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Anschlussunterbringung von Flüchtlingen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geisingen |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Geisingen beantragt die Anmietung des Erdgeschosses der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises Tuttlingen im Walburgisweg 11 zur Flüchtlingsunterbringung. Mit 361,68 m² Fläche für maximal 26 Personen sollen Plätze geschaffen werden, um die unzureichende Unterbringungsquote zu erfüllen. Die monatlichen Kosten betragen 4.350,92 Euro (Miete, Betriebskosten, Hausmeister). Der Gemeinderat stimmte dem Mietvertrag zu.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.2026/093
Amt: Hauptamt
Verfasser: ThomasSchmid
Aktenzeichen: 103.59
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
AnschlussunterbringungvonFlüchtlingen
AnmietungdesErdgeschossesderGemeinschaftsunterkunft desLandkreisesTuttlingenim
Walburgisweg11durchdieStadt Geisingen
Der Landkreis Tuttlingen hat die nach einem Wasserschaden seit 2017 leerstehende
Gemeinschaftsunterkunft im Walburgisweg 11 saniert. Durch die deutlich zurückgegangenen
FlüchtlingszahlenbenötigtderLandkreisnichtmehrdaskompletteGebäude.ErbietetderStadt
GeisingenzumZweckederAnschlussunterbringungvonFlüchtlingendasEG(mitAusnahmeder
imbeigefügtenGrundrissgelbmarkiertenFlächen,LRABüroundLRAPersonal-WC)zurMietean.
Eshandelt sich uminsgesamt 361,68 m² Fläche.
Essindnachfolgende Räume imMietvertrag umfasst:
3 Schlafzimmerfür4 Personen
7 Schlafzimmerfür2 Personen
1 Spielzimmer
1 Besprechungszimmer
2 WC-Anlagen(Damen/Herren)
2 Duschanlagen(Damen/Herren)
1 Waschraum
1 Gemeinschaftsküche
Die Räume bietenPlatz zurUnterbringung vonmaximal26 Personen.
Da die Stadt seit längerem bei der Anschlussunterbringung die von ihr zu erbringende
Unterbringungsquote deutlich unterschreitet, ist die Anmietung der Räumlichkeiten eine
Möglichkeit, ohne Investitionen das Unterbringungssoll zu erfüllen. Bei der letzten Erhebung
(Stand 31.05.2026) des Landratsamtes Tuttlingen, liegt die Stadt Geisingen bei der
Flüchtlingsunterbringung bei 43 Personen im Minus. Mit der Anmietung der Räumlichkeiten in
der Gemeinschaftsunterkunft und mit den beiden voraussichtlich im Herbst fertiggestellten
Wohnungen im ehemaligen Pfarrhaus in Aulfingen kann die Stadt dann ihre
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Unterbringungsquote weitestgehend erfüllen. Auch macht es gesamtwirtschaftlich Sinn, die für
die Gemeinschaftsunterbringung leerstehende Räume für die Anschlussunterbringung zu
nutzen. Die Verwaltung möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die gute und sehr
kooperative Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Tuttlingen bei der Flüchtlingsunterbringung
hervorheben.
Der Landkreis hat eine Kaltmiete von 6,50 €/m² vorgesehen. Es ergibt sich dann eine
monatlicheMieteinHöhevon2.350,92€.HinzukommteinemonatlicheVorauszahlungaufdie
Betriebskosten in Höhe von 1.500,- € sowie eine Hausmeisterpauschale von 500,- €. Somit
fallenmonatliche GesamtkosteninHöhe von4.350,92 € an.
Die Stadt kann von den in die Anschlussunterbringung zugewiesenen Flüchtlingen Miete oder
Nutzungsentschädigungverlangen.BeidenstädtischenWohnungenwurdenbisherMietverträge
mit den Flüchtlingen (dies waren immer Familien) abgeschlossen, was bei abgeschlossenen
Wohnungenauchsinnvollist.BeimGebäudeWalburgisweg11,damaneinigegemeinschaftliche
Räume hat und auch die Verbräuche (Wasser, Strom, Heizung) nicht für einzelne Räume
ermittelbar sind, ist es angebracht, mit Nutzungsentschädigungen zu arbeiten. Hierzu ist dann
aber noch die Anpassung und Ergänzung der städtischen Satzung über die Unterbringung von
Obdachlosennotwendig.
Günstig am Mietvertrag ist sicher, dass wenn die Stadt keinen Bedarf mehr an einer Anmietung
hätte, dass innerhalb einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Generell hat die Stadt
bei einer Anmietung der Räume das finanzielle Risiko des Einnahmeausfalls, wenn nicht alle
Plätzeständigbelegtsind.UmdiesesBelegungsrisikozuminimieren,mussbeieinerKalkulation
derNutzungsentschädigung einAufschlag füreine Minderbelegung gemacht werden.
HaushaltsrechtlicheAuswirkungen
(Monatliche Kosten in Höhe von 4.350,92 €, jährliche Kosten in Höhe von 52.211,04 €,
Refinanzierung überNutzungsentschädigungen, Risiko vonAusfällendurch Minderbelegung))
Beschlussvorschlag
DemAbschlusseinesMietvertragesfürdasEGinderGemeinschaftsunterkunftimWalburgisweg
11 mit dem Landkreis Tuttlingen entsprechend dem der Vorlage beigefügten Mietvertrag wird
zugestimmt.
Anlage 1:Entwurf Mietvertrag Stadt AU
Anlage 2:GrundrissEG
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