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Bauvorhaben „Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern (11 WE) mit einem Verbindungsbau und einer Tiefgarage“ (Inselstraße 5, Ottenau) – Beschluss über die Zustimmung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGaggenau
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Bau- und Umweltausschuss wird zur Zustimmung für das Bauvorhaben Inselstraße 5 (zwei Mehrfamilienhäuser mit 11 Wohneinheiten, Verbindungsbau und Tiefgarage) aufgefordert. Das Vorhaben in Ottenau weicht vom Erfordernis des Einfügens in die Umgebung ab, insbesondere beim Maß der baulichen Nutzung. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zur Abweichung gemäß Baugesetzbuch unter dem Vorbehalt weiterer Prüfungen im Genehmigungsverfahren. Der Antrag wurde angenommen.

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Amt/Abteilung: Städtebau und Umwelt Anlagedatum: 06.07.2026 Verfasser: Dibos, Christine Aktenzeichen: I 610 PLA Vorlagen- Nummer: 2026/196 Sitzungsvorlage Bauvorhaben „Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern (11 WE) mit einem Verbindungsbau und einer Tiefgarage„ (Inselstraße 5, Ottenau) - Beschluss über die Zustimmung - Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Ö/N Beratungsfolge: Bau- und 23.07.2026 öffentlich Umweltausschuss Vorberatung in weiteren Gremien: 04.12.2025 Bau- und Umweltausschuss nicht öffentlich 18.06.2026 Bau- und Umweltausschuss nicht öffentlich Inhalt und Zweck (Kurzfassung)  Für das genannte Bauvorhaben sind Befreiungen / Abweichungen erforderlich, deren Zulassung die Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses erfordern.  Die Zustimmung wird von der Verwaltung empfohlen. Beschlussvorschlag 1. Der Zulassung einer Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung gemäß § 34 Abs. 3b BauGB / Abweichung gemäß § 246e BauGB für das Vorhaben Inselstraße 5 in dem in der Sitzungsvorlage erläuterten Umfang wird zugestimmt. 2. Die Zustimmung ergeht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der übrigen Anwendungs- voraussetzungen für die Zulassung der Abweichung, was von der Verwaltung im Genehmigungsverfahren abschließend geprüft wird. Erläuterung zum Sachverhalt Der Stadt Gaggenau liegt ein Antrag auf Genehmigung des folgenden Vorhabens vor: „Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern (11 WE) mit einem Verbindungsbau und einer Tiefgarage“ (Inselstraße 5, Ottenau). Auszüge der Baugesuchsunterlagen sind beigefügt (Anlage 1) Das VorhabenbefindetsichimunbeplantenInnenbereichgemäß§34BauGBundweichtinfolgenden Punkt vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung ab:  Maß der baulichen Nutzung Eine Genehmigung ist nur unter folgender Voraussetzung (mindestens eine der beiden angekreuzten Alternativen) möglich: ☐ Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 3 BauGB (für die Befreiung von der Art der baulichen Nutzung, hier: Wohnnutzung im Gewerbegebiet). ☒ Zulassung einer Abweichung gemäß § 34 Abs. 3b BauGB. ☒ Zulassung einer Abweichung gemäß § 246e BauGB. HierfüristnachdenrechtlichenVorschriftendieZustimmungdesGemeinderatserforderlich,diein Gaggenau durch Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025 auf den Bau- und Umweltausschuss übertragen wurde. Eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 36a Abs. 2 wurde nach Ermessensentscheidung der Verwaltung gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 01.12.2025: ☒ durchgeführt – die Ergebnisse werden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zusammenfassend vorgestellt. ☐ nicht durchgeführt. Nach Prüfung der Baugesuchsunterlagen und der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung ist das Vorhaben aus