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Bauangelegenheiten zur Kenntnis:
Angenommen12 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Freudental (Steinbachtal) |
| Datum | 2026-07-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat nimmt Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Garage am Elsbeerenring (Flst. 1015) zur Kenntnis. Das Grundstück ist durch zwei Grunddienstbarkeiten belastet: eine Nahwärmeleitung und ein Notwasserwegerecht. Die Bauherren wurden aufgefordert, einen 1,50 m breiten Streifen entlang des Notwasserwegerechts freizuhalten und erklärten sich einverstanden. Die Gemeinde übernimmt eine Auffüllbaulast auf ihrem angrenzenden Grundstück zur Regelung der Nahwärmeleitung.
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Dokument
Extrahierter Text
Kenntnisnahme
Vorlage: 2026/071
Bereich: Bauen
Verfasser: Evelin Bezner
Datum Gremium Öffentlichkeitsstatus
22.07.2026 Gemeinderat Kenntnisnahme öffentlich
Bauangelegenheiten zur Kenntnis:
Antrag auf Baugenehmigung: Elsbeerenring, Flst. 1015
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz
Sachverhalt:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alleenfeld“ wird die Baugenehmigung für die
Errichtung eines Einfamilienhauses beantragt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans
werden eingehalten.
Besonderheit des Baugrundstücks sind zwei bestehende Grunddienstbarkeiten:
eine Grunddienstbarkeit für eine Nahwärmeleitung, die vom Kindergarten-
grundstück durch das Baugrundstück in das Neubaugebiet verläuft,
ein Notwasserwegerecht entlang der Grundstücksgrenze zur Bestandsbebauung,
das sich aus der Starkregengefahrenkarte ergibt.
Im Entwässerungsgesuch, das fachlich von den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen geprüft
wurde, ist im Bereich des Notwasserwegerechts eine Geländeanpassung vorgesehen.
Diese ist aus planungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, steht jedoch im Widerspruch
zur bestehenden Grunddienstbarkeit.
Verwaltung und Gemeinderat haben sich in einem vergleichbaren Fall darauf verständigt,
entlang des Notwasserwegerechts einen 1,50 m breiten Streifen dauerhaft von
Auffüllungen, Bepflanzungen sowie sonstigen Hindernissen freizuhalten.
Die Verwaltung hat die Bauherren hierauf hingewiesen und gebeten, die Pläne
entsprechend abzuändern, damit dies in den Baugesuchunterlagen auch so dargestellt ist.
Dies wurde zugesagt – die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung die geänderte Ansicht
zeigen.
Hinsichtlich der Grunddienstbarkeit „Nahwärme“ wurde von der Verwaltung zugesagt, eine
Auffüllbaulast an dem angrenzenden Grundstück zu übernehmen. Es ist noch im Besitz der
Gemeinde.UndaufgrundderTopografieundderHöhenistaufdemGrundstückimmereine
Auffüllung erforderlich.
Kenntnisnahme:
Der Gemeinderat nimmt obige Ausführung zur Kenntnis.
Abstandsflächenplan_Berechnung_2026_05_19 - 26.05.2026
Ansichten_2026_07_01 - 01.07.2026
Antragsdaten_2026_05_19 - 26.05.2026 (1)
Grundrisse_Schnitt_2026_07_01 - 01.07.2026
Lageplan_textlich_2026_05_19 - 26.05.2026
Lageplan_zeichnerischer_Teil_2026_07_01 - 01.07.2026
Text aus PDF extrahiert