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Bauangelegenheiten zur Beratung:

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeFreudental (Steinbachtal)
Datum2026-07-22
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Für die Erweiterung einer Lagerhalle an der Beuchaer Straße wird das kommunale Einvernehmen verweigert, da die geplante Hangsicherung mit Betonsteinen im Pflanzgebot des Bebauungsplans unzulässige bauliche Anlagen darstellt und den planerischen Vorgaben widerspricht. Der Bauherr hat zugesagt, die Planung entsprechend anzupassen. Der Verwaltung wird ermächtigt, das Einvernehmen zu erteilen, sobald die geänderten Pläne dem Bebauungsplan entsprechen.

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Beschlussvorlage Vorlage: 2026/070 Bereich: Bauen Verfasser: Evelin Bezner Datum Gremium Öffentlichkeitsstatus 22.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Bauangelegenheiten zur Beratung: Antrag auf Baugenehmigung: Beuchaer Straße, Flst. 245/8 Erweiterung Lagerhalle - Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens Sachverhalt: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Galgenäcker, II. Bauabschnitt“ soll ein bestehendes Gebäude um eine Lagerhalle erweitert werden. Das Vorhaben hält mit den meisten Punkten die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Ausnahme sind die beantragten und geplanten Maßnahmen im Pflanzstreifen (siehe Plan EG und Ansichten). In diesem Fall ist beantragt, die Hangsicherung mit Betonsteinen komplett in den Pflanzstreifen zu verlegen. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans für den Pflanzstreifen: „… sind Bäume und Sträucher gem. Artenverwendungsliste zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Dabeisindje1–1,5 m²einStrauchzupflanzenundBäume1. oder2. Größenordnunggem. Artenverwendungsliste in Anlehnung an die Darstellung im zeichnerischen Teil zuzuordnen…Versiegelungen, Einfriedungen oder sonstige bauliche Anlagen sind auf der Pflanzgebotsfläche unzulässig.“ Die vorgeschlagene Verlegung der Betonsteinhangsicherung stellt eine bauliche Anlage im Sinne dieser Vorgabe dar und widerspricht damit unmittelbar den planerischen Vorgaben des Bebauungsplans. Sie dient weder dem erforderlichen ökologischen Ausgleich noch dem Schutz des angrenzenden FFH-Gebiets, sondern beeinträchtigt die Pflanzgebotsfläche erheblich. Diese Befreiung tangiert die Grundzüge der Planung und könnte nur im Rahmen eines Bebauungsplanänderungsverfahrens evtl. genehmigungsfähig sein. Auf Grundlage des geltenden Bebauungsplans kann aus Sicht der Verwaltung kein Einvernehmen zu der vorliegenden Planung – Hangsicherung mit Betonsteinen im Pflanzgebot 1 erteilt werden. Von der Verwaltung wurde mit der Bauherrschaft gesprochen und dies entsprechend mitgeteilt. Hier wurde zugesagt, die Planung entsprechend zu ändern, da dies bereits einmal auch geprüft und überlegt wurde. Die Verwaltung schlägt vor, um die Fristen einzuhalten, für die vorliegende Planung das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Sollten die nachgereichten und entsprechend geänderten Unterlagen dann wie das bisherige Baugesuch dem Bebauungsplan entsprechen, wird die Verwaltung ermächtigt, das Einvernehmen umgehend zu erteilen. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Freudental erteilt kein Einvernehmen zu dem aktuell vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung: Beuchaer Straße, Flst. 245/8 Erweiterung Lagerhalle. Sollten die geänderten und nachgereichten Pläne dem Bebauungsplan entsprechen, wird die Verwaltung ermächtigt, dem Antrag entsprechend das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Beuchaer Straße - Erweiterung der Lagerhalle

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