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Änderung der Hauptsatzung - Übertragung der Zuständigkeit von Bauturbo-Fällen

Angenommen20 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGrenzach-Wyhlen
Datum2026-07-28
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Gemeinde Grenzach-Wyhlen Beschlussvorlage Nr. 2026/469 Fachbereich/Sachgebiet: Organisation&ZentraleDienste Aktenzeichen: Sachbearbeiter/in: Voegele,Carsten Datum: 06.07.2026 Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit Vorberatung/Beschluss Gemeinderat 28.07.2026 Ö Beschlussfassung Änderung der Hauptsatzung - Übertragung der Zuständigkeit von Bauturbo-Fällen A. Beschlussvorschlag: DerGemeinderatbeschließtdie1.SatzungzurÄnderungderHauptsatzunggemäßdembeigefügten Satzungsentwurf. B. Folgeabschätzung: C. Begründung: Dersogenannte"Bauturbo"(§246eBauGB)istam30.Oktober2025inKraftgetreten.Hierdurchsollen GenehmigungsverfahrenverkürztundBauvorhabenbeschleunigtwerden. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist der Gemeinderat für die Zustimmung der Gemeinde zu Bauturboanträgenzuständig,unabhängigvonderenkonkreterAusgestaltungundKomplexität. UmkeineFristversäumnissezuriskierenunddenGemeinderatzuentlasten,schlägtdieVerwaltungvor, die Hauptsatzung dahingehend abzuändern, dass die Zuständigkeit für Bauturbofälle auf den TechnischenAusschussübertragenwird. Anlage(n): Satzungsentwurf Dokument1

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