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Konzept zur Schaffung und zum Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Medebach

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMedebach
Datum2026-05-28
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-öffentlich- Hansestadt Medebach Drucksache Nr.: 0057/2026 Medebach, 19. Mai 2026 Amt: Wirtschaftsförderung Vorlage Sachbearbeiter: Christiane Hast Konzept zur Schaffung und zum Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Medebach ___________________________________________________________________________ Gremium Datum Zuständigkeit Stadtvertretung 28.05.2026 Kenntnisnahme Klimarelevanz: [X ] Es liegt eine Klimarelevanz vor. [ ] Es liegt keine Klimarelevanz vor. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: noch Produkt- Maßnahme Ansatz verbraucht Produkt-Text verfügbar Nr. Nr. Text In € in € in € Erläuterung der Sach- und Rechtslage: Siehe Seite 2 Beschlussvorschlag: Der Rat Hansestadt Medebach nimmt den Zwischenstand des Konzeptes zur Schaffung und zum Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Medebach zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Konzeptes geeignete Standorte zu identifizieren und Auswahlverfahren zur weiteren Errichtung und zum Betrieb von Ladeinfrastruktur durchzuführen und die finale Version dann zur Entscheidung vorzulegen. Eine unmittelbare finanzielle Beteiligung der Stadt Medebach an Investitions- oder Betriebskosten erfolgt nicht. 0057/2026 Seite 1 von 3 Der Bürgermeister Erläuterung der Sach- und Rechtslage: Die Elektromobilität gewinnt sowohl im Individualverkehr als auch im touristischen und wirtschaftlichen Kontext zunehmend an Bedeutung. Um den Anforderungen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Besucherinnen und Besuchern gerecht zu werden, ist der bedarfsgerechte Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur erforderlich. Im Stadtgebiet Medebach gibt es bislang nur ein begrenztes Angebot an öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Nachfrage in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Vor diesem Hintergrund besteht die Notwendigkeit, den Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht punktuell, sondern strategisch, koordiniert und rechtssicher zu steuern. Das vorliegende Konzept legt hierfür einen verbindlichen Orientierungsrahmen fest. Es definiert die Rolle der Stadt Medebach als planende, koordinierende und flächenbereitstellende Körperschaft, während Errichtung und Betrieb der Ladeinfrastruktur grundsätzlich durch private Marktakteure erfolgen sollen. Hierdurch werden finanzielle Risiken für den städtischen Haushalt vermieden und zugleich Investitionssicherheit für private Betreiber geschaffen. Zugleich berücksichtigt das Konzept die einschlägigen rechtlichen Vorgaben auf europäischer, bundes- und landesrechtlicher Ebene und stellt sicher, dass Auswahl- und Genehmigungsverfahren transparent, diskriminierungsfrei und vergaberechtskonform durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen Durch den Beschluss entstehen der Stadt Medebach keine unmittelbaren Belastungen. Die Errichtung, der Betrieb sowie die Instandhaltung der Ladeinfrastruktur erfolgen auf Kosten der jeweiligen Betreiber. Einnahmen können ggf. aus Sondernutzungsentgelten resultieren. Auswirkungen auf Umwelt und Klimaschutz Der beschlossene Ausbau der Ladeinfrastruktur leistet einen positiven Beitrag zur Förderung der Elektromobilität und unterstützt die Reduzierung verkehrsbedingter CO₂-Emissionen im Stadtgebiet. Auswirkungen auf Wirtschaft und Tourismus Eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur erhöht die Standortattraktivität der Stadt Medebach für Gewerbebetriebe, Beschäftigte sowie Gäste und stärkt insbesondere den touristischen Standort. finanziellen Alternativen Ohne den Beschluss des Konzeptes würde der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiterhin ungeplant und einzelfallbezogen erfolgen. Dies würde zu rechtlichen Unsicherheiten, eingeschränkter Steuerungsfähigkeit der Kommune und einer geringeren Attraktivität für potenzielle Betreiber führen. 0057/2026 Seite 2 von 3 Anlagen - 1. Konzept zur Schaffung und zum Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Medebach - 2. Aufstellung über vorhandene öffentliche Ladepunkte - 3. Entwurfsfassung Sondernutzungserlaubnis - 4. Entwurfsfassung öffentlich-rechtlicher Konzessionsvertrag Der Bürgermeister 0057/2026 Seite 3 von 3

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