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Mittelfristiges Straßenbauprogramm 2027 ff.

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMedebach
Datum2026-05-28
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-öffentlich- Hansestadt Medebach Drucksache Nr.: 0101/2026 Medebach, 5. Mai 2026 Amt: Vorstandsvorsitzender Vorlage Sachbearbeiter: André Grebe Mittelfristiges Straßenbauprogramm 2027 ff. ___________________________________________________________________________ Gremium Datum Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 12.05.2026 Vorberatung Stadtvertretung 28.05.2026 Entscheidung Klimarelevanz: [ ] Es liegt eine Klimarelevanz vor. [ ] Es liegt keine Klimarelevanz vor. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: noch Produkt- Maßnahme Ansatz verbraucht Produkt-Text verfügbar Nr. Nr. Text In € in € in € Erläuterung der Sach- und Rechtslage: Siehe Seite 2 Beschlussvorschlag Haupt- und Finanzausschuss: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Drucksache Nr. 0101/2026 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, das beigefügte Straßenbauprogramm zu beschließen. Beschlussvorschlag Stadtvertretung: Die Stadtvertretung beschließt, dass die Maßnahmen 2027, wie bisher vorgesehen, umgesetzt werden sowie die Maßnahmen 2028 bis 2031 wie unter Pkt. 4 aufgeführt geplant und ebenfalls umgesetzt werden sollen. Der Bürgermeister 0101/2026 Seite 1 von 15 Erläuterung der Sach- und Rechtslage: 1. Bisherige Beratungen Mit den Drucksachen Nr. 0797/2024 (nicht öffentlich – Bauausschuss v. 08.08.2024) und 0822/2024 (öffentlich – Rat v. 05.09.2024) wurde den politischen Gremien der Hansestadt Medebach die Fortschreibung des 5-jährigen Straßenausbauprogramms vorgelegt. Aufgrund des Umfangs der vorgeschlagenen Straßen und zur Priorisierung der Straßenbaumaßnahmen wurde mit diesen Drucksachen erstmals ein Straßendatenblatt je Straße erstellt sowie eine Nutzwertanalyse aufgebaut. Auf Basis des Beschlusses vom 05.09.2024 ergab sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte Reihenfolge. Dabei sind alle grün markierten Maßnahmen erledigt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Alle gelb markierten Maßnahmen sind in der Planung bzw. sind ausschreibungsreif. Der Ausbau der Pfarrer-Kneipp-Allee wurde gestrichen. lfd. Nr. Straßenname Abschnitt von - bis Ausbau im Jahr Auf der Rütze / Zur 1 Auf der Rütze 1/2 2024 Rütze Auf der Rütze / Zur Zur Rütze komplett 2 2025 Rütze Auf der Rütze 1/2 3 Zum Hillekopf Deifelder Straße bis Ende 2024 Am Hagen bis St.-Sebastianus- 4 Schützenstraße 2024 Weg 5 Schützenstraße Südwall bis Am Hagen 2025 6 Marktstraße Österstraße bis Kirchstraße 2025 7 BG Am Scheidt II Am Scheidt 2024 8 Auf dem Blech Am Kahlen bis Hohoffstraße 2025 9 Auf dem Goldborn Hohoffstraße bis Zur Mausmecke 2025 10 Kohlwiese Ringelfeldweg bis Zur Mausmecke 2025 11 Zur Mausmecke Ringelfeldweg bis Am Kahlen 2025 12 Mauritiusstraße Prozessionsweg bis Niederstraße 2025 Hallenberger Straße bis Schützenstraße 13 Südwall 2025 Schützenstraße bis Hallenberger Straße 14 Kapellenstraße Österstraße bis Niederstraße 2025 15 Auf´m Rain Kreuzherrenstraße bis Burgstraße 2026 16 Am Schützenplatz Bergstraße bis Ende 2026 17 Bergstraße Orkestraße bis Ende 2026 Hallenberger Straße bis 18 Zum Klapperhaus 2027 Schützenstraße 19 Pfarrer-Kneipp-Allee Talweg bis Tannenweg 2026 Erschließung B-Plan Nr. 20 Neubaugebiet 2026 51 "Zur Mühlheide Neu" Holtischer Weg 2. 