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Anpassung der Gebühren der Musikschule Herbrechtingen
Angenommen18 Ja · 1 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herbrechtingen |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Fachbereich Bildung beantragt die Anpassung der Musikschulgebühren zum 01.10.2026 basierend auf einer neuen Konzeption mit Fokus auf Gruppenunterricht und Elementare Musikpädagogik. Die Gebühren werden bei 45% Kostendeckung neu kalkuliert, wobei Gruppenunterricht durch gestaffelte Zuschläge günstiger als Einzelunterricht wird. Der Gemeinderat beschloss die Annahme der neuen Tarifordnung; für Abmeldungen zum Schuljahresende gilt eine verkürzten Frist bis 31.08.26.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage BKF/072/2026
Fachbereich Bildung / Kultur /
Feuerwehr
Herbrechtingen, 14.07.2026
Tagesordnungspunkt:
Anpassung der Gebühren der Musikschule Herbrechtingen
Beratungsfolge:
Gemeinderat Beschlussfassung 23.07.2026 öffentlich
Anlagen:
Gewichtungstabelle Kalkulation Musikschulgebühren
Musikschulgebühren Stadt Herbrechtingen seither und neu ab 01.10.2026
Tarifordnung Musikschule Herbrechtingen gültig ab 01.10.2026
Übersicht Gebührentabelle
Vergleich Musikschulgebühren
Beschlussvorschlag:
Der Anpassung der Musikschulgebühren und der damit verbundenen Neufassung der
Tarifordnung der Musikschule gemäß der Anlage wird zugestimmt. Die neue Tarifordnung tritt
zum 01.10.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Tarifordnung außer Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Verfügbare Bedarf (EUR)
Jahr Produktsachkonto Erläuterung
Mittel (EUR)
Einmalig Laufend
2026 27100000/217001/33 186.300 186.800 Erhöhung der
210000 Gebühren ab
10/2026
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TOP:AnpassungderGebührenderMusikschuleHerbrechtingen
Sachverhalt:
DieletzteÄnderungderMusikschulgebührenwurdeinderGemeinderatssitzungam18.04.2024
beschlossenundtratzumMusikschuljahr2024/2025am01.10.2024inKraft.
InderKlausurtagungimOktober2025undderGemeinderatssitzungam06.11.2025wurden
verschiedeneMaßnahmenzurReduzierungdesAbmangelsindenEinrichtungenim
KulturzentrumKlosterberatenundbeschlossen.
ImZusammenhangmitdiesenMaßnahmenwurde auch ein Leitbild sowie eine Konzeption für
die Ausrichtung der Musikschule entwickelt. Diese sieht unter anderem vor, dass der Fokus
zukünftig verstärkt auf Gruppenunterricht, Elementare Musikpädagogik sowie
Kooperationsmaßnahmen mit Schulen und KiTas liegen soll. Die Konzeption wurde dem
Gemeinderat in der Klausurtagung am 14.04.2026 ausführlich vorgestellt.
Auf Grundlage dieser Konzeption fand auch eine Neukalkulation der Musikschulgebühren statt.
NeukalkulationMusikschulgebühren
In einem ersten Schritt wurde die Gebührenstruktur des Instrumentalunterrichts betrachtet und
neu kalkuliert. Dabei wurde unter anderem berücksichtigt, dass der Gruppenunterricht durch
eine entsprechende Gebührenstruktur für Eltern finanziell attraktiver gestaltet wird als der
Einzelunterricht.
In der zugrundeliegenden Kalkulation wurden zunächst aufgrund eines vorgesehenen
Kostendeckungsbeitrags von 45% die Gebühren für den Einzelunterricht kalkuliert.
Ausgehend von dieser Grundlage wurde für den Gruppenunterricht ein Aufschlag pro
zusätzliche SchülerIn kalkuliert:
2er Gruppe (30 min): Einzelunterricht 30 min +30%
3er Gruppe: (45 min): fiktiver* Einzelunterricht 45 min +15% +15%
4er Gruppe: (45 min): fiktiver* Einzelunterricht 45 min +15% +15% +15%
*Einzelunterrichtwirdnichtals45minütigerUnterrichtangeboten,Betragwurdeentsprechend
hochgerechnet
Anschließend wurde der sich daraus ergebende Betrag für die monatliche Gebühr durch die
Anzahl der Gruppenmitglieder geteilt, um den Monatsbetrag pro SchülerIn zu erhalten.
Für die weiteren Tarifpositionen wurde keine erneute Kalkulation vorgenommen, bei der
elementaren Musikpädagogik (Musikzwerge und Musikalische Früherziehung) wurde ein
geringer Aufschlag gewählt, beim Ensemble wurde eine leichte Reduzierung des Entgelts
berücksichtigt.
Vorschlag der Verwaltung zur neuen Gebührenstruktur und Tarifordnung
Auf Grundlage der beigefügten Kalkulationsübersicht schlägt die Verwaltung vor, ab dem
kommenden Musikschuljahr 2026/2027 (01. Oktober 2026) die Unterrichtsgebühren für die
Musikschule Herbrechtingen bei einem Kostendeckungsgrad von 45 % festzusetzen.
Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtseinheit pro Woche. Die Gebühren
sind im Instrumentalunterricht auch in den Ferienmonaten zu entrichten. Für erwachsene
SchülerInnen wurde ein Aufschlag von 30 % einkalkuliert.
Derzeit beträgt der Aufschlag für auswärtige Schüler 15%. Die Verwaltung schlägt vor, diesen
auf 20% zu erhöhen. Aktuell besuchen 35 auswärtige SchülerInnen die Musikschule in
Herbrechtingen.
Aufgrund des Zeitpunkts der Veröffentlichung der neuen Tarifordnung sind Abmeldungen zum
Ende des laufenden Schuljahres 2025/2026 abweichend von § 5 der geltenden Schulordnung
mit einer Frist von einem anstatt zwei Monaten und somit bis zum 31.08.26 möglich.
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Text aus PDF extrahiert