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Bauantrag zum Neubau einer Terrassen- und Balkonüberdachung, Wasserbettstraße 14a, Flst. 2251/2
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heddesheim |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte in der Wasserbettstraße 14a beantragt nachträglich die Errichtung einer Terrassen- und Balkonüberdachung auf der Gartenseite. Beide Überdachungen überschreiten die im Bebauungsplan zulässigen Maße erheblich: Die Terrassenüberdachung ragt etwa 2,40 m statt maximal 1,50 m über die Baugrenze und die Balkonüberdachung ist länger als die zulässigen 5,00 m. Der Bauausschuss beschloss, dem Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanvorgaben zuzustimmen.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 2026/100/SH
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
Sitzung BAS/003/2026 vom 14.07.2026
TOP 8:
Bauantrag zum Neubau einer Terrassen- und Balkonüberdachung,
Wasserbettstraße 14a, Flst. 2251/2
Federführung: Amt für Städtebau und Hochbau Datum: 02.07.2026
Bearbeiter: Herr Pörsch Az: 632.260
Sachverhalt:
Es wird die Errichtung einer Terrassen- und einer Balkonüberdachung nachträglich beantragt.
Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Wasserbettstraße-Beindstraße“ liegt.
Die beiden übereinanderstehenden Überdachungen liegen auf der Gartenseite und sollen die
bestehende Terrasse sowie den vorhandenen Balkon im Obergeschoss überdecken.
Beide liegen außerhalb des Baufenster wurden aber genehmigt. Die beantragten
Überdachungen würden somit ebenfalls außerhalb des Baufensters liegen.
Der Bebauungsplan sieht eine Überschreitung von untergeordneten Bauteilen bis zu einer
Tiefe von 1,50 m und einer Länge von 5,00 m vor. Die Terrassenüberdachung ragt jedoch
etwa 2,40 m über die Baugrenze und würde über die komplette Grundstückbreite von etwa
7,3 m gehen.
Da die Balkonüberdachung ebenfalls länger als 5,00 m ist, besteht die Notwendigkeit für
beide Bauteile eine Befreiung zu beantragen.
Der Bauausschuss hat über die Erteilung des Einvernehmens für die Befreiungen zu
entscheiden.
Das Vorhaben wird im Rahmen der Sitzung näher erläutert.
Anlagen:
2026/100/SH, Anlage 1, Lageplan
2026/100/SH, Anlage 2, Fotos
2026/100/SH Seite 1 von 1
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