21 Tulpenweg bis Ortsausgang 2027 Abschnitt Grafschafter Straße bis Auf der 22 St.-Antonius-Straße 2027 Hohlweide 23 Eichenweg Zur Mühlheide bis Ortsausgang 2027 24 Am Foßacker Kreuzherrenstraße bis Burgstraße 2028 ff 0101/2026 Seite 2 von 15 lfd. Nr. Straßenname Abschnitt von - bis Ausbau im Jahr Beckmannstraße bis 25 Kampstraße 2. Abschnitt 2028 ff Vopeliusstraße Holtischer Weg 1. Korbacher Straße bis Tulpenweg 26 2028 ff Abschnitt *Planung mit lfd. Nr. 21 Ortsausgang bis zur Landstraße 27 Auf der Polter 2028 ff Zur Grund 28 Schurrenstraße Bahnhofstraße bis Ende Bebauung 2028 ff 29 Zur Schützenhalle Grimmestraße bis Zum Sürendahl 2028 ff 30 Brunartstraße Weddelstraße bis Vopeliusstraße 2028 ff 31 Kampstraße 1. Abschnitt Nordwall bis Beckmannstraße 2028 ff 32 Am Kahlen Hohoffstraße bis Zur Mausmecke 2028 ff 33 Hinterstraße Nordwall bis Österstraße 2028 ff Oberschledorner Straße bis 34 Zum Sürendahl 2028 ff Ausbauanfang / Ortsausgang 35 Hengsbecke Hardtstraße bis Bahnhofstraße 2028 ff Zur Schützenhalle bis Zum 36 St.-Nepomuk-Straße 2028 ff Sürendahl Erschließung B-Plan Nr. 2028 ff 37 Neubaugebiet 47 "Ringelfeldweg Neu" 2026 38 Im Meer Nordwall bis Hinterstraße 2028 ff 39 Zum Grunewald Steilstück 2028 ff 40 Locminé-Straße Zum Klapperhaus bis Ende 2028 ff 41 Weddelstraße Nordwall bis Oberstraße 2028 ff 42 Ostwall 1. Abschnitt Österstraße bis Rosenstraße 2028 ff 43 Auf dem Kleve Kreisstraße bis Ende 2028 ff 44 Martinstraße Nordwall bis Oberstraße 2028 ff 45 Schulstraße Im Meer bis Österstraße 2028 ff Mauritiusstraße bis Auf der Burg *Kanalerneuerung aus technischer Sicht nicht notwendig. Nur bei 46 Bachstraße 2028 ff Renaturierung und der Kostenträger wäre die Stadt Medebach 47 Ostwall 2. Abschnitt Rosenstraße bis Mündener Straße 2028 ff 48 Tannenweg Landstraße bis Kreisstraße 2028 ff 49 Industriestraße Hengsbecke bis Weddelstraße 2028 ff 50 Junkernhof Ostwall bis Ostwall 2028 ff 51 Finkenweg Tannenweg bis Ende 2028 ff 52 Meisenweg Tannenweg bis Ende 2028 ff 53 Zum Kirchenpfad Zur Almecke bis Ende 2028 ff 54 Zur Almecke Landstraße bis Zum Kirchenpfad 2028 ff 55 Hummelwiese Komplett 2028 ff 2. Fortschreibung des Straßenbauprogramms ab 2027 ff. 2.1. Zielsetzung des Straßenbauprogramms Das Straßenbauprogramm wurde aufgestellt, damit die Verwaltung frühzeitig mit den 0101/2026 Seite 3 von 15 entsprechenden organisatorischen Schritten (Veranschlagung Haushaltsmittel, Planung der Straße, Anliegerbeteiligung usw.) beginnen kann. Dieses ursprüngliche Ziel konnte bisher im Wesentlichen erreicht werden. Die diesjährige Fortschreibung erfolgt unter Berücksichtigung folgender weiterer Zielsetzungen:  Straßenerneuerungsmaßnahmen (ehem. KAG-Maßnahmen) haben bis 2030 generell Vorrang vor Straßenausbaumaßnahmen (BauGB-Maßnahmen).  Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadtwerke Medebach AöR ist bei der Priorisierung der Maßnahmen zu berücksichtigen. 2.2. Beurteilung der in der letzten Fortschreibung aufgeführten Straßen Für die aktuelle Fortschreibung wurden die Straßenbaumaßnahmen 2028 ff aus der letzten Liste genauer geprüft. Dabei wurden folgende Problematiken ersichtlich, die noch entschieden werden müssen: 2.2.1. Unterschiedliche Beitragsveranlagung Aus technischer Sicht sind die nachfolgenden Straßenbaumaßnahmen erforderlich. Problematisch ist jedoch die Beitragsveranlagung. Während ein Teil der Straße nach KAG abzurechnen ist und damit die dortigen Anliegeranteile zu 100% vom Land NRW gefördert werden, stellt der andere Teil der Straße eine Straßenausbaumaßnahme nach BauGB, ohne Fördermöglichkeit und somit mit finanzieller Belastung der Anlieger, dar. lfd. Nr. Straßenname / Abschnitt Ausbau im Jahr Holtischer Weg 26/21 KAG = 160 m 2027 / 2028 ff BauGB = 240 m Kampstraße 31/25 KAG = 220 m 2028 ff BauGB = 125 m Auf der Polter 27 KAG = 100 m 2028 ff BauGB = 260 m Zur Schützenhalle 29 KAG = 100 m 2028 ff BauGB = 125 m Teilweise ist festzustellen, dass sich der BauGB-Teil der o.a. Straßen in einem schlechteren Zustand befindet Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt in solchen Fällen vor, dass die Planung über die gesamte Straßenlänge erstellt wird, aber kurzfristig bis 2032 lediglich der KAG-Teil zur Ausführung eingeplant wird. 2.2.2. Verkehrsberuhigte Zone in Pflasterbauweise Gem. der Kommentierung zum KAG unterliegen Pflasterstraßen keinem 0101/2026 Seite 4 von 15 Verschleiß, so dass eine beitragsfähige (und damit auch zuwendungsfähige) Erneuerung bei einer wesentlichen Änderung des Verkehrsflusses bzw. Verbesserung des Schutzes der Fußgänger/sonstigen Teilnehmer oder bei einer Erneuerung der tieferliegenden Schichten (Trag-/Frostschutzschicht) möglich ist. Da es sich bei den nachfolgenden Straßen um verkehrsberuhigte Zonen (Spielstraßen) handelt, wird eine Begründung für eine Erneuerung zur Verbesserung des Fußgängerschutzes schwierig. Dementsprechend könnte eine beitrags-/förderfähige Erneuerung nur in Betracht kommen, wenn der Unterbau großflächig erneuert wird. lfd. Nr. Straßenname / Abschnitt Ausbau im Jahr 33 Hinterstraße / Nordwall bis Österstraße 2028 ff 38 Im Meer / Nordwall bis Hinterstraße 2028 ff 41 Weddelstraße / Nordwall bis Oberstraße 2028 ff 44 Martinstraße / Nordwall bis Oberstraße 2028 ff 45 Schulstraße / Im Meer bis Österstraße 2028 ff 42 / 47 Ostwall 2028 ff 50 Junkernhof 2028 ff Gem. der vorliegenden Kommentierung zum KAG ist beim Ostwall und Junkernhof ebenfalls zu beachten, dass diese Straßen zusätzlich zur Pflasterstraßenproblematik die gewöhnliche Nutzungsdauer einer Straße noch nicht erreicht haben und somit ein weiter Hindernispunkt hinzukommt. Wahrscheinlich sind weitreichende Umgestaltungen bzw. Erneuerung der o.a. Straßen eher im Rahmen eines Stadtentwicklungskonzeptes zu betrachten und durchzuführen. Insgesamt sind bei den o.a. Straßen noch erhebliche rechtliche Prüfungen und konzeptionelle Ausarbeitungen notwendig, die eine kurz- bis mittelfristige Umsetzung unrealistisch erscheinen lassen. Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, die o.a. Straßen in die Ausbaujahre 2032 ff. zu verschieben. 2.2.3. BauGB-Maßnahmen Der Landesgesetzgeber hat das Förderprogramm für Straßenerneuerungsmaßnahmen bis 2030 befristet. Entsprechend besteht bis zu diesem Zeitpunkt rechtliche Klarheit im Umgang mit Straßenbaumaßnahmen nach dem KAG. Gem. Zielsetzung aus Pkt. 2.1 sollen KAG-Maßnahmen daher Vorrang vor BauGB-Maßnahmen eingeräumt werden. 0101/2026 Seite 5 von 15 ursprünglich lfd. Nr. Straßenname / Abschnitt angedachtes Baujahr Am Foßacker / Kreuzherrenstraße bis 24 2028 ff Burgstraße Schurrenstraße / Bahnhofstraße bis Ende 28 2028 ff Bebauung Am Kahlen / Hohoffstraße bis Zur 32 2028 ff Mausmecke Zum Sürendahl / Oberschledorner Straße bis 34 2028 ff Ausbauanfang / Ortsausgang 35 Hengsbecke / Hardtstraße bis Bahnhofstraße 2028 ff St.-Nepomuk-Straße / Zur Schützenhalle bis 36 2028 ff Zum Sürendahl 40 Locminé-Straße / Zum Klapperhaus bis Ende 2028 ff 43 Auf dem Kleve / Kreisstraße bis Ende 2028 ff 48 Tannenweg / Landstraße bis Kreisstraße 2028 ff Industriestraße / Hengsbecke bis 49 2028 ff Weddelstraße 51 Finkenweg 2028 ff 52 Meisenweg 2028 ff 53 Zum Kirchenpfad 2028 ff 54 Zur Almecke 2028 ff 55 Hummelwiese 2028 ff Die vorgenannten Straßen sind in die Jahre 2032 ff. zu verschieben. Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, ab dem Jahr 2030 mindestens eine BauGB Straße in die Ausbauplanung aufzunehmen. 2.2.4. Sonstige Straßen lfd. Nr. Straßenname / Abschnitt Ausbau im Jahr Brunartstraße / Weddelstraße bis 30 2028 ff Vopeliusstraße 39 Zum Grunewald / Steilstück 2028 ff 46 Bachstraße / Mauritiusstraße bis Auf der Burg 2028 ff Die grün markierte „Brunartstraße“ ist unproblematisch. Beim Steilstück „Zum Grunewald“ fehlt eine Ausbauvereinbarung mit einem betroffenen Anlieger, so dass die Maßnahme aktuell nicht umgesetzt werden kann. Bei der Bachstraße sollen aufgrund der abgängigen Bachverkastung Fördermöglichkeiten geprüft werden. 0101/2026 Seite 6 von 15 Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, die Straßen „Zum Grunewald“ und „Bachstraße“ in die Jahre 2032 ff. zu verschieben. 2.3. Erweiterung der bisherigen Straßenausbauliste Aufgrund der o.a. Problematiken mit den bisher im Straßenbauprogramm stehenden Straßen wurden weitere 65 Straßen/Straßenabschnitte durch das Bauamt neu geprüft und grob bewertet. Die Ergebnisse sind anschließend in die nachfolgende Nutzwertanalyse eingeflossen. 3. Nutzwertanalyse - Erläuterung der Bewertungsmatrix Die Nutzwertanalyse basiert auf den nachfolgenden Kriterien: a) Schadensbild Schadensbild Punkte Beschreibung Zerstört (noch langsam befahrbar und 6 sehr reparaturintensiv) viele Absackungen, Netzrisse, 5 Reparaturstellen (Unterbauproblem) Absackungen, Netzrisse, 4 Reparaturstellen (Unterbauproblem) Abnutzungen der 3 Asphaltverschleißschicht 2 geringe Schäden 1 kein Schaden Grundsätzlich ist die Beurteilung von Schäden ohne kostenaufwändige Baugrunduntersuchungen nur am oberflächlichen Bild des Straßenkörpers möglich. Vielfach deuten Absackungen und Netzrisse auf einen unzureichenden oder bereits zerstörten Unterbau der Straße hin. In solchen Fällen sind Reparaturmaßnahmen nicht von Dauer und eine grundhafte Sanierung bzw. ein Neubau der Straße in der Regel unumgänglich. Änderungsrisiken: Zur Punktevergabe wurden die Straßen anhand von frei verfügbaren StreetView Programmen gesichtet. Sofern keine Videos vorlagen, erfolgte die Besichtigung vor Ort oder auf Basis der Erfahrungen der Mitarbeiter des Bauamtes bzw. Bauhofes. Die Einstufung des Schadensbildes wurde auf Basis der subjektiven Einschätzung der Verwaltung vorgenommen. Bei einer konkreten vorhabenbezogenen Baugrunduntersuchung bzw. im Zuge der Erstellung der Entwurfsplanung können sich Änderungen an den Annahmen bzw. an der Bewertung ergeben. 0101/2026 Seite 7 von 15 b) Frequentierung (Anzahl Hauptwohnsitze) Anzahl Erstwohnsitze (Frequentierung) Punkte Beschreibung 6 größer 26 5 21-25 4 16-20 3 11-15 2 6-10 1 0-5 Zur Ermittlung der Benutzerfrequenz einer Straße sind die Anzahl der Erstwohnsitze der Anlieger entscheidend. Hier wurde auf das Einwohnermeldewesen der Hansestadt Medebach zur Ermittlung der tatsächlichen Anliegerzahl an einer Straße zurückgegriffen. Bei der Bildung von Straßenabschnitten wurden die Hauptwohnsitze dem jeweiligen Straßenabschnitt zugeordnet. Anschließend erfolgt die Einstufung nach dem o.a. Punktesystem. Änderungsrisiken: Keine c) Synergiemaßnahmen (Stadtwerke mit betroffen) Andere Versorgungsträger Punkte Beschreibung 6 Kanal/Wasser 3 nur Kanal oder Wasser 1 keine Maßnahme SW Unzweifelhaft sind Maßnahmen, bei denen die Stadtwerke parallel Kanal- und Wasserleitungen oder zumindest eine Leitungsart erneuern, als höherwertiger einzustufen, als dies bei einem Straßenbau ohne Beteiligung der Stadtwerke wäre. Entsprechend erfolgt die Punktevergabe nach dem o.a. Muster. Änderungsrisiken: Je weiter der Umsetzungszeitpunkt in der Zukunft liegt, desto wahrscheinlicher wird eine Änderung der Einstufung in diesem Bereich. Im Rahmen der Erstellung der Entwurfsplanung wird durch die Stadtwerke anhand aktueller Befahrungsdaten geprüft, ob sich nicht doch eine Erneuerungsnotwendigkeit bei den Kanalisations- bzw. Wasserverteilungsanlagen ergibt. 0101/2026 Seite 8 von 15 d) Straßenart/Straßenklasse Straßenklasse Punkte Beschreibung 6 Hauptgeschäftsstraßen 5 Hauptverkehrsstraßen 4 Haupterschließungsstraße 3 Anliegerstraße 2 Anliegerstraße mit Wendehammer Die Zuordnung der Straßen zu Straßenklassen erfolgt auf Basis des aktuell noch geltenden Ratsbeschlusses. Änderungsrisiken: Keine, sofern der Rat keine neue Zuordnung vornehmen möchte. e) Nützlichkeit für indirekte Anlieger Zubringer (führen Straßen ab) Punkte Beschreibung 6 5 abzweigende Straßen 5 4 abzweigende Straßen 4 3 abzweigende Straßen 3 2 abzweigende Straßen 2 1 abzweigende Straße 1 keine abzweigende Straße Im Straßenausbauprogramm sind Straßen aufgeführt, die lediglich den direkten Anliegern dienen (z.B. Hummelwiese). Demgegenüber stehen aber auch Straßen im Bauprogramm, von denen mehrere Straßen abzweigen und somit neben den direkten Anliegern auch ein Interesse von indirekten Anliegern besteht (z.B. Holtischer Weg). Zur Berücksichtigung dieser Situationen wurde das Kriterium „Zubringer“ in die Bewertung mit aufgenommen. Hier wird beurteilt, ob ausgenommen des