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Mittelfristiges Straßenbauprogramm 2027 ff.
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Medebach |
| Datum | 2026-05-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
-öffentlich-
Hansestadt Medebach Drucksache Nr.: 0101/2026
Medebach, 5. Mai 2026
Amt: Vorstandsvorsitzender
Vorlage Sachbearbeiter: André Grebe
Mittelfristiges Straßenbauprogramm 2027 ff.
___________________________________________________________________________
Gremium Datum Zuständigkeit
Haupt- und Finanzausschuss 12.05.2026 Vorberatung
Stadtvertretung 28.05.2026 Entscheidung
Klimarelevanz:
[ ] Es liegt eine Klimarelevanz vor.
[ ] Es liegt keine Klimarelevanz vor.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
noch
Produkt- Maßnahme Ansatz verbraucht
Produkt-Text verfügbar
Nr. Nr. Text In € in €
in €
Erläuterung der Sach- und Rechtslage: Siehe Seite 2
Beschlussvorschlag Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Drucksache Nr. 0101/2026 zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat, das beigefügte Straßenbauprogramm zu beschließen.
Beschlussvorschlag Stadtvertretung:
Die Stadtvertretung beschließt, dass die Maßnahmen 2027, wie bisher vorgesehen,
umgesetzt werden sowie die Maßnahmen 2028 bis 2031 wie unter Pkt. 4 aufgeführt geplant
und ebenfalls umgesetzt werden sollen.
Der Bürgermeister
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Erläuterung der Sach- und Rechtslage:
1. Bisherige Beratungen
Mit den Drucksachen Nr. 0797/2024 (nicht öffentlich – Bauausschuss v. 08.08.2024) und
0822/2024 (öffentlich – Rat v. 05.09.2024) wurde den politischen Gremien der Hansestadt
Medebach die Fortschreibung des 5-jährigen Straßenausbauprogramms vorgelegt.
Aufgrund des Umfangs der vorgeschlagenen Straßen und zur Priorisierung der
Straßenbaumaßnahmen wurde mit diesen Drucksachen erstmals ein Straßendatenblatt je
Straße erstellt sowie eine Nutzwertanalyse aufgebaut.
Auf Basis des Beschlusses vom 05.09.2024 ergab sich die in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführte Reihenfolge. Dabei sind alle grün markierten Maßnahmen erledigt bzw. befinden
sich in der Umsetzung. Alle gelb markierten Maßnahmen sind in der Planung bzw. sind
ausschreibungsreif. Der Ausbau der Pfarrer-Kneipp-Allee wurde gestrichen.
lfd. Nr. Straßenname Abschnitt von - bis Ausbau im Jahr
Auf der Rütze / Zur
1 Auf der Rütze 1/2 2024
Rütze
Auf der Rütze / Zur Zur Rütze komplett
2 2025
Rütze Auf der Rütze 1/2
3 Zum Hillekopf Deifelder Straße bis Ende 2024
Am Hagen bis St.-Sebastianus-
4 Schützenstraße 2024
Weg
5 Schützenstraße Südwall bis Am Hagen 2025
6 Marktstraße Österstraße bis Kirchstraße 2025
7 BG Am Scheidt II Am Scheidt 2024
8 Auf dem Blech Am Kahlen bis Hohoffstraße 2025
9 Auf dem Goldborn Hohoffstraße bis Zur Mausmecke 2025
10 Kohlwiese Ringelfeldweg bis Zur Mausmecke 2025
11 Zur Mausmecke Ringelfeldweg bis Am Kahlen 2025
12 Mauritiusstraße Prozessionsweg bis Niederstraße 2025
Hallenberger Straße bis
Schützenstraße
13 Südwall 2025
Schützenstraße bis Hallenberger
Straße
14 Kapellenstraße Österstraße bis Niederstraße 2025
15 Auf´m Rain Kreuzherrenstraße bis Burgstraße 2026
16 Am Schützenplatz Bergstraße bis Ende 2026
17 Bergstraße Orkestraße bis Ende 2026
Hallenberger Straße bis
18 Zum Klapperhaus 2027
Schützenstraße
19 Pfarrer-Kneipp-Allee Talweg bis Tannenweg 2026
Erschließung B-Plan Nr.
