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Anpassung der Gebühren der Musikschule Herbrechtingen

Angenommen18 Ja · 1 Nein
TypAntrag
GemeindeHerbrechtingen
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Fachbereich Bildung beantragt die Anpassung der Musikschulgebühren zum 01.10.2026 basierend auf einer neuen Konzeption mit Fokus auf Gruppenunterricht und Elementare Musikpädagogik. Die Gebühren werden bei 45% Kostendeckung neu kalkuliert, wobei Gruppenunterricht durch gestaffelte Zuschläge günstiger als Einzelunterricht wird. Der Gemeinderat beschloss die Annahme der neuen Tarifordnung; für Abmeldungen zum Schuljahresende gilt eine verkürzten Frist bis 31.08.26.

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Extrahierter Text

Sitzungsvorlage BKF/072/2026 Fachbereich Bildung / Kultur / Feuerwehr Herbrechtingen, 14.07.2026 Tagesordnungspunkt: Anpassung der Gebühren der Musikschule Herbrechtingen Beratungsfolge: Gemeinderat Beschlussfassung 23.07.2026 öffentlich Anlagen: Gewichtungstabelle Kalkulation Musikschulgebühren Musikschulgebühren Stadt Herbrechtingen seither und neu ab 01.10.2026 Tarifordnung Musikschule Herbrechtingen gültig ab 01.10.2026 Übersicht Gebührentabelle Vergleich Musikschulgebühren Beschlussvorschlag: Der Anpassung der Musikschulgebühren und der damit verbundenen Neufassung der Tarifordnung der Musikschule gemäß der Anlage wird zugestimmt. Die neue Tarifordnung tritt zum 01.10.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Tarifordnung außer Kraft. Finanzielle Auswirkungen: Verfügbare Bedarf (EUR) Jahr Produktsachkonto Erläuterung Mittel (EUR) Einmalig Laufend 2026 27100000/217001/33 186.300 186.800 Erhöhung der 210000 Gebühren ab 10/2026 Seite1von2 TOP:AnpassungderGebührenderMusikschuleHerbrechtingen Sachverhalt: DieletzteÄnderungderMusikschulgebührenwurdeinderGemeinderatssitzungam18.04.2024 beschlossenundtratzumMusikschuljahr2024/2025am01.10.2024inKraft. InderKlausurtagungimOktober2025undderGemeinderatssitzungam06.11.2025wurden verschiedeneMaßnahmenzurReduzierungdesAbmangelsindenEinrichtungenim KulturzentrumKlosterberatenundbeschlossen. ImZusammenhangmitdiesenMaßnahmenwurde auch ein Leitbild sowie eine Konzeption für die Ausrichtung der Musikschule entwickelt. Diese sieht unter anderem vor, dass der Fokus zukünftig verstärkt auf Gruppenunterricht, Elementare Musikpädagogik sowie Kooperationsmaßnahmen mit Schulen und KiTas liegen soll. Die Konzeption wurde dem Gemeinderat in der Klausurtagung am 14.04.2026 ausführlich vorgestellt. Auf Grundlage dieser Konzeption fand auch eine Neukalkulation der Musikschulgebühren statt. NeukalkulationMusikschulgebühren In einem ersten Schritt wurde die Gebührenstruktur des Instrumentalunterrichts betrachtet und neu kalkuliert. Dabei wurde unter anderem berücksichtigt, dass der Gruppenunterricht durch eine entsprechende Gebührenstruktur für Eltern finanziell attraktiver gestaltet wird als der Einzelunterricht. In der zugrundeliegenden Kalkulation wurden zunächst aufgrund eines vorgesehenen Kostendeckungsbeitrags von 45% die Gebühren für den Einzelunterricht kalkuliert. Ausgehend von dieser Grundlage wurde für den Gruppenunterricht ein Aufschlag pro zusätzliche SchülerIn kalkuliert: 2er Gruppe (30 min): Einzelunterricht 30 min +30% 3er Gruppe: (45 min): fiktiver* Einzelunterricht 45 min +15% +15% 4er Gruppe: (45 min): fiktiver* Einzelunterricht 45 min +15% +15% +15% *Einzelunterrichtwirdnichtals45minütigerUnterrichtangeboten,Betragwurdeentsprechend hochgerechnet Anschließend wurde der sich daraus ergebende Betrag für die monatliche Gebühr durch die Anzahl der Gruppenmitglieder geteilt, um den Monatsbetrag pro SchülerIn zu erhalten. Für die weiteren Tarifpositionen wurde keine erneute Kalkulation vorgenommen, bei der elementaren Musikpädagogik (Musikzwerge und Musikalische Früherziehung) wurde ein geringer Aufschlag gewählt, beim Ensemble wurde eine leichte Reduzierung des Entgelts berücksichtigt. Vorschlag der Verwaltung zur neuen Gebührenstruktur und Tarifordnung Auf Grundlage der beigefügten Kalkulationsübersicht schlägt die Verwaltung vor, ab dem kommenden Musikschuljahr 2026/2027 (01. Oktober 2026) die Unterrichtsgebühren für die Musikschule Herbrechtingen bei einem Kostendeckungsgrad von 45 % festzusetzen. Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtseinheit pro Woche. Die Gebühren sind im Instrumentalunterricht auch in den Ferienmonaten zu entrichten. Für erwachsene SchülerInnen wurde ein Aufschlag von 30 % einkalkuliert. Derzeit beträgt der Aufschlag für auswärtige Schüler 15%. Die Verwaltung schlägt vor, diesen auf 20% zu erhöhen. Aktuell besuchen 35 auswärtige SchülerInnen die Musikschule in Herbrechtingen. Aufgrund des Zeitpunkts der Veröffentlichung der neuen Tarifordnung sind Abmeldungen zum Ende des laufenden Schuljahres 2025/2026 abweichend von § 5 der geltenden Schulordnung mit einer Frist von einem anstatt zwei Monaten und somit bis zum 31.08.26 möglich. Seite2von2

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