Anfangs- und Endpunktes, weitere Straßen von der zu beurteilenden Straße abgehen. Entsprechend erfolgt die Einstufung im Punktesystem. Änderungsrisiken: Keine f) Gewichtung der Kriterien Die Gewichtung der Kriterien dient dazu, bestimmte Kriterien mit einem größeren Ansatz in das Punkteergebnis einfließen zu lassen. Die Kriterien „Schadensbild“ und „Andere Versorgungsträger“ sind nach Ansicht 0101/2026 Seite 9 von 15 der Verwaltung am höchsten zu gewichten. Kriterium Gewichtung Schadensbild 35 Andere Versorgungsträger 30 Anzahl Erstwohnsitze (Frequentierung) 20 Zubringer (führen Straßen ab) 10 Straßenklasse 5 Gesamtergebnis: Unter Berücksichtigung der unter Pkt. 3 a) bis e) vergebenen Punktzahlen und der unter Pkt. 3 f) aufgeführten Gewichtung ergibt sich folgende Gesamtpunktzahl und Rangfolge für die überprüften KAG – Straßenerneuerungsmaßnahmen: Ortsteil Straßen Teilstück Punktzahl Medebach Nordwall Oberstraße bis Österstraße 555 Medebach Kirchstrasse Marktstraße bis Kapellenstraße 530 Medebach Auf der Burg Niederstraße bis Savoyenstraße 520 Deifeld Am Backhaus Referinghauser Straße bis HNR 15 510 Medebach Auf der Bleiche Oberstraße bis Auf der Bleiche Nr. 14 510 Medebach Nussbaumweg Zum Klapperhaus bis Rotdornweg 510 Medebach Prozessionsweg Oberstraße bis Weddelstraße 510 Medebach Am Eisteich Beide Stichstraßen 500 Medebach Gelängeweg Schützenstraße bis B-Plan Nr. 46 500 Medebach Rosenstrasse Am Papenkamp bis Ostwall 500 Medebach Schurrenstrasse Hardtstraße bis Bahnhofstraße 500 Oberschledorn Zur Mühlheide Zur Mühlheide HNR 15 bis 500 Wendehammer / Eichenweg Medebach Savoyenstrasse Schützenstraße bis Oberstraße 490 Medebach Akazienweg Ortsausgang bis Hallenberger Straße 485 Medebach Erlenstrasse Glindfelder Weg bis Oberstraße 465 0101/2026 Seite 10 von 15 Ortsteil Straßen Teilstück Punktzahl Medebach Kapellenstrasse Nordwall bis Österstraße 465 Medebach Tulpenweg Rosenstraße bis Holtischer Weg 465 Medebach Bahnhofstrasse Oberstraße bis Hengsbecke 455 Medebach Rotdornweg Alter Medeloner Weg bis 450 Nußbaumweg Medebach Auf der Trift Holtischer Weg bis Rosenstraße 445 Medebach Mozartstrasse Gelängeweg bis St.-Seb.-Weg 445 Medebach An der Stadtmühle An der Stadtmühle 9 - An der 440 Stadtmühle 17 Medebach Bachstrasse Mauritiusstr. bis Auf der Burg 440 Medebach Kurfürstenstrasse Kapellenstraße bis Junkernhof 440 Deifeld Am Rothenberg Am Backhaus bis Pfarrweg 435 Medebach Beethovenstrasse Mozartstraße bis Mozartstraße 430 Medebach Kampstrasse Nordwall bis Knippschildstraße 420 Berge Roninghauser Weg Medebacher Straße bis Kronbergweg 410 Medebach Brunartstrasse Vopeliusstraße bis Weddelstraße 410 Medebach Ostwall Rosenstraße bis Mündener Straße 410 Deifeld Pfarrweg Referinghauser Straße bis Am 390 Rothenberg Medebach Beckmannstrasse Hardtstraße bis Weddelstraße 390 Medebach Glindfelder Weg Ausbauende Teil 1 bis Ortsausgang 370 Medebach Hinterstrasse Nordwall bis Österstraße 370 Dreislar Am Scheidt Medeloner Straße bis Zufahrt Museum 360 Referinghausen Auf der Polter Zur Grund bis vor HNR 12 360 Medebach Prozessionsweg Weddelstraße bis Korbacher Straße 350 Referinghausen Alte Landstrasse Zur Grund bis Ausbauende 350 0101/2026 Seite 11 von 15 Ortsteil Straßen Teilstück Punktzahl Düdinghausen Zur Schützenhalle Grimmestraße bis St.