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Neufassung der Richtlinien für die Förderung der Vereine und Organisationen durch die Stadt Herbrechtingen
Angenommen20 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herbrechtingen |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Herbrechtingen fasst ihre über 22 Jahre alten Vereinsförderrichtlinien neu. Die überarbeiteten Richtlinien vereinfachen die Basisförderung durch eine Grundförderung pro Mitglied mit gestaffeltem Verwaltungskostenbeitrag und erhöhen die Förderbeträge, insbesondere für Kinder-, Jugend- und Behindertenbeteiligung. Neu strukturiert werden auch Investitionszuschüsse mit erhöhten Fördersätzen. Der Gemeinderat beschloss die Neufassung am 23. Juli 2026 mit Rückwirkung zum 1. Januar 2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage BM/064/2026
Bürgermeister
Herbrechtingen, 15.07.2026
Tagesordnungspunkt:
Neufassung der Richtlinien für die Förderung der Vereine und Organisationen durch die
Stadt Herbrechtingen
Beratungsfolge:
Gemeinderat Beschlussfassung 23.07.2026 öffentlich
Anlagen:
Gegenüberstellung der Vereinsförderrichtlinien 2004 und 2026
Richtlinien für die Förderung der Vereine und Organisationen ab 2026
Richtlinien für die Förderung der Vereine und Organisationen seit 2004
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Richtlinien für die Förderung der Vereine und
Organisationen durch die Stadt Herbrechtingen gemäß der Anlage. Die Vereinsförderrichtlinien
treten rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt treten die bisherigen
Vereinsförderungsrichtlinien vom 08. Februar 1996, zuletzt geändert am 19. Juli 2001, 23.
Oktober 2003 und 29. Januar 2004 außer Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Verfügbare Bedarf (EUR)
Jahr Produktsachkonto Erläuterung
Mittel (EUR)
Einmalig Laufend
Ab 28100000/281000/ 7.500,00 € Jährlich Basisförderung
2026 43180000 Ca. 8.740,20 € (Mitgliederzahl
2024)
Ab 42410000/424109/ 93.000,00 € Jährlich ca. Basisförderung
2026 43180000 92.977,47€ (Mitgliederzahl
2024)
Sachverhalt:
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Am 08. Februar 1996 wurden die Richtlinien für die Förderung der Vereine und Organisationen
(Vereinsförderungsrichtlinien) durch die Stadt Herbrechtingen beschlossen. Diese wurden am
19. Juli 2001, am 23. Oktober 2003 und zuletzt am 29. Januar 2004 in geänderter Fassung vom
Gemeinderat beschlossen. Ergänzend hierzu wurde eine Erhöhung des Jugendbeitrags im Jahr
2009 beschlossen (Erhöhung ab 01. Oktober 2010 von 5,00 EUR auf 10,00 EUR).
Vereine sind ein wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in der Gesamtstadt
Herbrechtingen. In ihnen engagieren sich rund 7.000 Bürgerinnen und Bürger freiwillig für
gemeinsame Ziele und das Gemeinwohl. Sie fördern das Miteinander, stärken den
gesellschaftlichen Zusammenhalt und bereichern mit ihren vielfältigen Angeboten das Leben in
der Gesamtstadt.
Die Stadt Herbrechtingen misst diesem ehrenamtlichen Engagement einen hohen Stellenwert
bei und unterstützt die örtlichen Vereine im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien. Ziel ist es, die
vielfältige Vereinslandschaft dauerhaft zu sichern und gute Rahmenbedingungen für die
Vereinsarbeit zu schaffen.
Nach mehr als 22 Jahren wurden die Vereinsförderungsrichtlinien, künftig genannt
Vereinsförderrichtlinien, grundlegend überarbeitet und an die heutigen Herausforderungen der
Vereine angepasst. Dabei wurde insbesondere die jährliche Basisförderung vereinfacht, um das
Förderverfahren transparenter und praktikabler zu gestalten. Gleichzeitig wurden die
Förderbeträge nach über zwei Jahrzehnten angehoben und ein besonderer Schwerpunkt der
Neufassung liegt auf der Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Teilhabe von
Menschen mit Behinderung.
Die detaillierte Gegenüberstellung der bisherigen Vereinsförderungsrichtlinien im Vergleich zur
Neufassung (Vereinsförderrichtlinie) ist als Anlage beigefügt.
Die Vereinsförderung gliedert sich künftig in die Bereiche Basisförderung, Einzelförderung und
Investitionszuschuss.
Die Berechnung der Basisförderung wurde deutlich vereinfacht und besteht künftig aus einer
Grundförderung je Mitglied (Unterscheidung zwischen Kinder- und Jugendlichen, Erwachsenen
und erwachsenen Mitgliedern mit Behinderung) sowie einem nach Vereinsgröße gestaffelten
Verwaltungskostenbeitrag. Alle Förderbeträge wurden angepasst und erhöht, wobei die Vereine
für Kinder- und Jugendliche sowie erwachsene Mitglieder mit Behinderung eine Unterstützung
erhalten. Die Grundförderung von Kindern und Jugendlichen wurde von insgesamt 11,00 EUR
(Grundförderbeitrag + Jugendbeitrag) auf 15,00 EUR erhöht, für die Teilhabe von Mitgliedern mit
Behinderung erhalten die Vereine statt insgesamt 4,00 EUR (Grundförderbeitrag +
Behindertenbeitrag) künftig 5,00 EUR und die Förderung für erwachsene Mitglieder hat sich von
0,50 EUR auf 0,90 EUR erhöht.
Die Überarbeitung der Basisförderung führt bei jedem unserer Vereine zu einer erhöhten
Förderung. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung der regelmäßigen Fördermittel 34 Prozent
gegenüber den bisherigen Richtlinien.
In Summe steigt die von der Stadt an die Vereine geleistete Basisförderung mit der neuen
Richtlinie um rund 10.000 Euro pro Jahr. Diese Mittel sind im Haushaltsplan berücksichtigt.
Die Einzelförderung umfasst zum einen Ehrengaben für Vereinsjubiläen und zum anderen
Zuschüsse für Veranstaltungen, die in der Gesamtstadt Herbrechtingen stattfinden und im
Interesse der Stadt liegen. Dadurch sollen Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen
mit landesweiter, süddeutscher, bundesweiter oder internationaler Bedeutung unterstützt
werden.
Der Investitionszuschuss wurde vollständig neu strukturiert und erstmals klar definiert.
Förderfähig sind künftig insbesondere Baumaßnahmen, Grundstücks- und Gebäudeerwerbe,
Fahrzeuge, technische Ausstattungen sowie Investitionen in die digitale Infrastruktur. Die
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Zuschusshöhe richtet sich nach der Größe des Vereins, wobei Organisationen der
Blaulichtfamilie aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Allgemeinheit einen erhöhten
Fördersatz erhalten. Gleichzeitig werden ein einheitliches Antragsverfahren, klare
Fördervoraussetzungen und eine Höchstförderung je Maßnahme und Verein festgelegt,
wodurch mehr Transparenz und Planungssicherheit für die Vereine geschaffen werden. Im
Vergleich zur bisherigen Förderung von Investitionen, die sich zwischen 3 und 5 Prozent und
maximal 12.000 EUR bewegt haben, werden künftig zwischen 5 und 12,5 Prozent und einer
angehobenen Höchstgrenze von 15.000 EUR gefördert. Hierdurch erfahren alle Vereine, die
über entsprechende investive Vermögensgegenstände verfügen, diese unterhalten müssen
oder sich neue beschaffen, eine deutliche Unterstützung.
Über die bereits genannten Förderarten hinaus, besteht die Möglichkeit von sonstigen
Förderungen. Dazu zählen die Nutzung von städtischen Räumen und Einrichtungen, die
Leistungen des städtischen Bauhofs sowie die Möglichkeit einer Sonderförderung bei Vorliegen
besonderer Umstände.
Die überarbeiteten Vereinsförderrichtlinien tragen den heutigen Bedürfnissen der Vereine
Rechnung und schaffen eine zeitgemäße, transparente und verlässliche Grundlage für die
kommunale Vereinsförderung. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des
vielfältigen Vereinslebens und zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements.
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