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Konzept zur Schaffung und zum Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Medebach
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Medebach |
| Datum | 2026-05-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
-öffentlich-
Hansestadt Medebach Drucksache Nr.: 0057/2026
Medebach, 19. Mai 2026
Amt: Wirtschaftsförderung
Vorlage Sachbearbeiter: Christiane Hast
Konzept zur Schaffung und zum Ausbau öffentlich zugänglicher
Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Medebach
___________________________________________________________________________
Gremium Datum Zuständigkeit
Stadtvertretung 28.05.2026 Kenntnisnahme
Klimarelevanz:
[X ] Es liegt eine Klimarelevanz vor.
[ ] Es liegt keine Klimarelevanz vor.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
noch
Produkt- Maßnahme Ansatz verbraucht
Produkt-Text verfügbar
Nr. Nr. Text In € in €
in €
Erläuterung der Sach- und Rechtslage: Siehe Seite 2
Beschlussvorschlag:
Der Rat Hansestadt Medebach nimmt den Zwischenstand des Konzeptes zur Schaffung und
zum Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Medebach zur
Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Konzeptes geeignete Standorte zu
identifizieren und Auswahlverfahren zur weiteren Errichtung und zum Betrieb von
Ladeinfrastruktur durchzuführen und die finale Version dann zur Entscheidung vorzulegen.
Eine unmittelbare finanzielle Beteiligung der Stadt Medebach an Investitions- oder
Betriebskosten erfolgt nicht.
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Der Bürgermeister
Erläuterung der Sach- und Rechtslage:
Die Elektromobilität gewinnt sowohl im Individualverkehr als auch im touristischen und
wirtschaftlichen Kontext zunehmend an Bedeutung. Um den Anforderungen von Bürgerinnen
und Bürgern, Unternehmen sowie Besucherinnen und Besuchern gerecht zu werden, ist der
bedarfsgerechte Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur erforderlich.
Im Stadtgebiet Medebach gibt es bislang nur ein begrenztes Angebot an öffentlich
zugänglichen Ladepunkten. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Nachfrage in den
kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Vor diesem Hintergrund besteht die
Notwendigkeit, den Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht punktuell, sondern strategisch,
koordiniert und rechtssicher zu steuern.
Das vorliegende Konzept legt hierfür einen verbindlichen Orientierungsrahmen fest. Es
definiert die Rolle der Stadt Medebach als planende, koordinierende und
flächenbereitstellende Körperschaft, während Errichtung und Betrieb der Ladeinfrastruktur
grundsätzlich durch private Marktakteure erfolgen sollen. Hierdurch werden finanzielle
Risiken für den städtischen Haushalt vermieden und zugleich Investitionssicherheit für
private Betreiber geschaffen.
Zugleich berücksichtigt das Konzept die einschlägigen rechtlichen Vorgaben auf
europäischer, bundes- und landesrechtlicher Ebene und stellt sicher, dass Auswahl- und
Genehmigungsverfahren transparent, diskriminierungsfrei und vergaberechtskonform
durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Durch den Beschluss entstehen der Stadt Medebach keine unmittelbaren Belastungen.
Die Errichtung, der Betrieb sowie die Instandhaltung der Ladeinfrastruktur erfolgen auf
Kosten der jeweiligen Betreiber. Einnahmen können ggf. aus Sondernutzungsentgelten
resultieren.
Auswirkungen auf Umwelt und Klimaschutz
Der beschlossene Ausbau der Ladeinfrastruktur leistet einen positiven Beitrag zur Förderung
der Elektromobilität und unterstützt die Reduzierung verkehrsbedingter CO₂-Emissionen im
Stadtgebiet.
Auswirkungen auf Wirtschaft und Tourismus
Eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur erhöht die Standortattraktivität der Stadt Medebach
für Gewerbebetriebe, Beschäftigte sowie Gäste und stärkt insbesondere den touristischen
Standort.
finanziellen
Alternativen
Ohne den Beschluss des Konzeptes würde der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiterhin
ungeplant und einzelfallbezogen erfolgen. Dies würde zu rechtlichen Unsicherheiten,
eingeschränkter Steuerungsfähigkeit der Kommune und einer geringeren Attraktivität für
potenzielle Betreiber führen.
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Anlagen
- 1. Konzept zur Schaffung und zum Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
im Stadtgebiet Medebach
- 2. Aufstellung über vorhandene öffentliche Ladepunkte
- 3. Entwurfsfassung Sondernutzungserlaubnis
- 4. Entwurfsfassung öffentlich-rechtlicher Konzessionsvertrag
Der Bürgermeister
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