-Nepomuk-Straße 340 Medebach Im Meer Nordwall bis Hinterstraße 315 Medebach Weddelstrasse Nordwall bis Oberstraße 315 Deifeld Bolzerbahn Referinghauser Straße bis Am 310 Rothenberg Medebach Schulstrasse Im Meer bis Österstraße 305 Medebach Ulmenweg Rotdornweg bis Nußbaumweg 295 Medebach Ostwall Österstraße bis Rosenstraße 280 Medebach Junkernhof Ostwall bis Ostwall 255 Medebach Martinstrasse Nordwall bis Oberstraße 245 Medebach Zur Femlinde Rosenstraße bis Holtischer Weg 240 4. Vorschlag der Verwaltung für die Jahre 2028 bis 2031 Wie aus der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen sollen lt. Vorschlag der Verwaltung pro Jahr 3-4 Straßen mit einer Gesamtlänge von durchschnittlich 760 m ausgebaut werden. Dabei wurden aus der Liste nach Pkt. 3 folgende Straßen aussortiert:  Straßen an denen größere Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden (z.B. Gelängeweg, Beethovenstraße, Mozartstraße, Schurrenstraße).  Straßen bei denen die Asphaltdecke zwar Setzungen aufweist, aber die Rissbildung sich in Grenzen hält (z.B. Nordwall).  Straßen für die sich künftig eventuell andere Ausbauformen ergeben (z.B. Prozessionsweg) könnten.  Pflasterstraße, für die Probleme bei der Abrechnung der Förderung entstehen könnten (z.B. Tulpenweg). Demgegenüber sind folgende Straßen in der Priorität aufgewertet worden:  Straßen, die bereits in der letzten Fortschreibung des Straßenbauprogramms benannt waren (z.B. Kampstraße, Brunartstraße, Auf der Polter, Zur Schützenhalle). Ebenfalls wurde bei der Erstellung der Liste auf einen Ausgleich zwischen der Kernstadt und den Dörfern geachtet. Eingeflossen in die Betrachtung ist, dass in folgenden Orten tlw. umfangreiche Straßenbaumaßnahmen durchgeführt wurden bzw. werden und daher die übrigen Ortsteile erstmal in den Fokus rückten:  Küstelberg (2024/2025)  Dreislar (2025)  Medelon (2026)  Oberschledorn (2026/2027). 0101/2026 Seite 12 von 15 Ferner ist in die nachfolgende Liste der Gedanke eingeflossen, dass ein komplettes Quartier im besten Fall fertiggestellt werden sollte. Hier hat sich aufgrund der Gesamtbewertung und der Fertigstellung der avisierten Umsetzung der Maßnahme „Zum Klapperhaus“ das Wohnviertel um die Straßen „Rotdornweg, Nussbaumweg, Akazienweg und Ulmenweg“ angeboten und wurde aufgenommen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass aus personellen Gründen 3-4 Straßenerneuerungsmaßnahmen pro Jahr ausreichend sind. Unter Berücksichtigung dieser vorgenannten Rahmenbedingungen und der Maßgabe wurden die nachfolgenden Straßen den jeweiligen Umsetzungsjahren zugeordnet: Umsetz- Ortsteil Straßen Teilstück Punktzahl ungsjahr Marktstraße bis Medebach Kirchstrasse 530 2028 Kapellenstraße Nordwall bis Medebach Kampstrasse 420 2028 Knippschildstraße Vopeliusstraße bis Medebach Brunartstrasse 410 2028 Weddelstraße Referinghausen Auf der Polter Zur Grund bis vor HNR 12 360 2028 Referinghauser Straße bis Deifeld Am Backhaus 510 2029 HNR 15 An der An der Stadtmühle 9 - An Medebach 440 2029 Stadtmühle der Stadtmühle 17 Deifeld Am Rothenberg Am Backhaus bis Pfarrweg 435 2029 Zur Grimmestraße bis St.