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Reglementierung nicht überbauter Flächen von bebauten Grundstücken - Antrag der Fraktion Wählergruppe Schwarzer -

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOrtsgemeinde Eitelborn
Datum2022-01-13
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Beschlussvorlage VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG MONTABAUR Drucksache-Nr. 019/04Eit/2021 Nachtrag zu Drucksache-Nr. ☒ öffentlich ☐ nichtöffentlich Fachbereich/Az.: Datum SG 2.1 / 610-13 / Schu 13.01.2022 Beratungsfolge: Sitzungstermin Ortsgemeinderat Eitelborn 24.01.2022 Betreff: Reglementierung nicht überbauter Flächen von bebauten Grundstücken - Antrag der Fraktion Wählergruppe Schwarzer - Sachverhalt / Begründung: 1. Sachverhalt 1.1 Hausbesitzer greifen bei der Gestaltung ihrer Vorgärten – besonders in Neubausiedlungen – immer öfter zu Kies und Schotter. Hierdurch verringert sich die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist. Dadurch können insbesondere bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, große Wassermassen nur oberflächlich abfließen. Daher stellt sich für Städte und Gemeinden zunehmend die Frage, wie gegen den stetigen Zuwachs von Schottervorgärten und hohen Versiegelungsgraden effektiv und rechtssicher vorgegangen werden kann. 1.2 Die Gemeinderatsfraktion Wählergruppe Schwarzer (vgl. Anlage 1) hat dazu beigefügten Antrag betreffend die Reglementierung nicht überbauter Flächen von bebauten Grundstücken gestellt. Mit diesem Antrag hat sich der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 22.09.2020 beschäftigt und beschlossen, dass öffentliche Grünflächen zukünftig nicht mehr in Schotterflächen umgewandelt und bestehende „Steinwüsten“ zeitnah zurückgebaut werden sollen. 1.3 Von Seiten der Gemeinde wurde ein Entwurf einer Begrünungssatzung erarbeitet und dieser vom Gemeinderat beraten (vgl. Anlage 2). Die Verwaltung wurde mit der rechtlichen Überprüfung des Satzungsentwurfs beauftragt. Der Entwurf wurde dem Gemeinde- und Städtebund zur Verfügung gestellt und die rechtliche Zulässigkeit bestätigt. Unabhängig von den Regelungen des Satzungsentwurfs wurden seitens des Gemeinde- und Städtebunds jedoch wiederholt Bedenken bei der Kontrolle und Durchsetzung einer solchen Satzung geäußert, da es sich um baupolizeiliche Regelungen handelt, die von der Bauaufsichtsbehörde kontrolliert werden müssten. Ein Anspruch auf Überprüfung der Schottergärten besteht nicht und die Überprüfung steht allein im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung des Westerwaldkreises), welche nicht die erforderlichen personellen Kapazitäten zur Überprüfung der Regelungen aus dieser Satzung besitzt. Seite 1 von 2 Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat beschließt die beigefügte Begrünungssatzung. Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Ergebnis haushalt Finanzh aushalt Buchungsstelle: Projekt-Nr.: Ansatz zzgl. Haushaltsreste und außer-/ € € überplanmäßigen Bewilligungen: bereits verausgabt: € € durch Aufträge gebunden: € € noch verfügbar: € € Seite 2 von 2

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