Startseite › Ortsgemeinde Eitelborn › Antrag
Reglementierung nicht überbauter Flächen von bebauten Grundstücken - Antrag der Fraktion Wählergruppe Schwarzer -
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Eitelborn |
| Datum | 2022-01-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Drucksache-Nr. 019/04Eit/2021
Nachtrag zu Drucksache-Nr.
☒ öffentlich ☐ nichtöffentlich
Fachbereich/Az.: Datum
SG 2.1 / 610-13 / Schu 13.01.2022
Beratungsfolge: Sitzungstermin
Ortsgemeinderat Eitelborn 24.01.2022
Betreff:
Reglementierung nicht überbauter Flächen von bebauten Grundstücken
- Antrag der Fraktion Wählergruppe Schwarzer -
Sachverhalt / Begründung:
1. Sachverhalt
1.1 Hausbesitzer greifen bei der Gestaltung ihrer Vorgärten – besonders in Neubausiedlungen –
immer öfter zu Kies und Schotter. Hierdurch verringert sich die Fläche, die zur Versickerung von
Niederschlägen geeignet ist. Dadurch können insbesondere bei Starkregenereignissen, bei denen
die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, große Wassermassen nur
oberflächlich abfließen. Daher stellt sich für Städte und Gemeinden zunehmend die Frage, wie
gegen den stetigen Zuwachs von Schottervorgärten und hohen Versiegelungsgraden effektiv und
rechtssicher vorgegangen werden kann.
1.2 Die Gemeinderatsfraktion Wählergruppe Schwarzer (vgl. Anlage 1) hat dazu beigefügten Antrag
betreffend die Reglementierung nicht überbauter Flächen von bebauten Grundstücken gestellt. Mit
diesem Antrag hat sich der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 22.09.2020 beschäftigt und
beschlossen, dass öffentliche Grünflächen zukünftig nicht mehr in Schotterflächen umgewandelt und
bestehende „Steinwüsten“ zeitnah zurückgebaut werden sollen.
1.3 Von Seiten der Gemeinde wurde ein Entwurf einer Begrünungssatzung erarbeitet und dieser
vom Gemeinderat beraten (vgl. Anlage 2). Die Verwaltung wurde mit der rechtlichen Überprüfung
des Satzungsentwurfs beauftragt. Der Entwurf wurde dem Gemeinde- und Städtebund zur
Verfügung gestellt und die rechtliche Zulässigkeit bestätigt. Unabhängig von den Regelungen des
Satzungsentwurfs wurden seitens des Gemeinde- und Städtebunds jedoch wiederholt Bedenken bei
der Kontrolle und Durchsetzung einer solchen Satzung geäußert, da es sich um baupolizeiliche
Regelungen handelt, die von der Bauaufsichtsbehörde kontrolliert werden müssten. Ein Anspruch
auf Überprüfung der Schottergärten besteht nicht und die Überprüfung steht allein im Ermessen der
Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung des Westerwaldkreises), welche nicht die erforderlichen
personellen Kapazitäten zur Überprüfung der Regelungen aus dieser Satzung besitzt.
Seite 1 von 2
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt die beigefügte Begrünungssatzung.
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Ergebnis haushalt Finanzh aushalt
Buchungsstelle:
Projekt-Nr.:
Ansatz zzgl. Haushaltsreste und außer-/
€ €
überplanmäßigen Bewilligungen:
bereits verausgabt: € €
durch Aufträge gebunden: € €
noch verfügbar: € €
Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert