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Ganztagesbetreuung Grundschulen Geisingen und Leipferdingen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geisingen |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.2026/092
Amt: Hauptamt
Verfasser: Larissa Bayer
Aktenzeichen: 200.30
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
GanztagsbetreuungGrundschulenGeisingenundLeipferdingen
BeschlussfassungüberdieÄnderungderSatzungüberdieErhebungvonBenutzungsgebühren
fürdiestädtischeBetreuunganGrundschulenvom19.Mai2026
In der Gemeinderatssitzung am 19. Mai 2026 wurde die Satzung über die Erhebung von
BenutzungsgebührenfürdiestädtischeBetreuunganGrundschulen,gültigab01.August2026,
beschlossen.
Das Kommunalamt Tuttlingen hat nach der Anzeige der Satzung geraten, einen Satz zur
Fälligkeit der Gebühr zu ergänzen, da sonst Widersprüche gegen Gebührenbescheide
abgeholfenwerdenmüssten.
DahersollanalogderSatzungüberdieErhebungvonKindergartengebührenfolgenderAbsatzin
§ 7 ergänzt werden, gültig ab 01. August 2026:
„Die Gebührenschuld wird jeweils zum letzten Tag des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3)
fällig. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein neuer Gebührenbescheid oder Änderungsbescheid
ergeht.”
DerEntwurf derÄnderungssatzung ist alsAnlage beigefügt.
HaushaltsrechtlicheAuswirkungen
keine Auswirkungen
Beschlussvorschlag
DerEntwurfderinderAnlagebeigefügtenÄnderungderSchulgebührensatzungwirdgenehmigt.
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Anlage 1:Änderungssatzung Schulbetreuungsgebührenab 01.August 2026
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