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Bauvorhaben Am Reitacker 3, Gutmadingen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geisingen |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.2026/097
Amt: Bauamt
Verfasser: ChristianButschle
Aktenzeichen: 632.99
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
21.07.2026 Gemeinderat Kenntnisnahme öffentlich
BauvorhabenAmReitacker3,Gutmadingen
NeubauEinfamilienhausmit Doppelgarage
Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück
Flst.Nr.1758,AmReitacker3,Gemarkung Gutmadingen.
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans „Westäcker“, weshalb die Zulässigkeit
des Bauvorhabens nach § 30 BauGB zu beurteilen ist. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig,
wennesdenFestsetzungendesBebauungsplansentsprichtbzw.dieerforderlichenBefreiungen
erteilt werdenkönnen.
ImvorliegendenFallsindkeineBefreiungenbeantragtunddasEinvernehmennichterforderlich.
HaushaltsrechtlicheAuswirkungen
keine
Beschlussvorschlag
Das Bauvorhaben wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und wird dem Ortschaftsrat
GutmadingenebenfallszurKenntnisvorgelegt.
Anlage 1:Lageplan-nichtöffentlich
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