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Bauangelegenheiten zur Beratung:
Angenommen12 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Freudental (Steinbachtal) |
| Datum | 2026-07-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Für die Erweiterung einer Lagerhalle an der Beuchaer Straße wird das kommunale Einvernehmen verweigert, da die geplante Hangsicherung mit Betonsteinen im Pflanzgebot des Bebauungsplans unzulässige bauliche Anlagen darstellt und den planerischen Vorgaben widerspricht. Der Bauherr hat zugesagt, die Planung entsprechend anzupassen. Der Verwaltung wird ermächtigt, das Einvernehmen zu erteilen, sobald die geänderten Pläne dem Bebauungsplan entsprechen.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage: 2026/070
Bereich: Bauen
Verfasser: Evelin Bezner
Datum Gremium Öffentlichkeitsstatus
22.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Bauangelegenheiten zur Beratung:
Antrag auf Baugenehmigung: Beuchaer Straße, Flst. 245/8
Erweiterung Lagerhalle
- Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens
Sachverhalt:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Galgenäcker, II. Bauabschnitt“
soll ein bestehendes Gebäude um eine Lagerhalle erweitert werden.
Das Vorhaben hält mit den meisten Punkten die Festsetzungen des Bebauungsplans ein.
Ausnahme sind die beantragten und geplanten Maßnahmen im Pflanzstreifen (siehe Plan
EG und Ansichten). In diesem Fall ist beantragt, die Hangsicherung mit Betonsteinen
komplett in den Pflanzstreifen zu verlegen.
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans für den Pflanzstreifen: „… sind Bäume
und Sträucher gem. Artenverwendungsliste zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.
Dabeisindje1–1,5 m²einStrauchzupflanzenundBäume1. oder2. Größenordnunggem.
Artenverwendungsliste in Anlehnung an die Darstellung im zeichnerischen Teil
zuzuordnen…Versiegelungen, Einfriedungen oder sonstige bauliche Anlagen sind auf der
Pflanzgebotsfläche unzulässig.“
Die vorgeschlagene Verlegung der Betonsteinhangsicherung stellt eine bauliche Anlage im
Sinne dieser Vorgabe dar und widerspricht damit unmittelbar den planerischen Vorgaben
des Bebauungsplans. Sie dient weder dem erforderlichen ökologischen Ausgleich noch
dem Schutz des angrenzenden FFH-Gebiets, sondern beeinträchtigt die
Pflanzgebotsfläche erheblich.
Diese Befreiung tangiert die Grundzüge der Planung und könnte nur im Rahmen eines
Bebauungsplanänderungsverfahrens evtl. genehmigungsfähig sein. Auf Grundlage des
geltenden Bebauungsplans kann aus Sicht der Verwaltung kein Einvernehmen zu der
vorliegenden Planung – Hangsicherung mit Betonsteinen im Pflanzgebot 1 erteilt werden.
Von der Verwaltung wurde mit der Bauherrschaft gesprochen und dies entsprechend
mitgeteilt. Hier wurde zugesagt, die Planung entsprechend zu ändern, da dies bereits
einmal auch geprüft und überlegt wurde.
Die Verwaltung schlägt vor, um die Fristen einzuhalten, für die vorliegende Planung das
kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.
Sollten die nachgereichten und entsprechend geänderten Unterlagen dann wie das
bisherige Baugesuch dem Bebauungsplan entsprechen, wird die Verwaltung ermächtigt,
das Einvernehmen umgehend zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Freudental erteilt kein Einvernehmen zu dem aktuell vorliegenden Antrag
auf Baugenehmigung: Beuchaer Straße, Flst. 245/8 Erweiterung Lagerhalle.
Sollten die geänderten und nachgereichten Pläne dem Bebauungsplan entsprechen, wird
die Verwaltung ermächtigt, dem Antrag entsprechend das kommunale Einvernehmen zu
erteilen.
Beuchaer Straße - Erweiterung der Lagerhalle
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