Sicht der Verwaltung unter Verweis auf die im Beschluss des Gemeinderats vom 01.12.2025 definierten und am 22.06.2026 aktualisierten Kriterien wie folgt zu bewerten: Kriterium Bewertung Erläuterung/Auflagen Ausschluss 1Punkt 2Punkte -merkmal DasVorhaben überschreitetdasMaßder baulichenNutzung.Sowohl hinsichtlichdesEindrucks derGeschossigkeit,als auchhinsichtlichder Umfangder ☐ ☒ ☐ Grundflächedes Nachverdichtung Vorhabensliegteine Überschreitungim Vergleichzur Bestandsbebauungvor. Gleichwohlistzu berücksichtigen,dassdas Bauvorhabeninzwei Baukörpergegliedertist, diedurcheinen Zwischenbaumiteinander verbundensind.Durch diesebaulicheGliederung entstehteinaufgelockerter Gesamteindruck,wodurch diewahrgenommene Baumassereduziertwird. DurchdieAusbildungeines Mansarddacheswirdder dreigeschossigeEindruck gemindert,sodassdas Gebäudewenigermassivin Erscheinungtritt.Die städtebauliche Verträglichkeitdes Vorhabenswirdhierdurch gewährleistet. DasVorhabenistineinem bereitsverdichteten Siedlungsbereich vorgesehen.Das Baugrundstückweisteine ausreichendgroßeFläche Lageder ☐ ☒ ☐ fürdiegeplanteBebauung Nachverdichtung auf.ImVergleichzur Bestandssituationwirdder Versiegelungsgraddes Grundstückssogar geringfügigreduziert. DasVorhabenbefindetsich ineinembereitsbaulich verdichtetenWohngebiet. MitderZulassungdes Vorhabenswäreninder näherenUmgebungkünftig auchdreigeschossigin Veränderungdes ☐ ☐ ☒ Erscheinungtretende Gebietscharakters Gebäudemöglich,wasaus städtebaulicherSichtunter Berücksichtigungder bestehendenbaulichen Dichteandembetreffenden Standortzubefürwortenist. Schaffungvon11 Anzahlzusätzlicher ☐ ☐ ☒ zusätzlichen Wohneinheiten Wohneinheiten. DasVorhabenweisteine ansprechende architektonischeGestaltung Qualitätder aufundfügtsich Baugestaltungund ☐ ☐ ☒ hinsichtlichseines Auswirkungenaufdas Erscheinungsbildes Ortsbild harmonischindie umgebendeBebauungein. DurchdieGliederungin zweiBaukörpermit Zwischenbauwirddie wahrgenommene Baumassereduziert.Die Gebäudetretengegenüber denNachbargrundstücken wenigerdominantin Beeinträchtigung Erscheinung. nachbarlicher ☐ ☒ ☐ Dieerforderlichen Interessen Stellplätzewerden größtenteilsineiner Tiefgarageuntergebracht, sodassoberirdische Beeinträchtigungender Nachbarschaftdurch ruhendenVerkehr weitgehendvermieden werden. Durchschnittswert: Zwischenbewertung ☐ 1,5 DieVerwaltung DieVerwaltung Begründung,wennVorhaben≥1bis<1,5Punkte aufweistundZustimmungdennochempfohlen empfiehltdem empfiehltdem wird: Gemeinderat Gemeinderat Gesamtbewertung die keine Zustimmung Zustimmungzur zurZulassung Zulassung ☒ ☐ Sofern der Bau- und Umweltausschuss abweichend von der Empfehlung der Verwaltung dem Vorhaben zustimmen sollte, ist Folgendes zu beachten: Das Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Befreiungs- oder Abweichungsmöglichkeit wird im Genehmigungsverfahren von der Verwaltung geprüft, sodass die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über die Zustimmung zur Zulassung unter entsprechendem Vorbehalt zu treffen. Dies umfasst z. B. die Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen (§ 34 Abs. 3b BauGB), ggf. einschließlich der Prüfung zusätzlicher erheblicher Umwelteinwirkungen (§ 246e BauGB). Im Genehmigungsverfahren werden, soweit erforderlich, auch die darüber hinaus gehenden bauplanungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften von der Verwaltung geprüft. Soweit diese nicht eingehalten sind, wird das Vorhaben auch bei Vorliegen einer Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses zu den o. g. Befreiungen / Abweichungen nicht genehmigt. Finanzielle Auswirkungen Beschluss wirkt sich finanziell aus ja nein Anlagen Anl. 1 Auszug Baugesuchsunterlagen

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