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Ganztagesbetreuung Grundschulen Geisingen und Leipferdingen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGeisingen
Datum2026-07-21
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Beschlussvorlage Vorlage Nr.2026/092 Amt: Hauptamt Verfasser: Larissa Bayer Aktenzeichen: 200.30 Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich GanztagsbetreuungGrundschulenGeisingenundLeipferdingen BeschlussfassungüberdieÄnderungderSatzungüberdieErhebungvonBenutzungsgebühren fürdiestädtischeBetreuunganGrundschulenvom19.Mai2026 In der Gemeinderatssitzung am 19. Mai 2026 wurde die Satzung über die Erhebung von BenutzungsgebührenfürdiestädtischeBetreuunganGrundschulen,gültigab01.August2026, beschlossen. Das Kommunalamt Tuttlingen hat nach der Anzeige der Satzung geraten, einen Satz zur Fälligkeit der Gebühr zu ergänzen, da sonst Widersprüche gegen Gebührenbescheide abgeholfenwerdenmüssten. DahersollanalogderSatzungüberdieErhebungvonKindergartengebührenfolgenderAbsatzin § 7 ergänzt werden, gültig ab 01. August 2026: „Die Gebührenschuld wird jeweils zum letzten Tag des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3) fällig. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein neuer Gebührenbescheid oder Änderungsbescheid ergeht.” DerEntwurf derÄnderungssatzung ist alsAnlage beigefügt. HaushaltsrechtlicheAuswirkungen keine Auswirkungen Beschlussvorschlag DerEntwurfderinderAnlagebeigefügtenÄnderungderSchulgebührensatzungwirdgenehmigt. Seite 1 von2 Anlage 1:Änderungssatzung Schulbetreuungsgebührenab 01.August 2026 Seite 2 von2

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