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Anpassung der Gebühren für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung, die Kindergartenferienbetreuung sowie die Kernzeitferienbetreuung

Angenommen22 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHerbolzheim
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Verwaltung beantragt die Anpassung der Gebühren für Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung an Grundschulen sowie Ferienbetreuung. Die Gebühren sollen zum 01.09.2026 um 4,5 % und zum 01.09.2027 um 4,0 % erhöht werden. Zusätzlich wird eine neue Ferienbetreuung in den Herbstferien (26.–30.10.2026) eingeführt, deren Gebühren ebenfalls angepasst werden. Der Gemeinderat beschloss diese Anpassungen.

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Sitzungsvorlage Vorlage Nr.: 112/26 Federführung: Hauptamt Datum: 07.07.2026 Verfasser: Maurer, Melanie AZ: 460.81 Beratungsfolge Termin Status Zuständigkeit Gemeinderat 23.07.2026 Ö Entscheidung Tagesordnungspunkt: Anpassung der Gebühren für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung, die Kindergartenferienbetreuung sowie die Kernzeitferienbetreuung Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat folgt der Empfehlung der Verwaltung und setzt die Anpassung der Gebühren für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen Herbolzheim, Wagenstadt, Broggingen sowie am SBBZ zum 01.09.2026 und zum 01.09.2027, wie in der Anlage ersichtlich, neu fest. 2. Der Gemeinderat folgt der Empfehlung der Verwaltung und setzt die Anpassung der Gebühren für die Ferienbetreuung der Kindergartenkinder und Kinder der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung zum 01.10.2026 neu fest. In den Herbstferien wird vom 26.10.2026 bis 30.10.2026 eine Ferienbetreuung für Kinder der Kernzeit und Nachmittagsbetreuung angeboten. Sachverhalt: Allgemeines: Die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen werden jährlich aufgrund der Gemeinsamen Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und der Kirchenleitungen in Baden- Württemberg angepasst. Die Anpassung bezieht sich aktuell auf die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.06.2026 diese Anpassung beschlossen. Eine Erhöhung der Gebühren für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung und für die Ferienbetreuungen steht noch aus. Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung analog zur Anpassung der Kindergarten- und Krippengebühren zum Kindergartenjahr 2026/2027 um 4,5 % zu erhöhen und zum Kindergartenjahr 2027/2028 um 4,0 %. Eine Übersicht ist in der Anlage beigefügt. Ferienbetreuung Im Februar diesen Jahres wurde eine Bedarfsabfrage erstellt und über ein Onlineformular um Rückmeldung bis zum 15.03.2026 gebeten, um zu erfahren, ob das aktuelle Betreuungsangebot für die Familien ausreichend ist, oder ob weitere Betreuungszeiträume notwendig sind. 112/26 Seite1von2 Durch die Rückmeldungen hat sich gezeigt, dass viele Familien eine Ferienbetreuung in den Herbstferien benötigen. Daher schlägt die Verwaltung vor, grundsätzlich eine Ferienbetreuung in den Herbstferien einzuführen. Dieses Jahr würde die Ferienbetreuung im Zeitraum vom 26.10.2026 bis 30.10.2026 stattfinden. Eine Anpassung der Gebühren für die Ferienbetreuung der Kindergartenkinder und der Kinder der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung analog zur Anpassung der Kindergarten- und Krippengebühren zum Kindergartenjahr 2026/2027 um 4,5 % und zum Kindergartenjahr 2027/2028 um 4,0 % wäre aus Sicht der Verwaltung folgerichtig. Damit erhöht sich die Gebühr für die Ferienbetreuung ab dem 01.10.2026 sowohl bei den Kindergartenkindern, als auch den Kernzeitkindern von 14 Euro auf 15 Euro pro Tag und bei Geschwisterkindern von 12 Euro auf 13 Euro pro Tag. Ab dem 01.09.2027 erhöht sich die Gebühr bei den Kindergartenkindern und Kernzeitkindern von 15 Euro auf 16 Euro pro Tag, bei Geschwisterkindern von 13 Euro auf 14 Euro pro Tag. Haushaltsmittel: Die Gebührenanpassung führt zu Erträgen unter THH 4 bei Produkt 21.10. gez. Thomas Gedemer Bürgermeister 112/26 Seite2von2

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