20 Neubaugebiet 2026
51 "Zur Mühlheide Neu"
Holtischer Weg 2.
21 Tulpenweg bis Ortsausgang 2027
Abschnitt
Grafschafter Straße bis Auf der
22 St.-Antonius-Straße 2027
Hohlweide
23 Eichenweg Zur Mühlheide bis Ortsausgang 2027
24 Am Foßacker Kreuzherrenstraße bis Burgstraße 2028 ff
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lfd. Nr. Straßenname Abschnitt von - bis Ausbau im Jahr
Beckmannstraße bis
25 Kampstraße 2. Abschnitt 2028 ff
Vopeliusstraße
Holtischer Weg 1. Korbacher Straße bis Tulpenweg
26 2028 ff
Abschnitt *Planung mit lfd. Nr. 21
Ortsausgang bis zur Landstraße
27 Auf der Polter 2028 ff
Zur Grund
28 Schurrenstraße Bahnhofstraße bis Ende Bebauung 2028 ff
29 Zur Schützenhalle Grimmestraße bis Zum Sürendahl 2028 ff
30 Brunartstraße Weddelstraße bis Vopeliusstraße 2028 ff
31 Kampstraße 1. Abschnitt Nordwall bis Beckmannstraße 2028 ff
32 Am Kahlen Hohoffstraße bis Zur Mausmecke 2028 ff
33 Hinterstraße Nordwall bis Österstraße 2028 ff
Oberschledorner Straße bis
34 Zum Sürendahl 2028 ff
Ausbauanfang / Ortsausgang
35 Hengsbecke Hardtstraße bis Bahnhofstraße 2028 ff
Zur Schützenhalle bis Zum
36 St.-Nepomuk-Straße 2028 ff
Sürendahl
Erschließung B-Plan Nr. 2028 ff
37 Neubaugebiet
47 "Ringelfeldweg Neu" 2026
38 Im Meer Nordwall bis Hinterstraße 2028 ff
39 Zum Grunewald Steilstück 2028 ff
40 Locminé-Straße Zum Klapperhaus bis Ende 2028 ff
41 Weddelstraße Nordwall bis Oberstraße 2028 ff
42 Ostwall 1. Abschnitt Österstraße bis Rosenstraße 2028 ff
43 Auf dem Kleve Kreisstraße bis Ende 2028 ff
44 Martinstraße Nordwall bis Oberstraße 2028 ff
45 Schulstraße Im Meer bis Österstraße 2028 ff
Mauritiusstraße bis Auf der Burg
*Kanalerneuerung aus technischer
Sicht nicht notwendig. Nur bei
46 Bachstraße 2028 ff
Renaturierung und der
Kostenträger wäre die Stadt
Medebach
47 Ostwall 2. Abschnitt Rosenstraße bis Mündener Straße 2028 ff
48 Tannenweg Landstraße bis Kreisstraße 2028 ff
49 Industriestraße Hengsbecke bis Weddelstraße 2028 ff
50 Junkernhof Ostwall bis Ostwall 2028 ff
51 Finkenweg Tannenweg bis Ende 2028 ff
52 Meisenweg Tannenweg bis Ende 2028 ff
53 Zum Kirchenpfad Zur Almecke bis Ende 2028 ff
54 Zur Almecke Landstraße bis Zum Kirchenpfad 2028 ff
55 Hummelwiese Komplett 2028 ff
2. Fortschreibung des Straßenbauprogramms ab 2027 ff.
2.1. Zielsetzung des Straßenbauprogramms
Das Straßenbauprogramm wurde aufgestellt, damit die Verwaltung frühzeitig mit den
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entsprechenden organisatorischen Schritten (Veranschlagung Haushaltsmittel,
Planung der Straße, Anliegerbeteiligung usw.) beginnen kann. Dieses ursprüngliche
Ziel konnte bisher im Wesentlichen erreicht werden.
Die diesjährige Fortschreibung erfolgt unter Berücksichtigung folgender weiterer
Zielsetzungen:
Straßenerneuerungsmaßnahmen (ehem. KAG-Maßnahmen) haben bis 2030
generell Vorrang vor Straßenausbaumaßnahmen (BauGB-Maßnahmen).
