. Juli 2026 mit Rückwirkung zum 1. Januar 2026.

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Sitzungsvorlage BM/064/2026 Bürgermeister Herbrechtingen, 15.07.2026 Tagesordnungspunkt: Neufassung der Richtlinien für die Förderung der Vereine und Organisationen durch die Stadt Herbrechtingen Beratungsfolge: Gemeinderat Beschlussfassung 23.07.2026 öffentlich Anlagen: Gegenüberstellung der Vereinsförderrichtlinien 2004 und 2026 Richtlinien für die Förderung der Vereine und Organisationen ab 2026 Richtlinien für die Förderung der Vereine und Organisationen seit 2004 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Richtlinien für die Förderung der Vereine und Organisationen durch die Stadt Herbrechtingen gemäß der Anlage. Die Vereinsförderrichtlinien treten rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt treten die bisherigen Vereinsförderungsrichtlinien vom 08. Februar 1996, zuletzt geändert am 19. Juli 2001, 23. Oktober 2003 und 29. Januar 2004 außer Kraft. Finanzielle Auswirkungen: Verfügbare Bedarf (EUR) Jahr Produktsachkonto Erläuterung Mittel (EUR) Einmalig Laufend Ab 28100000/281000/ 7.500,00 € Jährlich Basisförderung 2026 43180000 Ca. 8.740,20 € (Mitgliederzahl 2024) Ab 42410000/424109/ 93.000,00 € Jährlich ca. Basisförderung 2026 43180000 92.977,47€ (Mitgliederzahl 2024) Sachverhalt: Seite1von3 TOP:NeufassungderRichtlinienfürdieFörderungderVereineundOrganisationendurchdieStadtHerbrechtingen Am 08. Februar 1996 wurden die Richtlinien für die Förderung der Vereine und Organisationen (Vereinsförderungsrichtlinien) durch die Stadt Herbrechtingen beschlossen. Diese wurden am 19. Juli 2001, am 23. Oktober 2003 und zuletzt am 29. Januar 2004 in geänderter Fassung vom Gemeinderat beschlossen. Ergänzend hierzu wurde eine Erhöhung des Jugendbeitrags im Jahr 2009 beschlossen (Erhöhung ab 01. Oktober 2010 von 5,00 EUR auf 10,00 EUR). Vereine sind ein wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in der Gesamtstadt Herbrechtingen. In ihnen engagieren sich rund 7.000 Bürgerinnen und Bürger freiwillig für gemeinsame Ziele und das Gemeinwohl. Sie fördern das Miteinander, stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und bereichern mit ihren vielfältigen Angeboten das Leben in der Gesamtstadt. Die Stadt Herbrechtingen misst diesem ehrenamtlichen Engagement einen hohen Stellenwert bei und unterstützt die örtlichen Vereine im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien. Ziel ist es, die vielfältige Vereinslandschaft dauerhaft zu sichern und gute Rahmenbedingungen für die Vereinsarbeit zu schaffen. Nach mehr als 22 Jahren wurden die Vereinsförderungsrichtlinien, künftig genannt Vereinsförderrichtlinien, grundlegend überarbeitet und an die heutigen Herausforderungen der Vereine angepasst. Dabei wurde insbesondere die jährliche Basisförderung vereinfacht, um das Förderverfahren transparenter und praktikabler zu gestalten. Gleichzeitig wurden die Förderbeträge nach über zwei Jahrzehnten angehoben und ein besonderer Schwerpunkt der Neufassung liegt auf der Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die detaillierte Gegenüberstellung der bisherigen Vereinsförderungsrichtlinien im Vergleich zur Neufassung (Vereinsförderrichtlinie) ist als Anlage beigefügt. Die Vereinsförderung gliedert sich künftig in die Bereiche Basisförderung, Einzelförderung und Investitionszuschuss. Die Berechnung der Basisförderung wurde deutlich vereinfacht und besteht künftig aus einer Grundförderung je Mitglied (Unterscheidung zwischen Kinder- und Jugendlichen, Erwachsenen und erwachsenen Mitgliedern mit Behinderung) sowie einem nach Vereinsgröße gestaffelten Verwaltungskostenbeitrag. Alle Förderbeträge wurden angepasst und erhöht, wobei die Vereine für Kinder- und Jugendliche sowie erwachsene Mitglieder mit Behinderung eine Unterstützung erhalten. Die Grundförderung von Kindern und Jugendlichen wurde von insgesamt 11,00 EUR (Grundförderbeitrag + Jugendbeitrag) auf 15,00 EUR erhöht, für die Teilhabe von Mitgliedern mit Behinderung erhalten die Vereine statt insgesamt 4,00 EUR (Grundförderbeitrag + Behindertenbeitrag) künftig 5,00 EUR und die Förderung für erwachsene Mitglieder hat sich von 0,50 EUR auf 0,90 EUR erhöht. Die Überarbeitung der Basisförderung führt bei jedem unserer Vereine zu einer erhöhten Förderung. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung der regelmäßigen Fördermittel 34 Prozent gegenüber den bisherigen Richtlinien. In Summe steigt die von der Stadt an die Vereine geleistete Basisförderung mit der neuen Richtlinie um rund 10.000 Euro pro Jahr. Diese Mittel sind im Haushaltsplan berücksichtigt. Die Einzelförderung umfasst zum einen Ehrengaben für Vereinsjubiläen und zum anderen Zuschüsse für Veranstaltungen, die in der Gesamtstadt Herbrechtingen stattfinden und im Interesse der Stadt liegen. Dadurch sollen Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen mit landesweiter, süddeutscher, bundesweiter oder internationaler Bedeutung unterstützt werden. Der Investitionszuschuss wurde vollständig neu strukturiert und erstmals klar definiert. Förderfähig sind künftig insbesondere Baumaßnahmen, Grundstücks- und Gebäudeerwerbe, Fahrzeuge, technische Ausstattungen sowie Investitionen in die digitale Infrastruktur. Die Seite2von3 TOP:NeufassungderRichtlinienfürdieFörderungderVereineundOrganisationendurchdieStadtHerbrechtingen Zuschusshöhe richtet sich nach der Größe des Vereins, wobei Organisationen der Blaulichtfamilie aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Allgemeinheit einen erhöhten Fördersatz erhalten. Gleichzeitig werden ein einheitliches Antragsverfahren, klare Fördervoraussetzungen und eine Höchstförderung je Maßnahme und Verein festgelegt, wodurch mehr Transparenz und Planungssicherheit für die Vereine geschaffen werden. Im Vergleich zur bisherigen Förderung von Investitionen, die sich zwischen 3 und 5 Prozent und maximal 12.000 EUR bewegt haben, werden künftig zwischen 5 und 12,5 Prozent und einer angehobenen Höchstgrenze von 15.000 EUR gefördert. Hierdurch erfahren alle Vereine, die über entsprechende investive Vermögensgegenstände verfügen, diese unterhalten müssen oder sich neue beschaffen, eine deutliche Unterstützung. Über die bereits genannten Förderarten hinaus, besteht die Möglichkeit von sonstigen Förderungen. Dazu zählen die Nutzung von städtischen Räumen und Einrichtungen, die Leistungen des städtischen Bauhofs sowie die Möglichkeit einer Sonderförderung bei Vorliegen besonderer Umstände. Die überarbeiteten Vereinsförderrichtlinien tragen den heutigen Bedürfnissen der Vereine Rechnung und schaffen eine zeitgemäße, transparente und verlässliche Grundlage für die kommunale Vereinsförderung. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des vielfältigen Vereinslebens und zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements. Seite3von3

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