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Anschlussunterbringung von Flüchtlingen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGeisingen
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Geisingen beantragt die Anmietung des Erdgeschosses der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises Tuttlingen im Walburgisweg 11 zur Flüchtlingsunterbringung. Mit 361,68 m² Fläche für maximal 26 Personen sollen Plätze geschaffen werden, um die unzureichende Unterbringungsquote zu erfüllen. Die monatlichen Kosten betragen 4.350,92 Euro (Miete, Betriebskosten, Hausmeister). Der Gemeinderat stimmte dem Mietvertrag zu.

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Beschlussvorlage Vorlage Nr.2026/093 Amt: Hauptamt Verfasser: ThomasSchmid Aktenzeichen: 103.59 Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich AnschlussunterbringungvonFlüchtlingen AnmietungdesErdgeschossesderGemeinschaftsunterkunft desLandkreisesTuttlingenim Walburgisweg11durchdieStadt Geisingen Der Landkreis Tuttlingen hat die nach einem Wasserschaden seit 2017 leerstehende Gemeinschaftsunterkunft im Walburgisweg 11 saniert. Durch die deutlich zurückgegangenen FlüchtlingszahlenbenötigtderLandkreisnichtmehrdaskompletteGebäude.ErbietetderStadt GeisingenzumZweckederAnschlussunterbringungvonFlüchtlingendasEG(mitAusnahmeder imbeigefügtenGrundrissgelbmarkiertenFlächen,LRABüroundLRAPersonal-WC)zurMietean. Eshandelt sich uminsgesamt 361,68 m² Fläche. Essindnachfolgende Räume imMietvertrag umfasst: 3 Schlafzimmerfür4 Personen 7 Schlafzimmerfür2 Personen 1 Spielzimmer 1 Besprechungszimmer 2 WC-Anlagen(Damen/Herren) 2 Duschanlagen(Damen/Herren) 1 Waschraum 1 Gemeinschaftsküche Die Räume bietenPlatz zurUnterbringung vonmaximal26 Personen. Da die Stadt seit längerem bei der Anschlussunterbringung die von ihr zu erbringende Unterbringungsquote deutlich unterschreitet, ist die Anmietung der Räumlichkeiten eine Möglichkeit, ohne Investitionen das Unterbringungssoll zu erfüllen. Bei der letzten Erhebung (Stand 31.05.2026) des Landratsamtes Tuttlingen, liegt die Stadt Geisingen bei der Flüchtlingsunterbringung bei 43 Personen im Minus. Mit der Anmietung der Räumlichkeiten in der Gemeinschaftsunterkunft und mit den beiden voraussichtlich im Herbst fertiggestellten Wohnungen im ehemaligen Pfarrhaus in Aulfingen kann die Stadt dann ihre Seite 1 von2 Unterbringungsquote weitestgehend erfüllen. Auch macht es gesamtwirtschaftlich Sinn, die für die Gemeinschaftsunterbringung leerstehende Räume für die Anschlussunterbringung zu nutzen. Die Verwaltung möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die gute und sehr kooperative Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Tuttlingen bei der Flüchtlingsunterbringung hervorheben. Der Landkreis hat eine Kaltmiete von 6,50 €/m² vorgesehen. Es ergibt sich dann eine monatlicheMieteinHöhevon2.350,92€.HinzukommteinemonatlicheVorauszahlungaufdie Betriebskosten in Höhe von 1.500,- € sowie eine Hausmeisterpauschale von 500,- €. Somit fallenmonatliche GesamtkosteninHöhe von4.350,92 € an. Die Stadt kann von den in die Anschlussunterbringung zugewiesenen Flüchtlingen Miete oder Nutzungsentschädigungverlangen.BeidenstädtischenWohnungenwurdenbisherMietverträge mit den Flüchtlingen (dies waren immer Familien) abgeschlossen, was bei abgeschlossenen Wohnungenauchsinnvollist.BeimGebäudeWalburgisweg11,damaneinigegemeinschaftliche Räume hat und auch die Verbräuche (Wasser, Strom, Heizung) nicht für einzelne Räume ermittelbar sind, ist es angebracht, mit Nutzungsentschädigungen zu arbeiten. Hierzu ist dann aber noch die Anpassung und Ergänzung der städtischen Satzung über die Unterbringung von Obdachlosennotwendig. Günstig am Mietvertrag ist sicher, dass wenn die Stadt keinen Bedarf mehr an einer Anmietung hätte, dass innerhalb einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Generell hat die Stadt bei einer Anmietung der Räume das finanzielle Risiko des Einnahmeausfalls, wenn nicht alle Plätzeständigbelegtsind.UmdiesesBelegungsrisikozuminimieren,mussbeieinerKalkulation derNutzungsentschädigung einAufschlag füreine Minderbelegung gemacht werden. HaushaltsrechtlicheAuswirkungen (Monatliche Kosten in Höhe von 4.350,92 €, jährliche Kosten in Höhe von 52.211,04 €, Refinanzierung überNutzungsentschädigungen, Risiko vonAusfällendurch Minderbelegung)) Beschlussvorschlag DemAbschlusseinesMietvertragesfürdasEGinderGemeinschaftsunterkunftimWalburgisweg 11 mit dem Landkreis Tuttlingen entsprechend dem der Vorlage beigefügten Mietvertrag wird zugestimmt. Anlage 1:Entwurf Mietvertrag Stadt AU Anlage 2:GrundrissEG Seite 2 von2

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