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadtwerke Medebach AöR ist bei
der Priorisierung der Maßnahmen zu berücksichtigen.
2.2. Beurteilung der in der letzten Fortschreibung aufgeführten Straßen
Für die aktuelle Fortschreibung wurden die Straßenbaumaßnahmen 2028 ff aus der
letzten Liste genauer geprüft. Dabei wurden folgende Problematiken ersichtlich, die
noch entschieden werden müssen:
2.2.1. Unterschiedliche Beitragsveranlagung
Aus technischer Sicht sind die nachfolgenden Straßenbaumaßnahmen
erforderlich. Problematisch ist jedoch die Beitragsveranlagung. Während ein
Teil der Straße nach KAG abzurechnen ist und damit die dortigen
Anliegeranteile zu 100% vom Land NRW gefördert werden, stellt der andere
Teil der Straße eine Straßenausbaumaßnahme nach BauGB, ohne
Fördermöglichkeit und somit mit finanzieller Belastung der Anlieger, dar.
lfd. Nr. Straßenname / Abschnitt Ausbau im Jahr
Holtischer Weg
26/21 KAG = 160 m 2027 / 2028 ff
BauGB = 240 m
Kampstraße
31/25 KAG = 220 m 2028 ff
BauGB = 125 m
Auf der Polter
27 KAG = 100 m 2028 ff
BauGB = 260 m
Zur Schützenhalle
29 KAG = 100 m 2028 ff
BauGB = 125 m
Teilweise ist festzustellen, dass sich der BauGB-Teil der o.a. Straßen in
einem schlechteren Zustand befindet
Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt in solchen Fällen vor, dass die Planung über die
gesamte Straßenlänge erstellt wird, aber kurzfristig bis 2032 lediglich der
KAG-Teil zur Ausführung eingeplant wird.
2.2.2. Verkehrsberuhigte Zone in Pflasterbauweise
Gem. der Kommentierung zum KAG unterliegen Pflasterstraßen keinem
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Verschleiß, so dass eine beitragsfähige (und damit auch zuwendungsfähige)
Erneuerung bei einer wesentlichen Änderung des Verkehrsflusses bzw.
Verbesserung des Schutzes der Fußgänger/sonstigen Teilnehmer oder bei
einer Erneuerung der tieferliegenden Schichten (Trag-/Frostschutzschicht)
möglich ist.
Da es sich bei den nachfolgenden Straßen um verkehrsberuhigte Zonen
(Spielstraßen) handelt, wird eine Begründung für eine Erneuerung zur
Verbesserung des Fußgängerschutzes schwierig.
Dementsprechend könnte eine beitrags-/förderfähige Erneuerung nur in
Betracht kommen, wenn der Unterbau großflächig erneuert wird.
lfd. Nr. Straßenname / Abschnitt Ausbau im Jahr
33 Hinterstraße / Nordwall bis Österstraße 2028 ff
38 Im Meer / Nordwall bis Hinterstraße 2028 ff
41 Weddelstraße / Nordwall bis Oberstraße 2028 ff
44 Martinstraße / Nordwall bis Oberstraße 2028 ff
45 Schulstraße / Im Meer bis Österstraße 2028 ff
42 / 47 Ostwall 2028 ff
50 Junkernhof 2028 ff
Gem. der vorliegenden Kommentierung zum KAG ist beim Ostwall und
Junkernhof ebenfalls zu beachten, dass diese Straßen zusätzlich zur
Pflasterstraßenproblematik die gewöhnliche Nutzungsdauer einer Straße noch
nicht erreicht haben und somit ein weiter Hindernispunkt hinzukommt.
Wahrscheinlich sind weitreichende Umgestaltungen bzw. Erneuerung der o.a.
Straßen eher im Rahmen eines Stadtentwicklungskonzeptes zu betrachten
und durchzuführen.
Insgesamt sind bei den o.a. Straßen noch erhebliche rechtliche Prüfungen
und konzeptionelle Ausarbeitungen notwendig, die eine kurz- bis mittelfristige
Umsetzung unrealistisch erscheinen lassen.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, die o.a. Straßen in die Ausbaujahre 2032 ff.
zu verschieben.
