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Bauvorhaben „Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern (11 WE) mit einem Verbindungsbau und einer Tiefgarage“ (Inselstraße 5, Ottenau) – Beschluss über die Zustimmung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gaggenau |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Bau- und Umweltausschuss wird zur Zustimmung für das Bauvorhaben Inselstraße 5 (zwei Mehrfamilienhäuser mit 11 Wohneinheiten, Verbindungsbau und Tiefgarage) aufgefordert. Das Vorhaben in Ottenau weicht vom Erfordernis des Einfügens in die Umgebung ab, insbesondere beim Maß der baulichen Nutzung. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zur Abweichung gemäß Baugesetzbuch unter dem Vorbehalt weiterer Prüfungen im Genehmigungsverfahren. Der Antrag wurde angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Amt/Abteilung: Städtebau und Umwelt Anlagedatum: 06.07.2026
Verfasser: Dibos, Christine
Aktenzeichen: I 610 PLA Vorlagen- Nummer: 2026/196
Sitzungsvorlage
Bauvorhaben „Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern (11 WE)
mit einem Verbindungsbau und einer Tiefgarage„ (Inselstraße 5,
Ottenau)
- Beschluss über die Zustimmung -
Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Ö/N
Beratungsfolge:
Bau- und
23.07.2026 öffentlich
Umweltausschuss
Vorberatung in weiteren Gremien:
04.12.2025 Bau- und Umweltausschuss nicht öffentlich
18.06.2026 Bau- und Umweltausschuss nicht öffentlich
Inhalt und Zweck (Kurzfassung)
Für das genannte Bauvorhaben sind Befreiungen / Abweichungen erforderlich, deren
Zulassung die Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses erfordern.
Die Zustimmung wird von der Verwaltung empfohlen.
Beschlussvorschlag
1. Der Zulassung einer Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung
gemäß § 34 Abs. 3b BauGB / Abweichung gemäß § 246e BauGB für das Vorhaben
Inselstraße 5 in dem in der Sitzungsvorlage erläuterten Umfang wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung ergeht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der übrigen Anwendungs-
voraussetzungen für die Zulassung der Abweichung, was von der Verwaltung im
Genehmigungsverfahren abschließend geprüft wird.
Erläuterung zum Sachverhalt
Der Stadt Gaggenau liegt ein Antrag auf Genehmigung des folgenden Vorhabens vor: „Neubau
von zwei Mehrfamilienwohnhäusern (11 WE) mit einem Verbindungsbau und einer Tiefgarage“
(Inselstraße 5, Ottenau). Auszüge der Baugesuchsunterlagen sind beigefügt (Anlage 1) Das
VorhabenbefindetsichimunbeplantenInnenbereichgemäß§34BauGBundweichtinfolgenden
Punkt vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung ab:
Maß der baulichen Nutzung
Eine Genehmigung ist nur unter folgender Voraussetzung (mindestens eine der beiden
angekreuzten Alternativen) möglich:
☐ Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 3 BauGB (für die Befreiung von der Art der
baulichen Nutzung, hier: Wohnnutzung im Gewerbegebiet).
☒ Zulassung einer Abweichung gemäß § 34 Abs. 3b BauGB.
☒ Zulassung einer Abweichung gemäß § 246e BauGB.
HierfüristnachdenrechtlichenVorschriftendieZustimmungdesGemeinderatserforderlich,diein
Gaggenau durch Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025 auf den Bau- und Umweltausschuss
übertragen wurde.
Eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 36a Abs. 2 wurde nach
Ermessensentscheidung der Verwaltung gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 01.12.2025:
☒ durchgeführt – die Ergebnisse werden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
zusammenfassend vorgestellt.
☐ nicht durchgeführt.
Nach Prüfung der Baugesuchsunterlagen und der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung ist
das Vorhaben aus Sicht der Verwaltung unter Verweis auf die im Beschluss des Gemeinderats
vom 01.12.2025 definierten und am 22.06.2026 aktualisierten Kriterien wie folgt zu bewerten:
Kriterium Bewertung Erläuterung/Auflagen
Ausschluss
1Punkt 2Punkte
-merkmal
DasVorhaben
überschreitetdasMaßder
baulichenNutzung.Sowohl
hinsichtlichdesEindrucks
derGeschossigkeit,als
auchhinsichtlichder
Umfangder
☐ ☒ ☐ Grundflächedes
Nachverdichtung
Vorhabensliegteine
Überschreitungim
Vergleichzur
Bestandsbebauungvor.
