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Änderung der Hauptsatzung - Übertragung der Zuständigkeit von Bauturbo-Fällen
Angenommen20 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Grenzach-Wyhlen |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Grenzach-Wyhlen
Beschlussvorlage Nr. 2026/469
Fachbereich/Sachgebiet: Organisation&ZentraleDienste Aktenzeichen:
Sachbearbeiter/in: Voegele,Carsten Datum: 06.07.2026
Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit Vorberatung/Beschluss
Gemeinderat 28.07.2026 Ö Beschlussfassung
Änderung der Hauptsatzung - Übertragung der Zuständigkeit von
Bauturbo-Fällen
A. Beschlussvorschlag:
DerGemeinderatbeschließtdie1.SatzungzurÄnderungderHauptsatzunggemäßdembeigefügten
Satzungsentwurf.
B. Folgeabschätzung:
C. Begründung:
Dersogenannte"Bauturbo"(§246eBauGB)istam30.Oktober2025inKraftgetreten.Hierdurchsollen
GenehmigungsverfahrenverkürztundBauvorhabenbeschleunigtwerden.
Nach derzeitiger Gesetzeslage ist der Gemeinderat für die Zustimmung der Gemeinde zu
Bauturboanträgenzuständig,unabhängigvonderenkonkreterAusgestaltungundKomplexität.
UmkeineFristversäumnissezuriskierenunddenGemeinderatzuentlasten,schlägtdieVerwaltungvor,
die Hauptsatzung dahingehend abzuändern, dass die Zuständigkeit für Bauturbofälle auf den
TechnischenAusschussübertragenwird.
Anlage(n):
Satzungsentwurf
Dokument1
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