2.2.3. BauGB-Maßnahmen
Der Landesgesetzgeber hat das Förderprogramm für
Straßenerneuerungsmaßnahmen bis 2030 befristet. Entsprechend besteht bis
zu diesem Zeitpunkt rechtliche Klarheit im Umgang mit
Straßenbaumaßnahmen nach dem KAG. Gem. Zielsetzung aus Pkt. 2.1 sollen
KAG-Maßnahmen daher Vorrang vor BauGB-Maßnahmen eingeräumt
werden.
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ursprünglich
lfd. Nr. Straßenname / Abschnitt angedachtes
Baujahr
Am Foßacker / Kreuzherrenstraße bis
24 2028 ff
Burgstraße
Schurrenstraße / Bahnhofstraße bis Ende
28 2028 ff
Bebauung
Am Kahlen / Hohoffstraße bis Zur
32 2028 ff
Mausmecke
Zum Sürendahl / Oberschledorner Straße bis
34 2028 ff
Ausbauanfang / Ortsausgang
35 Hengsbecke / Hardtstraße bis Bahnhofstraße 2028 ff
St.-Nepomuk-Straße / Zur Schützenhalle bis
36 2028 ff
Zum Sürendahl
40 Locminé-Straße / Zum Klapperhaus bis Ende 2028 ff
43 Auf dem Kleve / Kreisstraße bis Ende 2028 ff
48 Tannenweg / Landstraße bis Kreisstraße 2028 ff
Industriestraße / Hengsbecke bis
49 2028 ff
Weddelstraße
51 Finkenweg 2028 ff
52 Meisenweg 2028 ff
53 Zum Kirchenpfad 2028 ff
54 Zur Almecke 2028 ff
55 Hummelwiese 2028 ff
Die vorgenannten Straßen sind in die Jahre 2032 ff. zu verschieben.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, ab dem Jahr 2030 mindestens eine BauGB
Straße in die Ausbauplanung aufzunehmen.
2.2.4. Sonstige Straßen
lfd. Nr. Straßenname / Abschnitt Ausbau im Jahr
Brunartstraße / Weddelstraße bis
30 2028 ff
Vopeliusstraße
39 Zum Grunewald / Steilstück 2028 ff
46 Bachstraße / Mauritiusstraße bis Auf der Burg 2028 ff
Die grün markierte „Brunartstraße“ ist unproblematisch.
Beim Steilstück „Zum Grunewald“ fehlt eine Ausbauvereinbarung mit einem
betroffenen Anlieger, so dass die Maßnahme aktuell nicht umgesetzt werden
kann.
Bei der Bachstraße sollen aufgrund der abgängigen Bachverkastung
Fördermöglichkeiten geprüft werden.
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Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, die Straßen „Zum Grunewald“ und
„Bachstraße“ in die Jahre 2032 ff. zu verschieben.
2.3. Erweiterung der bisherigen Straßenausbauliste
Aufgrund der o.a. Problematiken mit den bisher im Straßenbauprogramm stehenden
Straßen wurden weitere 65 Straßen/Straßenabschnitte durch das Bauamt neu
geprüft und grob bewertet. Die Ergebnisse sind anschließend in die nachfolgende
Nutzwertanalyse eingeflossen.
3. Nutzwertanalyse - Erläuterung der Bewertungsmatrix
Die Nutzwertanalyse basiert auf den nachfolgenden Kriterien:
a) Schadensbild
Schadensbild
Punkte Beschreibung
Zerstört (noch langsam befahrbar und
6 sehr reparaturintensiv)
viele Absackungen, Netzrisse,
5 Reparaturstellen (Unterbauproblem)
Absackungen, Netzrisse,
4 Reparaturstellen (Unterbauproblem)
Abnutzungen der
3 Asphaltverschleißschicht
2 geringe Schäden
1 kein Schaden
Grundsätzlich ist die Beurteilung von Schäden ohne kostenaufwändige
Baugrunduntersuchungen nur am oberflächlichen Bild des Straßenkörpers
möglich. Vielfach deuten Absackungen und Netzrisse auf einen unzureichenden
oder bereits zerstörten Unterbau der Straße hin. In solchen Fällen sind
Reparaturmaßnahmen nicht von Dauer und eine grundhafte Sanierung bzw. ein
Neubau der Straße in der Regel unumgänglich.