- Düdinghausen 340 2029 Schützenhalle Nepomuk-Straße Zum Klapperhaus bis Medebach Nussbaumweg 510 2030 Rotdornweg Ortsausgang bis Medebach Akazienweg 485 2030 Hallenberger Straße Medebach Lerchenweg Talweg bis Finkenweg 420 2030 Medebach Rosenstraße Am Papenkamp bis Ostwall 500 2031 Zum Klapperhaus bis Medebach Rotdornweg 450 2031 Nußbaumweg Rotdornweg bis Medebach Ulmenweg 295 2031 Nußbaumweg Zu beachten ist, dass es sich hier um einen Vorschlag der Verwaltung handelt, der natürlich durch die politischen Gremien angepasst werden kann. 0101/2026 Seite 13 von 15 5. Finanzielle Auswirkungen Hansestadt Medebach Die Straßenbaukosten (ohne Abzug von Straßenbaubeiträgen) der o.a. vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich geschätzt auf: Straßenbaukosten in T€ Straße - Abschnitt 2028 2029 2030 2031 Gesamtergebnis Auf der Polter - Zur Grund bis vor 240 240 HNR 12 Brunartstrasse - Vopeliusstraße 500 500 bis Weddelstraße Kampstrasse - Nordwall bis 530 530 Knippschildstraße Kirchstrasse - Marktstraße bis 360 360 Kapellenstraße Am Backhaus - Referinghauser 650 650 Straße bis HNR 15 Am Rothenberg - Am Backhaus 260 260 bis Pfarrweg An der Stadtmühle - An der Stadtmühle 9 - An der 530 530 Stadtmühle 17 Zur Schützenhalle - Grimmestraße bis St.-Nepomuk- 240 240 Straße Lerchenweg - Talweg bis 90 90 Finkenweg Akazienweg - Ortsausgang bis 840 840 Hallenberger Straße Nussbaumweg - Zum 590 590 Klapperhaus bis Rotdornweg Rotdornweg – Zum Klapperhaus 1.270 1.270 bis Nußbaumweg Ulmenweg - Rotdornweg bis 240 240 Nußbaumweg Rosenstrasse - Am Papenkamp 860 860 bis Ostwall Gesamtergebnis 1.630 1.680 1.520 2.370 7.200 Die Kostenansätze pro lfdm. Straße wurden im Vergleich zur letzten Fortschreibung der Straßenbauplanung anhand der Auftragsvergaben für die Straßenbaumaßnahmen Südumbau sowie Zum Hillekopf zzgl. Inflationszuschlag angepasst. Je nach Ausbaubreite können die o.a. groben Schätzkosten zu den tatsächlichen Baukosten abweichen! Die o.a. Tabelle schließt mit einer Investitionssumme von 7,2 Mio. Euro. Demgegenüber dürften Erschließungsbeiträge / Erschließungsbeitragsförderungen in Höhe von 5,530 Mio. € stehen, so dass die Hansestadt Medebach eine Nettobelastung von rd. 1,670 Mio. € im Saldo zu tragen hätte. 0101/2026 Seite 14 von 15 Wie aus der obigen Tabelle ersichtlich wird, soll das Tempo bei der Straßenplanung und dem Straßenausbau unverändert hoch bleiben. Entsprechend soll nunmehr die im Stellenplan vorgesehene zusätzliche Ing.-/Technikerstelle (Fokus: Straßenplanung/- bauleitung) kurzfristig ausgeschrieben werden. Stadtwerke Medebach AöR: Die den Stadtwerken Medebach entstehenden Kanal- und Wasserleitungserneuerungskosten belaufen sich auf: Kosten in T€ Jahr Kanalbau Wasserleitung Gesamt 2028 0,200 0,211 0,411 2029 0,362 0,217 0,579 2030 0,312 0,206 0,518 2031 0,500 0,307 0,807 Summe 1,374 0,941 2,315 Im Vergleich zu den Nettostraßenbaukosten der Stadt tragen die Stadtwerke den größten Anteil an den Nettokosten für Straßenerneuerungsmaßnahmen. 0101/2026 Seite 15 von 15

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