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Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen gem. §78 Abs. 4 GemO

Angenommen20 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGrenzach-Wyhlen
Datum2026-07-28
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Gemeinde Grenzach-Wyhlen Beschlussvorlage Nr. 2026/457 Fachbereich/Sachgebiet: Organisation&ZentraleDienste Aktenzeichen: 960.09 Sachbearbeiter/in: Hilpert,Jasmin Datum: 23.06.2026 Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit Vorberatung/Beschluss Gemeinderat 28.07.2026 Ö Beschlussfassung Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen gem. §78 Abs. 4 GemO A. Beschlussvorschlag: „Der Annahme der Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen wird gemäß § 78 Abs. 4 GemOzugestimmt.“ B. Folgeabschätzung: PersonelleAuswirkungen: Nein Ja,ggf.Erläuterung FinanzielleAuswirkungen: Nein Ja Produktgruppe(ErgHH)oder Wirtschafts-/ spätere Folgejahr Investitionsauftrag: HH-Jahr Jahre Zutreffendeshiereinfügen 2026 2027 € € € Ausgabeninsgesamt davongeplant davonnichtgeplant Einnahmeninsgesamt 743€ davongeplant davonnichtgeplant Bemerkungen:(z.B.NutzungsdauerbeiInvestitionen) BesondereBeteiligung: Keine Jugendparlament FormderBürgerbeteiligung: C. Begründung: AufdieinderAnlagebefindlichenFormularewirdverwiesen. Anlage(n): EntgegennahmeSpende_anonym_Stolpersteine EntgegennahmeSpende_RochePharmaAG_KitaLöwenzahn_AuftittFreiburgerPuppenbühne Dokument1

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