Gleichwohlistzu
berücksichtigen,dassdas
Bauvorhabeninzwei
Baukörpergegliedertist,
diedurcheinen
Zwischenbaumiteinander
verbundensind.Durch
diesebaulicheGliederung
entstehteinaufgelockerter
Gesamteindruck,wodurch
diewahrgenommene
Baumassereduziertwird.
DurchdieAusbildungeines
Mansarddacheswirdder
dreigeschossigeEindruck
gemindert,sodassdas
Gebäudewenigermassivin
Erscheinungtritt.Die
städtebauliche
Verträglichkeitdes
Vorhabenswirdhierdurch
gewährleistet.
DasVorhabenistineinem
bereitsverdichteten
Siedlungsbereich
vorgesehen.Das
Baugrundstückweisteine
ausreichendgroßeFläche
Lageder
☐ ☒ ☐ fürdiegeplanteBebauung
Nachverdichtung
auf.ImVergleichzur
Bestandssituationwirdder
Versiegelungsgraddes
Grundstückssogar
geringfügigreduziert.
DasVorhabenbefindetsich
ineinembereitsbaulich
verdichtetenWohngebiet.
MitderZulassungdes
Vorhabenswäreninder
näherenUmgebungkünftig
auchdreigeschossigin
Veränderungdes
☐ ☐ ☒ Erscheinungtretende
Gebietscharakters
Gebäudemöglich,wasaus
städtebaulicherSichtunter
Berücksichtigungder
bestehendenbaulichen
Dichteandembetreffenden
Standortzubefürwortenist.
Schaffungvon11
Anzahlzusätzlicher
☐ ☐ ☒ zusätzlichen
Wohneinheiten
Wohneinheiten.
DasVorhabenweisteine
ansprechende
architektonischeGestaltung
Qualitätder
aufundfügtsich
Baugestaltungund
☐ ☐ ☒ hinsichtlichseines
Auswirkungenaufdas
Erscheinungsbildes
Ortsbild
harmonischindie
umgebendeBebauungein.
DurchdieGliederungin
zweiBaukörpermit
Zwischenbauwirddie
wahrgenommene
Baumassereduziert.Die
Gebäudetretengegenüber
denNachbargrundstücken
wenigerdominantin
Beeinträchtigung Erscheinung.
nachbarlicher ☐ ☒ ☐ Dieerforderlichen
Interessen Stellplätzewerden
größtenteilsineiner
Tiefgarageuntergebracht,
sodassoberirdische
Beeinträchtigungender
Nachbarschaftdurch
ruhendenVerkehr
weitgehendvermieden
werden.
Durchschnittswert:
Zwischenbewertung ☐
1,5
DieVerwaltung DieVerwaltung Begründung,wennVorhaben≥1bis<1,5Punkte
aufweistundZustimmungdennochempfohlen
empfiehltdem empfiehltdem wird:
Gemeinderat Gemeinderat
Gesamtbewertung die keine
Zustimmung Zustimmungzur
zurZulassung Zulassung
☒ ☐
Sofern der Bau- und Umweltausschuss abweichend von der Empfehlung der Verwaltung dem
Vorhaben zustimmen sollte, ist Folgendes zu beachten:
Das Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Befreiungs- oder
Abweichungsmöglichkeit wird im Genehmigungsverfahren von der Verwaltung geprüft, sodass
die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über die Zustimmung zur Zulassung unter
entsprechendem Vorbehalt zu treffen. Dies umfasst z. B. die Vereinbarkeit mit den öffentlichen
Belangen (§ 34 Abs. 3b BauGB), ggf. einschließlich der Prüfung zusätzlicher erheblicher
Umwelteinwirkungen (§ 246e BauGB).
Im Genehmigungsverfahren werden, soweit erforderlich, auch die darüber hinaus gehenden
bauplanungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften von der Verwaltung
geprüft. Soweit diese nicht eingehalten sind, wird das Vorhaben auch bei Vorliegen einer
Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses zu den o. g. Befreiungen / Abweichungen nicht
genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen
Beschluss wirkt sich finanziell aus ja nein
Anlagen
Anl. 1 Auszug Baugesuchsunterlagen
Text aus PDF extrahiert