Startseite › Grenzach-Wyhlen › Antrag
Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen gem. §78 Abs. 4 GemO
Angenommen20 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Grenzach-Wyhlen |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Grenzach-Wyhlen
Beschlussvorlage Nr. 2026/457
Fachbereich/Sachgebiet: Organisation&ZentraleDienste Aktenzeichen: 960.09
Sachbearbeiter/in: Hilpert,Jasmin Datum: 23.06.2026
Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit Vorberatung/Beschluss
Gemeinderat 28.07.2026 Ö Beschlussfassung
Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen
Zuwendungen gem. §78 Abs. 4 GemO
A. Beschlussvorschlag:
„Der Annahme der Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen wird gemäß § 78 Abs. 4
GemOzugestimmt.“
B. Folgeabschätzung:
PersonelleAuswirkungen: Nein Ja,ggf.Erläuterung
FinanzielleAuswirkungen: Nein Ja
Produktgruppe(ErgHH)oder Wirtschafts-/ spätere
Folgejahr
Investitionsauftrag: HH-Jahr Jahre
Zutreffendeshiereinfügen 2026 2027
€ € €
Ausgabeninsgesamt
davongeplant
davonnichtgeplant
Einnahmeninsgesamt 743€
davongeplant
davonnichtgeplant
Bemerkungen:(z.B.NutzungsdauerbeiInvestitionen)
BesondereBeteiligung: Keine Jugendparlament FormderBürgerbeteiligung:
C. Begründung:
AufdieinderAnlagebefindlichenFormularewirdverwiesen.
Anlage(n):
EntgegennahmeSpende_anonym_Stolpersteine
EntgegennahmeSpende_RochePharmaAG_KitaLöwenzahn_AuftittFreiburgerPuppenbühne
Dokument1
Text aus PDF extrahiert