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Bauvorhaben Am Reitacker 3, Gutmadingen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGeisingen
Datum2026-07-21
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Beschlussvorlage Vorlage Nr.2026/097 Amt: Bauamt Verfasser: ChristianButschle Aktenzeichen: 632.99 Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 21.07.2026 Gemeinderat Kenntnisnahme öffentlich BauvorhabenAmReitacker3,Gutmadingen NeubauEinfamilienhausmit Doppelgarage Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr.1758,AmReitacker3,Gemarkung Gutmadingen. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans „Westäcker“, weshalb die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 30 BauGB zu beurteilen ist. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wennesdenFestsetzungendesBebauungsplansentsprichtbzw.dieerforderlichenBefreiungen erteilt werdenkönnen. ImvorliegendenFallsindkeineBefreiungenbeantragtunddasEinvernehmennichterforderlich. HaushaltsrechtlicheAuswirkungen keine Beschlussvorschlag Das Bauvorhaben wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und wird dem Ortschaftsrat GutmadingenebenfallszurKenntnisvorgelegt. Anlage 1:Lageplan-nichtöffentlich Seite 1 von1

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