Änderungsrisiken:
Zur Punktevergabe wurden die Straßen anhand von frei verfügbaren StreetView
Programmen gesichtet. Sofern keine Videos vorlagen, erfolgte die Besichtigung
vor Ort oder auf Basis der Erfahrungen der Mitarbeiter des Bauamtes bzw.
Bauhofes. Die Einstufung des Schadensbildes wurde auf Basis der subjektiven
Einschätzung der Verwaltung vorgenommen. Bei einer konkreten
vorhabenbezogenen Baugrunduntersuchung bzw. im Zuge der Erstellung der
Entwurfsplanung können sich Änderungen an den Annahmen bzw. an der
Bewertung ergeben.
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b) Frequentierung (Anzahl Hauptwohnsitze)
Anzahl Erstwohnsitze
(Frequentierung)
Punkte Beschreibung
6 größer 26
5 21-25
4 16-20
3 11-15
2 6-10
1 0-5
Zur Ermittlung der Benutzerfrequenz einer Straße sind die Anzahl der
Erstwohnsitze der Anlieger entscheidend. Hier wurde auf das
Einwohnermeldewesen der Hansestadt Medebach zur Ermittlung der
tatsächlichen Anliegerzahl an einer Straße zurückgegriffen. Bei der Bildung von
Straßenabschnitten wurden die Hauptwohnsitze dem jeweiligen Straßenabschnitt
zugeordnet. Anschließend erfolgt die Einstufung nach dem o.a. Punktesystem.
Änderungsrisiken:
Keine
c) Synergiemaßnahmen (Stadtwerke mit betroffen)
Andere Versorgungsträger
Punkte Beschreibung
6 Kanal/Wasser
3 nur Kanal oder Wasser
1 keine Maßnahme SW
Unzweifelhaft sind Maßnahmen, bei denen die Stadtwerke parallel Kanal- und
Wasserleitungen oder zumindest eine Leitungsart erneuern, als höherwertiger
einzustufen, als dies bei einem Straßenbau ohne Beteiligung der Stadtwerke
wäre. Entsprechend erfolgt die Punktevergabe nach dem o.a. Muster.
Änderungsrisiken:
Je weiter der Umsetzungszeitpunkt in der Zukunft liegt, desto wahrscheinlicher
wird eine Änderung der Einstufung in diesem Bereich. Im Rahmen der Erstellung
der Entwurfsplanung wird durch die Stadtwerke anhand aktueller
Befahrungsdaten geprüft, ob sich nicht doch eine Erneuerungsnotwendigkeit bei
den Kanalisations- bzw. Wasserverteilungsanlagen ergibt.
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d) Straßenart/Straßenklasse
Straßenklasse
Punkte Beschreibung
6 Hauptgeschäftsstraßen
5 Hauptverkehrsstraßen
4 Haupterschließungsstraße
3 Anliegerstraße
2 Anliegerstraße mit Wendehammer
Die Zuordnung der Straßen zu Straßenklassen erfolgt auf Basis des aktuell noch
geltenden Ratsbeschlusses.
Änderungsrisiken:
Keine, sofern der Rat keine neue Zuordnung vornehmen möchte.
e) Nützlichkeit für indirekte Anlieger
Zubringer (führen Straßen ab)
Punkte Beschreibung
6 5 abzweigende Straßen
5 4 abzweigende Straßen
4 3 abzweigende Straßen
3 2 abzweigende Straßen
2 1 abzweigende Straße
1 keine abzweigende Straße
Im Straßenausbauprogramm sind Straßen aufgeführt, die lediglich den direkten
Anliegern dienen (z.B. Hummelwiese). Demgegenüber stehen aber auch Straßen
im Bauprogramm, von denen mehrere Straßen abzweigen und somit neben den
direkten Anliegern auch ein Interesse von indirekten Anliegern besteht (z.B.
Holtischer Weg). Zur Berücksichtigung dieser Situationen wurde das Kriterium
„Zubringer“ in die Bewertung mit aufgenommen. Hier wird beurteilt, ob
ausgenommen des Anfangs- und Endpunktes, weitere Straßen von der zu
beurteilenden Straße abgehen. Entsprechend erfolgt die Einstufung im
Punktesystem.
Änderungsrisiken:
Keine
f) Gewichtung der Kriterien
Die Gewichtung der Kriterien dient dazu, bestimmte Kriterien mit einem größeren
Ansatz in das Punkteergebnis einfließen zu lassen.
Die Kriterien „Schadensbild“ und „Andere Versorgungsträger“ sind nach Ansicht
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der Verwaltung am höchsten zu gewichten.
Kriterium Gewichtung
Schadensbild 35
Andere Versorgungsträger 30
Anzahl Erstwohnsitze
(Frequentierung) 20
Zubringer (führen Straßen ab) 10
Straßenklasse 5
Gesamtergebnis:
Unter Berücksichtigung der unter Pkt. 3 a) bis e) vergebenen Punktzahlen und
der unter Pkt. 3 f) aufgeführten Gewichtung ergibt sich folgende Gesamtpunktzahl
und Rangfolge für die überprüften KAG – Straßenerneuerungsmaßnahmen:
Ortsteil Straßen Teilstück Punktzahl
Medebach Nordwall Oberstraße bis Österstraße 555
Medebach Kirchstrasse Marktstraße bis Kapellenstraße 530
Medebach Auf der Burg Niederstraße bis Savoyenstraße 520
Deifeld Am Backhaus Referinghauser Straße bis HNR 15 510
Medebach Auf der Bleiche Oberstraße bis Auf der Bleiche Nr. 14 510
Medebach Nussbaumweg Zum Klapperhaus bis Rotdornweg 510
Medebach Prozessionsweg Oberstraße bis Weddelstraße 510
Medebach Am Eisteich Beide Stichstraßen 500
Medebach Gelängeweg Schützenstraße bis B-Plan Nr. 46 500
Medebach Rosenstrasse Am Papenkamp bis Ostwall 500
Medebach Schurrenstrasse Hardtstraße bis Bahnhofstraße 500
Oberschledorn Zur Mühlheide Zur Mühlheide HNR 15 bis 500
Wendehammer / Eichenweg
Medebach Savoyenstrasse Schützenstraße bis Oberstraße 490
Medebach Akazienweg Ortsausgang bis Hallenberger Straße 485
Medebach Erlenstrasse Glindfelder Weg bis Oberstraße 465
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Ortsteil Straßen Teilstück Punktzahl
Medebach Kapellenstrasse Nordwall bis Österstraße 465
Medebach Tulpenweg Rosenstraße bis Holtischer Weg 465
Medebach Bahnhofstrasse Oberstraße bis Hengsbecke 455
Medebach Rotdornweg Alter Medeloner Weg bis 450
Nußbaumweg
Medebach Auf der Trift Holtischer Weg bis Rosenstraße 445
Medebach Mozartstrasse Gelängeweg bis St.-Seb.-Weg 445
Medebach An der Stadtmühle An der Stadtmühle 9 - An der 440
Stadtmühle 17
Medebach Bachstrasse Mauritiusstr. bis Auf der Burg 440
Medebach Kurfürstenstrasse Kapellenstraße bis Junkernhof 440
Deifeld Am Rothenberg Am Backhaus bis Pfarrweg 435
Medebach Beethovenstrasse Mozartstraße bis Mozartstraße 430
Medebach Kampstrasse Nordwall bis Knippschildstraße 420
Berge Roninghauser Weg Medebacher Straße bis Kronbergweg 410
Medebach Brunartstrasse Vopeliusstraße bis Weddelstraße 410
Medebach Ostwall Rosenstraße bis Mündener Straße 410
Deifeld Pfarrweg Referinghauser Straße bis Am 390
Rothenberg
Medebach Beckmannstrasse Hardtstraße bis Weddelstraße 390
Medebach Glindfelder Weg Ausbauende Teil 1 bis Ortsausgang 370
Medebach Hinterstrasse Nordwall bis Österstraße 370
Dreislar Am Scheidt Medeloner Straße bis Zufahrt Museum 360
Referinghausen Auf der Polter Zur Grund bis vor HNR 12 360
Medebach Prozessionsweg Weddelstraße bis Korbacher Straße 350
Referinghausen Alte Landstrasse Zur Grund bis Ausbauende 350
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Ortsteil Straßen Teilstück Punktzahl
Düdinghausen Zur Schützenhalle Grimmestraße bis St.-Nepomuk-Straße 340
Medebach Im Meer Nordwall bis Hinterstraße 315
Medebach Weddelstrasse Nordwall bis Oberstraße 315
Deifeld Bolzerbahn Referinghauser Straße bis Am 310
Rothenberg
Medebach Schulstrasse Im Meer bis Österstraße 305
Medebach Ulmenweg Rotdornweg bis Nußbaumweg 295
Medebach Ostwall Österstraße bis Rosenstraße 280
Medebach Junkernhof Ostwall bis Ostwall 255
Medebach Martinstrasse Nordwall bis Oberstraße 245
Medebach Zur Femlinde Rosenstraße bis Holtischer Weg 240
4. Vorschlag der Verwaltung für die Jahre 2028 bis 2031
Wie aus der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen sollen lt. Vorschlag der Verwaltung pro
Jahr 3-4 Straßen mit einer Gesamtlänge von durchschnittlich 760 m ausgebaut werden.
Dabei wurden aus der Liste nach Pkt. 3 folgende Straßen aussortiert:
Straßen an denen größere Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden (z.B.
Gelängeweg, Beethovenstraße, Mozartstraße, Schurrenstraße).
Straßen bei denen die Asphaltdecke zwar Setzungen aufweist, aber die Rissbildung
sich in Grenzen hält (z.B. Nordwall).
Straßen für die sich künftig eventuell andere Ausbauformen ergeben (z.B.
Prozessionsweg) könnten.
Pflasterstraße, für die Probleme bei der Abrechnung der Förderung entstehen
könnten (z.B. Tulpenweg).
Demgegenüber sind folgende Straßen in der Priorität aufgewertet worden:
Straßen, die bereits in der letzten Fortschreibung des Straßenbauprogramms benannt
waren (z.B. Kampstraße, Brunartstraße, Auf der Polter, Zur Schützenhalle).
Ebenfalls wurde bei der Erstellung der Liste auf einen Ausgleich zwischen der Kernstadt und
den Dörfern geachtet. Eingeflossen in die Betrachtung ist, dass in folgenden Orten tlw.
umfangreiche Straßenbaumaßnahmen durchgeführt wurden bzw. werden und daher die
übrigen Ortsteile erstmal in den Fokus rückten:
Küstelberg (2024/2025)
Dreislar (2025)
Medelon (2026)
Oberschledorn (2026/2027).
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Ferner ist in die nachfolgende Liste der Gedanke eingeflossen, dass ein komplettes Quartier
im besten Fall fertiggestellt werden sollte. Hier hat sich aufgrund der Gesamtbewertung und
der Fertigstellung der avisierten Umsetzung der Maßnahme „Zum Klapperhaus“ das
Wohnviertel um die Straßen „Rotdornweg, Nussbaumweg, Akazienweg und Ulmenweg“
angeboten und wurde aufgenommen.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass aus personellen Gründen 3-4
Straßenerneuerungsmaßnahmen pro Jahr ausreichend sind.
Unter Berücksichtigung dieser vorgenannten Rahmenbedingungen und der Maßgabe
wurden die nachfolgenden Straßen den jeweiligen Umsetzungsjahren zugeordnet:
Umsetz-
Ortsteil Straßen Teilstück Punktzahl
ungsjahr
Marktstraße bis
Medebach Kirchstrasse 530 2028
Kapellenstraße
Nordwall bis
Medebach Kampstrasse 420 2028
Knippschildstraße
Vopeliusstraße bis
Medebach Brunartstrasse 410 2028
Weddelstraße
Referinghausen Auf der Polter Zur Grund bis vor HNR 12 360 2028
Referinghauser Straße bis
Deifeld Am Backhaus 510 2029
HNR 15
An der An der Stadtmühle 9 - An
Medebach 440 2029
Stadtmühle der Stadtmühle 17
Deifeld Am Rothenberg Am Backhaus bis Pfarrweg 435 2029
Zur Grimmestraße bis St.-
Düdinghausen 340 2029
Schützenhalle Nepomuk-Straße
Zum Klapperhaus bis
Medebach Nussbaumweg 510 2030
Rotdornweg
Ortsausgang bis
Medebach Akazienweg 485 2030
Hallenberger Straße
Medebach Lerchenweg Talweg bis Finkenweg 420 2030
Medebach Rosenstraße Am Papenkamp bis Ostwall 500 2031
Zum Klapperhaus bis
Medebach Rotdornweg 450 2031
Nußbaumweg
Rotdornweg bis
Medebach Ulmenweg 295 2031
Nußbaumweg
Zu beachten ist, dass es sich hier um einen Vorschlag der Verwaltung handelt, der
natürlich durch die politischen Gremien angepasst werden kann.
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5. Finanzielle Auswirkungen
Hansestadt Medebach
Die Straßenbaukosten (ohne Abzug von Straßenbaubeiträgen) der o.a. vorgeschlagenen
Maßnahmen belaufen sich geschätzt auf:
Straßenbaukosten in T€
Straße - Abschnitt 2028 2029 2030 2031 Gesamtergebnis
Auf der Polter - Zur Grund bis vor
240 240
HNR 12
Brunartstrasse - Vopeliusstraße
500 500
bis Weddelstraße
Kampstrasse - Nordwall bis
530 530
Knippschildstraße
Kirchstrasse - Marktstraße bis
360 360
Kapellenstraße
Am Backhaus - Referinghauser
650 650
Straße bis HNR 15
Am Rothenberg - Am Backhaus
260 260
bis Pfarrweg
An der Stadtmühle - An der
Stadtmühle 9 - An der 530 530
Stadtmühle 17
Zur Schützenhalle -
Grimmestraße bis St.-Nepomuk- 240 240
Straße
Lerchenweg - Talweg bis
90 90
Finkenweg
Akazienweg - Ortsausgang bis
840 840
Hallenberger Straße
Nussbaumweg - Zum
590 590
Klapperhaus bis Rotdornweg
Rotdornweg – Zum Klapperhaus
1.270 1.270
bis Nußbaumweg
Ulmenweg - Rotdornweg bis
240 240
Nußbaumweg
Rosenstrasse - Am Papenkamp
860 860
bis Ostwall
Gesamtergebnis 1.630 1.680 1.520 2.370 7.200
Die Kostenansätze pro lfdm. Straße wurden im Vergleich zur letzten Fortschreibung der
Straßenbauplanung anhand der Auftragsvergaben für die Straßenbaumaßnahmen
Südumbau sowie Zum Hillekopf zzgl. Inflationszuschlag angepasst. Je nach Ausbaubreite
können die o.a. groben Schätzkosten zu den tatsächlichen Baukosten abweichen!
Die o.a. Tabelle schließt mit einer Investitionssumme von 7,2 Mio. Euro. Demgegenüber
dürften Erschließungsbeiträge / Erschließungsbeitragsförderungen in Höhe von 5,530 Mio. €
stehen, so dass die Hansestadt Medebach eine Nettobelastung von rd. 1,670 Mio. € im
Saldo zu tragen hätte.
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Wie aus der obigen Tabelle ersichtlich wird, soll das Tempo bei der Straßenplanung und
dem Straßenausbau unverändert hoch bleiben. Entsprechend soll nunmehr die im
Stellenplan vorgesehene zusätzliche Ing.-/Technikerstelle (Fokus: Straßenplanung/-
bauleitung) kurzfristig ausgeschrieben werden.
Stadtwerke Medebach AöR:
Die den Stadtwerken Medebach entstehenden Kanal- und
Wasserleitungserneuerungskosten belaufen sich auf:
Kosten in T€
Jahr
Kanalbau Wasserleitung Gesamt
2028 0,200 0,211 0,411
2029 0,362 0,217 0,579
2030 0,312 0,206 0,518
2031 0,500 0,307 0,807
Summe 1,374 0,941 2,315
Im Vergleich zu den Nettostraßenbaukosten der Stadt tragen die Stadtwerke den größten
Anteil an den Nettokosten für Straßenerneuerungsmaßnahmen.
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